Beschlussvorlage Vpl/034/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Schulwegsicherheit Schleswiger Straße
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Anlagen: Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 16.10.2025 Straßenplan Schleswiger Straße 2.2678.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung beabsichtigt, in der Schleswiger Straße an der bestehenden Querungsinsel auf Höhe der Albert-Ortmann-Straße einen Fußgängerüberweg (FGÜ) einzurichten. Anlass der Planung sind zwei politische Anträge mit dem Ziel, die Schulwegsicherheit für die Grundschulkinder der Schule an der Forchheimer Straße aus dem Stadtteil zu verbessern.
Im Zuge der Maßnahme wird die Querungsinsel barrierefrei mit Blindenleitsystem ausgebaut. Darüber hinaus wird eine den geltenden Regelwerken entsprechende Beleuchtung des Fußgängerüberwegs hergestellt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Stellplätze oder auf die Grünbilanz. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 50.000 Euro. Hiervon entfallen etwa 26.000 Euro auf den Straßenbau und rund 18.500 Euro auf die Straßenbeleuchtung. Die verbleibenden Kosten sind für die Beschilderung und Markierung des Fußgängerüberwegs vorgesehen. Die jährlichen Folgekosten werden auf 500 Euro geschätzt.
Die Gehwegflächen wurden zuletzt 2020 und die Fahrbahndecke 2022 erneuert. Somit besteht gegenwärtig kein baulicher Handlungsbedarf. Dennoch wird empfohlen, die vorliegende Planung bereits jetzt zu beschließen. Eine Umsetzung kann sich im Zuge künftiger Wiederherstellungsmaßnahmen nach Spartenverlegungen oder anderer Tiefbaumaßnahmen anbieten. Da derartige Maßnahmen häufig erst kurzfristig bekannt werden, ermöglicht eine bereits beschlossene Planung eine zeitnahe und wirtschaftliche Umsetzung, ohne dass zunächst ein erneuter Planungs- und Beschlussprozess erforderlich wird.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 49.000 € Folgekosten 500 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme wirkt sich positiv auf die Barrierefreiheit und Sicherheit des Fußverkehrs aus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Schleswiger Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2678.2.1 vom 13.01.2026.