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über die
28. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 09.11.2004
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. 2. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett i.V. StR Pabst Stadtrat Dr. Helmbrecht i.V. StR Brehm Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch i.V. StRin Dr. Jauch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul BAV Herr Völkl H Herr Vinzl H Frau Waldmann BstA Herr Gebhardt T Herr Kluge T Herr Dehmer Beginn der Sitzung: 15.45 Uhr Ende der Sitzung: 16.15 Uhr Schriftführerin: Wolfinger
Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 28. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 09.11.2004 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.45 Uhr -
TOP 1: 00.45
Umweltfreundliche Klimatisierung für die Stadtbibliothek
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
04.08.2004
StR Baumann. 00.55
H. Vinzl, H erläutert den Sachverhalt. 01.45
StR Wolff 06.00 bedankt sich für den Bericht.
Herr BM 06.36 weist noch auf die Alternative der sog. "Stillen Kühlung" hin und bittet zu prüfen, ob diese Sondertechnik evtl. einsetzbar wäre.
H. Vinzl, H 07.15 antwortet, dass die "Stille Kühlung" nur bei Neubauten sinnvoll ist, sagt aber zu, Überlegungen diesbezüglich anzustellen.
Herr BM 07.55
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 2: 08.20
Auswechslung der Lager einschließlich Betoninstandsetzung an beiden
Widerlagern an der Theodor-Heuss-Brücke
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 08.28 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 09.53
StR Baumann 10.05
StR Sendner 10.11 bittet um Erklärung des Begriffes "Bewehrungsstähle".
StR Baumann 10.30 antwortet, dass dies der Stahl ist, der aus der Brücke herausragt und nicht sichtbar sein dürfte. Es ist die Bewehrung des Betons.
Herr BM 10.44
Beschluss: (Beilage 2.2) - einstimmig -
TOP 3: 10.55
Schäden an privaten Kanälen durch öffentlichen Bewuchs
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.03.2004
StR Baumann 11.10 erläutert den Sachverhalt.
StR Gradl 12.08 möchte wissen, ob das Informationsblatt des Tiefbauamtes nach telefonischer Anforderung auch zugesandt wird.
Herr BM 12.42
H. Kluge, T 12.45 antwortet, dass dieses Blatt im Bürgerinformationszentrum ausliegt und es geplant ist, auch im Stadtentwässerungsbetrieb auszulegen. Dadurch ist die Information vieler Ratsuchender sichergestellt. Eine Information findet auch über die Sanierungsfirmen statt.
StR Gradl 13.50 fragt nochmals nach, ob eine Zusendung durch die Verwaltung möglich ist.
StR Hamburger 14.09 ist der Meinung, dass die Sanierungskosten einer Beschädigung des Kanals durch Wurzeln eines städtischen Baumes die Stadt Nürnberg tragen muss und keine Beteiligung durch Anlieger erfolgen kann. Der Bürger kann nicht wissen, welches Sanierungsverfahren geeignet ist und ob die Preise angemessen sind. Außerdem möchte er wissen, wie die Verwaltung feststellen will ob sich vorher ein Loch im Kanal befunden hat und nur dadurch die Wurzel eindringen konnte. Es ist seiner Meinung nach auch nicht klar geregelt, welche Sanierungskosten durch die Stadt Nürnberg übernommen werden. Es wird sehr schwierig, einem betroffenen Bürger hierfür eine genaue Erklärung zu geben, vor allem dann, wenn eine Linersanierung nicht möglich ist.
StR Wolff 18.45 möchte wissen, ob es eine statistische Erhebung über die Anzahl solcher Kanalsanierungsfälle gibt.
StR Baumann 18.55 erläutert, dass die Beweispflicht über einen Kanalschaden, der durch einen städtischen Baum vorliegt, bei dem Bürger liegt. Es kann hier keine großzügigen Regeln geben, die nur noch zur Rechnungserstattung führen.
StR Hamburger 19.45 merkt an, dass er seine Fragen unter der Voraussetzung gestellt hat, dass der Schaden des Kanals nachweislich durch die Wurzeln eines städtischen Baumes verursacht wurde.
StR Baumann 20.16 ergänzt, dass eine Einigung erfolgen muss, falls eine Linersanierung nicht möglich ist. Zunächst muss die Beweislage dargestellt werden, bevor das Sanierungsverfahren festgelegt wird.
H. Kluge, T 20.43 bemerkt, dass ein Schaden, der durch die Wurzel eines städt. Baumes entstanden ist, natürlich durch die Stadt Nürnberg ersetzt wird. Darüber hinausgehende Schäden werden nicht ersetzt. Diese müssen vom Eigentümer bezahlt werden.
StR Sendner 22.16 ist der gleichen Meinung, wie StR Hamburger, dass z.B. ein Stück Rohr, welches durch eine städt. Baumwurzel beschädigt wurde, auch durch die Stadt Nürnberg ersetzt werden muss. Dies kann nicht mittels einer Linersanierung erfolgen, sondern dort muss aufgegraben und das beschädigte Rohrstück ersetzt werden.
StR Wolff 23.07
Herr BM 23.10 erinnert an den sorgfältigen Umgang mit den städt. Geldern. In dem Zusammenhang wäre darauf zu achten, ob das Rohr, in das die Wurzeln eingewachsen sind, an der Muffendichtung den technischen Regeln entsprechend verlegt war. Bei schlampig verlegten Rohrleitungen fehlen häufig die Dichtungen an den Rohrverbindungen, so dass die Wurzeln durch die Feuchtigkeit an diesen Stellen mit Vorliebe eindringen. Bei sachgemäßer technischer Kanalverlegung dürften die Schäden nämlich relativ gering sein und auf die Stadt kämen wesentlich geringere Kosten zu.
StR Gradl 24.15 bezeichnet als Grund seines Antrages die verschiedenen Gerichtsurteile der Vergangenheit, wonach die Kommunen trotz fehlerhafter Verlegungen des Kanals für die Schäden, die durch städt. Wurzeln verursacht wurden, aufkommen müssen. Er wollte lediglich wissen, unter welchen Bedingungen die Kosten von der Stadt Nürnberg ersetzt werden.
StRin Zadek 25.27 möchte wissen, wie hoch die geltend gemachten Forderungen durch Wurzelschäden sind und welche Sanierungskosten auf die Stadt zukommen.
Herr Kluge, T 25.50 antwortet, dass es im Jahr 2003 Forderungen von 118.000 EUR gab. Es wurden 45.000 EUR von der Stadt Nürnberg bezahlt, ca. 40 %. Die Tendenz ist steigend. Im Jahr 2004 waren es schon 190.000 EUR an Forderungen und es wurden 100.000 EUR bezahlt, ca. 50 %. Es wird versucht, den Schaden auf die Ursache Baumwurzeln zu beschränken, während der Bürger versucht, seine Forderungen möglichst hoch anzusetzen. Ihm ist kein Fall bekannt, bei dem es zu langwierigen Streitigkeiten oder zu einem Prozess kam. Alle Fälle wurden einvernehmlich gelöst.
Herr BM 27.08
StR Gradl 27.15
Herr BM 27.27
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 4: 27.55
Beleuchtung an der U-Bahn-Haltestelle Bauernfeindstraße
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.09.2004
StR Baumann 28.12 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 28.37
Herr BM 29.10
Beschluss: - keiner, da Bericht –
I a. Auflagen
TOP 5: 29.15
Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Bau- und Vergabeaus-
schusses und Umweltausschusses vom 12.10.2004, Teil I ist einstimmig
genehmigt.
TOP 6: 29.17
Niederschrift über die 27. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 12.10.2004, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 9. November 2004 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger