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I.
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Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 12.03.2015
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4626 "Höfles Ost" für ein Gebiet südlich der Höfleser Hauptstraße, umfassend die Fl. Nrn. 243/1, 243/2, 243/3, 243/4, 243/5, 243/6, 243/7, 243/8, 243/9,
243/10 und 246, Gmkg. Höfles
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Übersichtsplan zum Vorhaben- und Erschließungsplan Satzung Begründung Umweltbericht Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|---|---|---|
| AfS | 19.09.2013 | ||
| AfS | 13.11.2014 |
Sachverhalt (kurz): Der Stadtplanungsausschuss hat in der Sitzung am 19.09.2013 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4626 "Höfles Ost" für ein Gebiet südlich der Höfleser Hauptstraße beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird als Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen, für eine Einfamilienhausbebauung mit der entsprechenden Ordnung und Gestaltung der Grün-, Ausgleichs- und Verkehrsflächen, zu schaffen.
Der Billigungsbeschluss wurde am 13.11.2014 gefasst und die öffentliche Auslegung vom 04.12.2014 bis einschließlich 09.01.2015 durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen zwei Stellungnahmen ein. Die eingegangen Stellungnahmen sind zu prüfen und werden in der Entscheidungsvorlage behandelt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten mitzuteilen.
Nach Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Mit Satzungsbeschluss des Stadtplanungsausschusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird dieser im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht und tritt damit in Kraft.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage 3 1 0 2 3. 0 1 0 0
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. Referat VI Nürnberg, Referat VI
(49 00)