Anmeldung
I.
TOP: 610-21-51/Nordwestring
Verkehrsausschuss
Sitzungsdatum 05.03.2015
öffentlich
Betreff:
Nordwestring, Anlage eines Fußgängerüberweges Höhe Friedrich-Löffler-Straße
Anlagen:
- Straßenplan
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|---|---|---|
| AfV | 11.12.2014 |
Sachverhalt (kurz): Der Fußgängersteg über den Nordwestring in Höhe der Friedrich-Löffler-Straße ist sanierungsbedürftig, die nördlichen und südlichen Rampen sind bereits aufgrund erheblicher Schäden an der Tragkonstruktion für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Der Steg hat - insbesondere im Hinblick auf eine Wiedereröffnung des Einkaufszentrums - eine wichtige Verbindungsfunktion. Durch die Sperrung müssen Fußgänger und Radfahrer empfindliche Umwege hinnehmen.
Für eine Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der vorhandenen höhenfreien Kreuzungsanlage, bestehend aus beidseitig angeordneten Rampenkonstruktionen, Treppenanlagen und der Brücke über den Nordwestring müssten rund 1,65 Mio EUR aufgewendet werden.
Als Alternative dazu hat die Verwaltung den Rückbau der Ingenieurbauwerke und die Einrichtung einer höhengleichen Kreuzung in Verbindung mit einer Lichtsignalanlage geprüft.
Für den Rückbau des Steges und den Neubau einer Lichtsignalanlage und den erforderlichen Straßenumbau müssten rund 580.000 € investiert werden
Die Varianten wurden seitens der Verwaltung juristisch, planerisch und wirtschaftlich verglichen.
Eine Vereinbarung von 1992 mit dem damaligen Investor wurde juristisch bewertet. Im Ergebnis kommt das Rechtsamt zu der Einschätzung, dass der Investor bei einem Abriss der Brücke keine Ansprüche gegen die Stadt und umgekehrt die Stadt bei einer Erneuerung keine Ansprüche gegen den Investor haben dürfte.
Verkehrlich konnte nachgewiesen werden, dass die Leistungsfähigkeit der Ringstraße bei einem höhengleichen Übergang nicht eingeschränkt wird. Die Fußgänger und die Ausfahrt des Einkaufszentrums sollen hier nur auf Anforderung Grün bekommen.
Fußgänger und Radfahrer könnten zukünftig barrierefrei auf kurzem Weg und ebenerdig den 3 1 Nordwestring überqueren. 0 2 3. 0 1 0 0
Um die Fahrzeiten der Ringbuslinie 35, die sich wegen der Haltestellen außerhalb des koordinierten Fahrzeugpulks bewegen kann, nicht zu verlängern, wird eine Beeinflussung mittels Bake-Funk vorgesehen.
Durch den Rückbau der Treppen- und Rampenanlagen werden zudem Flächen entsiegelt, die begrünt und mit Büschen und Bäumen bepflanzt werden.
Die beiden Investitionsvarianten wurden hinsichtlich Wirtschaftlichkeit mit dem Kapitalwertverfahren verglichen. Bei der Ermittlung des Kapitalwertes einer Investition werden die Anfangsinvestition, die über die Jahre anfallenden Kosten sowie die am Ende der Laufzeit vorhandenen Restbuchwerte berücksichtigt. Alle Zahlungsströme werden auf den Anfangszeitpunkt abgezinst und ergeben zusammen mit dem Restbuchwert in der Summe den Kapitalwert. Im vorliegenden Fall wurde eine Laufzeit von 25 Jahren und ein Zinssatz von 5% p.a. angenommen. Die Kapitalwerte der Investitionen sind jeweils negativ, da nur Auszahlungen stattfinden. Für die Variante I (Ersatz der Brücke durch einen signalisierten Fußgängerüberweg) ergibt sich ein Kapitalwert von -459 TEUR. Für die Variante II (Sanierung der Brücke) ein Kapitalwert von -1.061 TEUR. Nach der Kapitalwertmethode ist die Variante I eindeutig der wirtschaftlichere Weg.
Der Bürgerverein wurde über die Planung informiert.
Die Finanzierung des signalisierten Fußgängerüberwegs kann aus den in Vorjahren ursprünglich für die Sanierung der Brücke veranschlagten MIP-Geldern erfolgen. Der Rückbau soll aus Mitteln der Brückenerneuerungspauschale bestritten werden. Stk ist - vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung - mit dieser Deckung einverstanden.
Nach Bewertung aller Faktoren sieht die Verwaltung den höhengleichen Fußgängerüberweg als zielführend an. Für den Straßenplan ist ein Beschluss des Verkehrsausschusses erforderlich. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten 580.000 € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv 580.000 € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten 10.500 €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
II. Herrn OBM
III. Ref.VI/Vpl Nürnberg, Referat VI
(4933)