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← Sitzung des Stadtrates (04.03.2015)

Beschlussvorlage

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Digitalisierung & Verwaltung Eibach

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I.

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Stadtrat

Sitzungsdatum 04.03.2015

öffentlich

Betreff: Allgemeinverfügung zum Schutz der Kreuzotterpopulation mittels eines Betretungsverbotes für die waldseitige Böschung des westlichen Dammes des Main-Donau-Kanals im Dammabschnitt von der Schleuse Eibach bis zur Sauerbruchstraße in der Zeit vom 01. März 2015 bis 31. Oktober 2015 und die zu erlassende Verordnung zum Schutz der Kreuzotterpopulation in Nürnberg Eibach. Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Allgemeinverfügung mit Begründung Gebietskarte

Bisherige Beratungsfolge:

Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen

Sachverhalt (kurz): Im Jahr 2013 und 2014 wurden mehrere Individuen der Kreuzotter (Vipera berus) erschlagen. Zum Schutz der Population dieser besonders geschützten Art wurde per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine in der Zwischenzeit von der Regierung von Mittelfranken beauftragte Untersuchung „Erfassung der Kreuzottervorkommen im Zeitraum 2013/2014 und Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Bestandsituation der Kreuzotter im Bereich der Schleuse Eibach am Main- Donau-Kanal“ hat ergeben, dass sich die Gesamtpopulation an der Untergrenze einer überlebensfähigen Population befindet. Deshalb war es notwendig, die Allgemeinverfügung bis 30.10.2015 zu verlängern. Die Allgemeinverfügung soll in eine Verordnung zum Schutz der Kreuzotterpopulation in Nürnberg-Eibach überführt werden. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage

3 1 0 2 3. 0 1 0 0

1a. Finanzielle Auswirkungen:

Nein Noch offen, weil

Ja

Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €

1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:

Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich

Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein

Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)

2b. Deckung vorhanden:

Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich

Ja Stellen-Nr.

3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:

Nein

Ja

3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:

Nein

Ja:

  1. Abstimmung ist erfolgt mit:

Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert

keine Stellendeckung vorhanden

Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren

Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert

keine Haushaltsmittel vorhanden

Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes z.K.

II. Herrn OBM

III. Ref. III Nürnberg, 12.01.2015 Referat für Umwelt und Gesundheit

(2979)

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