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I.
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Stadtrat
Sitzungsdatum 04.03.2015
öffentlich
Betreff: Allgemeinverfügung zum Schutz der Kreuzotterpopulation mittels eines Betretungsverbotes für die waldseitige Böschung des westlichen Dammes des Main-Donau-Kanals im Dammabschnitt von der Schleuse Eibach bis zur Sauerbruchstraße in der Zeit vom 01. März 2015 bis 31. Oktober 2015 und die zu erlassende Verordnung zum Schutz der Kreuzotterpopulation in Nürnberg Eibach. Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Allgemeinverfügung mit Begründung Gebietskarte
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Im Jahr 2013 und 2014 wurden mehrere Individuen der Kreuzotter (Vipera berus) erschlagen. Zum Schutz der Population dieser besonders geschützten Art wurde per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine in der Zwischenzeit von der Regierung von Mittelfranken beauftragte Untersuchung „Erfassung der Kreuzottervorkommen im Zeitraum 2013/2014 und Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Bestandsituation der Kreuzotter im Bereich der Schleuse Eibach am Main- Donau-Kanal“ hat ergeben, dass sich die Gesamtpopulation an der Untergrenze einer überlebensfähigen Population befindet. Deshalb war es notwendig, die Allgemeinverfügung bis 30.10.2015 zu verlängern. Die Allgemeinverfügung soll in eine Verordnung zum Schutz der Kreuzotterpopulation in Nürnberg-Eibach überführt werden. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
3 1 0 2 3. 0 1 0 0
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja:
- Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes z.K.
II. Herrn OBM
III. Ref. III Nürnberg, 12.01.2015 Referat für Umwelt und Gesundheit
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