Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses (SUN) (21.06.2004)

Niederschrift öffentlich

Ergebnisprotokoll / Niederschrift · 22.06.2004 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Niederschrift

über die

16. Sitzung des Werkausschusses für den

Stadtentwässerungsbetrieb

vom 22. Juni 2004

- öffentlich -

________________________________________________________________

- Anwesenheitsliste -

Vorsitzender: i.V. 3. Bürgermeister Dr. Gsell

erster Werkleiter: 3. Bürgermeister Dr. Gsell

Mitglieder: Stadtrat Fett “ Brehm “ Höffkes (bis 16:45) i.V. Rauch “ Pfadenhauer “ Scholz “ Sendner “ Gradl “ Hamburger “ Nitsch i.V. Dr. Jauch “ Wolff Stadträtin Grützner-Kanis “ Soldner “ Zadek i.V. Zerweck

Sonstige Teilnehmer: StEB Herr Dr. Abendt StEB Herr Appel StEB Herr Krämer StEB Herr Pommer StEB Herr Döpfer

Beginn der Sitzung: 15:46 Uhr Ende der Sitzung: 16:48 Uhr Schriftführerin: Payne

  1. Jahresabschluss und Lagebericht 2003 __________________________________________________________________

Herr Appel 00:01:27

erläutert den Sachverhalt anhand von Folien (Anlage 2) und verweist auf die Vorlage.

Herr Hocker (KPMG) 00:13:57

erläutert den Sachverhalt anhand von Folien (siehe Anlage 3).

StR Hamburger 00:26:39

bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Was bedeutet der Begriff „antizipatives Hedging“ (Blatt 9 der Anlage 11)? 2. Was soll die Frage „Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die interne Revision/Konzernrevision nicht anforderungsgerecht besetzt ist?“ (Blatt 11 der Anlage 11) 3. Auf S. 9 des Prüfungsberichtes wird unter „3. Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses festgestellt: „Der Jahresabschluss enthält einige bedeutende, im Berichtsabschnitt E.I. einzel dargestellte Ermessensspielräume, die auf die Notwendigkeit von Schätzungen und Prognosen zurückzuführen sind. Ihre Gesamtauswirkung auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses kann mangels Bestimmbarkeit repräsentativerer Vergleichswerte nicht eindeutig quantifiziert werden“. Warum kann dies für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum 2003 nicht quantifiziert werden?

StR Brehm 00:30:41

bedankt sich für den Bericht und bittet um Beantwortung der Fragen zur Entwicklung des Personalaufwandes, der weiteren Entwicklung der Rückstellungen (u.a. Pensionsrückstellungen) bzw. der Rückstellung für mögliche Prozesskosten US- Lease.

Herr Dr. Gsell 00:34:43

antwortet, dass die Frage nach der Rückstellung für mögliche Prozesskosten US- Lease im Zusammenhang mit der Verwendung der Gewinnrücklage aus US- Leasing später beantwortet wird. Zu der angesprochenen Erhöhung der Rückstellungen wird allgemein angemerkt, dass in der Bilanzanalyse durch die hier vorgenommenen Erhöhungen der Betrieb besser darsteht, als er sich in der Öffentlichkeit verkaufen will.

StR Wolff 00:35:46

möchte wissen, wie sich die Aufnahme eines Fremddarlehens in Höhe der Gewinnrücklage aus US-Leasing von rd. 38,9 Mio. EUR künftig in der Bilanz niederschlägt und ob durch diese Transaktion das betriebswirtschaftliche Risiko erhöht wird.

Herr Hocker (KPMG) 00:38:53

erläutert, dass die Rückstellungen für Ereignisse in der Zukunft auf vorhandener Datengrundlage getätigt werden. Trotzdem muss die Datengrundlage durch Schätzungen nach Ermessen ergänzt werden, z.B. Dauer der Abschreibung einer Anlage (Zukunftsaspekt). In der Anlage 11, Blatt 9, formulierte Fragen gibt der Hauptfach-

ausschuss der Wirtschaftsprüfer als Leitfaden für die Bearbeitung vor. Die Fragen sind im Bericht zu wiederholen. Der Begriff „antizipatives Hedging“ bedeutet das Schließen eines Geschäftes bzw. Schließen eines Gegengeschäftes in der Zukunft.

Herr Appel 00:42:54

erklärt, dass die Rückstellungen für Pensionen, für Altersteilzeit und auch die Beiträge zur ZVK die Personalkosten je Mitarbeiter weiter in die Höhe treiben. Rückstellungen werden nach einzelnen Maßnahmen dotiert und ggfs. aufgelöst, wenn die Notwendigkeit nicht mehr besteht. Gleichzeitig werden für neue Maßnahmen im Wege der Risikovorsorge neue Schätzungen getroffen und neue Rückstellungen gebildet. Sie dienen der Risikovorsorge. Die Rückstellungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits bei Gründung des Eigenbetriebes im Ruhestand waren, erhöhen sich nicht weiter.

Herr Dr. Gsell 00:47:09

führt aus, dass der ausbezahlte Barwertvorteil von 38,9 Mio. EUR als Eigenkapital ähnliche Position in der Bilanz akzeptiert ist. Nach damaliger Meinung des Stadtrates sollte der Barwertvorteil in die Gebührenkalkulation eingehen und die Gebührenstabilität sichern. Damit ein genehmigungsfähiger Haushalt für das Jahr 2005 herbeigeführt werden kann, soll nunmehr dieser Barwertvorteil an den städtischen Haushalt übertragen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes steht der Barwertvorteil eigentlich dem Träger und nicht originär der Stadtentwässerung zu. Das vorliegende Gutachten zur Auflösung der Gewinnrücklage aus US-Leasing und Ausschüttung an den allgemeinen Haushalt der Stadt wird heute begehrt, um vor einer möglichen Erhöhung der Kapitalmarktzinsen einen entsprechenden Kredit aufnehmen zu können. Zwar steigt dadurch der Zinsaufwand, verursacht aber keine größeren Gebührenprobleme in der Zukunft. Das US-Lease ist ein sogenannter Altvertrag d.h., dass er bereits in den USA mehrmals bei Abschlüssen zu berücksichtigen war. Der Barwertvorteil soll künftig nicht mehr ins Ausland transferiert werden können. Eine echte Rückwirkung ist zwar beantragt, aber noch nicht entschieden. Für diesen Fall ist vertraglich durch Risikozuweisung an den US-Vertragspartner Vorsorge getroffen. Außerdem ist StEB sicher, dass es sich vertragsgerecht verhält, so dass auch von dieser Seite her kein Risiko entsteht. Eine Rückstellung in der Bilanz ist deshalb nicht vorzunehmen.

Herr Hocker (KPMG) 00:58:11

teilt mit, dass der Vorgang nicht rückstellungspflichtig ist.

StR Hamburger 00:59:20

stimmt dem Beschlussvorschlag zu und geht davon aus, dass ein Vollzug erst erfolgt, wenn er unabdingbar notwendig ist.

StR Wolff 00:60:10

gibt an, dass die Kosten für die Überwachung und Erfüllung künftig durch den allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen sind. Für ihn ist das ein ganz wichtiger Punkt.

Herr Dr. Gsell 00:60:56

lässt sodann abstimmen. Einstimmig begutachtet, entsprechend Vorschlag der Verwaltung. Siehe beiliegenden Abdruck des Gutachtens.

Auflage

00:61:38

  1. Niederschrift über die 15. Sitzung des Werkausschusses vom 16. März 2004 (öffentlicher Teil) __________________________________________________________________

Vorstehend genannte Niederschrift ist heute ohne Erinnerung aufgelegen.

Nürnberg, 22.06.2004 Der Vorsitzende: i.V. gez. Dr. Gsell

erster Werkleiter: Schriftführerin: gez. Dr. Gsell gez. Payne

Download ↓