Anmeldung
I.
TOP: 4.0
Ältestenrat und Finanzausschuss
Sitzungsdatum 04.03.2015
öffentlich
Betreff:
Bestellung des Preisgerichts für den Frauenförderpreis der Stadt Nürnberg
Anlagen: Beschlussvorschlag -wird nachgereicht- Satzung über den Frauenförderpreis der Stadt Nürnberg (FFPS)
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Gemäß § 5 (2) 3 der Satzung über den Frauenförderpreis der Stadt Nürnberg (FFPS) ist das Preisgericht neuzubesetzen. Die Namen der Mitglieder des Preisgerichts werden rechtzeitig nachgereicht.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
1a. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Noch offen, weil
Ja
Kosten: noch nicht bezifferbar Gesamtkosten € Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv € begrenzter Zeitraum Sachkosten € davon konsumtiv € dauerhaft Personalkosten €
1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt:
Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Betrag: € Profitcenter / Investitionsauftrag: 3 1 0 2 3. 0 1 0 0 Seite 1 von 2
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b)
2b. Deckung vorhanden:
Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich
Ja Stellen-Nr.
3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt:
Nein
Ja
3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen:
Nein
Ja: Die Stadt stiftet im zweijährigen Turnus den Frauenförderpreis als Auszeichnung für herausragende Leistungen von Frauen und Frauengruppen, die sich mit ihren eigenen Anliegen, der Situation der Frauen, ihren Lebensbedingungen und ihrer Geschichte auseinandersetzen und neue Denkmuster und Handlungsformen in Arbeitswelt, Journalistik, Kultur, Politik, Wissenschaft und im ehrenamtlichen Bereich aufzeigen. 4. Abstimmung ist erfolgt mit:
Ref. I / OrgA Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Stellendeckung vorhanden
Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren
Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert
keine Haushaltsmittel vorhanden
Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA/L
II. Herrn OBM
III. Fb/L Nürnberg, 11.02.2015 Herrn OBM
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