Beschlussvorlage Vpl/038/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fürther Straße, Südseite zwischen Augsburger Straße und Adam-Klein-Straße
Anlagen: Straßenplan 2.2480.2.7a
Sachverhalt (kurz):
Auf dem neu gestalteten "The Q"-Gelände ist entlang der Fürther Straße ein breiter Zweirichtungsradweg entstanden. Die Fertigstellung des Anschlusses an der Adam-Klein- Straße steht unmittelbar bevor. Derzeit endet der Radweg dort jedoch abrupt. Seine Fortführung beginnt erst wieder ab der Augsburger Straße.
Mit der vorgelegten Planung wird diese Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen und eine durchgängige, direkte Radverbindung geschaffen. Der betroffene Abschnitt ist zudem Bestandteil der Radvorrangroute 19 und besitzt damit eine hohe strategische Bedeutung für das Radverkehrskonzept der Stadt Nürnberg.
Für die Herstellung des Radwegs müssen zwölf öffentliche Stellplätze entfallen. Der vorhandene Baum vor Hs.Nr. 197 bleibt erhalten. Aus diesem Grund endet der Zweirichtungsradweg vor dem Baum und der Radverkehr wird mithilfe von Piktogrammen sicher um den Baum herumgeführt. Zur Verbesserung des Anschlusses an den bestehenden Radstreifen wird über die Augsburger Straße im Bereich der Lichtsignalanlage eine Rotfurt markiert. Stadtauswärts können Radfahrerinnen und Radfahrer über die kombinierte Rad-/ Fußgängerfurt signalgeregelt zum südlichen Zweirichtungsradweg queren.
Die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Erneuerung der 20 Jahre alten Lichtsignalanlage belaufen sich auf rund 400.000 Euro. Ein konkreter Bautermin steht derzeit noch nicht fest. Der Beschluss wird dennoch begehrt, um Ausführungsplanung und LSA-Planung im Detail weiterführen zu können und im Falle des LSA-Ausfalls eine fertige Planung zu haben.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 420.000 € Folgekosten 3.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Fürther Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2480.2.7a vom 25.06.2025 mit letzter Änderung vom 20.01.2026.