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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (25.05.2004)

Niederschrift öffentlich

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Bau- und Vergabeausschuss Hauptmarkt Jugendhilfeausschuss Verkehrsausschuss Hasenbuck Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Sabine Sendner Max Müller Umwelt & Klima Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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über die

23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.05.2004

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. 2. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger i.V. StRin Reuter Stadtrat Nitsch - entschuldigt Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul BAV Herr Macher H Herr Vinzl H/DS Herr Schott H Frau Waldmann H Frau Gareis GBA Herr Weidenhammer GBA Herr Rothemund StEB Herr Pommer T Herr Müller T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.06 Uhr Ende der Sitzung: 16.18 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 23. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 25.05.2004 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Herr BM 00.15 bittet den TOP 12 und 13 aus organisatorischen Gründen vorzuziehen. Außerdem verweist er auf eine Anfrage der Wählergemeinschaft "Die Guten" zu TOP 12.

Straßenbaumaßnahme "Steinhauserweg"

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 01.12 erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass ein Schreiben von der Wählergemeinschaft "Die Guten" eingegangen ist, in dem angefragt wird, ob die Maßnahme auch bei einem geringeren Straßenquerschnitt abrechnungsfähig wäre und weshalb die Kanalbauarbeiten im hinteren Abschnitt erst von November 2004 bis Mai 2005 stattfinden. Er verweist auf die Diskussion im Verkehrsausschuss und stellt nach nochmaliger Überprüfung fest, dass der Straßenquerschnitt nach den anerkannten Regeln der Technik an der untersten Grenze liegt. Damit ist ein sparsamer Ausbau gewährleistet, der auch abrechnunsgfähig ist und den Anforderungen der Feuerwehr entspricht. Die Beteiligung der Regierung war nicht erforderlich, da es sich nicht um eine Zuschussmaßnahme handelt.

H. Pommer, StEB 06.42 erklärt zu den Kanalbauarbeiten, dass sich für den 2. BA Grunderwerbsschwierigkeiten bzw. Schwierigkeiten bei der Erreichung von Leitungsrechten (Dienstbarkeiten) ergeben haben. Das letzte Gespräch hatte erst am 19. Mai 2004 stattgefunden. Die Abwicklung der notariellen Angelegenheiten durch das Liegenschaftsamt wird noch ca. ½ Jahr in Anspruch nehmen. Die Planung und die Ausschreibung wird zwischenzeitlich vorbereitet. Er hofft, dass die Arbeiten im nächsten Frühjahr begonnen und zügig durchgeführt werden können.

StR Baumann 09.00

StR Sendner 09.47 stellt den Antrag, den Ausbau erst dann vorzunehmen, wenn alle Kanal- und Leitungsverlegungen abgeschlossen sind. Die Baumaßnahme soll dann in einem Bauabschnitt durchgeführt werden.

StR Wolff 10.30 hält die ganze Baumaßnahme für sinnlos und wird auch im Hinblick auf die hohen Kosten dagegen stimmen.

StRin Zadek 11.25 möchte wissen, welche Schwierigkeiten der Grundstückseigentümer macht.

H. Pommer, StEB 11.45 antwortet, dass der Grundstückseigentümer gewisse Zugeständnisse und zusätzliche Regelungen hinsichtlich der späteren Pflege und bei der Zugänglichkeit zum Grundstück verlangt.

StR Baumann 12.32 bemerkt, dass der überwiegende Teil der Anlieger den Ausbau der Straße fordert und auch der Zustand nach Abschluss der Kanalbauarbeiten einen Ausbau notwendig macht. Die Straße wird erst gebaut, wenn die Kanalarbeiten fertig sind. Der Ausbau ist eine überwiegend durch Anlieger und Bürger finanzierte Maßnahme und erschließungsbeitragsfähig nach dem Baugesetzbuch. Die Stadt trifft nur 10 – 15 % der Bruttokosten.

StR Wolff 13.35 sieht die Finanzierung in der Vorlage aber anders dargestellt.

StR Baumann 14.12 erklärt, dass die Ausgaben aus den städtischen Haushaltsmitteln aber über Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen nach dem BBauG refinanziert werden. Es muss natürlich mit einer Zeitverzögerung bei der Abrechnung gerechnet werden, wie bei allen anderen erstmaligen Herstellungen.

Herr BM 15.05

StR Baumann 15.23 ergänzt zum Antrag von StR Sendner, dass durch das Aufschieben der Maßnahme möglicherweise eine schwierige Situation in der Zwischenfinanzierung entsteht.

StR Sendner 15.40 ist der Meinung, dass eine Baumaßnahme, die in einem Zug durchgeführt wird, in der Summe günstiger ist, als wenn diese Maßnahme in 3 Teilstücken fertiggestellt wird. Außerdem befürchtet er eine negative Reaktion der Öffentlichkeit, wenn eine Straße mehrfach aufgerissen wird. Seine Fraktion wird der Maßnahme nur unter den Voraussetzungen seines Antrages zustimmen.

StR Gradl 16.35 stimmt der Maßnahme zu, schließt sich aber der Anregung der CSU, die Maßnahme in einem Zug durchzuführen, an.

StR Baumann 16.55 erklärt, dass die Maßnahme entsprechend dem Wunsch des Ausschusses hinausgeschoben und so durchgeführt wird. Technisch spricht nichts dagegen, die Folgewirkung auf die Finanzierung muss noch abgeklärt werden.

Herr BM 17.50 schlägt vor, den Beschluss unter der Voraussetzung des Antrages der CSU- Fraktion zu fassen. Sollten relevante Finanzierungsprobleme auftreten, sollte dies noch mal dem Bau- und Vergabeausschuss vorgelegt werden.

StR Sendner 18.15 stellt fest, dass mit den Mitteln, die jetzt übrig sind, eine andere Maßnahme vorgezogen und später die Mittel der vorgezogenen Maßnahme für den Ausbau dieser Maßnahme verwendet werden könnten.

Herr BM 18.35 lässt über den Beschlussvorschlag unter der Maßgabe, dass die Wiederherstellung der Schwarzdecke erst nach Verlegung aller Leitungen erfolgen soll, abstimmen.

Beschluss: (Beilage 12.5) - mit 1 Gegenstimme

beschlossen -

Straßenausbaubeiträge nach KAG für die Erneuerung bzw. Verbesse-

rung von Straßenentwässerungseinrichtungen

hier: Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.04.2004 – TOP 6 -

H. Pommer, StEB 19.15 verweist auf die Vorlage.

Herr BM 19.30

Beschluss: - keiner, da Bericht -

Öffentliche Grünfläche Pferdemarkt

hier: Nachtrag Direkter Objektplan

StR Baumann 20.07 verweist auf die Vorlage.

StR Wolff 20.43 möchte wissen, ob die Grünanlagenpauschale von 250.000 € aus dem Jahr 2003 und die 70.000 € aus dem EU-Ziel-2-Förderprogramm noch vorhanden sind. Außerdem möchte er wissen, ob andere Maßnahmen wegfallen oder zurückgestellt werden müssen, wenn die Grünfläche des Pferdemarktes angelegt wird.

StR Sendner 22.05 fragt nach, warum bei den Gutachten 1994 und 2002 nur grobe Bodenuntersuchungen gemacht wurden, obwohl man wusste, welche Nutzungen auf dem Gelände bereits stattfanden und weshalb nach den ersten Untersuchungen 1994, bei denen bereits Belastungen festgestellt wurden, die Verursacher nicht regresspflichtig gemacht wurden. Letztendlich muss die Stadt Nürnberg die Kosten tragen und die Verursacher können nicht mehr belangt werden.

H. Weidenhammer, GBA 23.05 antwortet auf die Frage nach der Grünanlagenpauschale aus 2003, dass das Geld in Abstimmung mit der Stadtkämmerei für dieses Jahr aufgehoben wurde. Der 50%ige Zuschuss von der Regierung ist nicht verloren, sondern für diese Maßnahme gebunden. Andere Maßnahmen fallen nicht weg. Die Maßnahme Hasenbuck verzögert sich nur etwas. Aufgrund des AfS-Beschlusses sind die Maßnahmen bei der Regierung von Mittelfranken angemeldet und in der Regel schon genehmigt.

Herr BM 24.55

H. Weidenhammer, GBA 25.10 antwortet zur Frage von StR Sender, dass bei der Untersuchung 1994 noch nicht bekannt war, dass am Pferdemarkt eine Grünanlage entstehen soll. Die Untersuchung fand hinsichtlich einer Baustelleneinrichtung für die TAN statt und wurde unter ganz anderen Aspekten durchgeführt.

Durch zu viele Zwischenpächter in den letzten Jahren ist es nicht mehr möglich, jemanden regresspflichtig zu machen. Man konnte die verschiedenen Verschmutzungen keinem einzelnen Pächter oder Mieter mehr zuordnen.

StR Wolff 27.20 möchte wissen, ob sichergestellt ist, dass beim Abbruch der alten Müllverbrennungsanlage am Pferdemarkt, die Grünanlage dadurch nicht beschädigt wird.

H. Weidenhammer, GBA 28.10 sieht durch den Abbruch keine direkte Beeinträchtigung der Grünanlage, da zwischen der alten Müllverbrennungsanlage und der Grünfläche Pferdemarkt noch einige Grundstücke liegen.

Herr BM 28.40

Beschluss: (Beilage 1.3) einstimmig -

Solarenergie und Denkmalschutz

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom

20.01.2004

StR Baumann 29.02 erläutert den Sachverhalt. StR Wolff 30.45 bittet die Verwaltung noch einmal zu überprüfen, ob es möglich ist, am Hauptmarkt 18 doch eine Photovoltaikanlage anzubringen, da die Fläche dafür sehr gut geeignet ist und damit Energieeinsparungen erreicht werden können. In Zukunft werden wohl beim Denkmalschutz zugunsten der Energieeinsparung Abstriche gemacht werden müssen.

Herr BM 33.12 sieht Nürnberg auf einem sehr guten Weg bei der Solarenergie und die Belange des Denkmalschutzes weitgehendst berücksichtigt.

Beschluss: - keiner, da Bericht -

Baudenkmale der Stadt Nürnberg

hier: Fortschreibung der Denkmalliste (Stand 31.12.2003)

StR Baumann 34.05 erläutert den Sachverhalt.

StR Sendner 36.15 entnimmt der Vorlage, dass von den angeschriebenen Eigentümern 7 nicht einverstanden sind oder noch Klärungsbedarf haben. Aus der Vorlage geht nicht hervor, ob die Verwaltung auf die Wünsche oder Bedenken dieser 7 Eigentümer reagiert hat. Er bittet daher die Verwaltung bei folgenden Objekten um eine genaue Überprüfung:

  1. Baiersdorfer Straße 8/10 2. Johannisstraße 30a 3. Nibelungenstraße 25 4. Klinikum Nord 5. Rollnerstraße 100 6. Roritzerstraße 26 7. Obere Schmiedgasse 44

Dem Rest der Denkmalschutzliste stimmt seine Fraktion zu. Bei den 7 genannten Ausnahmen hängt die Zustimmung von der Stellungnahme der Verwaltung an die Eigentümer ab.

StR Wolff 38.55 möchte aufgrund der in der Vorlage genannten Löschungen in der Denkmalliste (z.B. Winklerstraße 11) wissen, wie sicher die Analysen für ein Objekt sind, um in die Denkmalschutzliste aufgenommen zu werden.

StR Baumann 41.00

H. Schott, H/DS 41.35 erläutert am Beispiel der Winklerstraße, dass die Aufnahme in die Denkmalliste aus Kurzinventaren nach der Kriegszeit resultiert. Später wurde festgestellt, dass dieses Gebäude doch kein Fachwerkhaus ist. In dieser Liste sind auch heute noch wahrscheinlich einige solcher Objekte enthalten. Es wird immer wieder zu Bereinigungsmaßnahmen kommen. Die untere Denkmalschutzbehörde hat keinen Einfluss darauf, welche Objekte in Nürnberg unter Denkmalschutz gestellt werden, sondern dies geht alleine vom Landesamt aus. Dagegen kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Die Bedenken in den Schreiben der Eigentümer wurden selbstverständlich beantwortet, nur wurde dies in der Vorlage nicht erwähnt.

Herr BM 45.10

StR Sendner 45.20 kann der Vorlage nicht entnehmen, dass die Verwaltung auf die Einwendungen der Leute geantwortet hat.

Herr BM 47.17 schlägt vor, über den Beschluss mit diesen 7 Ausnahmen, die von StR Sendner genannt wurden, abstimmen zu lassen und für die Ausnahmen in einem der nächsten Bau- und Vergabeausschüsse eine Antwort zu erhalten.

Beschluss: (Beilage 3.8) - einstimmig -

Innendämmung von denkmalgeschützten Gebäuden

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom

17.03.2004

StR Baumann 48.00 erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorlage.

StR Wolff 48.58 möchte wissen, ob die Verwaltung bei den städtischen Liegenschaften, die für eine Solaranlage geeignet sind, versucht hat, eine Fremdfinanzierung über das Energieeinspeisungsgesetz oder zumindest eine Refinanzierung zu erwirken.

Herr BM 51.05

H. Vinzl, H 51.34 verweist bei den dargelegten Projekten auf das ehemalige Verwaltungs- und Gaststättengebäude Schlachthof. Bei diesem wurde die Innendämmung in die MIP-Maßnahme mit aufgenommen. Es wird in Zukunft versucht werden müssen, über Contractingmodelle Fremdfinanzierungen zu erwirken. Solche Contractingmodelle sind zur Zeit (in den nächsten 5 Jahren) die einzige Möglichkeit, um Investitionen dieser Größenordnung zu tätigen.

Herr BM 53.05

Beschluss: keiner, da Bericht -

TOP 5 –

StRin Grützner-Kanis 53.40 stellt den Antrag, die TOP 5 – 11 zusammen vorzustellen und die Beschlüsse einzeln zur Abstimmung zu stellen.

Herr BM 53.52

H. Vinzl, H 54.15 erläutert den Sachverhalt.

StRin Grützner-Kanis 55.37 begrüßt für ihre Fraktion ausdrücklich das Projekt "Ganztagesmaßnahmen".

Sie stellt fest, dass in den Vorlagen die folgenden Feststellungen zu berichtigen sind:

a) Der Schul- und Jugendhilfeausschuss hat am 16.10.2003 keinen Beschluss gefasst; es wurde über das Projekt lediglich berichtet.

b) Der Schulausschuss hat am 23.04.2004 das Projekt nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da die Vorlage nicht zufriedenstellend war.

Ihre Fraktion wird deshalb den Vorlagen heute nur unter dem Vorbehalt zustimmen, dass Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am 27.05.2004 ebenfalls zustimmen. Ferner bittet sie um Beantwortung folgender Fragen:

a) Weshalb sind die im Schul- und Jugendhilfeausschuss am 16.10.2003 genannten Schulen nicht identisch mit den heute vorgelegten Schulen?

b) Wie hoch ist die Fördersumme aus dem IZBB-Programm für die Stadt Nürnberg und wodurch haben sich die im Schulausschuss genannten Kosten von insgesamt 6,6 Mio € auf 7,537 Mio € für die im Bau- und Vergabeausschuss vorgelegten Schulen erhöht?

c) Gibt es evtl. Probleme mit den Förderrichtlinien, wenn einerseits gem. IZBB-Programm die Kommune 10 % der Kosten zu tragen haben und andererseits beim G 8 die Zusage des Freistaates besteht, dass hier das Konnexitätsprinzip gilt.

H. Vinzl, H 01.01.00 bemerkt, dass die Prioritätenliste vom Schulreferat erstellt wurde und er daher die Frage, weshalb die in den einzelnen Ausschüssen genannten Schulen nicht übereinstimmen, nicht beantworten kann.

Bayern hat 595 Mio € an Fördermitteln aus dem IZBB-Programm vom Bund zugeteilt bekommen. In der Vorlage vom Oktober 2003 steht, dass ca. 20 Mio € für Nürnberg erwartet werden (oder ein Investitionsvolumen von 26 Mio €).

Die Kostenmehrungen resultieren aus 2 Projekten:

  1. Martin-Behaim-Gymnasium von 2,5 auf 2,9 Mio €

Aufgrund von Planungsänderungen konnten 10 zusätzliche Klassenräume gewonnen werden. Dadurch ergab sich eine Kostenmehrung von 400.000 €, von denen aber nur 100.000 € aus städtischen Mitteln zu finanzieren sind, der Rest sind Fördermittel.

  1. Insel Schütt von 1,7 auf 2,6 Mio €

In Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken soll die Maßnahme in 2 Abschnitten ausgeführt werden, wobei einige Sachen aus dem 2. Abschnitt in den 1. Bauabschnitt übernommen werden, weil das Konzept so besser umsetzbar ist. Deshalb sind die Kosten für den 1. Abschnitt höher, dafür werden die Kosten für den 2. Abschnitt niedriger.

Entgegen den Aussagen im letzten Bau- und Vergabeausschuss werden nicht, wie damals erwähnt, aus den 2 x 10 Duschen nunmehr 2 x 4 Duschen, sondern es werden nach dem neuesten Stand jetzt 10 oder 11 Duschen eingebaut. Die Räume werden insgesamt dadurch etwas kleiner.

Er gibt zu, dass die Folgekosten nicht unerheblich sind, wobei der größte Posten die Abschreibungen sind. Der größte Teil der Folgekosten ist der städtische Anteil, der über einen Kommunalkredit finanziert werden muss.

Die Maßnahmen die jetzt eingereicht sind, werden über IZBB finanziert. Nach seiner Information gibt es eine Initiative der Oberbürgermeister der großen Städte in Bayern, dass die übrigbleibenden 10 % der Kosten über das G8-Programm finanziert werden. Die Verhandlungen diesbezüglich laufen noch. Wenn dieser Zuschuss erteilt wird, werden die städtischen Mittel sinken und der Zuschuss höher; d.h. die Folgekosten werden weniger und der MIP wird entlastet.

Herr BM 01.08.36

StRin Grützner-Kanis 01.09.25 möchte eine Erklärung zur Kostenmehrung beim Dürer-Gymnasium von 580.000 € auf 932.000 €.

H. Vinzl, H 01.09.42 erklärt, dass dort zuerst geplant war, die ehemalige Hausmeisterwohnung umzubauen. Aufgrund des pädagogischen Konzeptes wurde aber das Raumprogramm ausgeweitet und es wurden noch einige Räume im Keller dazugenommen. Deswegen hat sich das Programm um ca. 50 % erhöht.

Herr BM 01.10.05

StR Gradl 01.10.15 erwähnt nochmals, dass aufgrund des Antrages von StRin Grützner-Kanis die Zustimmung vorbehaltlich der Zustimmung des Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 27.05.04 erfolgt.

Herr BM 01.10.45 lässt über den TOP 5 – 11 "en bloc" abstimmen.

TOP 5:

Dürer Gymnasium, Sielstraße 17

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 5.6) - einstimmig -

TOP 6:

Veit-Stoß-Realschule, Merseburger Straße 2 - 6

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 6.6) - einstimmig -

TOP 7:

Sigena-Gymnasium, Gibitzenhofstraße 135

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 7.6) - einstimmig -

TOP 8:

Volksschule Insel Schütt

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 8.6) - einstimmig -

TOP 9:

Sigmund-Schuckert-Gymnasium, Pommernstraße 10

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 9.6) - einstimmig -

TOP 10:

Martin-Behaim-Gymnasium, Schultheißallee 1

Ersatz des Schulpavillons

und

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 10.6) - einstimmig -

TOP 11:

Hauptschule Bismarckstraße, Bismarckstraße 20

Schaffung von Räumen für ganztägige Betreuung

hier: Direkter Objektplan

Beschluss: vorbehaltlich der Zustimmung des Schulausschusses und

Jugendhilfeausschusses am 27.05.2004

(Beilage 11.6) - einstimmig -

I a. Auflagen

TOP 14: 01.10.50

Niederschrift über die 22. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 20.04.2004, Teil I ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 25. Mai 2004 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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