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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (03.03.2015)

Beschlussvorlage

Anlage · 03.03.2015 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Bau- und Vergabeausschuss

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg gemäß Art. 37 Abs. 3 GO

Fürreuthweg 95 Zentralhort Süd — Container hier: Genehmigung des Objektplans

Sachbehandlung: Ref. V//H und J

Abbildung 1

Begründung:

J hat im Rahmen des Kinderhortnotprogrammes Ref.VI/H mit der Errichtung des Zentralhortes Süd am Fürreuthweg 95 beauftragt. Dieser soll im September 2015 bezogen werden. Von den Verfahrensregeln der BRL wurde mit Genehmigung von OBM am 21.01.2015 befreit.

Ein Beschluss des Objektplanes im Rahmen der Sitzungstermine würde den Fortgang des Projektes unterbrechen und die rechtzeitige Fertigstellung verhindern.

Der Objektplan zum Neubau des dreigruppigen Zentralhortes in Containerbauweise am Fürreuthweg 95 in Nürnberg wird mit Gesamtkosten von 2.645.234,00 EUR genehmigt.

ll. Ref. VI zur Bekanntgabe im Auflagewege in der nächsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Abbildung 2

IN. H/B-Stab Abdruck mit sämtlichen Unterlagen z. w. V. (unter Beachtung der Prüfungsvermerke von VMN)

Nürnberg, den 03 Feb. 200 Der Oberbürgermeister

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