Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
17.09.2026
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Fürther Straße, Südseite zwischen Augsburger Straße und Adam-Klein-Straße Sitzungsvorlage Vpl/038/2026 5 Straßenplan 2.2480.2.7a Vpl/038/2026 9 TOP Ö 2 Sandrartstraße, Ersatz der Lichtsignalanlage durch einen Fußgängerüberweg Sitzungsvorlage Vpl/037/2026 10 Straßenplan 2.1058.2.14 Vpl/037/2026 14 TOP Ö 3 Nordring, Bushaltestelle Hintermayrstraße in Fahrtrichtung Osten Sitzungsvorlage Vpl/036/2026 15 Straßenplan 2.2542.2.2 Vpl/036/2026 19 TOP Ö 4 Altenfurter Straße, zwischen Löwenberger Straße und Am Grabe Sitzungsvorlage Vpl/035/2026 20 Straßenplan 2.2677.2.1 Vpl/035/2026 24 TOP Ö 5 Straßenplan Berckhauserstraße zwischen Parkstraße und Stadtpark Sitzungsvorlage Vpl/028/2026 25 Straßenplan 2.2509.2.1 Vpl/028/2026 29 TOP Ö 6 Schulwegsicherheit Schleswiger Straße Sitzungsvorlage Vpl/034/2026 30 Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Vpl/034/2026 34 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 16.10.2025 Vpl/034/2026 35 Straßenplan Schleswiger Straße 2.2678.2.1 Vpl/034/2026 36 TOP Ö 7 Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf Berichtvorlage Vpl/039/2026 37 Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.07.2026 Vpl/039/2026 41 Straßen- Karte Vpl/039/2026 43 TOP Ö 8 Parksituation im Georg-Ziegler-Weg Berichtvorlage Vpl/033/2026 45 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Vpl/033/2026 49 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2026 Vpl/033/2026 51 Lichtbildtafel Vpl/033/2026 52 TOP Ö 9 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in der Alten Reutstraße im Stadtgebiet Nürnberg Berichtvorlage Vpl/032/2026 54 Kartenausschnitt Alte Reutstraße Vpl/032/2026 58
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 17.09.2026, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Fürther Straße, Südseite zwischen Augsburger Straße und Adam- Beschluss
Klein-Straße Vpl/038/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
2. Sandrartstraße, Ersatz der Lichtsignalanlage durch einen Beschluss
Fußgängerüberweg Vpl/037/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
3. Nordring, Bushaltestelle Hintermayrstraße in Fahrtrichtung Osten Beschluss
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
4. Altenfurter Straße, zwischen Löwenberger Straße und Am Graben Beschluss
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
5. Straßenplan Berckhauserstraße zwischen Parkstraße und Beschluss
Stadtpark Vpl/028/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
6. Schulwegsicherheit Schleswiger Straße Beschluss
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Vpl/034/2026
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.10.2025
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
7. Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2026 Vpl/039/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
8. Parksituation im Georg-Ziegler-Weg Bericht
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Vpl/033/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
9. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in der Alten Bericht
Reutstraße im Stadtgebiet Nürnberg Vpl/032/2026
Krieglstein, Andreas, 2. Bürgermeister
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.07.2026,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fürther Straße, Südseite zwischen Augsburger Straße und Adam-Klein-Straße
Anlagen: Straßenplan 2.2480.2.7a
Sachverhalt (kurz):
Auf dem neu gestalteten "The Q"-Gelände ist entlang der Fürther Straße ein breiter Zweirichtungsradweg entstanden. Die Fertigstellung des Anschlusses an der Adam-Klein- Straße steht unmittelbar bevor. Derzeit endet der Radweg dort jedoch abrupt. Seine Fortführung beginnt erst wieder ab der Augsburger Straße.
Mit der vorgelegten Planung wird diese Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen und eine durchgängige, direkte Radverbindung geschaffen. Der betroffene Abschnitt ist zudem Bestandteil der Radvorrangroute 19 und besitzt damit eine hohe strategische Bedeutung für das Radverkehrskonzept der Stadt Nürnberg.
Für die Herstellung des Radwegs müssen zwölf öffentliche Stellplätze entfallen. Der vorhandene Baum vor Hs.Nr. 197 bleibt erhalten. Aus diesem Grund endet der Zweirichtungsradweg vor dem Baum und der Radverkehr wird mithilfe von Piktogrammen sicher um den Baum herumgeführt. Zur Verbesserung des Anschlusses an den bestehenden Radstreifen wird über die Augsburger Straße im Bereich der Lichtsignalanlage eine Rotfurt markiert. Stadtauswärts können Radfahrerinnen und Radfahrer über die kombinierte Rad-/ Fußgängerfurt signalgeregelt zum südlichen Zweirichtungsradweg queren.
Die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Erneuerung der 20 Jahre alten Lichtsignalanlage belaufen sich auf rund 400.000 Euro. Ein konkreter Bautermin steht derzeit noch nicht fest. Der Beschluss wird dennoch begehrt, um Ausführungsplanung und LSA-Planung im Detail weiterführen zu können und im Falle des LSA-Ausfalls eine fertige Planung zu haben.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Fürther Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2480.2.7a vom 25.06.2025 mit letzter Änderung vom 20.01.2026.
| I I Sch Fürther Straße 3,25% R I e IV g e r s 210 302,54 t r a ß e Aussenbestuhlung Gehweg Ra Bäcker Parkplatz 961/4 212 959/4 gnundronedoB 1144-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg :.leT thcin siewhcansmutnegiE dnu essorG m 0c noitamrofnioeG rreH 302 .rNsH ehcsireyaB Grundstücksgrenze vorh. E-Scooter 995/9 Bauvorhaben The Q Parkplatz verschieben 1/oeG sla 502 rüf :gnureitraK etrakrulF e ß a tmA r t S :netadsisaboeG - n ie :egaldnurgnalP Kl red dnu - m a gnussemreV gnulletsraD d A 995/8 995/3 | e gez. Wunder Zimmermann (78294) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2480.2.7a 30.10.25 Br-Fürbach Instruktionsergeb. 20.01.26 Br-Fürbach Radfurt Fürther Straße Radvorrangroute 19 von Augsburger Straße bis Adam-Klein-Straße | |
|---|---|---|
| 11/059 Adam-Klein-Str. bis Augsburger Str. nitt A-A 8 Parkplatzbilanz Bereich Hausnr. 199 V I vorher nachher 7 KFZ 12 0 Fahrrad 0 0 Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 13 6 61/859 V I versiegelte Fläche (m²) 0 5 zu fällende Bäume 0 Regeneinlauf 12 cm S c neu geplante Bäume 0 h dweg Sicherh. Fahrbahn u m a III n 4 a 2/759 n V I s t r 4 IV a 3 ß M 1:100 e 759 4/ 958/4 I 957 Mazda-Händler Metzgerei IV 198 IV 196 IV Nagelstudio Spielhall 194 192 A 99 2 5/ 993 Geh-/Radweg Grundstücksgrenze ~ 991 791 591 A Bäcker und Café Denkmal- ü B b a e u r m fa s h u rb b a s r tr e a s t Gaststätte 3/999 geschützt V Außenbestuhlungsfläche V Netto Discounter e ß 999/5 a II r t S 1 r e g V r u 999/6 b s 2 g u A II V | e gez. Wunder Zimmermann (78294) gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan M = 1 : 500 2.2480.2.7a 30.10.25 Br-Fürbach Instruktionsergeb. 20.01.26 Br-Fürbach Radfurt Fürther Straße Radvorrangroute 19 von Augsburger Straße bis Adam-Klein-Straße |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sandrartstraße, Ersatz der Lichtsignalanlage durch einen Fußgängerüberweg
Anlagen: Straßenplan 2.1058.2.14
Sachverhalt (kurz):
Die Lichtsignalanlage (LSA) in der Sandrartstraße, in Höhe der Langen Zeile, ist sanierungsbedürftig. Das vorhandene Steuergerät aus dem Jahr 2001 kann nicht an den Verkehrsrechner angeschlossen werden und entzieht sich somit der technischen Fernversorgung. Schäden am Gerätestandort (Sockel beschädigt, Kabel Baujahr 1979) sind vorhanden. Nach der langen Ausschaltzeit sind Probleme bei der Wiederinbetriebnahme zu erwarten, die eine sofortige Erneuerung des Steuergerätes erforderlich machen. Dabei entfällt der Bestandsschutz, so dass die Barrierefreiheit herzustellen ist.
Die Verwaltung hat geprüft, ob auf die LSA verzichtet werden kann: Sie kann durch einen Fußgängerüberweg (FgÜ) ersetzt werden. Dieser ist 7m breit geplant und kann auch hohe Fußgängermengen (Schülerverkehr) abwickeln. Die Planung beinhaltet auch den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Lange Zeile.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 170.000 Euro. Der Kostenrahmen liegt nach Erfahrungswerten etwa in vergleichbarer Höhe zu einer LSA-Sanierung, jedoch sind die Unterhaltskosten nur halb so hoch.
Aufgrund der Haushaltssperre ist die Finanzierung und der Zeitpunkt der Umsetzung nicht gesichert.
Bedingt durch den Umbau der St. Johannis Grundschule ist die Sandrartstraße derzeit gesperrt. Es wäre wünschenswert, wenn der Fußgängerüberweg zeitgleich mit dem Ende der Schulumbaumaßnahmen realisiert wird, da die Kinder im Klassenverband die Straße überqueren.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Sandrartstraße, Vpl-Plan Nr. 2.1058.2.14, mit letzter Änderung vom 05.08.2026.
| Schnitt A-A Detail 1 Detail 2 Detail 3 St. Johannis 2,5% 3,5% Grundschule Haus Nr.4 frei 313,47 313,37 Fahrradstraße 313,40 16 cm 313,37 Piktogramm Zusatzschild Abstand Breitstrich zu Fahrradstraße Kraftfahrzeuge frei Fläche "rot gefärbt" Gehweg/Haltestelle Fahrbahn Senkrechtparker Gehweg 2,00m x 3,00m 255/2 93 I M 1:100 IV L 44/652 a IV 11 n 4 III g 0 e IV 94 Z Kle i n e P i kt o g r a m m e e n t fe r n e n u nd 1 3 e ile 98 256/83 g r o ß e P i kt o g r a m m e a u f b r in g e n 256/84 -siehe Detail 1- 26 3 54/ 8 Neuplanung Kleidercontainer versetzen IV Altglascontainer B IV Vpl Plan 2.2306.2.1c 652 36/ A 2 47/65 1 Zusatzbeleuchtung/Prüfung vor Ort: 0 4a 4 V Wegfall eines Radbügels IV 14 S S best. rote Markierung Jagdstraße 16/652 97 B 0,5/0,5 Sandrartstraße Vorschlag neuer Standort RE Vorschlag neuer Standort RE h=16cm gnundronedoB 6548-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg best. rote Markierung 34 Lange Zeile Zusatzbeleuchtung d9 Strauchbep fla n z u n g B Ketten entfernen :.leT V 31 11 R E v e r s chieben A LSA 328 entfernen 12 Gebäudedämmung thcin Neuplanung Vpl Plan 2.2306.2.1b siewhcansmutnegiE IIV IIV dnu ztühcS VI noitamrofnioeG 65/652 rreH Schnitt B-B 256/29 VmoK-1/oeG St. Johannis Peter-Vischer ~2,4% 2,7% Grundschule Schule ehcsireyaB sla Sandrartstraße Höhe St.Johannis Grundschule rüf :gnureitraK etrakrulF 313,53 Parkplatzbilanz tmA 313,53 vorher nachher :netadsisaboeG 3 cm 313,52 313,52 KFZ 0 0 :egaldnurgnalP Fahrrad 15 14 dnu red Gehweg Fahrbahn Grünbilanz gnussemreV gnulletsraD entsiegelte Fläche (m²) 21 versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 M 1:100 neu geplante Bäume 0 | gez. Wunder Potzler/Klapuch gez. Jülich Klapuch Lageplan M = 1 : 500 2.1058.2.14 28.08.24 Klapuch Höhe Bushaltestelle 09.09.25 Klapuch Instruktionsergebnis Sandrartstraße 28.10.25 Klapuch Erg. Fahrradstr. 1 Stufe Ersatz LSA 02.03.25 Klapuch erw. betroffene Fläche durch Fußgängerüberweg 12.03.26 Klapuch Litfaßsäule ergänzt 20.05.26 Klapuch Bilanz u. Symb. B-Mast 05.08.26 Ried RE Standort, Flächen | |
|---|---|---|
| Schnitt A-A Detail 1 Detail 2 Detail 3 St. Johannis 2,5% 3,5% Grundschule Haus Nr.4 frei 313,47 313,37 Fahrradstraße 313,40 16 cm 313,37 Piktogramm Zusatzschild Abstand Breitstrich zu Fahrradstraße Kraftfahrzeuge frei Fläche "rot gefärbt" Gehweg/Haltestelle Fahrbahn Senkrechtparker Gehweg 2,00m x 3,00m 255/2 93 I M 1:100 IV L 44/652 a IV 11 n 4 III g 0 e IV 94 Z Kle i n e P i kt o g r a m m e e n t fe r n e n u nd 1 3 e ile 98 256/83 g r o ß e P i kt o g r a m m e a u f b r in g e n 256/84 -siehe Detail 1- 26 3 54/ 8 Neuplanung Kleidercontainer versetzen IV Altglascontainer B IV Vpl Plan 2.2306.2.1c 652 36/ A 2 47/65 1 Zusatzbeleuchtung/Prüfung vor Ort: 0 4a 4 V Wegfall eines Radbügels IV 14 S S best. rote Markierung Jagdstraße 16/652 97 B 0,5/0,5 Sandrartstraße Vorschlag neuer Standort RE h=16cm Vorschlag neuer Standort RE best. rote Markierung 34 Lange Zeile Zusatzbeleuchtung d9 Strauchbep fla n z u n g B Ketten entfernen V 31 11 R E v e r s chieben A LSA 328 entfernen 12 Gebäudedämmung Neuplanung Vpl Plan 2.2306.2.1b IIV IIV VI 65/652 Schnitt B-B St. Johannis Peter-Vischer ~2,4% 2,7% Grundschule Schule Sandrartstraße Höhe St.Johannis Grundschule 313,53 Parkplatzbilanz 313,53 vorher nachher 3 cm 313,52 313,52 KFZ 0 0 Fahrrad 15 14 Gehweg Fahrbahn Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 21 versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 M 1:100 neu geplante Bäume 0 | gez. Wunder Potzler/Klapuch gez. Jülich Klapuch Lageplan M = 1 : 500 2.1058.2.14 28.08.24 Klapuch Höhe Bushaltestelle 09.09.25 Klapuch Instruktionsergebnis Sandrartstraße 28.10.25 Klapuch Erg. Fahrradstr. 1 Stufe Ersatz LSA 02.03.25 Klapuch erw. betroffene Fläche durch Fußgängerüberweg 12.03.26 Klapuch Litfaßsäule ergänzt 20.05.26 Klapuch Bilanz u. Symb. B-Mast 05.08.26 Ried RE Standort, Flächen |
. Wunder ler/Klapuch gez. Jülich Klapuch
Lageplan
M = 1 : 500 2.1058.2.14
Bushaltestelle ktionsergebnis Sandrartstraße ahrradstr. 1 Stufe Ersatz LSA etroffene Fläche durch Fußgängerüberweg säule ergänzt u. Symb. B-Mast tandort, Flächen
| vorher nachher | ||
|---|---|---|
| KFZ | 0 | 0 |
| Fahrrad | 15 | 14 |
| Grünbilanz | ||
| entsiegelte Fläche (m²) | 21 | |
| versiegelte Fläche (m²) | 0 | |
| zu fällende Bäume | 0 | |
| neu geplante Bäume | 0 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nordring, Bushaltestelle Hintermayrstraße in Fahrtrichtung Osten
Anlagen: Straßenplan 2.2542.2.2
Sachverhalt (kurz):
Im Straßenplan "Fahrradstraße 2. Stufe Senefelderstraße" (AfV vom 14.12.2023) ist der barrierefreie Ausbau der nördlichen Bushaltestelle Hintermayrstraße Richtung Westen (Nordwestring) vorgesehen.
Mit der vorliegenden Planung kann die Bushaltestelle in der Gegenrichtung (zum Nordostbahnhof) ebenfalls barrierefrei umgebaut werden. Der barrierefreie Ausbau ist im Nahverkehrsplan 2025 in der ersten Priorität eingestuft. Wichtig ist hierbei, dass jeweils beide Richtungen einer Bushaltestelle für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen nutzbar sind.
Die Planung sieht eine Haltestelle am Fahrbahnrand und die Erweiterung vorhandener Grünflächen vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 209.000 Euro.
Aufgrund der Haushaltssperre ist die Finanzierung und der Zeitpunkt der Umsetzung nicht gesichert.
Der Beschluss wird begehrt, um schnell reagieren zu können, falls sich die Rahmenbedingungen ändern.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Nordring, Vpl-Plan Nr. 2.2542.2.2 mit letzter Änderung vom 12.12.2025.
eznergskcütsdnurG 317,488 he Gehweg M 1:100
gez. Wunder Potzler (10418) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2542.2.2 12.12.25 Wenzel Instruktionserg. Nordring Bushaltestelle Hintermayrstraße
Querschnitt A-A
Nordring Haltestelle Hintermayrstraße
2,0%
16cm
Fahrbahn Bushaltestelle Bussteig Grünfläc
Bussteig Grünfläche lesnilettiM Senefelder Straße
~
899 N H o a r lt d e r s in te g l le Hintermayrstraße III 4 III Parkplatzbilanz vorher nachher 908/2 KFZ 0 0 Fahrrad 0 0 Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 49 versiegelte Fläche (m²) 14 zu fällende Bäume 0 neu geplante Bäume 0
900/7 /9
IV IV
907/1
A Streukästen neuer M S a t r a k n ie d r o u r n t g außerhalb der Rotfurt entfernen
16cm
Hintermayrstraße 74/7 ~ Streukästen versetzen Wartehalle versetzen ggf.Neu H in t e A r m II a y ~ r s tr a ~ ß e
72/4
1/oeG :gnureitraK dnu gnussemreV gnutlawrevsgnussemreV ehcsireyaB :netadsisaboeG tengieeg thcin siewhcansmutnegiE sla etrakrulF red gnulletsraD
74/5
IV
72 74/11 gnundronedoB dnu noitamrofnioeG rüf tmA :egaldnurgnalP :.leT madienielK rreH
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Altenfurter Straße, zwischen Löwenberger Straße und Am Grabe
Anlagen: Straßenplan 2.2677.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Altenfurter Straße ist als Ortstraße gewidmet und befindet sich im Bezirk Altenfurt, Moorenbrunn. Zwischen der Löwenberger Straße und südlich Am Graben wird eine Sanierung der Straße nach Kanalbau vorgenommen.
Der Straßenplan sieht vor, die Bushaltestelle Altenfurter Straße barrierefrei umzubauen und den südlichen Gehweg zu verbreitern. Zugunsten eines neuen Baumstandortes entfallen zwei Schrägparker. Es werden ca. 25 m² entsiegelt. Ein optionaler, etwas breiterer Car-Sharing Parkplatz wird zwischen dem geplanten Baumstandort und der Hs.Nr. 1 eingerichtet.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 727.000 Euro. Die Baumaßnahme wird ab Anfang Oktober 2026 umgesetzt. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt und die Bauleistung vergeben.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
Voraussichtlich im Jahr 2027 wird noch die LSA an der Kreuzung Altenfurter Straße / Löwenberger Straße saniert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Altenfurter Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2677.2.1 mit letzter Änderung vom 11.08.2026. Er empfiehlt, das notwendige Grundstücksgeschäft durchzuführen.
| Querschnitt A - A M 1:100 1,5% 4,2% ~2,1% 2,0% 2 1 .rN .rN suaH suaH 340,696 340,710 340,710 340,696 340,754 20cm 12cm Gehweg öffentlich privat Haltestelle Fahrbahn Fahrbahn Gehweg Gehweg öffentlich privat Haltestelle Fahrbahn Fahrbahn Gehweg | |||
|---|---|---|---|
| Querschnitt A - A M 1:100 ~2,1% 2,0% 1 .rN suaH 340,696 340,696 340,754 12cm öffentlich privat Fahrbahn Gehweg öffentlich privat Fahrbahn Gehweg | |||
| Autohaus Vöge GmbH & Co. KG L 3 ö 6 w e n II b e r 891 g e r 405/3 S t r a ß 405/17 e 405/12 Altenfurter Straße 81/504 Bus Nr. 54, 56, 57, 59, 96, N4 I 2/504 33/504 Coiffeur by Marcel 3 4 I Kana l A c h s a b s t a n d c a . 3 ,5 m, 1a II Ü be r d e c k u n g c a . 4 m Schreibwaren, Presse, Agip Service Station DHL Paketshop 413 1 ,VAG-Tickets 1 , Lotto-Bayern 3 A 83/504 BLS + Maststandorte (rot) gemäß Planung VT Straße 20 cm gnundronedoB 7144 Sprotauer 443/27 .tengieeg A 4 2Altenfurter Straße :.leT Zahnarzt Bus Nr. 443/21 thcin 57,96, N4 III I kcurdsuA .rad dnu nenoitamrofnI Kühnl Optik Fläche gemischte Nutzung 3 L htoR red 3 Grundstück noch nicht entgültig bebaut ö II 1 w tsi L 901/591 195/110 e noitamrofnioeG emhantneßaM ö n rreH w b e e netlletsegrad Altenfurter Straße n b r g gnutlawrevsgnussemreV Bus Nr. 1 3 e 54, 56, 59, 1 r g e e r S tr ruz Schönheitssalon r S 195/179 a ß 443 dnu red tr a e 1/oeG siewhcansmutnegiE dnatsstätilautkA 9 2 ß II 1 e 443/28 195/180 rüf :gnureitraK 7 II 2 1 443/19 tmA ned 3 2 ehcsireyaB sla thcin 195/181 3 III ,etfnüksuA 0 :egaldnurgnalP tllets 5 a 2 II 1 dnu skcurdsuA :netadsisaboeG ehcildnibrevsthcer 195/182 I gnussemreV 3 2 II 1 sed mutaD H s 1 2 N r. rüF saD 1 3 0 3 0 b | |||
| Autohaus Vöge GmbH & Co. KG II 405/3 405/17 405/12 nfurter Straße 81/504 Bus Nr. | 12 5/ 40 5a 9 II e 406/19 405/22 7b II II 1 4 05/7 f 9 II 4 405 52/ I 406/20 92/504 406/21 405/19 7c I 11 405/14 I 6 a I 6 1 1 03/504 405/20 405/28 405/8 I | I gez. Wunder Potzler (10418) gez. Jülich Reiser M. Lageplan M = 1 : 500 2.2677.2.1 25.06.26 Wenzel Absenkung 11.08.26 Reiser M. Beleuchtung, Baum Altenfurter Straße zwischen Löwenberger Straße und Am Graben 442/4 | |
| , 57, 59, 96, N4 I Coiffeur by Marcel 3 4 I Kana l A c h s a b s t a n d c a . 3 ,5 m, 1a II Ü be r d e c k u n g c a . 4 m Schreibwaren, Presse, 1 DHL Paketshop 413 ,VAG-Tickets 1 , Lotto-Bayern 3 A rot) 20 cm 443/27 A 4 2Altenfurter Straße Zahnarzt Bus Nr. 443/21 57,96, N4 III I Fläche gemischte Nutzung Grundstück noch nicht entgültig bebaut L n ö b w e e r n g b e e r r S g tr e a r 443 ß S e tr a ß e 443/28 443/19 3 2 III 3 0 a I H s 1 2 N r. | 1 II I 406/27 a b 1 51/504 8 II 1 n 5/36 II 1 8 b e 40 a 1 II 405/9 II 7a 9 II II G r c 1 I m Ristorante Costa Azzurra Naeh-Studio A 406 5 7 I I Eigentümerweg Außenbestuhlung 4 06 2/ 2 405/27 Altenfurter Straße 4 24 9/ | ||
| 43 4 2/ 4 zu erwerbende Fläche zu erwerbende Fläche 44 52/2 ca. 3 m² ca. 5 m² 6 8 01 n e Fischfachgeschäft b I a III r G 1 3 I 23/344 I m A 442 443/3 443/7 443/31 I 442/3 1 5 I b8 a8 04/244 I II von Ölser Str. bis Am Graben II Parkplatzbilanz 2 8 III vorher nachher 443/29 KFZ 26 24 I Fahrrad 0 0 443/30 0 Grünbilanz 442/12 2 II entsiegelte Fläche (m²) 25 versiegelte Fläche (m²) 0 443/20 2 8 zu fällende Bäume 0 a neu geplante Bäume 1 I 2 6 I | |||
| c 4 8/24 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Straßenplan Berckhauserstraße zwischen Parkstraße und Stadtpark
Anlagen: Straßenplan 2.2509.2.1
Sachverhalt (kurz):
Im Verkehrsausschuss am 30.07.2026 wurde die Behandlung des Straßenplans für die Berckhauserstraße vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Parkplatzbilanz zu verbessern.
Die Berckhauserstraße ist zwischen Parkstraße und dem Stadtpark, verursacht durch viele Aufgrabungen und andere Eingriffe, in einem sehr schlechten Zustand. Eine klare bauliche Abgrenzung der einzelnen Straßenbestandteile fehlt in einigen Bereichen völlig. Um den Straßenabschnitt in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, ist beidseitig ein Gehweg mit angrenzenden Parkstreifen geplant. Auf Grund der Spartensituation ist nur ein Baumstandort an der Einmündung „Am Stadtpark“ möglich.
Die bisher geplanten Grünflächen, in denen aufgrund der Spartenlage keine Bäume möglich sind, wurden aus dem Plan entfernt. Die Querungshilfe beim Kindergarten hält die Verwaltung für notwendig und sinnvoll. Nach Überprüfung der Bilanz vor Ort ergeben sich 36 statt 41 Stellplätze im Bestand. Die Bilanz nach Ordnung des ruhenden Verkehrs durch den Ausbau verändert sich gegenüber der ersten Planung von 23 auf 31. Über den gesamten Planungsbereich sind nach Analyse des Bedarfs mehrere Fahrradbügel vorgesehen.
Der neue Plan wird zum Beschluss vorgelegt, damit die dringend notwendige Sanierung vorbereitet werden kann.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Berckhauserstraße zwischen Parkstraße und Am Stadtpark, Vpl-Plan Nr. 2.2509.2.1 vom 17.07.2024, mit letzter Änderung vom 06.08.2026.
| 7 42/261 4 k 7/261 Berckhauserstraße r a p t d Querschnitt A - A a tS m A Parkstraße 81/161 5 4 2 4 2,5% 3,5% 2,2% 2,5% 2,5% 2,5% 3/261 VI 02.rN 9.rN V I suaH suaH 318,25 318,18 3 3 1 1 8 8 , , 1 0 1 9 318,15 3 3 1 1 8 8 , , 0 1 8 0 318,15 318,22 V a I 1 2 3 Gehweg Fahrbahn Gehweg 4 162/10 2 M 1:100 2 V I VI 161 2 1 e V 161/9 ß 161/7 a II 1 9/261 r 4 s t 161/5 10 8 k r a 8/261 P 2 0 161/4 162/11 VI Kindergarten 162/2 28 IV 24 IV 22 IV 20 IV A 14V 12 V TG 4 V 2 B 162 Berckhauserstraße gnundronedoB 9244-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 160/16 II 71 VI 31 VI 11 :.leT VI 9 VI 7 thcin 1 VI 5 8 3 VI 1 A B VI 160/24 VI TG siewhcansmutnegiE dnu 160/18 dliM noitamrofnioeG 1 II 6 160/19 uarF V Berckhauserstraße 163/18 /8 Querschnitt B - B VmoK-1/oeG 163 ehcsireyaB 163/15 163/9 Stadtpark Parkstraße a3 sla II 7/361 2,5% 2,5% 2,2% 2,5% II rüf :gnureitraK etrakrulF 3 III 8 1.rN 2.rN tmA suaH suaH 318,00 :netadsisaboeG 318,05 317,84 317,85 317,90 318,06 317,82 317,89 317,83 :egaldnurgnalP 317,99 Gehweg 3 1 7 , 8 9 Parken Fahrbahn Parken Gehweg dnu red M 1:100 gnussemreV gnulletsraD | Berckhauserstraße von Parkstraße bis Am Stadtpark Parkplatzbilanz vorher nachher KFZ 36 31 Fahrrad 12 20 Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 26 versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 neu geplante Bäume 1 V I 1 3 gez. Wunder Hildebrandt(78479) gez. Jülich V Wenzel 9 2 Lageplan M = 1 : 500 2.2509.2.1 06.10.25 Wenzel Änderung nach Fachinstr. 10.11.25 Wenzel Randstein Hs. Nr.2 Berckhauserstraße 02.06.26 Br-Fürbach Randst. Parkstr. 20 V zwischen Parkstraße 06.08.26 Br-Fürbach Grünflächen entf. 7 und Stadtpark 2 | |||
|---|---|---|---|---|
| 7 42/261 4 k 7/261 Berckhauserstraße r a p t d Querschnitt A - A a tS m A Parkstraße 81/161 5 4 2 4 2,5% 3,5% 2,2% 2,5% 2,5% 2,5% 3/261 VI 02.rN 9.rN suaH suaH 318,25 318,18 3 3 1 1 8 8 , , 1 0 1 9 318,15 3 3 1 1 8 8 , , 0 1 8 0 318,15 318,22 V I 3 Gehweg Fahrbahn Gehweg 4 162/10 2 2 M 1:100 VI 161 e V 161/9 ß 161/7 a II 1 9/261 r 4 s t 161/5 10 8 k r a 8/261 P 2 0 161/4 162/11 VI Kindergarten 162/2 24 IV 22 IV 20 IV A 14V 12 V TG 4 V 2 B 162 Berckhauserstraße 160/16 VI 31 VI 11 VI 9 VI 7 1 VI 5 8 3 VI 1 A B VI VI TG 160/18 1 II 160/19 6 V Berckhauserstraße 163/18 /8 Querschnitt B - B 163 163/15 163/9 Stadtpark Parkstraße a3 7/361 II 2,5% 2,5% 2,2% 2,5% II 3 III 8 2.rN suaH 318,00 317,84 317,85 317,90 318,06 317,82 317,89 317,83 17,99 1 7 , 8 9 Parken Fahrbahn Parken Gehweg M 1:100 | 7 42/261 4 k 7/261 Berckhauserstraße r a p t d Querschnitt A - A a tS m A Parkstraße 5 4 2 4 2,5% 3,5% 2,2% 2,5% 2,5% 2,5% 3/261 VI 02.rN 9.rN suaH suaH 318,25 318,18 3 3 1 1 8 8 , , 1 0 1 9 318,15 3 3 1 1 8 8 , , 0 1 8 0 318,15 318,22 V I 3 Gehweg Fahrbahn Gehweg 4 162/10 2 2 M 1:100 | Berckhauserstraße von Parkstraße bis Am Stadtpark Parkplatzbilanz vorher nachher KFZ 36 31 Fahrrad 12 20 Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 26 versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 neu geplante Bäume 1 V I 1 3 gez. Wunder Hildebrandt(78479) gez. Jülich V Wenzel 9 2 Lageplan M = 1 : 500 2.2509.2.1 06.10.25 Wenzel Änderung nach Fachinstr. 10.11.25 Wenzel Randstein Hs. Nr.2 Berckhauserstraße 02.06.26 Br-Fürbach Randst. Parkstr. 20 V zwischen Parkstraße 06.08.26 Br-Fürbach Grünflächen entf. 7 und Stadtpark 2 | ||
| VI 161 V 161/9 161/7 II 1 9/261 4 161/5 10 8 8/261 2 162/11 0 VI Kindergarten 162/2 24 IV 22 IV 20 IV A 14V 12 V TG 4 V 2 B 162 Berckhauserstraße 160/16 | ||||
| VI 31 VI 11 VI 1 8 | 9 VI 7 A VI 5 3 VI 1 | |||
| B VI TG II V 163/18 /8 163 163/15 163/9 a3 7/361 II II 3 III 8 M 1:100 | ||||
| 160 Berckhauserstraße Querschnitt B - B Stadtpark Parkstraße 2,5% 2,5% 2,2% 2,5% 2.rN suaH 318,00 317,84 317,85 317,90 318,06 317,82 317,89 317,83 17,99 1 7 , 8 9 Parken Fahrbahn Parken Gehweg |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Schulwegsicherheit Schleswiger Straße
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Anlagen: Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 16.10.2025 Straßenplan Schleswiger Straße 2.2678.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung beabsichtigt, in der Schleswiger Straße an der bestehenden Querungsinsel auf Höhe der Albert-Ortmann-Straße einen Fußgängerüberweg (FGÜ) einzurichten. Anlass der Planung sind zwei politische Anträge mit dem Ziel, die Schulwegsicherheit für die Grundschulkinder der Schule an der Forchheimer Straße aus dem Stadtteil zu verbessern.
Im Zuge der Maßnahme wird die Querungsinsel barrierefrei mit Blindenleitsystem ausgebaut. Darüber hinaus wird eine den geltenden Regelwerken entsprechende Beleuchtung des Fußgängerüberwegs hergestellt. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Stellplätze oder auf die Grünbilanz. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 50.000 Euro. Hiervon entfallen etwa 26.000 Euro auf den Straßenbau und rund 18.500 Euro auf die Straßenbeleuchtung. Die verbleibenden Kosten sind für die Beschilderung und Markierung des Fußgängerüberwegs vorgesehen. Die jährlichen Folgekosten werden auf 500 Euro geschätzt.
Die Gehwegflächen wurden zuletzt 2020 und die Fahrbahndecke 2022 erneuert. Somit besteht gegenwärtig kein baulicher Handlungsbedarf. Dennoch wird empfohlen, die vorliegende Planung bereits jetzt zu beschließen. Eine Umsetzung kann sich im Zuge künftiger Wiederherstellungsmaßnahmen nach Spartenverlegungen oder anderer Tiefbaumaßnahmen anbieten. Da derartige Maßnahmen häufig erst kurzfristig bekannt werden, ermöglicht eine bereits beschlossene Planung eine zeitnahe und wirtschaftliche Umsetzung, ohne dass zunächst ein erneuter Planungs- und Beschlussprozess erforderlich wird.
Der Bürgerverein wurde im Vorfeld über die Planung informiert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Schleswiger Straße, Vpl-Plan Nr. 2.2678.2.1 vom 13.01.2026.
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
21.07.2025 Antragsteller: Frank
Schulwegsicherheit Schleswiger Straße – Anbringung von Zebrastreifen auf Höhe
der Querungsinsel „Albert-Ortmann-Straße“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Dezember 2024 haben wir als CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag zum Thema „Schulwegsicherheit Schleswiger Straße“ gestellt. Erfreulicherweise wurde im Ausschuss für Verkehr am 26. Juni 2025 einstimmig beschlossen, dass an den Querungsinseln auf Höhe der Schnepfenreuther Hauptstraße „Zebrastreifen“ angebracht werden.
Zahlreiche Grundschulkinder queren auf ihrem Schulweg die Schleswiger Straße jedoch auch auf Höhe der Querungsinsel „Albert-Ortmann-Straße“. Gerade hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da manche Autofahrer in Richtung Fürth bereits deutlich vor der Querungshilfe auf 50km/h beschleunigen.
Bereits in der Ausschusssitzung gab es eine überparteiliche Zustimmung, dass die Maßnahme der Anbringung von „Zebrastreifen“ auch auf die Querungsinsel auf der Höhe der „Albert-Ortmann-Straße“ übertragen werden soll.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung bringt ebenso in der Schleswiger Straße an der Querungsinsel auf Höhe der „Albert-Ortmann- Straße“ Zebrastreifen an.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A25072100 Schulweg Schleswiger Str.docx
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 16. Oktober 2025 Antragsteller: Bieswanger, Yilmaz
Zweiter Zebrastreifen in der Schleswiger Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.6.2025 wurde die Errichtung eines Zebrastreifens in der Schleswiger Straße beschlossen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass es in der Schleswiger Straße einen weiteren Übergang gibt, der sich für einen Zebrastreifen eignet.
Die Schul- und KiTa-Kinder, die westlich der Schnepfenreuther Hauptstraße und Alt- Schnepfenreuth wohnen, nutzen vor allem die Verkehrsinsel an der Albert-Ortmann-Straße um dann in die Lerchenstraße zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren. Außerdem wird der Überweg von Anwohner.innen rund um die Lerchenstraße genutzt, wenn diese zum Beispiel zum Sportverein Turnerbund St. Johannis 1888 e.V. gehen.
Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag
Zusätzlich zum Zebrastreifen an der Kreuzung Schnepfenreuther Weg, Schnepfenreuther Hauptstraße und Schleswiger Straße wird die bestehende Verkehrsinsel in der Schleswiger Straße auf Höhe Albert-Ortmann-Straße und Lerchenstraße durch einen Zebrastreifen ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kayser Dr. Nasser Ahmed Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Jasmin Bieswanger Yasemin Yilmaz Stadträtin Stadträtin
Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
| 92/ 63/ 12/318 53/ 02/318 813/19 II 8 4 II 0 54/318 5 813/18 S c h le 8 II s w ig 6 II 339/4 e r 339 S 31/ t 4 II r a 8/ ß 21/ e 339/2 7/ 11/ 6/ 01/ Albert-Ortmann-Straße 3/ 9/ 5/ a11 II 11 II II a9 II 9 I 7 I 5 I 3 I 1 338/36 m 338/35 c 338/34 3 338/19 338/18 338/17 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 338/16 m c 3 thcin siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru dnu noitamrofnioeG ehcsireyaB 813/47 sla rüf etrakrulF tsi tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red gnulletsraD reseiD | 16 810/9 321 5 6 / gez. i.V. Krause Charemska (74937) gez. Jülich Bauer Lageplan M = 1 : 500 2.2678.2.1 Schleswiger Straße westlich Albert-Ortmann-Straße FGÜ | ||
|---|---|---|---|
| 3/ 813/19 54/318 813/18 S c h le s w ig /4 e r S 31/ t r a ß 21/ e 339/2 11/ 01/ 9/ 5/ 3 I 1 m c 3 m 338/16 c 3 813/47 | 36 4 a 5 84/018 I II 63/018 II 810/59 810/58 4 7 I 810/3 810/8 I 4 9 III 810/2 Durchgang Lerchenstraße I 5 1 I 810/67 5 3 I 810/78 Furtbrei te 810/69 4,00 m I 27/ 17/ 5 5 I 810 Schleswiger Straße westl. Albert-Ortmann-Straße Parkplatzbilanz vorher nachher KFZ 0 0 Fahrrad 0 0 Grünbilanz entsiegelte Fläche (m²) 0 versiegelte Fläche (m²) 0 zu fällende Bäume 0 neu geplante Bäume 0 808/1 | 16 810/9 321 5 6 / gez. i.V. Krause Charemska (74937) gez. Jülich Bauer Lageplan M = 1 : 500 2.2678.2.1 Schleswiger Straße westlich Albert-Ortmann-Straße FGÜ |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2026
Anlagen: Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 06.07.2026 Straßen- Karte
Bericht:
Die Van-Gogh-Straße erschließt den Worzeldorfer Friedhof sowie das Kinder- und Jugendhaus "red box", das Haus für Kinder Van-Gogh-Straße und das Pfarrzentrum der evangelischen Osterkirche. Neu hinzugekommen ist eine Wohnbebauung an der Westseite südlich des Pfarrzentrums. Verkehrsrechtlich darf an der Westseite der Van-Gogh-Straße im Bereich des Pfarrzentrums nicht gehalten bzw. geparkt werden, um die Feuerwehrzufahrt bis zum Haus der Kinder und der neuen Wohnbebauung sicherzustellen. Im südlich gelegenen Abschnitt war bislang ein zeitlich befristetes Haltverbot angeordnet. Aufgrund der fortgeschrittenen Wohnbebauung wurde die zeitliche Beschränkung (Mo-Fr von 7 bis 9 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr) aufgehoben sowie das Haltverbot bis zum Grundstück des Friedhofs verlängert. Damit darf im gesamten Bereich der Westseite südlich des Pfarrzentrums nur noch gehalten, aber nicht mehr geparkt werden.
Auf dem Parkplatz des Friedhofs dürfen nur Personenkraftwagen parken. Hierfür ist eine entsprechende Beschilderung vorhanden.
Auf der Ostseite der Van-Gogh-Straße ist im Bereich des Wäldchens am Friedhof sowie der landwirtschaftlich genutzten Fläche das Halten und Parken erlaubt. Verkehrsbehördlich ist dieses Parken an der ca. 90m langen Strecke nicht zu beanstanden, da für die Zu- und Abfahrt des Friedhofs noch genügend Platz verbleibt und der geringe Verkehr es zulässt, im seltenen Begegnungsfall an einer geeigneten Stelle abzuwarten, bis der Gegenverkehr passiert hat, um dann weiterzufahren. Würde hier nur noch Parken für Personenkraftwagen erlaubt werden, ist damit zu rechnen, dass die Lastkraftwagen künftig an Stellen in Worzeldorf oder Herpersdorf parken, an denen sie deutlich mehr Störungen verursachen, z. B. im Bereich An der Radrunde.
Im Bereich der ausgebauten Senkrechtparkbuchten ab dem Haus für Kinder sowie dem Kinderund Jugendhaus bestehen baulich angelegte Senkrechtparkplätze, hier ist das Lkw-Parken schon aufgrund der Geometrie der baulich angelegten Parkplätze unzulässig.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
AN/126/2026
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
06.07.2026 Antragsteller: Deinlein, Bälz
Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße in Worzeldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Durch die Errichtung neuer Wohnbebauung im Bereich hinter der evangelischen Osterkirche sowie die weitere Entwicklung des Quartiers ist die Zahl der Anwohner und Verkehrsteilnehmer spürbar gestiegen.
Gleichzeitig befindet sich entlang beziehungsweise im unmittelbaren Umfeld der Van-Gogh-Straße eine Vielzahl öffentlicher und sozialer Einrichtungen. Hierzu zählen insbesondere das Haus für Kinder, die RedBox, die evangelische Osterkirche, der Friedhof sowie verschiedene Veranstaltungs- und Begegnungsangebote. Dadurch wird der Straßenraum täglich von Kindern, Familien, Senioren, Friedhofsbesuchern, Radfahrern und Fußgängern genutzt.
Aus der Bürgerschaft werden immer wieder Hinweise auf parkende größere Fahrzeuge wie Transporter, Sprinter, Anhänger und Lastkraftwagen sowie auf Liefer- und Anlieferverkehr vorgebracht. Insbesondere in Verbindung mit parkenden Fahrzeugen, Einmündungsbereichen und querenden Fußgängern wird die Übersichtlichkeit des Straßenraums teilweise als eingeschränkt wahrgenommen.
Vor dem Hintergrund der veränderten städtebaulichen Entwicklung, der gestiegenen Nutzungsintensität sowie der besonderen Bedeutung des Bereichs für Kinder, Familien und ältere Menschen erscheint eine erneute Gesamtbetrachtung der Verkehrs- und Parksituation sinnvoll. Ziel sollte es sein, die Verkehrssicherheit, die Aufenthaltsqualität und die Funktion des öffentlichen Raums auch künftig den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße, insbesondere darüber:
- ob die bestehenden Regelungen zum Parken sowie zum LKW-Verkehr den heutigen Anforderungen
noch entsprechen;
A26070100 Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straße
- ob durch parkende Großfahrzeuge Sichtbehinderungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ver-
kehrssicherheit entstehen;
- welche Erkenntnisse zu Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeiten und möglichen Gefahrenpunkten
in diesem Bereich vorliegen;
- welche Möglichkeiten bestehen, die Verkehrssicherheit insbesondere im Umfeld des Hauses für Kin-
der, der RedBox, der evangelischen Osterkirche und des Friedhofs weiter zu verbessern;
- welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung geeignet wären, die Aufenthaltsqualität und Sicher-
heit für Anwohner, Kinder, Familien, Senioren sowie Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Frank Fraktionsvorsitzender
A26070100 Verkehrs- und Parksituation in der Van-Gogh-Straß4e2
| ÖÖ 77 Osterkirche "red box" Haus für Kinder neue Wohn- bebauung B-Plan 4009 Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Geo und © Bayerische Vermessungsverwaltung. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.; Fachdaten: © Stadt Nürnberg | |
|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg D Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht E geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. E E | atenauszug ± rstellt für Maßstab1 : 1580 10 20 30 40 m rstelldatum: 07.08.2026 rsteller: Jochen Fiegl |
Kartenlegende
BISS
IV_Text
IV
im Verfahren
Bebauungspläne
Aufhebungen
sonstige Satzungen
Veränderungssperren in Kraft
IK_Text
IK
in Kraft
Bebauungspläne
IK_Text
IK
in Kraft
sonstige Satzungen
übergeleitete Baulinienpläne in Kraft
Luftbild 2026 Kacheln
Luftbild 2026
RGB
Rot: Band_1
Grün: Band_2
Blau: Band_3
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Parksituation im Georg-Ziegler-Weg
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.07.2025 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.05.2026 Lichtbildtafel
Bericht:
Die Situation des ruhenden Verkehrs im Georg-Ziegler-Weg und dem Hofwiesenweg in Buch hat sich nach dem Umbau des Feuerwehrhauses des Löschzugs Buch der Freiwilligen Feuerwehr durch parkende Fahrzeuge nachteilig verändert, nachdem östlich des Geländes der Feuerwehr auch ein neuer Spielplatz eingerichtet wurde. Durch parkende Fahrzeuge im Georg- Ziegler-Weg und im Hofwiesenweg kann im Alarmfall die Anfahrt der Feuerwehrleute sowie das Ausrücken in Richtung B4 (Erlanger Straße) über den Hofwiesenweg bzw. zum Flughafen über den Georg-Ziegler-Weg beeinträchtigt werden. Ebenso können im ungünstigen Fall durch parkende Fahrzeuge landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gespanne auf der Fahrt zwischen Buch und den Äckern an der Irrhainstraße behindert werden.
Auf diese Problematik hat auch die Filialleitung der VR-Bank-Filiale in Buch hingewiesen. Zusätzlich muss noch sichergestellt werden, dass Spülfahrzeuge der Stadtentwässerung an zwei Schächte für Unterhaltsarbeiten jederzeit anfahren können muss, die auf der gepflasterten Fläche südwestlich des Feuerwehrhauses liegen.
Die Verwaltung wird daher die Ausrückrouten durch Haltverbote sichern und die Kurzzeitparkregelung an der Seite der VR-Bank-Filiale erweitern.
Die Regelungen sind mit der Filialleitung der VR-Bank und der Feuerwehr abgestimmt. Sie werden vom Servicebetrieb öffentlicher Raum zeitnah nach dem AfV umgesetzt.
Die Sicherung des Grünstreifens südlich des Georg-Ziegler-Weges ist bereits durch Kalksteinquader seitens SÖR erfolgt. Infolge des Unwetterereignisses vom 14.07.2026 sind am Georg-Ziegler-Weg einige Bäume umgestürzt, so dass der Bereich zwischen Fahrbahn und dem Bucher Landgraben instandgesetzt werden musste. Auf weitere ortsfeste Hindernisse wird angesichts der Böschungs- und Fahrbahninstandsetzung erstmals verzichtet. Der Verzicht auf ortsfeste Hindernisse verhindert auch, dass im Begegnungsfall durch Fahrzeuge auf den nordseitigen Gehweg ausgewichen wird, was zu Schäden am Gehweg und Gefährdung des Fußverkehrs führen kann. Für zusätzliche Fahrradständer im Nahbereich des Eingangs zum Kinderspielplatz ist aus gleichem Grund kein Platz.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
21.07.2025 Antragsteller: Frank, Schuh
Verbesserung der Parksituation im Georg-Ziegler-Weg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im vergangenen Jahr wurde in Buch im Georg-Ziegler-Weg ein neuer Spielplatz errichtet, der sich großer Beliebtheit erfreut und ein überregionales Publikum anzieht.
Leider führt dies jedoch dazu, dass im Bereich des Georg-Ziegler-Wegs, insbesondere auf Höhe des dortigen Spielplatzes und der angrenzenden Freiwilligen Feuerwehr in Buch, parkende Fahrzeuge die Fahrbahn erheblich einengen. Besonders durch das beidseitige Parken entsteht eine so starke Verengung, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall die Straße nicht mehr ungehindert passieren können. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge können regelmäßig diesen Straßenabschnitt nicht mehr nutzen.
Die Behinderung der Sicherheitskräfte gefährdet im Ernstfall Menschenleben und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Anwohnerinnen und Anwohner dar. Zur Verbesserung der Situation und zur Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Buch sollten daher von Seiten der Stadt zwingend Maßnahmen ergriffen werden.
Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite ist das beidseitige Parken bereits jetzt nicht erlaubt, was jedoch nicht beachtet wird. Daher ist eine deutliche Beschilderung des Halteverbots notwendig. Ein Verdrängungseffekt der parkenden Autos in die Dorfmitte von Buch soll jedoch verhindert werden, indem alternative Stellplatzmöglichkeiten geprüft werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung prüft die Beschilderung eines beidseitigen Halteverbots im kritischen Straßenabschnitt des Georg-Ziegler-Wegs sowie Anbringung deutlicher Beschilderung zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen.
A25071400 Parksituation Buch.docx
-
Die Stadt Nürnberg bittet die Polizei um verstärkte Kontrollen der Falschparker im Georg-Ziegler-Weg, insbesondere an Wochenenden und in den Nachmittagsstunden.
-
Die Verwaltung prüft, ob im Umfeld des Spielplatzes neue Stellplätze eingerichtet oder abmarkiert werden können, um einen Verdrängungseffekt der parkenden Autos in den Ortskern zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender
A25071400 Parksituation Buch.docx 50
SPD-Stadtratsfraktion | Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 20. Mai 2026 Antragsteller: Harald Dix
Biotopschädigung Bucher Landgraben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
leider kommen viele Besucher mit ihrem Auto zum neuen Spielplatz in Nürnberg-Buch und parken die Fahrzeuge im Georg-Ziegler-Weg direkt am Bucher Landgraben. Die Autos parken allerdings im Biotop, denn der Uferstreifen des Bucher Landgrabens und die dortigen Bäume samt Gewässerrandstreifen stehen unter Schutz.
Der landwirtschaftliche Verkehr wird durch diese Parksituation auch behindert.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
-
berichtet über den aktuellen Stand am Bucher Landgraben
-
prüft, ob entlang des Georg-Ziegler-Wegs vor dem Spielplatz ein Parkverbot
angeordnet werden kann
- prüft, inwiefern das Parkverbot durch Pfosten, Steine oder Baumstämme
gesichert werden kann
- prüft Möglichkeiten, ob weitere Fahrradstellplätze eingerichtet werden
können
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ziegler Harald Dix Fraktionsvorsitzender Stadtrat
Rathaus, Wolff´scher Bau Fon 0911 231 2906 spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Rathausplatz 2 Fax 0911 231 3895 instagram.com/spdnuernberg 90403 Nürnberg Mail spd@stadt.nuernberg.de facebook.com/spd.nuernberg
Bild 1-4: Schäden an Baumbestand, Böschung und Straße nach dem Unwetterereignis vom 14.07.2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in der Alten Reutstraße im Stadtgebiet
Nürnberg
Anlagen: Kartenausschnitt Alte Reutstraße
Bericht:
Die Stadt Fürth hat aufgrund einer dortigen Bürgeranfrage bei der Stadt Nürnberg bezüglich einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h angefragt. Die Alte Reutstraße verläuft längs der Stadtgrenze und auf einer Länge von ca. 530m auf Nürnberger Stadtgebiet. Die Einleitungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen von Norden und von Süden liegen im Stadtgebiet Fürth. Die Alte Reutstraße weist im Nürnberger Gebiet eine mit ca. 4,5 m Breite asphaltierte Fahrbahn nebst unbefestigtem Bankett auf und ist damit eine enge Straße. Sie beinhaltet ein Brückenbauwerk über den Bucher Landgraben, auf dem sich die Fahrbahn auf einer Länge von ca. 10m bis auf ca. 2,9 m verjüngt. Das Brückenbauwerk hat eine Absturzsicherung, zu dessen Absicherung die Verwaltung bereits vor einigen Jahren Warnschilder, Baken und eine Vorrang-/ Nachrangregelung (Zeichen 208/ 308 StVO) angeordnet hat. Die Alte Reutstraße liegt verkehrsrechtlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft und unterliegt keiner Geschwindigkeitsbegrenzung. Demnach ist sie derzeit mit bis zu 100 km/h befahrbar. Es gibt keine Gehwege, keine Radverkehrsanlagen, dafür landwirtschaftlichen Verkehr und Grundstückszufahrten zu landwirtschaftlichen Anwesen auf Fürther Stadtgebiet. Die hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit stellt in diesem Zusammenhang ein Sicherheitsdefizit dar. Wegen der besonderen Lage (die beiden „Zufahrten“ zur auf Nürnberger Stadtgebiet liegenden Alten Reutstraße liegen im Stadtgebiet Fürth) hat die Verwaltung unter fachlichen Aspekten der Geschwindigkeitsbeschränkung zugestimmt. Die Stadt Fürth hat daraufhin für ihre Teilbereiche eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h erlassen. Sollte der Verkehrsausschuss keine grundsätzlichen Einwände erheben, wird die Verwaltung für ihren Teil der Alten Reutstraße ebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h beschränkt wird. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind hoheitliche Verwaltungsakte der Straßenverkehrsbehörde und erfordern keinen Beschluss des Stadtrates.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
| Flächen der Stadt Nürnberg Stadtgrenze ac h Sack n Weg m p o 5 0 F Ü - B (n ra a u c n h s N b - a B c u h c e h r ) e T Nürnberg Stadtgebiet h 0 ürt 5 0 u 5 n e u et F er g n e 0 0 e bi n b 0 1 g ür 1 0 er d t N a h er bi s h S t bi et s e bi p o dt g o m a m p e St T e uf T a e ß a str ut e R n e Alt nach 0 5 er N-Höfles o d m p uf T e erl a V Geobasisdaten: © Stadt Nürnberg, Geo und © Bayerische Vermessungsverwaltung. Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.; Fachdaten: © Stadt Nürnberg Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Datenauszug ± Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht Erstellt für Maßstab1 : 3500 geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der 0 30 60 90 120 nach FÜ- dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher m Poppenreuth Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. Erstelldatum: 21.08.2026 Ersteller: Jochen Fiegl | ||
|---|---|---|
| Ausdruck aus dem GIS der Stadt Nürnberg Für rechtsverbindliche Auskünfte und zur Maßentnahme ist der Ausdruck nicht geeignet. Das Datum des Ausdrucks stellt nicht den Aktualitätsstand der dargestellten Information dar. Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig. Die Weitergabe ist im Rahmen der Nutzungsbedingungen möglich. | Datenauszug ± Erstellt für Maßstab1 : 3500 0 30 60 90 120 m Erstelldatum: 21.08.2026 Ersteller: Jochen Fiegl |