Haushaltssperre

← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (18.07.2013)

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CSU-Stadtratsfraktion Plärrer Südstadt SPD-Stadtratsfraktion Altstadt Stadtplanungsausschuss Mögeldorf Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Wirtschaft & Arbeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

N i e d e r s c h r i f t

über die Gemeinsame Sitzung des Stadtplanungsausschusses und des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit 18.07.2013

Vorsitzender: i. V. Stadtrat Raschke

Referenten: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann berufsm. Stadtrat Dr. Fraas

Sitzungsteilnehmer: StR Raschke StR Vogel StR Schönfelder StRin Grützner-Kanis StRin Kayser StR Schönfelder StRin Reuter StR Fischer StR Gradl StRin Strohhacker StRin Bauer StR Agathagelidis StR Vogel StR Dix StRin Soldner (bis 16.48 Uhr) StR Brehm, T. StR Brehm, S. (bis 16.25 Uhr) StRin Böhm StR Brückner StR Schuh StR Krieglstein StR Sendner StR Thiel StR Höffkes (bis 16.28 Uhr) StRin Dr. Niedermeyer StR Dr. Reindl StR Schuh ----------- StRin Krannich-Pöhler StR Mletzko StR Prof. Dr. Beck StR Ulrich StR Ulrich StR Prof. Dr. Beck

Sonstige Sitzungsteilnehmer: Sachverständige: Herr Dr. Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung Herr Helbig, Stadt- und Regionalentwicklung Frau Most, Vorsitzende Bürgerverein Nürnberg-Altstadt e. V. Verwaltung Frau Dr. Kuttruff, WiF Herr Pollack, OA Herr Schlick, Stpl Herr Stengl, RA Herr Ulrich, BoB

Beginn: 15.00 Uhr

Ende: 16.43 Uhr

Schriftführerin: Frau Reuter

StR Raschke eröffnet die gemeinsame AfS/RWA-Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Begrüßt die Anwesenden sowie die beiden Gutachter Herrn Dr. Acocella und Herrn Helbig.

Punkt 1: 00:40

Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Nürnberg

Gutachten zum Vergnügungsstättenkonzept

StR Dipl.-Ing. Baumann: Erklärt, dass es sich heute um einen Bericht handelt, mit dem das Gutachten zum Entwicklungskonzept in die Ausschüsse eingebracht wird. Danach erfolgt die Beschlussfassung. Betont, dass ein Vergnügungsstättenkonzept notwendig ist, um die Flut von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt einzudämmen. Die Verwaltung erwartet, dass sich die Zulässigkeitsbereiche deutlich reduzieren. Ausgenommen die, in denen man aus planungsrechtlichen Gründen Spielhallen nicht ausschließen kann. Erklärt, dass die glücksspielrechtlichen Abstände von 250 Metern Radius noch im Planspiel zum Vollzug von der Verwaltung getestet werden. Die Bürgerbeteiligung soll so erfolgen, wie sie sich bereits beim Einzelhandelskonzept bewährt hat. Sagt zu, wieder zu berichten und auf die beiden Anträge im Laufe der Diskussion einzugehen.

StR Dr. Fraas: 05:48 Betont, dass es vor allem wichtig ist, das Gespräch mit den Bürgervereinen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu suchen. Berichtet, dass er gestern bei der Auftaktveranstaltung des Projekts „Ein Herz für den Nürnberger Süden“ schon erste Fragen zum Thema Vergnügungsstätten beantwortet hat. Bietet an, im Rahmen des Projekts am Aufseßplatz eine Veranstaltung vor Ort durchzuführen, da großer Informationsbedarf besteht. Zu viele Spielhallen führen zu einem Trading-Down-Prozess und sind nicht gut für die anderen Anwohner.

Herr Dr. Acocella: 08:18 Eine starke Konzentration von Spielstätten wird an den Ausfallstraßen, sowie am Plärrer und in der Südstadt gesehen. In den Gewerbegebieten dagegen sind kaum Spielhallen oder Wettbüros zu finden. Stellt klar, dass es sich nicht allein um ein Spielhallenkonzept handelt, sondern dass es um die Vergnügungsstätten insgesamt geht. Dazu zählen auch Diskotheken, größere Kinokomplexe, Bowlingcenter in größerer Form und kommerzielle Billardcenter. Nicht dazu gehören Bordelle und bordellartige Einrichtungen. Betont, dass für die räumliche Steuerung von Spielstätten durch die Bauleitplanung städtebauliche Gründe angeführt werden müssen. Hebt hervor, dass zu beachten ist, dass das Ziel des Glücksspielstaatsvertrags Suchtprävention und Jugendschutz ist und das Bau- und Planungsrecht nur für den Städtebau zuständig ist. Wichtig ist auch, dass die Spielstätten nicht mehr im Erdgeschoss, sondern im Ober- bzw. Untergeschoss untergebracht werden sollen.

StR Raschke: 24:55 Wie bereits von Herrn StR Dipl.-Ing. Baumann angesprochen, ist die Zahl der Spielhallen in den letzten 9 Jahren um 50 % angestiegen. Momentan hat die Verwaltung oft keine Möglichkeit, ein generelles Verbot auszusprechen. Auch planungsrechtlich besteht keine Handhabe, gegen den Wildwuchs vorzugehen, außer mit aufwendigen Bebauungsplanverfahren. Ziel des Vergnügsstättenkonzepts ist es, die Anzahl der Spielstätten zu verringern und auf die Lage im Stadtgebiet Einfluss zu nehmen. Des weiteren muss der

Verschandelung des Stadtbildes Einhalt geboten werden. Betont, dass § 9b BauGB konsequent angewandt werden muss und eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nötig ist. Fragt bei Herrn Dr. Acocella nach, warum diese Gebiete ausgewählt wurden und nicht andere? Wurde das gesamte Stadtgebiet einbezogen oder nur Teilbereiche? Da solche Konzepte auch für andere Städte erstellt worden sind, wie ist hier die Wirkung?

StR Schönfelder: 31:05 Erklärt, dass die Beantwortung der Fragen im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion dazu dient, die öffentliche Diskussion besser zu führen. Es liegen dann mehr Informationen zur derzeitigen Praxis vor. Fragt nach, wie die bisherige Genehmigungspraxis war. Stellt fest, dass einem die Spielhallen sofort ins Auge fallen, wenn man durch die Stadt fährt. Welche Maßnahmen gibt es, das zu minimieren? Bezweifelt, ob es klug war, die betroffenen Gebiete schon konkret zu nennen. Betont, dass die Spielhallen ausgesprochen negative Auswirkungen auf die Wohnsituation in den Stadtteilen haben. Bittet um Zustimmung zu seinem Antrag.

StR Brehm, S.: 37:45 Erinnert im Hinblick auf die Geschäftsordung des Stadtrats daran, dass zuerst die Antragsteller zu hören sind. Freut sich, dass Herr StR Schönfelder in einigen Punkten der CSU-Stadtratsfraktion zustimmt und bedankt sich dafür. Weist darauf hin, dass das Gutachten eine erste Diskussionsgrundlage ist. Fraglich ist, ob es klug war, einzelne Gebiete zu benennen, wie auch von Herrn StR Schönfelder angesprochen. Hält die Aussage von Herrn Dr. Acocella für falsch, dass Mögeldorf kein Gewerbe-, sondern Einzelhandelsstandort ist. Betont, dass in Mögeldorf neben dem Einzelhandel zahlreiche Gewerbetriebe und Dienstleistungsunternehmen angesiedelt sind. Außerdem besteht ein großer Anteil an Wohnbebauung. Hält es nicht für richtig, noch vor der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie den Bürgervereinen vor Ort dort ein Gebiet auszuweisen. Möchte wissen, ob das Gutachten die rechtliche Grundlage für juristische Auseinandersetzungen ist. Oder wird es eine im Stadtplanungsausschuss und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutierte Grundlage geben, die dann beschlossen wird? Würde einen kommunalen Ordnungsdienst begrüßen, besonders was die Überprüfung von nicht genehmigten Spielhallen angeht.

StR Raschke: 45:06 Verweist auf Seite 4 der Vorlage. Unter Punkt 5 ist das weitere Vorgehen erläutert.

StR Brehm, S.: 45:16 Fragt nach, ob Herr StR Raschke jetzt Sitzungsleiter ist oder für die SPD-Stadtratsfraktion spricht.

StR Raschke: 45:42 Weist darauf hin, dass er als Vertreter des Oberbürgermeisters den Vorsitz hat und immer kenntlich macht, ob er als „Verwaltung“, d. h., als Vertretung des Oberbürgermeisters oder ob er für seine Fraktion spricht. Im Regelfall leitet er das mit den Worten: „Und für meine Fraktion möchte ich folgendes feststellen bzw. sagen.“ Um auf die Aussage als Sitzungsleiter zurückzukommen: In der Vorlage wird deutlich auf das weitere Vorgehen hingewiesen. Kann die Befürchtung nicht teilen, dass hier jemand übergangen wird.

StRin Strohhacker: 46:41 Ist verwundert über die Äußerung von Herrn StR Brehm, dass die SPD-Stadtratsfraktion diesem Konzept zugestimmt haben soll. Stellt klar, dass die SPD-Stadtratsfraktion noch gar nichts beschlossen hat. Weist darauf hin, dass der Bestandschutz bestehender Spielhallen bis 2017 läuft. Möchte wissen, was das konkret bedeutet und womit 2017 zu

rechnen ist. Fragt nach, wie viele Spielhallen es tatsächlich weniger werden und ob damit zu rechnen ist, dass die Betreiber nach Ablauf des Bestandschutzes ihren Spielbetrieb einstellen. Gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen? Betont, dass eine gute Informationsleistung in den Stadtteilen wichtig ist.

StR Mletzko: 49:52 Da das Vorkommen von Spielstätten keine Zierde für eine Stadt ist, muss die Anzahl der Spielhallen in den nächsten Jahren heruntergefahren werden, um die weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern. Betont, dass es wichtig ist, eine klare Position gegen Spielhallen zu beziehen und findet, dass das vorliegende Konzept eine wunderbare Grundlage liefert.

StR Ulrich: 54:07 Erlebt schon zum 3. Mal den Versuch mit, Spielhallen in Nürnberg einzudämmen. Glaubt, dass auch dieser Versuch keinen Erfolg haben wird. Ist der Meinung, dass es Aufgabe ist, zu überlegen, wie wertvolle Flächen in der Innenstadt so genutzt werden können, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger etwas davon haben. Glaubt, dass man mit den Kosten für die beiden neu beantragten Arbeitsplätze etwas Vernünftigeres machen könnte, das den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Ist der Ansicht, dass Lidl, Aldi usw. nicht unbedingt in der Innenstadt sein müssen. Schlägt vor, dass die Verwaltung versuchen sollte, Bauwilligen durch eine vernünftige Beratung einen günstigeren anderen Weg aufzuzeigen.

StR Sendner: 59:51 Weist darauf hin, dass nach der Geschäftsordnung des Stadtrats der Antragsteller zuerst seinen Antrag begründen darf, bevor Fragen gestellt werden. Stellt fest, dass in der Vorlage die sogenannten Härtefälle fehlen. Nennt als Beispiel die Laufamholzstraße, wo der Abstand zu den Häuserfronten auf der nördlichen Seite keine 150 Meter Luftlinie beträgt. Vermisst eine Stellungnahme über diese Fälle in der Vorlage. Außerdem wurde nicht auf die Nachfrage zum Umgang mit illegalen Spielstätten eingegangen.

StR Vogel: 1:01:29 Stellt klar, dass die SPD-Stadtratsfraktion daran glaubt, dass die Schutzziele mit den Grundzügen des Gutachtens erreicht werden können. Hält die Ausführungen von Herrn Dr. Acocella für sehr gut begründet und bittet darum, zu beginnen, die Spielhallenflut einzudämmen und nicht umgekehrt.

StR Brehm, S.: 1:05:29 Hält es nach wie vor für ungeschickt, ein fertiges Gutachten der Öffentlichkeit zu präsentieren. Fordert ein härteres Vorgehen gegen illegale Spielstätten durch einen Kommunalen Ordnungsdienst. Möchte wissen, wie viele Spielstätten lückenlos kontrolliert werden und wie die Ergebnisse dieser Kontrollen ausfallen. Fragt nach, wie schnell der Vollzug erfolgt, nachdem eine illegale Spielhalle aufgedeckt worden ist.

StR Schönfelder: 1:09:21 Stellt fest, dass das externe Gutachten die Arbeitsgrundlage für den Stadtrat und die Öffentlichkeit ist.

Frau Most, Vors. BV Nürnberg-Altstadt e. V.: 1:10:11 Hat die Nahversorgung und das Vergnügungsstättenkonzept miteinander verglichen und Interessantes festgestellt: Fußläufige Nahversorgung bedeutet ja, dass man in einer Entfernung von 500 Metern einen Nahversorger erreichen sollte. Bis dahin hat man aber die Möglichkeit, zwei Spielstätten zu besuchen, da diese ja nur einen Abstand von 250 Metern haben. Dann braucht man allerdings auch keinen Nahversorger mehr, um dort

einzukaufen, weil man kein Geld mehr hat. Findet, dass das Anlass genug ist, um darüber nachzudenken, ob die Maßstäbe überhaupt noch stimmen. Alle 250 Meter kommt man an einer „Daddelbude“ vorbei, aber nur alle 500 Meter ist ein Laden zu finden, in dem man sich mit Gütern des täglichen Bedarfs eindecken kann. War über die Aussage in der Sachverhaltsdarstellung erschrocken, dass als Anlass für das Vergnügungsstättenkonzept auch der hohe Druck genannt wurde, der von beharrlichen Investoren ausgeübt wird. Man fragt sich, ob die Stadtentwicklung in Nürnberg von Investoren bestimmt wird, die Vergnügungsstätten bauen. Mit dem Programm „InSEK Altstadt“ soll die Lebensqualität in der Altstadt gesteigert werden. Ist darunter allerdings die Ausweisung von zwei Bereichen der südlichen Altstadt als Zulässigkeitsbereich für Vergnügungsstätten zu verstehen? Bedeutet soziale und kulturelle Stadtentwicklung, dass ein neues Konfliktfeld, nämlich die Anhäufung von Spielstätten, dazu kommen muss? Kann sich auch nicht vorstellen, dass die künftige Zulassung von Spielstätten im Bereich zwischen Aufseßplatz und Wölckernstraße zu einer Attraktivitätssteigerung führt. Ist der Meinung, dass es möglich gewesen wäre, Veränderungssperren zu erlassen, was die Verwaltung aber nicht getan hat. Bittet darum, die Einwände des Bürgervereins ernst zu nehmen.

Herr Dr. Acocella: 1:17:26 Hält es auch für wichtig, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Betont, dass Spielstätten, Wettbüros und Swingerclubs legale Wirtschaftsbetriebe sind. Diese legalen Wirtschaftsbetriebe haben ein Recht auf einen Standort. Fügt hinzu, dass der Gesetzgeber vorgibt, dass das die Innenstädte und Stadtteilzentren sind. Das zu verhindern geht nur, wenn festgestellt wird, dass ein Trading-Down-Prozess bereits eingesetzt hat oder dass befürchtet wird, dass es dazu kommen könnte. Dann stellt sich die Frage, wie die Ansiedlung von Spielhallen verhindert werden soll, wenn ein Trading- Down-Prozess für die Königs-/Karolinenstraße nicht zu erwarten ist. Weist darauf hin, dass Spielhallen in Wohngebieten nicht zulässig sind. Berichtet, dass für die Laufamholzstraße eine Abgrenzung vorgenommen wurde und festgestellt wurde, dass es innerhalb dieser Abgrenzung fast nichts außer Einzelhandel gibt. Räumt ein, dass es zu Grenzkonflikten zum Wohnen nach Norden kommen könnte. Erklärt, dass es in diesem Fall aber immer noch das Gebot der Rücksichtnahme nach § 15 Abs. 1 BauNVO gibt. Hält es für richtig, konkrete Gebiete zu benennen, weil es einer sachgerechten und bürgernahen Information dient. Zum Thema Illegalität ist zu sagen, dass keine planerische Behandlung möglich ist, sondern der Betrieb geschlossen werden muss. Zu den Bistros ist zu sagen, dass das eine ordnungsrechtliche Frage ist, die unter die Spieleverordnung fällt.

Herr Pollack, OA: 1:28:11 Berichtet zu den Fragen von Frau StRin Strohhacker, dass alle Spielhallen in Nürnberg unter die 5-Jahresfrist fallen, sodass im Augenblick noch kein Entscheidungsbedarf besteht. Geht davon aus, dass keiner der 111 Spielhallenbetreiber seinen Platz freiwillig räumt. Deswegen ist eine Flut von Klagen in dieser Größenordnung zu erwarten. Fügt hinzu, dass von der jetzigen 250-Meter-Regelung ungefähr 80 % der Spielhallen betroffen sind. Erklärt, dass, wie bereits von Herrn StR Dipl.-Ing. Baumann erwähnt, beabsichtigt ist, ein Planspiel durchzuführen. Zum Thema Illegale Spielhallen in Gaststätten ist zu sagen, dass drei Geräte zulässig sind. Diskutiert wird momentan auf Vorschlag der Bundesregierung der Rückbau auf ein Spielgerät, allerdings mit Ausnahmen für bestimmte Gaststätten. Der Bundesrat hat am 05.07.2013 einen Änderungsbeschluss gefasst, in dem zwei Geräte pro Gaststätte vorgeschlagen werden, ohne Ausnahmemöglichkeiten. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieser Vorschlag eine hervorragende Lösung, weil es dann nicht mehr möglich wäre, Glücksspielgeräte in erlaubnisfreien Gaststätten aufzustellen. Glaubt nicht, dass es eine große Anzahl von Gaststätten gibt, die sich zu Spielhallen entwickelt haben. Es könnte aber sein, dass es eine große Anzahl von Gaststätten gibt, die möglicherweise Spielgeräte haben, ohne sie angemeldet zu haben. Betont, dass eine Überwachung die personellen Möglichkeiten überschreiten würde. Erklärt zu den

Befürchtungen von Frau Most, dass mit dem Konzept noch keine bau- und gewerberechtliche sowie auch keine glücksspielrechtliche Genehmigung vorweg genommen ist.

Herr Ulrich, BoB: 1:34:08 Betont, dass man zwischen Bau- und Ordnungsrecht unterscheiden muss. Fügt hinzu, dass es überhaupt keinen Zusammenhang gibt, außer in Sonderfällen des Baugenehmigungsverfahrens. Berichtet, dass neue Spielhallen seit einigen Monaten kein Thema mehr sind und dass es keine Anträge dafür gibt. Es gab allerdings Anträge für Gaststätten, die drei Spielgeräte aufstellen möchten. Erklärt, dass eine baurechtliche Steuerung leider nicht möglich ist und die Stadt Nürnberg darauf keinen Einfluss hat. Betont, dass die Verwaltung ihr Bestes gibt, um Tarnbetriebe zu bekämpfen. Fügt hinzu, dass die Werbeanlagensatzung zwar Möglichkeiten bietet, die aber bei weitem nicht so scharf sind wie die des Ordnungsrechts. Weist darauf hin, dass die Fälle von auffälliger Werbung entweder alt oder illegal sind. Glaubt, dass ein Gutachten für den bauplanungsrechtlichen Teil der Verwaltung außerordentlich nützen würde.

StR Dipl.-Ing. Baumann: 1:39:32 Ist dankbar für die Erläuterungsmöglichkeit, die sich heute geboten hat. Sagt zu, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen sowie die nötigen Gespräche zu führen. Bittet um Verständnis, dass die Vollzugsfragen im verwaltungsinternen Planspiel behandelt werden.

StR Raschke: 1:40:46 Es ist noch die Frage nach den Erfahrungen in anderen Städten offen.

Herr Dr. Acocella: 1:40:56 Berichtet zu den Erfahrungen in anderen Städten, dass die Zahl der Anträge zurückgegangen ist. Betont, dass die Spielhallenindustrie das Konzept sehr intensiv beobachtet und aufpasst.

StR Raschke: 1:42:24 Fragt nach, ob die CSU-Stadtratsfraktion und die SPD-Stadtratsfraktion mit der Beantwortung der Fragen zu ihren Anträgen zufrieden sind. Lässt über den Antrag der SPD- Stadtratsfraktion abstimmen, da noch ein paar Fragen offen sind.

Beschluss: (Beilage zu TOP 1) einstimmig

Außerdem hat der Bericht zur Kenntnis gedient.

Der Vorsitzende: gez. i. V. Raschke

Der Referent VI: Die Schriftführerin: gez. Baumann gez. Reuter

Der Referent VII: gez. Dr. Fraas

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