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über die
21. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 16.03.2004
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann bis 16.20 Uhr Mitglieder: Stadtrat Fett i.V. StR Pabst Stadtrat Dr. Helmbrecht i.V. StR Brehm Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner i.V. StR Bloß Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Völkl GBA Frau Schönfeld GBA Herr Weidenhammer H Herr Vinzl H Frau Waldmann T Herr Kluge T Herr Dehmer Beginn der Sitzung: 15.34 Uhr Ende der Sitzung: 16.49 Uhr Schriftführerin: Wolfinger
Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 21. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses –16.03 2004 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.34 Uhr -
TOP 1: 00.14
Generalsanierung Hasenbuck mit Spielangebot
hier: Vollzug der BRL – Direkter Objektplan
StR Baumann 00.20 erläutert in Vertretung von Herrn BM Dr. Gsell den Sachverhalt.
StR Scholz 01.10 möchte wissen, in welchem Zusammenhang das neue grafische Zeichen (Hase) auf den Karten steht.
StR Gradl 01.33 stimmt zu.
StR Wolff 02.04 möchte wissen, warum das Projekt nicht Inhalt der Bauinvestitionsbesprechung war und ob die Pflegevereinbarung mit den Bürgern schon abgeschlossen wurde. Außerdem möchte er wissen, was unter potentieller natürlicher Vegetation zu verstehen ist. Er bittet außerdem für die Zukunft genauer zu definieren, wie viel Bäume entfernt und wie viel neue Bäume gepflanzt werden.
Herr BM 04.09
H. Weidenhammer, GBA 04.25 antwortet zur Frage des Hasensymbols, dass dies mit dem Namen Hasenbuck zusammenhängt. Außerdem erklärt er, dass diese Maßnahme nicht Inhalt der Bauinvestitionsbesprechung war, weil dort bisher nur Hochbau- sowie Tiefbaumaßnahmen behandelt werden. In Zukunft jedoch sollen größere Projekte auch in der BiB behandelt werden. Die Bezeichnung "potentielle natürliche Vegetation" bedeutet, dass nur einheimische Pflanzen und Gehölze gepflanzt werden sollen. Zum Pflegevertrag werden noch Verhandlungen mit dem Bürgerverein geführt, die in ca. ¼ bis ½ Jahr abgeschlossen sein werden. Beim Baumbestand geht es darum, den Bestand langfristig umzubauen, d.h., dass in den nächsten 10 Jahren 32 Bäume gefällt werden müssen und in diesem Zeitraum sukzessive 36 neue Bäume wieder gepflanzt werden. Der Charakter der Anlage soll nach Möglichkeit erhalten bleiben.
StR Baumann 07.25 erklärt, dass die Federführung für die Bauinvestitionsbesprechung im Bereich des Ref. I liegt. Sollte es der Wunsch des Ausschusses sein, solche Maßnahmen (Geschäftsbereich 3. BM) in der BiB zu behandeln, wird er dies weiterleiten.
StR Wolff 08.24 war der Meinung, dass bestimmte Maßnahmen automatisch in der BiB und nicht auf Antrag behandelt werden. Hier müsste eine Regelung gefunden werden.
StR Baumann 09.23 nimmt den Wunsch zur Kenntnis, dass größere landschaftsplanerische Maßnahmen in der Bauinvestitionsbesprechung behandelt werden.
Herr BM 09.32
Beschluss: (Beilage 1.5) - einstimmig -
TOP 2: 09.40
Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Hort
Oedenberger Straße 135
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 09.47 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 11.18 möchte wissen, ob die Möglichkeit der Verwendung von Solartechnik oder Photovoltaik bedacht wurde, denn es sollte versucht werden, so viel Energie wie möglich aus dem natürlichen Bereich zu gewinnen. Er regt an, dies prinzipiell bei Neubauvorhaben mit zu berücksichtigen.
StR Baumann 12.47 antwortet, dass dies regelmäßig überprüft wird. Ein problematischer Punkt dabei ist aber der Warmwasserbedarf.
H. Vinzl, H 13.38 erläutert, dass bei solchen Anlagen die Investitionskosten relativ hoch sind und bei den knappen Finanzmitteln werden die spezifischen Kosten, die für eine solche Maßnahme zur Verfügung stehen, so gering gehalten, dass kein Spielraum für energetische Maßnahmen besteht. Selbst die Energiepauschale im MIP wird durch die Erfüllung der Auflagen der EnEV immer kleiner. Es muss sich darauf beschränkt werden, möglichst in Niedrigenergieweise zu bauen. Dies kann ohne Mehrkosten bewältigt werden.
StR Wolff 15.35 fragt nach Privatinvestoren.
H. Vinzl, H 15.37 antwortet, dass man wahrscheinlich keine finden wird. Es wird versucht, das Solardachprogramm zu unterstützen. Bei den eigenen Gebäuden ist es im Moment nicht möglich.
StR Baumann 15.58 ergänzt, dass es sinnvoll ist, nach dem Energieeinspeisungsgesetz die Dachflächen zur Verfügung zu stellen, da es ein Flachdach ist. Allerdings ist zu bezweifeln, dass die Größe des Daches ausreicht, um von der Privatwirtschaft angenommen zu werden. Dies müsste noch mal überprüft werden.
Herr BM 16.31
Beschluss: (Beilage 2.5) - einstimmig -
TOP 3: 17.04
Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof
- Erneuerung der Endfelder
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 17.11 erläutert den Sachverhalt. Ergänzend fügt er hinzu, dass der motorisierte Individualverkehr auch während der Bauzeit weiterfließen kann und damit auch der Busersatzverkehr. Es ist aber nicht möglich, die Straßenbahn gleichzeitig darüber fahren zu lassen.
StR Nitsch 21.18 fragt nach der weiteren Verwendung der mit Teer verfüllten Straßenbahnschienen. Bedenken äußert er über einen evtl. Engpass des Verkehrs, da der Zeitpunkt des Baubeginns dieser Maßnahme und das Ende der Baumaßnahme Steinbühler Tunnel gleichzeitig auf den Monat Juni 2004 fällt.
StR Wolff 22.45 bemängelt die Abschaffung der Straßenbahn für ca. 1 Jahr. Es ist erwiesen, dass während einer solchen Maßnahme und Umstellung auf Busersatzverkehr der Anteil der ÖPNV-Benutzer um ca.10 – 20 % sinkt. Er hält die Umleitung des Individualverkehrs über das MAN-Gelände für machbar. Außerdem möchte er wissen, ob die Kosten für das Verfüllen der Schienen mit Asphalt und das spätere Entfernen in den Baukosten bereits enthalten sind.
StR Baumann 25.30 sichert zu, dass alle Maßnahmen, auch aus der Sicht des Nahverkehrs, eng mit der VAG abgestimmt und geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass es keine Alternative gibt. Da beide Endfelder abgebrochen werden müssen, muss der Straßenbahnbetrieb eingestellt werden. Eine Umleitung des Individualverkehrs über die Dianastraße würde massive Linksabbiegerprobleme nach sich ziehen. Dies wurde vom Verkehrsplanungsamt festgestellt. Der Busersatzverkehr ist eine sachgerechte Lösung. Zur Frage des Gleiskörpers
antwortet er, dass nur ein Gleis erhalten bleibt. Ob dieses wieder Verwendung findet, muss noch technisch geklärt werden. Er sichert eine Antwort dieser Frage in einem Schreiben an die Fraktionen zu.
Herr BM 28.10
Beschluss: (Beilage 3.3) - einstimmig –
TOP 4: 28.20
Instandsetzung der Fahrbahnübergangskonstruktionen an der
Theodor-Heuss-Brücke
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 28.30 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 30.08
Beschluss: (Beilage 4.3) - einstimmig –
TOP 5: 30.20
Instandsetzung der Brücke Schweinauer Hauptstraße
Bauabschnitt 1: Sanierung des östlichen Brückenabschnittes
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 30.28 erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass es notwendige Brückensperrungen in der Ferienzeit gibt, die aber rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
StR Wolff 32.05 möchte zur Finanzierung wissen, ob die im Beschlussvorschlag aufgeführten Einsparungen zur Verzögerung der Baumaßnahme an der Fleischbrücke führt.
StR Scholz 32.40 erörtert, dass es während der ca. ½-jährigen Baumaßnahme (Juni – November) von der Schweinauer Brücke keinen Zugang zur Südwesttangente und in Richtung Hafen gibt, ebenso in Richtung Stein dto. Auch der Verkehr, der vom Ring in Richtung Hafen geht, ist betroffen. D.h. der ganze Lastverkehr, der über die Von-der-Tann-Straße, Jansenbrücke in Richtung Hafen läuft, wäre lahmgelegt. Dies würde für andere Ersatzstraßen eine erhebliche Belastung bedeuten, vor allem in Richtung Stein. Es müsste der Verkehr vom Hafen schon über die Hafenstraße geführt werden. Der von Stein kommende Verkehr müsste dann über den Ring oder über die Rednitzstraße und Weißenburger Straße geführt werden. Hier prognostiziert er eine sehr große Verdickung des Verkehrs.
StR Baumann 34.00 antwortet zur Fleischbrücke, dass nach der Ausschreibung tatsächlich gegenüber dem Kostenansatz Mittel übrig geblieben sind, die nun hier eingesetzt werden.
H. Kluge, T 35.28 ergänzt nachträglich zur Katzwanger Straße, dass die Gleise erhalten bleiben und mit 5 cm dicken Bitumen überzogen werden, der dann wieder entfernt wird und bereits in den Baukosten enthalten ist. Somit entfällt die schriftlich zugesagte Antwort. Zur Schweinauer Hauptstraße erläutert er den neuesten Stand. Eine Vollsperrung der Brücke wird an 4 Wochenenden stattfinden, und zwar vom 20.08.2004 in der Folge bis zum 10.09.2004 von Freitagnacht bis Montag früh. In dieser Zeit ist die Brücke für jeglichen Individualverkehr gesperrt. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke passieren. Das erfordert eine Umleitung. Die offizielle Umleitungstrasse für beide Richtungen – stadteinwärts sowie stadtauswärts – wird vom Steiner Schloss über die Hafenstraße, Minervastraße, Finkenbrunn bis zum Ring und wieder zurück führen. Ortskundige können gewisse Abkürzungen nutzen, beispielsweise über den Frankenschnellweg im Bereich des Hafens oder von Osten kommend auf der Südwesttangente über die Rampe hoch fahren und nach Norden Richtung Fernsehturm abbiegen.
StR Scholz 37.55 erwähnt die Möglichkeit, den Lkw-Verkehr aus der Von-der-Tann-Straße auszuleiten und in Zukunft über den Frankenschnellweg umzuleiten, da es im Zuge der Maßnahme sowieso nicht möglich ist, vom Ring (Wallensteinstraße) auf die Südwesttangente zu kommen.
StR Baumann 38.25 sichert eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Unterrichtung der Presse zu.
StR Wolff 38.48 ist ebenfalls der Meinung, dass im Vorfeld schon gewisse weiträumige Umleitungen organisiert werden sollen, um ein Verkehrschaos zu vermeiden und die Entschärfung wesentlich früher stattfinden kann.
Herr BM 39.40 sagt zu, dass die Anregungen bei der Umleitungsplanung berücksichtigt werden.
Beschluss: (Beilage 5.3) - einstimmig –
TOP 6: 39.55
U-Bahnlinie 3 BA 1.3
Kaulbachplatz – Friedrich Ebert-Platz
km 23,882 – km 24,964
hier: Systemplan
H. Kluge, T 40.00 erläutert den Sachverhalt.
StR Gradl 49.40 fragt bezüglich der Innengestaltung, ob jedes Mal separat Architekten beauftragt werden müssen und nicht die Planung durch eigene Leute erfolgen kann. Außerdem bemängelt er, dass heute der Systemplan beschlossen werden soll, während die Beauftragung des Architekten bereits im Kulturausschuss im Jahre 2002 beschlossen wurde. Ferner möchte er noch wissen, ob die Architektenleistung voll förderfähig ist.
StRin Zadek 51.20 regt an, dass bei der Platzgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Die Aufstellung eines Toilettenhäuschens allein genügt nicht. Zu den Auf- und Abgängen bittet sie um Auskunft, wieso nur die Rolltreppe überdacht wird und nicht auch die anderen Treppen. Außerdem möchte sie wissen, wie lange die Baustelleneinrichtung auf dem Archivplatz im Park verbleibt, da bei einer Baustellendauer von ca. 5 Jahren der Park kaputt ist und nicht mehr hergestellt werden kann. Ferner hält sie die Pläne für zu klein.
Herr BM 53.50
StR Wolff 54.12 ist nicht damit einverstanden, dass im Park an der Archivstraße schon wieder Bäume gefällt werden, da erst in den letzten Jahren 6 – 8 Bäume entfernt wurden und nur 3 Stück nachgepflanzt wurden. Er kritisiert, dass in der Vorlage nicht erwähnt wird, wie viele Bäume gefällt werden und im Gegenzug nachgepflanzt werden sollen. Er befürwortet eine Beteiligung von Künstlern bei der Bahnhofsgestaltung, da diese, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, die besten und signifikantesten Bahnhöfe gestaltet haben. Außerdem möchte er wissen, ob den Architekten Auflagen bezüglich der Kosten der Bahnhofgestaltung auferlegt wurden. Bezüglich des Kiosk möchte er wissen, ob dieser wieder aufgebaut wird oder nur das Toilettenhäuschen.
H. Kluge, T 59.05 Es wurde in der Vergangenheit die Eintönigkeit und Monotonie der Bahnhofsgestaltung bemängelt. Ab dem Bau der U 2-Nord wurde konsequent auf Architekten und Wettbewerbe zurückgegriffen. Dieses Prinzip ist auf allgemeine Akzeptanz gestoßen. Das Ziel ist, dass jeder Bahnhof ein individueller Bahn-
hof sein soll. Dazu muss externer Sachverstand und Phantasie eingekauft werden. Es ist bei der heutigen finanziellen Situation nicht möglich, Architektur aus städtischen Mitteln zu finanzieren, sondern man muss sich strikt an die Auflagen und Randbedingungen halten, die im Zuge des Zuschussantrags von der Regierung von Mittelfranken zugestanden werden. Bei einer Überschreitung dieser Auflagen ist diese Maßnahme nicht förderfähig, ebenso bloße Kunst. Die Innengestaltung dieser Bahnhöfe muss mit architektonischen Mitteln stattfinden. Es wurde im Vorfeld mit den Architekten bereits darüber verhandelt. Zum Beschluss des Kulturausschusses erklärt er, dass das Tiefbauamt den vorhandenen Beschluss vollziehen muss. Die Platzgestaltung erfolgt aufgrund eines Entwurfes des Stadtplanungsamtes und wird dort im zuständigen Ausschuss noch behandelt. Die künftige Platzgestaltung sieht vor, nur noch ein WC zu errichten und keinen Kiosk mehr, da der Platz für einen Kiosk nicht mehr ausreichend ist. Es ist notwendig, zusätzlich noch Parkplatzbedarf abzudecken. Er weist darauf hin, dass am Friedrich-Ebert-Platz 26 Bäume gefällt werden müssen und momentan 19 Stück wieder gepflanzt werden können.
Die Überdachung der Aufgänge findet nur zum Schutz der Rolltreppen statt.
Die Baustelleinrichtung wird in der Rohbauzeit von 2006 – 2008 eine Größe von ca. 2.000 m² erreichen. In der Ausbauzeit bis 2009 wird die Fläche der Baustelleneinrichtung verkleinert. Bei Bedarf können auch Entwurfspläne im Maßstab 1 : 250 vorgelegt werden.
StRin Zadek 01.07.15 fragt nach, weshalb das Toilettenhäuschen nicht unterirdisch in den U-Bahnhof integriert werden kann.
StR Hamburger 01.07.40 bemerkt, dass eine Überdachung gebaut werden sollte, um die Menschen an den Auf- und Abgängen zu schützen, da bei Schnee, Glatteis und Regen erhebliche Rutschgefahr besteht.
H. Kluge, T 01.08.35 Ein Bau des Toilettenhäuschens unterirdisch ist aus Platzgründen nicht möglich. Außerdem ist eine unterirdische Toilette ein Problem der sozialen Kontrolle. Zur Überdachung von Treppen ergänzt er, dass bei der U 3 die nicht überdachten Treppen beheizt werden und deshalb eine Unfallgefahr durch Schnee und Eis gebannt ist.
Herr BM 01.09.40 fragt nach einer Gegenüberstellung der Kosten von Überdachen und Beheizen von Treppenaufgängen.
StR Wolff 01.09.50 regt ebenfalls zu Überlegungen an, ob eine Überdachung nicht günstiger wäre als eine Beheizung von Treppen über einen Zeitraum von ca. 25 – 30 Jahren. Er ist der Meinung, dass es nicht in der Entscheidung des Tiefbauamtes liegen kann, statt einen Kiosk einen Parkplatz auf diesem Platz zu bauen. Er findet die sozialen Kontakte, die durch einen Kiosk entstehen, sehr wichtig.
H. Kluge, T 01.11.30 sichert zu, die Entscheidung über den Bau eines Kiosk zu überprüfen und bei der Vorlage des Gesamtplanes Friedrich-Ebert-Platz eine Antwort zu geben.
Herr BM 01.11.45 möchte wissen, um welche Parkplätze es sich handelt, die dort gebaut werden sollen.
H. Kluge, T 01.11.58 antwortet, dass es sich um Parkplätze für Anwohner handelt.
StR Wolff 01.12.08 bemerkt, dass es nicht Aufgabe des U-Bahnbaus sein kann, Parkplätze für die Anwohner zu bauen.
Herr BM 01.12.15
Beschluss: (Beilage 6.3) - mit 1 Gegenstimme
beschlossen –
I a. Auflagen
TOP 7: 01.12.25
Errichtung einer Fußgängerzone im Bereich Zirkelschmiedsgasse,
Pfeifergasse und Maiengasse Teil A
hier: - Teileinziehung
- Beschluss des Verkehrsausschusses vom 26.09.2002
Beschluss: (Beilage 7.4) - einstimmig -
TOP 8: 01.12.35
Widmung, Umstufung, Widmungserweiterungen
Teileinziehung und Einziehung von Straßen
- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) –
StRin Zadek 01.12.55 möchte wissen, was am Leipziger Platz geändert werden muss.
H. Kluge, T 01.13.12 antwortet, dass die Widmung eine Vergangenheitsbewältigung ist. Der Stand des Widmungskatasters ist ca. 10 – 12 Jahre alt und muss straßenverkehrsund wegerechtlich bereinigt werden. Das Ziel ist, die Situation auf den heutigen Stand zu bringen.
Herr BM 01.13.58
Beschluss: (Beilage 8.2) - einstimmig –
TOP 9: 01.14.06
Niederschrift über die 20. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 17. Februar 2004, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 16. März 2004 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger