Beilage 6.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.09.2026
Sachverhalt:
Abschlussbericht Pilotphase:
Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten und
Weiterentwicklung städtischer Einrichtung zu inklusiven Einrichtungen
1. Aufträge an den städtischen Träger aus den Jahren 2023 und 2024
Im April 2023 wurde dem Jugendhilfeausschuss eine Übersicht über die steigenden inklusiven Bedarfe in der Kinderbetreuung vorgelegt und der damit verbundenen Herausforderungen. Konkret wurde vorgeschlagen, das aus dem Jahr 2007 stammende städtische Konzept „Horte an Förderzentren“ zu überprüfen und entsprechend des zwischenzeitlich anerkannten inklusiven Ansatzes weiterzuentwickeln. Hierzu wurden die vom Staatsinstitut für Frühpädagogik München entwickelten „Gelingensbedingungen zur Umsetzung von Inklusion in Tageseinrichtungen für Schulkinder“ herangezogen. Drei der acht städtischen Horte an Förderzentren haben ab dem Frühjahr 2024 den zweijährigen strukturellen wie auch konzeptionellen Weiterentwicklungsprozess durchlaufen, die Erfahrungen und Ergebnisse finden sich unter Punkt 2.
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach inklusiver Bildung, Betreuung und Erziehung in städtischen Einrichtungen wurde dem Jugendhilfeausschuss am 18.07.2024 ein grundsätzliches Konzept zur Weiterentwicklung städtischer Einrichtungen hin zu inklusiven Einrichtungen vorgelegt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, städtische Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren mindestens drei und mehr Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen haben, zu inklusiven Kindertageseinrichtungen mit einem eigenen Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) weiterzuentwickeln. Unter Punkt 3 wird die bisherige Umsetzung des Beschlusses vom 18.07.2024 vorgestellt.
2. Pilothafte Umsetzung des inklusiven Ansatzes in drei Horten an Förderzentren
Die Umsetzung bestand aus zwei wesentlichen Anpassungen:
Fachlich/konzeptionell (Punkt 4.1 der Vorlage vom 27.04.2023) mit den Schwerpunkten auf Pädagogik der Vielfalt, Kooperation von Heil- und Hortpädagogik, enge Kooperation zwischen Hort und Schule, Kooperation mit den Eltern, Verfahren für Diagnostik und Eingliederungshilfe und zum anderen
strukturell (Punkt 4.2 der Vorlage vom 27.04.2023), insbesondere Öffnung der Einrichtungen für Regel- und Förderkinder, sukzessive Gewährleistung der baulichen und räumlichen Barrierefreiheit, Anpassung des Anstellungsschlüssels von bisher 1 : 8,0 auf 1 : 10,0 und zugleich regelhafte formale Förderung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII, Einsatz eines eigenen heilpädagogischen Fachdienstes (Inklusionsfachkräfte), Betriebserlaubnis als inklusive Einrichtung und gezielte städtische Förderung der Qualifizierung von Fachkräften zu staatlich anerkannten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Aus den acht städtischen Standorten wurden wie vorgeschlagen folgende drei Standorte für die pilothafte Umsetzung ausgewählt:
| Standort | Stadtteil | Platzzahl | Einzugsgebiet | |
|---|---|---|---|---|
| Striegauer Str. | Langwasser | 54 | Förderzentrum Glogauerstraße sowie Grund- | |
| schule Astrid-Lindgren-Schule | ||||
| Sperberstr. | Hummelstein | 36 | Förderzentrum Jean-Paul-Platz | |
| Rothenburger Str. | Gostenhof | 82 | Förderzentrum An der Bärenschanze und | |
| Grundschule Knauerstraße |
Die konzeptionelle Weiterentwicklungsphase verlief an den drei Standorten von Anfang an sehr erfolgreich. Die für eine neue Betriebserlaubnis erforderlichen fachlichen Anpassungen waren entweder bereits vorhanden bzw. wurden zügig erarbeitet. Deutlich schwieriger gestaltete sich an allen drei Standorten die regelhafte Beantragung der Eingliederungshilfe für die Kinder mit besonderen Förderbedarfen. Bisher gab es hierzu kaum Erfahrungen, es mussten zuerst die Eltern als Antragstellende gewonnen, aber auch Kontakte zu möglichen Beratungs- und Diagnostikstellen aufgebaut werden. Hinzu kam, dass der zeitliche Umfang für die Beantragung sowie Genehmigung deutlich höher lag als angenommen. Zusätzlich gestaltete sich das Verfahren für eine neue Betriebserlaubnis für den Standort Rothenburger Straße als besondere Herausforderung.
Die Umsetzung im Einzelnen:
| Aufgabe/Standort | Striegauer Straße | Sperber Straße | Rothenburger Straße |
|---|---|---|---|
| Öffnung für Regelkin- der | ab 2025 erfolgt | ab 2025 erfolgt | ab 2025 erfolgt |
| Umbenennung zu in- klusivem Hort / neue Betriebserlaubnis | ab Mai 2023 | ab August 2024 | nicht erfolgt, da keine neue Betriebserlaubnis |
| Anpassung Anstel- lungsschlüssel auf 1:10,0 | ab September 2025 | ab September 2025 | nicht erfolgt |
| Regelhafte Gewäh- rung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII | ab September 2024 | ab September 2024 | nicht erfolgt |
| Einsatz Inklusions- fachkraft | Ab 01.03.2024 mit 19,5 Wochenstunden | Ab 01.06.2024 mit 19,5 Wochenstunden | Ab 01.03.2024 mit 19,5 Wochenstunden bis 30.11.2025 |
Auswertung und Fazit der Pilotphase:
Das geplante Stellenbesetzungsverfahren mit jeweils 19,5 Wochenstunden (WAS) war nur bedingt erfolgreich und hat sich bis zu sechs Monate hingezogen. Zum einen ist der Fachkraftmarkt bei dieser Qualifikation sehr überschaubar und zum anderen sind 19,5 WAS wenig attraktiv. Der Einsatz einer Inklusionsfachkraft für zwei Einrichtungen (geteilte Stelle) wurde bereits nach neun Monaten
wieder beendet. Grund war die besondere Belastung, sich in zwei Standorte bzw. zwei Teams einbringen zu müssen. Dies hatte zur Folge, dass der Standort Rothenburger Straße ab Dezember 2025 keine Inklusionsfachkraft mehr hatte. Aufgrund der langen Beantragungsphase für Eingliederungshilfen (Diagnostik, Begutachtung und Genehmigungsverfahren) konnten die für die Finanzierung einer internen Inklusionsfachkraft genehmigten Fallzahlen nur sehr zeitverzögert (Sperber- und Striegauer Straße) erreicht werden. Die für die Beantragung notwendigen konzeptionellen Anpassungen sind kurzfristig möglich, aber entsprechende bauliche Anpassung von Räumen leider nicht. So wäre für den Standort Rothenburger Straße eine Nutzungsänderung notwendig gewesen, um einen bisherigen Personalraum in ein Therapiezimmer umwandeln zu können. Dies war weder zeitlich noch bauseitig innerhalb weniger Monate leistbar. Mit dem Ausscheiden der Inklusionsfachkraft wurde auch die Nutzungsänderung nicht weiterverfolgt. Der regelhafte Einsatz einer Inklusionsfachkraft mit 19,5 WAS reicht zwar in der Umstellungsphase aufgrund der geringen Fallzahlen aus, aber nicht dauerhaft. Die Anzahl der behinderten bzw. der von einer Behinderung bedrohten Kinder steigt sukzessive an, im Hort Sperberstraße lag der Durchschnitt im Jahr 2024 bei 2,2 Kindern, im darauffolgenden Jahr bereits bei 5,3 und aktuell im Jahr 2026 bei 6 Kindern. Um den Kindern mit ihren individuellen Bedarfen gerecht werden zu können, muss sich der Stundenumfang der Inklusionsfachkräfte an der bayerischen Förderung für zusätzliche Integrationsfachkräfte in integrativen Kindertageseinrichtungen (Art. 21, Abs. 6 BayKiBiG) orientieren: bei
-
drei behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern in Höhe von 0,6 VK,
-
vier behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern in Höhe von 0,8 VK
-
fünf behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern in Höhe von 1,0 VK.
Nach der zweijährigen Pilotphase lässt sich bilanzieren, dass der eingeschlagene Weg der konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren grundsätzlich zielführend und auch erfolgreich ist. Jedoch müssen die formalen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine inklusive Betriebserlaubnis, bereits mit Beginn der geplanten Umstellung vorliegen sowie der Wochenumfang der Inklusionsfachkräfte sich an der üblichen bayerischen Förderung für zusätzliche Integrationsfachkräfte orientieren, gemäß dem Beschluss vom 18.07.2024. Die im Beschluss vorgeschlagene Anhebung des Anstellungsschlüssels von bisher 1:8,0 auf 1:10,0 ist vertretbar, da durch die regelhafte Gewährung von Eingliederungshilfen eine vergleichbare personelle Grundausstattung erreicht wird. Der bisher pauschal vorgeschlagene Umfang von 19,5 WAS für eine Inklusionsfachkraft ist auf die bayerische Förderung für Integrationskräfte anzupassen.
Weiteres Vorgehen zur Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren
Einrichtungen, die regelhaft mehr als drei Kinder mit besonderem Förderbedarf haben, können sich perspektivisch zu inklusiven Einrichtungen weiterentwickeln. Der dafür notwendige Rahmen wurde mit Beschluss vom 18.07.2024 festgelegt. Darunter fallen damit auch alle Horte an Förderzentren, einschließlich der bereits beschlossenen Anpassung des Anstellungsschlüssels bei der Weiterentwicklung zu einem inklusiven Hort.
Dennoch hat auch das Konzept Inklusive Horte seine Grenzen, einmal im Bezug auf die Anzahl der aufzunehmenden Kinder sowie auch mit Blick auf die individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfe einzelner Kinder. Wenn im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens festgestellt wird, dass ein Kind eine noch intensivere Förderung und Betreuung benötigt, die über die Möglichkeit einer inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtung hinausgeht, wird häufig die Unterbringung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) geprüft. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind aber in Nürnberg begrenzt und nicht bedarfsdeckend. Damit erhalten nicht alle Kinder die Förderung, die sie eigentlich bräuchten. Deswegen ist
vorgesehen, dass das Jugendamt ein Konzept bzw. Format entwickelt, das zwischen inklusiver Hortbetreuung und Heilpädagogischer Tagesstätte liegt, mit nochmals kleineren Gruppen, einem heilpädagogischen und psychologischen Fachdienst und einem speziell auf diese Zielgruppe qualifizierten Fachpersonal. Die Grundfinanzierung wäre analog wie bei den inklusiven Einrichtungen (BayKiBiG), ergänzt um zusätzliche kommunale Mittel für beispielsweise den psychologischen Fachdienst oder zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels. Ziel ist es, drei der bisherigen Horte an Förderzentren zu sogenannten Intensiv-Horten weiterzuentwickeln. Dem Jugendhilfeausschuss soll das Konzept mit den dafür fachlichen Schwerpunkten und strukturellen Rahmenbedingungen im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden.
Insgesamt ist aus der Pilotphase und aufgrund weiterer standortspezifischer Entwicklungen folgende Vorgehensweise für die einzelnen Standorte geplant:
| Standort | Entwicklungen/ Vorgehensweise | Zeitraum der Umset- | |
|---|---|---|---|
| zung | |||
| Fürther Straße | Anzahl der Kinder mit besonderen Förder- bedarfen steigt kontinuierlich. Eine Mi- schung mit Regelkindern ist kaum um- setzbar. Der Standort soll zum neu ge- planten Format „Intensivhort1“ weiterent- wickelt werden. Bis zur Umstellung Wei- terführung als Hort am Förderzentrum. | ab 2028 | |
| Galgenhofstraße | Anzahl der Kinder mit besonderen Förder- bedarfen steigt kontinuierlich. Eine Mi- schung mit Regelkindern ist kaum um- setzbar. Der Standort soll zum neu ge- planten Format „Intensivhort“2 weiterent- wickelt werden. Ab September 2026 soll der Standort als Inklusiver Hort arbeiten, dann ab 2028 zu einem „Intensivhort“ wei- terausgebaut werden. | ab 2026 bzw. 2028 | |
| Striegauer Straße | Einrichtung arbeitet bereits seit 2025 als Inklusiver Hort | ------------- | |
| Ahornstraße 44 (bisher Hinter- hofstraße) | Der bisherige Standort ist im Frühjahr 2026 in neue Räume umgezogen und wird ab September 2026 als Inklusiver Hort geführt | ab 09/2026 | |
| Schafhofstraße | Der Standort hat aufgrund der fehlenden Nähe zum einem Grundschulstandort nicht die Möglichkeit, Regelkinder aufzu- nehmen. Der Bedarf an Kindern mit be- sonderen Förderbedarfen steigt kontinu- ierlich. Der Standort soll zum neu geplan- ten Format „Intensivhort3“ weiterentwickelt werden. Bis zur Umstellung, Weiterfüh- rung als Hort am Förderzentrum | ab 2028 | |
| Rothenburger Straße | Kinder aus Förderschulen und Kinder mit besonderen Förderbedarfen sind rückläu- fig. Deswegen Rückentwicklung zu einem Regelhort. | ab 2027 |
1 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt 2 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt 3 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt
| Sielstraße | Der Standort verzeichnet eine steigende Anzahl an Kindern mit besonderen För- derbedarfen. Deswegen ist eine Weiter- entwicklung als Inklusiver Hort geplant. | ab 2028 |
|---|---|---|
| Sperberstraße | Einrichtung arbeitet bereits seit 2025 als Inklusiver Hort | ab 2025 |
Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte erfolgt über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe sowie anteilig durch die Inanspruchnahme des Faktors 4,5 plus X. Der Freistaat gewährt den Faktor plus X für zusätzliches speziell qualifiziertes Personal in integrativen Einrichtungen in Höhe von 80 Prozent der Jahres-Bruttopersonalkosten, je nach Anzahl der inklusiv belegten Plätze4. Eine Anrechnung der Inklusionsfachkräfte auf den Soll-Anstellungsschlüssel ist laut Vorgaben des Freistaats nicht möglich. Die Finanzierung wurde bereits mit der Kämmerei abgestimmt.
- Umsetzung der Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung in städtischen Kinder-
tageseinrichtungen ab dem Jahr 2024
Wie einleitend beschrieben beschloss der Jugendhilfeausschluss im Juli 2024, städtische Kindertageseinrichtungen, die bereits regelhaft drei und mehr behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. In diesen zukünftigen inklusiven Kindertageseinrichtungen soll ein einrichtungseigener Fachdienst mit jeweils einer Inklusionsfachkraft installiert werden, der die bisher extern beauftragen heilpädagogischen Fachdienststunden sowie die Team- und Elternberatung erbringt. Als Finanzierung dienen die Mittel der BayKiBiG-Förderung sowie die Mittel der Eingliederungshilfe, die bisher für die Beauftragung eines externen heilpädagogische Fachdienstes verwendet wurde. Der eigene Fachdienst ermöglicht nicht nur eine deutliche höhere und gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, deren Eltern und des Teams, sondern auch eine zeitlich schnellere und individuellere Hilfeleistung.
Seit Herbst 2025 wurden neun der zwölf geplanten städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten Elsnerstraße/50 Plätze, Kindergarten Austraße/75 Plätze, Kindergarten Am Sportplatz /80 Plätze, Kindergarten Christian-Hessel-Straße/65 Plätze, Kindergarten Neunhofer Hauptstr. 73a/25 Plätze, Kindergarten Am Stadtpark/75 Plätze, Kindergarten Zugspitzstr. 175/100 Plätze, Kindergarten Frankenstraße/50 Plätze, Haus für Kinder Ritter-von-Schuh-Platz/ 50 Plätze, Kindergarten Vorjurastraße/80 Plätze, Haus für Kinder Van-Gogh-Straße/51 Plätze und Haus für Kinder Julius-Leber-Straße/65 Plätze) zu inklusiven Einrichtungen ausgebaut, ab dem neuen Kitajahr 2026/2027 sind insgesamt vier weitere Einrichtungen für die Umstellung geplant. Die Einrichtungen und die neu gewonnenen Inklusionsfachkräfte wurden von Anfang eng begleitet und entsprechend fachlich unterstützt. Im Einzelfall haben sich die Inklusionsfachkräfte auch bereits einrichtungsübergreifend bei der Förderung der Kinder unterstützt, wenn beispielsweise eine Fachkraft längere Zeit ausfiel. Insgesamt ist die Anzahl der inklusiv betreuten Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen weiter angewachsen, seit 2024 um rund 30 Prozent auf 250 Kinder (Stand Juni 2026). Dennoch reichen die inklusiven Plätze stadtweit noch nicht aus, um alle Anfragen bedienen zu können. Bedauerlicherweise müssen bei der Anmeldung Kinder abgelehnt oder auf andere Einrichtungen verwiesen werden.
4 Bei 3 Kindern bis zu circa 23 Wochenarbeitszeiten, bei 4 Kinder bis zu circa 31 Wochenarbeitsstunden, bei 5 und mehr Kinder mit 39 Wochenarbeitsstunden.
Fazit: Das inklusive Konzept mit eigenem Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) und den erarbeiteten fachlichen Eckpfeilern ermöglicht es, Kinder, egal ob mit oder ohne besonderen Förderbedarf, individuell und angemessen in ihrer Entwicklung zu begleiten, fördern und zu unterstützen. Und stützt im Sinne der Multiprofessionalität die pädagogische Arbeit der Fachkräfte und die fortlaufende Anpassung der Alltagsstrukturen hin zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit.
Ausblick: Inklusion bleibt ein zentrales Zukunftsthema, weil der Bedarf in den Einrichtungen weiter steigt – sowohl durch Kinder mit Behinderungen als auch durch wachsende Vielfalt in Sprache, Herkunft und sozialem Hintergrund. Die Erfahrungen zeigen bereits jetzt, dass Inklusion eine hohe Fachlichkeit und gute Strukturen und Rahmenbedingungen benötigt. Der seit 2023 eingeschlagene Weg des professionellen Ausbaus von städtischen Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen ist notwendig und zielführend, kann aber nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen mit den zukünftigen Anforderungen Schritt halten.