Berichtsvorlage J/029/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Bericht
Betreff: Kindertagespflege:
Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -
betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab 01.01.2027 und weitere Entwicklungen
Anlagen: 5.1 Sachverhalt
Bericht: Seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Jahr 2005 wird die Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindertagespflege der in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt und erfüllt den Rechtsanspruch. Die Kindertagespflege hat sich im Laufe der Jahre als verlässliche und qualitative Betreuungsform, insbesondere für Unterdreijährige, gut etabliert. Aktuell werden in Nürnberg 705 Kinder von 188 aktiven Tagespflegepersonen betreut.
Am 22.07.2026 beschloss der Bayerische Landtag Änderungen in der Bayerischen Kita- Förderung (BayKiBiG-Reform), die auch die Tagespflege betrifft. Die Vorlage zeigt die Auswirkungen der BayKiBiG-Reform ab 01.01.2027 auf die Tagespflege auf, beschreibt den Rückgang in der Nachfrage nach Tagespflege trotz Werbe- und Vermittlungsinitiativen und informiert über die Fortschreibung der Trägerpauschale für das fmf-Familienbüro, das die Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Nürnberg akquieriert, ausbildet und begleitet. Die sinkende Nachfrage nach Tagespflegeplätzen belastet die Tagespflegepersonen sehr, es haben mehrere Personen angekündigt, ihre Tätigkeit ab September zu beenden.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Beschäftigung ermöglichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: