Haushaltssperre

← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (24.09.2026)

4.1 Entscheidungsvorlage

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Haushalt & Finanzen Schule & Bildung Jugendhilfeausschuss Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 4.1

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.09.2026 Entscheidungsvorlage

Funktionsstellenpauschale – Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027

Der Bayerische Landtag hat am 22. Juli 2026 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Die Neuregelung sieht ab 1. Januar 2027 eine staatliche Funktionsstellenpauschale für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor. Das neue Gesetz löst die seit längerem bestehenden, zeitlich befristeten Förderrichtlinien des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu Sprach-Kitas, Digitalisierungscoaches und der Pädagogischen Qualitätsbegleitung ab und überführt diese in eine einzige Pauschalzahlung für regionale Funktionsstellen. Über diese sollen durch Qualitätsbegleitungen insbesondere die Schwerpunktthemen sprachliche Bildung, digitale Bildung und pädagogische Interaktionsqualität auf Basis des Bildungsplans und der Bildungsleitlinien in Kitas gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz wechselt die Steuerungsverantwortung für diese Unterstützungsangebote vom StMAS zu einer regional verantworteten und gesetzlich verstetigten Struktur. Empfängerin der zweckgebundenen Mittel ist die Stadt Nürnberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Stadt Nürnberg muss noch im Jahr 2026 entscheiden, wie die Pauschale ab 2027 fachlich verteilt, organisatorisch gesteuert und mit kommunalen sowie freigemeinnützigen Kompetenzen umgesetzt wird. Ziel ist, in Nürnberg ein gemeinsames und bedarfsgerechtes Qualitätsnetzwerk aufzubauen. Die Stadt übernimmt die Gesamtverantwortung und Mittelsteuerung; die Leistungserbringung soll auf mehrere fachlich geeignete Anbieter verteilt werden. Eckpunkte des Förderprogramms: Die Funktionsstellenpauschale berechnet sich für jede im Zuständigkeitsbereich bestehende Kindertageseinrichtung; maßgeblich ist die Anzahl der Kindertageseinrichtungen in der zu Beginn des Bewilligungszeitraums zuletzt verfügbaren Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Mittel sind zweckgebunden. Die Stadt dokumentiert die Verwendung im staatlich bereitgestellten Fachverfahren KiBiG.web und weist sie im Rahmen der Belegprüfung nach. Der vollständige Förderantrag ist vom Jugendamt nach der gesetzlichen Konzeption bis spätestens 30. September des jeweiligen Bewilligungsjahres zu stellen. Die Stadt kann Funktionsstellen selbst einrichten und/oder Mittel an geeignete Kooperationspartner weiterreichen. Bestehende, bewährte Angebote und die Trägerpluralität sollen berücksichtigt werden. Qualitätsbegleitung ist ein unabhängiges, entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot. Eine Personalunion mit Fachberatung, Fachaufsicht oder erlaubnisrechtlicher Aufsicht ist ausgeschlossen. Die Beratung und das Coaching sind für die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen kostenfrei. Die Verwaltung des Jugendamts schlägt vor, die Mittel für ein gemeinsames, trägerübergreifendes Qualitätsnetzwerk einzusetzen. Hier soll auf die bereits in Nürnberg bestehenden Angebote zurückgegriffen werden. Die fachliche Schwerpunktsetzung soll grob im Zielkorridor 60 % Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), 30 % Qualitätsbegleitung sprachliche Bildung (QSB) und 10 % Qualitätsbegleitung digitale Bildung (QDB) erfolgen. Diese Aufteilung entspricht den Anteilen der bisherigen Inanspruchnahme der vorausgegangenen Maßnahmen und Richtlinien. Für das Thema sprachliche Qualitätsbegleitung (QSB) hat das Institut für Frühpädagogik noch eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Schulungsmöglichkeiten angekündigt.

Bereits heute bestehen fachlich anschlussfähige Strukturen, die auch im Sinne einer personellen Kontinutiät weitergeführt und ausgebaut werden sollen: kommunale Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beim städtischen Träger, langjährig etablierte PQB- und Sprachfachberatung des evKITA, Beratungskompetenz der SOKE im Bereich PQB u.a. für selbstorganisierte Kindertageseinrichtungen sowie die ausgewiesene medienpädagogische Expertise des Medienzentrums PARABOL. Diese Strukturen sollen nicht ersetzt, sondern mit übergreifenden Qualitätsstandards so aufgestellt werden, dass jede Kita bedarfsgerecht ein Angebot nutzen kann. Damit werden bestehende Kompetenzen gesichert und die Trägerpluralität sowie Wahlmöglichkeiten gestärkt. Darüber hinaus werden auch weitere Verbände wie der Caritasverband der Erzdiözese Bamberg und der Diözese Eichstätt angefragt, ob sie trägerübergreifend Beratungsleitungen anbieten wollen. Das vorgeschlagene Vorgehen und die grundsätzliche Verteilung der Fördermittel ist mit den beteiligten Trägern und Parabol abgestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita (AG §78 Kita) wurde über den aktuellen Planungsstand informiert. Die konkrete weitere Ausgestaltung und Umsetzung wird über die AG § 78 Kita mit den Trägern abgestimmt.

Weitere Vorschläge und Voraussetzungen:  Als Sockelstruktur werden, angelehnt an die bisherige Ausstattung und den oben beschriebenen Zielkorridor, Angebote der Stadt Nürnberg im Umfang von 2,5 VK (Pädagogische Qualitätsbegleitung), des evKITA im Umfang von bis zu 2,25 VK mit den Schwerpunkten PQB (1,5VK) und QSB (0,75 VK), der SOKE e.V. im Umfang von 0,5 VK PQB sowie des Medienzentrums PARABOL e.V. im Umfang von bis zu 1,0 VK QDB berücksichtigt.  Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die abschließende Stunden- und Mittelzuordnung auf Grundlage des endgültigen staatlichen Förderbetrags, der ministeriellen Konzeption, des tatsächlichen Bedarfs und der rechtlichen Prüfung festzulegen. Sie kann die Kontingente innerhalb des beschlossenen Anbieter- und Fachmodells aufstocken, reduzieren oder stufenweise in Betrieb nehmen.  Die Angebote stehen allen Nürnberger Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen trägerunabhängig, freiwillig und kostenfrei zur Verfügung.  Das IFP richtet eine gemeinsame Steuerungs-, Zugangs-, Berichts- und Auswertungsstruktur ein. Die Einrichtungen erhalten einen transparenten Zugang zu den Angeboten (Anmeldung) und - soweit mehrere passende Kapazitäten verfügbar sind - eine Auswahlmöglichkeit zwischen qualifizierten Anbietern.  Die Verwaltung evaluiert mindestens jährlich die Inanspruchnahme, Reichweite, Wartezeiten, Verteilung auf die drei Handlungsfelder sowie die Trägerpluralität, Qualitätssicherung und Mittelverwendung. Auf dieser Grundlage wird die Ausgestaltung für 2028 und die Folgejahre fortgeschrieben. Dabei wird soweit wie möglich auf Personalkontinuität geachtet, um die Arbeitsplatzsicherheit und die fachliche Qualität sicherstellen zu können.  Die Ausgestaltung wird in der AG § 78 Kita abgestimmt und es wird regelmäßig über die Umsetzung berichtet und beraten.  Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der endgültigen staatlichen Vollzugshinweise (AMS) sowie der haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtlichen Prüfung. Eine zusätzliche kommunale Finanzierung ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Personalkostensteigerungen werden bei der Förderung bereits im Vorfeld berücksichtigt. Es gibt also keinen finanziellen Eigenanteil der Kommune oder der begünstigten Institutionen. Die Förderung kann lt. StMAS im städtischen Haushalt von Jahr zu Jahr übertragen werden. Es besteht beim Mitteleinsatz eine Zweckbindung, so dass die Mittel nur für den festgelegten Bereich eingesetzt werden können.

 Nürnberg verfügt über eine große und vielfältige frühpädagogische Landschaft. Nach der aktuell verfügbaren amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik bestanden am 1. März 2025 im Stadtgebiet 474 Kindertageseinrichtungen mit 31.092 genehmigten Plätzen. Die Einrichtungen werden von der Stadt und 139 freigemeinnützigen und sonstigen Trägern betrieben.

Finanzierung: Die staatliche Pauschale wird aus einem landesweiten Mittelvolumen von rund 29,4 Mio. Euro pro Jahr ermittelt. Nach dem in den Informationsunterlagen verwendeten Orientierungswert ergibt sich bei 10.511 bayerischen Einrichtungen ein Betrag von rd. 2.800 Euro je Einrichtung. Auf Nürnberg würden insgesamt rd. 1,3 Mio. Euro pro Jahr entfallen. Für eine Vollzeitstelle werden vom StMAS 95.000 Euro Personalkosten zuzüglich 15 % Sachkosten und 7,5 % Overhead, insgesamt 116.375 Euro für 2027, als Orientierungswert angesetzt. Die staatlichen Mittel werden nach aktuellem Stand nicht dynamisiert. Bei den Orientierungswerten der Folgejahre werden Personalkostensteigerungen von bis zu 3,8 % p.a. bis 2031 berücksichtigt. Die nicht verwendeten Mittel müssen für die Folgejahre von der Verwaltung des Jugendamts angespart und übertragen werden. Die Verträge mit den Anbietern sind grundsätzlich so zu gestalten, dass das finanzielle Risiko fehlender Dynamisierung begrenzt wird. Vorgesehen werden sollen jährliche Budgetfestsetzung, Anpassungsklauseln, stufenweise Beauftragung sowie eine Kündigungsoder Reduktionsmöglichkeit für den Fall sinkender staatlicher Mittel. Eine kommunale Nachschusspflicht wird nicht begründet. Die Zusammenlegung und Verstetigung zur neuen Funktionskostenpauschale wird seitens des StMAS als Abbau von Bürokratie deklariert. In diesem Zusammenhang wird aber auch die Steuerungs- und Umsetzungsverantwortung auf die Kommunen übertragen. Die Verwaltung des Jugendamts begrüßt die größere lokale Steuerungshoheit, der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Beantragung und Abrechnung der Landesmittel, die Steuerung und Verteilung der Mittel sind aber künftig von der Stadt Nürnberg zu tragen. Eine Finanzierung stellt der Freistaat Bayern dafür nicht zur Verfügung. Die Verwaltung des Jugendamts ist vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltssituation gezwungen, diese zusätzliche Aufgaben mit dem bestehenden Personalressourcen umzusetzen.

Weiterer Fahrplan für die Umsetzung der Funktionsstellenpauschale:

 August bis Dezember 2026: Klärung der endgültigen gesetzlichen und ministeriellen Vorgaben; Abgleich des Nürnberger Fördervolumens.  Oktober bis November 2026: Kooperationsvereinbarungen mit städtischem Träger, evKITA, SOKE und PARABOL; Personalgewinnung beziehungsweise Überleitung;  Oktober bis Dezember 2026: Kommunikation an Träger und Kitas, Veröffentlichung der Zugangswege für Anmeldungen der Kitas.  Januar 2027: Start der Funktionsstellen; bei noch offenen Besetzungen stufenweiser Kapazitätsaufbau.  30. November 2027 – Februar 2028: Interne Zwischenbilanz und Nachsteuerung (Personal, Zielkorridor etc.).

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