Beschlussvorlage J/028/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Funktionsstellenpauschale - Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027
Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Die jeweils auf zwei Jahre befristeten Förderrichtlinien für Pädagogische Qualitätsbegleitung, die Nürnberg seit gut zehn Jahren nutzen, werden ab dem 01.01.2027 durch eine Funktionsstellenpauschale abgelöst. Dies wurde vom Landtag am 22.07.2026 im Rahmen der BayKiBiG-Reform beschlossen.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zur Planung und Umsetzung der neuen Funktionsstellenpauschale für die Haushaltsjahre 2027 ff. gebeten.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Familien durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Insgesamt stehen jährlich 1,3 Mio. Euro finanziert vom Freistaat Bayern für Funktionsstellen zur Verfügung. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht zu erbringen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Funktionsstellen sollen Kinder in allen Einrichtungen unterstützen, haben dabei aber Einrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen besonders im Fokus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
AG 78
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der Funktionsstellenpauschale ab 01.01.2027 und beauftragt die Verwaltung, die Mittel für 2027 über das Abrechnungssystem KiBiG.web zu beantragen sowie entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Anbietern zu schließen.