Beilage 3.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.09.2026 Entscheidungsvorlage:
Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der
Elternbefragung 2026 und Konsequenzen für die weitere Ausbauplanung
1. Einleitung
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige ist Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit dem für diese Altersgruppe seit 2013 geltenden Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII sind die Kommunen verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Gleichzeitig hat die Kindertagesbetreuung weit über die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche hinaus eine hohe gesellschaftliche Bedeutung: Neben ihrer nachweislich positiven Förderung der sprachlichen, kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern – von der insb. solche aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte besonders profitieren – trägt sie auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und stärkt damit zugleich die wirtschaftliche Entwicklung und Fachkräftesicherung in Nürnberg.
Auch das vom Jugendhilfeausschuss am 25.09.2025 beratene Positionspapier „Gute Perspek-
tiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg“ hebt Kindertagesbetreuung als zent-
ralen Baustein frühkindlicher Bildung, Sprachförderung, Partizipation und Chancengleichheit
hervor. Der Ausbau soll sich an den Bedarfen der Familien orientieren und wohnortnahe, be-
zahlbare sowie qualitativ hochwertige Angebote für alle Kinder gewährleisten.
Die Ermittlung bedarfsgerechter Ausbauziele sowie die vorausschauende Planung der hierfür erforderlichen Infrastruktur gehören gemäß § 80 SGB VIII seit vielen Jahren zu den Aufgaben der kommunalen Jugendhilfeplanung. Nach der Festlegung einer Grundversorgung von 7% (2005) wurde das Ausbauziel 2007 entsprechend den damaligen bundesweiten Empfehlungen auf 35% angehoben. Da bundesweite Durchschnittswerte keine ausreichende Grundlage für kommunale Ausbauentscheidungen bieten, beteiligte sich das Jugendamt Nürnberg 2012 an einem Forschungsprojekt der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Konzepts repräsentativer Elternbefragungen für kommunale Bedarfsplanungen. Auf Grundlage der ersten repräsentativen Elternbefragung wurde die Zielquote 2013 auf 46% und nach den Wiederholungsbefragungen 2015 und 2021 auf die bis heute gültigen 48% erhöht.1 Seit Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 wurden in Nürnberg rund 2.800 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Heute stehen in Kinderkrippen, Häusern für Kinder, Netzen für Kinder und der Kindertagespflege rund 5.800 Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer rechnerischen Versorgungsquote von 44%. Dieser Ausbau ist eine bedeutende kommunale Gemeinschaftsleistung, an der die freien Träger mit mehr als 90% der Betreuungsplätze maßgeblichen Anteil haben. Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025 wird das Ausbauziel 2026 erneut mittels repräsentativer Elternbefragung überprüft. Die Erhebung fand von
1 Siehe Berichterstattung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses TOP 2 vom 28.02.2013, TOP 1 vom 29.09.2016 sowie TOP 9 vom 16.12.2021.
Mai bis Juni 2026 statt und wurde – wie bereits 2021 – wissenschaftlich vom Regionalinstitut Marktforschung München GmbH begleitet.
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dar, ordnet sie in veränderte Rahmenbedingungen ein und schlägt eine Anpassung der Ausbauzielquote vor. Der Beschluss bildet die Grundlage für die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung, die 2027 auf Basis einer aktualisierten Bevölkerungsprognose vorgelegt werden soll.
2. Veränderte Rahmenbedingungen der Bedarfsplanung
Seit der letzten Fortschreibung der Ausbauziele im Jahr 2021 haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Während die vergangenen Jahre von steigenden Kinderzahlen, wachsender Nachfrage und langen Wartelisten geprägt waren, zeigen sich seit 2022 zwei gegenläufige Entwicklungen: Rückgang der Kinderzahlen: Die Zahl der unter Dreijährigen ist gegenüber 2022 um rund 1.900 Kinder gesunken. Ursachen sind die geburtenschwachen Elternjahrgänge der 1990er Jahre sowie sinkende Geburtenraten infolge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre. Für die kommenden Jahre wird eine Stabilisierung dieser Alterskohorte auf dem heutigen Niveau erwartet. In Folge des Hochwachsens dieser schwächeren Jahrgänge wird dann zeitversetzt eine ähnliche Entwicklung die Kindergarten- und Grundschuljahrgänge in den nächsten Jahren erreichen.
Verändertes Nachfrageverhalten: Rückmeldungen der Nürnberger Träger als auch aktuelle Studien verweisen darauf, dass Eltern Betreuungsangebote später nutzen und geringere Betreuungsumfänge nachfragen als früher. Steigende Lebenshaltungskosten und höherer Elternbeiträge sowie eine gestiegene Skepsis gegenüber Verlässlichkeit und Qualität der Kindertagesbetreuung beeinflussen, ob, wann und in welchem Umfang Angebote der frühkindlichen Bildung in Anspruch genommen werden. Beide Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Auslastung der Einrichtungen aus. Nachdem die Nachfrage das Angebot über Jahre überstieg, wurden seit 2025 erstmals in größerem Umfang freie Plätze gemeldet. Im Betriebsjahr 2025/2026 betraf dies zeitweise rund 7 bis 10% der belegbaren Plätze in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Auswertungen zum Beginn des neuen Betriebsjahres zeigen jedoch bereits eine leichte Abschwächung dieser Entwicklung. Gleichzeitig nimmt – analog dem bundesweiten Trend – die Nachfrage nach Kindertagespflege seit Jahren zugunsten von Kindertageseinrichtungen ab. Für die Träger entstehen wirtschaftliche Unsicherheiten, wenn eine dauerhaft unzureichende Auslastung einzelner Einrichtungen ihre finanzielle Stabilität beeinträchtigt. Nürnberg steht mit dieser Entwicklung jedoch nicht allein; sie ist bundesweit zu beobachten und fällt in strukturschwachen Regionen mit Abwanderung noch stärker aus. Ein drastischer weiterer Rückgang der Kinderzahlen oder flächendeckende Einrichtungsschließungen sind für Nürnberg aber nicht zu erwarten. Die veränderten Rahmenbedingungen machen jedoch eine Überprüfung und Anpassung des bisherigen Ausbauziels von 48% erforderlich. Ziel bleibt ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage.
3. Ermittlung künftig erwartbarer Betreuungsbedarfe für unter Dreijährige
Die Ermittlung des künftigen Betreuungsbedarfs erfolgt nicht anhand einfacher Wunschabfragen oder der Auswertung von Wartelisten, sondern auf Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Befragungskonzepts. Dieses ermöglicht eine möglichst realistische Abschätzung des künftig zu erwartenden Bedarfs an Plätzen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Das Befragungskonzept verbindet zwei Perspektiven der Bedarfsplanung:
Sichtbarmachung bislang ungedeckter Betreuungsbedarfe (unerfüllte Betreuungswünsche und latentes Nachfragepotenzial). Prognose der künftig zu erwartenden Betreuungsnachfrage unter Berücksichtigung der Faktoren, die die tatsächliche Inanspruchnahme beeinflussen. An der Elternbefragung 2026 beteiligten sich 2.706 der insgesamt 6.471 angeschriebenen Familien mit Kindern unter drei Jahren (Rücklaufquote: 42%). Damit konnten die Angaben von rund einem Fünftel aller Nürnberger Familien mit Kindern unter drei Jahren ausgewertet werden. Erstmals wurde die Befragung mehrsprachig durchgeführt. Dadurch stieg der Anteil teilnehmender Familien mit Zuwanderungsgeschichte gegenüber 2021 von 41% auf 52%, wodurch die Repräsentativität der Ergebnisse weiter verbessert werden konnte.
Zentrale Befunde der Elternbefragung 2026
Künftig zu erwartende aktive Betreuungsnachfrage: 43%
Die Auswertung ergibt für Nürnberg eine künftig zu erwartende Betreuungsnachfrage von 43% und entspricht damit auch dem Ergebnis der DJI-Kinderbetreuungsstudie 2025 für Bayern2. Gegenüber den Elternbefragungen 2015 und 2021 (jeweils 45%) ist erstmalig ein Rückgang festzustellen. Während der Betreuungsbedarf für Kinder unter einem Jahr unverändert dem Umfang der Nachfrage von Eltern mit dezidiertem Rechtsanspruch3 entspricht, ist insb. bei Kindern im zweiten Lebensjahr eine geringere Nachfrage als früher zu beobachten. Für Kinder im dritten Lebensjahr bleibt sie dagegen nahezu unverändert hoch. Dies spiegelt auch den bundesweit erkennbaren Trend wider: Eltern nehmen außerfamiliäre Betreuung später in Anspruch und buchen geringere Betreuungsumfänge.
Trotz hoher Versorgungsquote besteht ein latentes Nachfragepotenzial
Neben Familien, die aktiv einen Betreuungsplatz suchen und auf Wartelisten stehen, gibt es zahlreiche Eltern mit einem Betreuungswunsch, die diesen aufgrund bestehender Zugangsbarrieren bislang nicht realisieren konnten. Dies betrifft hochgerechnet rund 1.000 Kinder. Dem stehen derzeit lediglich rund 400 Kinder auf Wartelisten sowie eine vergleichbare Zahl freier Plätze gegenüber. Die Befragung zeigt damit, dass freie Plätze nicht als Ausdruck einer Überversorgung zu bewerten sind. Ein nicht unerheblicher Teil des tatsächlichen Betreuungsbedarfs wird bislang nicht aktiv nachgefragt und erscheint daher weder in Wartelisten noch in den Belegungszahlen. Durch den weiteren Abbau von Zugangsbarrieren – insb. für sozial be-
2 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: elterlicher Bedarf im Jahr 2025, DJI-Kinderbetreuungsreport 2026. Abrufbar unter: https://www.dji.de/ 3 Nach Vollendung des ersten Lebensjahres hat ein Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch ist in § 24 Absatz 2 SGB VIII verankert und gilt seit dem 1. August 2013. Für unter Einjährige gilt der Anspruch auf einen Platz nur unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel, wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind.
nachteiligte Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte – kann dieses Nachfragepotenzial besser erschlossen werden. Dies verbessert nicht nur die Auslastung vorhandener Platzkapazitäten, sondern erfüllt zugleich einen wichtigen sozial- und bildungspolitischen Auftrag zur Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen benachteiligter Kinder.
Deutliche Unterschiede der Betreuungsbedarfe im Stadtgebiet
Wie bereits in früheren Befragungen zeigen sich auch 2026 deutliche sozialräumliche Unterschiede in Bezug auf die aktive Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen (siehe Karte auf Seite 6). Diese reichen von knapp 50% in der Nordstadt bis etwa 37% in der Südstadt. Die Befunde bilden eine wichtige Grundlage für die kleinräumige Bedarfs- und Ausbauplanung. Bestehende Planungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen kleinräumigen Nachfrageentwicklung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
4. Fazit und Schlussfolgerungen für die weitere Bedarfs- und Ausbauplanung
Die Elternbefragung zeigt einen grundlegenden Wandel der Rahmenbedingungen für die Bedarfs- und Ausbauplanung, der sich auch bundes- und landesweit beobachten lässt. Erstmals seit Einführung des Rechtsanspruchs führen rückläufige Kinderzahlen und ein verändertes Nachfrageverhalten zu einer sinkenden Betreuungsnachfrage bei den unter Dreijährigen. Gleichzeitig bestehen weiterhin nicht realisierte Betreuungsbedarfe, die sich weder in Wartelisten noch in Belegungszahlen vollständig abbilden. Freie Plätze sind daher nicht als Überversorgung zu bewerten. Erforderlich ist deshalb eine vorausschauende Planung, die sowohl aktiv eingeforderte Rechtsansprüche erfüllt als auch den Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung durch den Abbau von Zugangsbarrieren verbessert. Aus den Ergebnissen der Elternbefragung 2026 leitet das Jugendamt folgende Empfehlungen für die weitere Bedarfs- und Ausbauplanung ab. Diese wurden in der Sondersitzung der AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII am 31.07.2026 mit den freien Trägern beraten und einvernehmlich mitgetragen.
Anpassung des Ausbauziels
Das bisherige stadtweite Ausbauziel soll von 48% auf 44 % abgesenkt werden. Grundlage ist nicht die künftig erwartete Betreuungsnachfrage von 43%, sondern die Sicherung des heutigen Versorgungsniveaus. Damit wird ein nicht erforderlicher weiterer Ausbau vermieden und zugleich ein notwendiger Vorsorgepuffer für künftige Entwicklungen erhalten.
Stärkung der Bestandssicherung
Die Sicherung des bestehenden Versorgungsniveaus wird angesichts des hohen Sanierungsstaus zur zentralen Herausforderung. Da Modernisierungen und Ersatzneubauten unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vielfach nicht zeitnah umgesetzt werden können, ist mit einer Zunahme sanierungsbedingter Einrichtungsschließungen zu rechnen. Diese Entwicklung ist im engen Austausch zwischen Jugendhilfeplanung und Trägern kontinuierlich zu steuern. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten einer flexiblen Angebotssteuerung – insb. durch angepasste Raumkonzepte, Gruppengrößen, Altersmischungen sowie auch die gezielte Aufgabe sanierungsbedürftiger Standorte – konsequent zu nutzen. Ziel ist es, Versorgungsengpässe zu vermeiden, eine wirtschaftlich tragfähige Auslastung der Einrichtungen während des Transformationsprozesses sicherzustellen und die kleinräumige Ausbauplanung an veränderte Nachfrageentwicklungen anzupassen.
Aktivierung latenter Betreuungsnachfrage
Die Elternbefragung verweist auf ein latentes Nachfragepotenzial. Durch den weiteren Abbau von Zugangsbarrieren – insb. für sozial benachteiligte Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte – können bislang nicht realisierte Betreuungsbedarfe aktiviert, Bildungs- und Teilhabechancen verbessert sowie vorhandene Platzkapazitäten besser ausgelastet werden. Die hierfür erforderlichen Strategien werden bereits in einer Unterarbeitsgruppe der AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII entwickelt.
5. Beschlussfassung und nächste Schritte
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Elternbefragung 2026 zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren zur Kenntnis und beschließt, das stadtweite Ausbauziel von bisher 48% auf 44% anzupassen. Das Jugendamt wird beauftragt, den Jugendhilfeplan „Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ auf Grundlage dieses Ausbauziels sowie einer aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik fortzuschreiben und dem Jugendhilfeausschuss 2027 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Betreuungsbedarfe der Nürnberger Familien sollen spätestens innerhalb von fünf Jahren erneut durch eine repräsentative Elternbefragung überprüft und die Ausbauziele bei Bedarf fortgeschrieben werden.