Beschlussvorlage J/027/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff: Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der Elternbefragung 2026 und
Konsequenzen für die weitere Ausbauplanung
Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII. Grundlage der kommunalen Ausbauplanung sind repräsentative Elternbefragungen, mit denen das Versorgungsziel regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. Seit 2021 bildet eine Zielquote von 48% die Richtschnur für die Bedarfs- und Ausbauplanung.
Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025 wird das Ausbauziel 2026 erneut mittels einer repräsentativen Elternbefragung überprüft. Die Erhebung fand von Mai bis Juni 2026 statt und wurde – wie bereits 2021 – wissenschaftlich durch das Regionalinstitut Marktforschung München GmbH begleitet.
Der Bericht stellt die Ergebnisse der Befragung vor, ordnet sie in die veränderten Rahmenbedingungen ein und schlägt eine Anpassung der Ausbauzielquote vor. Der dazu vorgelegte Beschlussvorschlag bildet die Grundlage für die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung im Jahr 2027 auf Basis einer aktualisierten Bevölkerungsprognose.
Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Senken der Ausbauzielquote führt mittelfristig im Vergleich zur bisherigen Planung zu einer Entlastung bei der Investitions- und Betriebskostenförderung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie Teilhabe aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer o. kultureller Herkunft
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Elternbefragung 2026 zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren zur Kenntnis und beschließt, das stadtweite Ausbauziel von bisher 48% auf 44% anzupassen.
Das Jugendamt wird beauftragt, den Jugendhilfeplan „Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ auf Grundlage dieses Ausbauziels sowie einer aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik fortzuschreiben und dem Jugendhilfeausschuss 2027 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Betreuungsbedarfe der Nürnberger Familien sollen spätestens innerhalb von fünf Jahren erneut durch eine repräsentative Elternbefragung überprüft und die Ausbauziele bei Bedarf fortgeschrieben werden.