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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (24.09.2026)

Sitzung gesamt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

24.09.2026

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Sitzungsvorlage J/025/2026 5 TOP Ö 2 Angebote der Jugendhilfe für queere junge Menschen und ihre Familien in Nürnberg - Umsetzung des Aktionsplans Queeres Nürnberg Berichtvorlage J/026/2026 8 2.1 Sachverhalt J/026/2026 12 TOP Ö 3 Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der Elternbefragung 2026 und Konsequenzen für die weitere Ausbauplanung Sitzungsvorlage J/027/2026 20 3.1 Entscheidungsvorlage J/027/2026 24 TOP Ö 4 Funktionsstellenpauschale - Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027 Sitzungsvorlage J/028/2026 30 4.1 Entscheidungsvorlage J/028/2026 34 TOP Ö 5 Kindertagespflege: Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab 01.01.2027 und weitere Entwicklungen Berichtvorlage J/029/2026 37 5.1 Sachverhalt J/029/2026 41 TOP Ö 6 Abschlussbericht Pilotphase: Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten Berichtvorlage J/030/2026 44 6.1 Sachverhalt J/030/2026 48

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 24.09.2026, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

2. Angebote der Jugendhilfe für queere junge Menschen und ihre Bericht

Familien in Nürnberg - Umsetzung des Aktionsplans Queeres J/026/2026

Nürnberg

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

3. Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der Beschluss

Elternbefragung 2026 und Konsequenzen für die weitere J/027/2026

Ausbauplanung

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

4. Funktionsstellenpauschale - Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027 Beschluss

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

5. Kindertagespflege: Bericht

Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen J/029/2026

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab

01.01.2027 und weitere Entwicklungen

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

6. Abschlussbericht Pilotphase: Weiterentwicklung der Horte an Bericht

Förderzentren zu inklusiven Horten J/030/2026

Ries, Elisabeth, Referentin Jugend, Familie und Soziales

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.07.2026,

öffentlicher Teil

8. Mitteilungen

9. Auflagen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz): Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Paritätischer Wohlfahrtsverband - Sachverständige: Frau Sara Hederer von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird für Herrn Peter Mack als Sachverständige in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr Christian Kuhn bleibt das stellvertretende Mitglied.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen Beschluss:

Paritätischer Wohlfahrtsverband - Sachverständige: Frau Sara Hederer von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird für Herrn Peter Mack als Sachverständige in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr Christian Kuhn bleibt das stellvertretende Mitglied.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Angebote der Jugendhilfe für queere junge Menschen und ihre Familien in Nürnberg -

Umsetzung des Aktionsplans Queeres Nürnberg

Anlagen: 2.1 Sachverhalt

Bericht: Die Stadt Nürnberg bekundete mit ihrem ersten "Aktionsplan Queeres Nürnberg" im Februar 2022 ihren Willen, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu erhöhen, Beratungsstrukturen zu stärken, die Verwaltung zu öffnen und die Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung zu stärken. Im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans „Queeres Nürnberg – Stark durch Vielfalt“ 2026 formulierte das Jugendamt Ziele und Maßnahmen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Bericht informiert einleitend über Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe queerer junger Menschen auf Grundlage aktueller fachlicher Erkenntnisse. Anschließend werden die jugendhilferelevanten Maßnahmen des Aktionsplans und der aktuelle Stand ihrer Umsetzung vorgestellt. Dabei wird aufgezeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe in Nürnberg zur Förderung und Gewährleistung von Teilhabe, Chancengerechtigkeit und einer diskriminierungsfreien Entwicklung queerer junger Menschen beiträgt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme unterstützen die Sichtbarkeit und Teilhabemöglichkeiten von jungen, queeren Menschen in Nürnberg.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt

Angebote der Jugendhilfe für queere junge Menschen und ihre Familien in Nürnberg -

Umsetzung des Aktionsplans Queeres Nürnberg

Hinführung

Mit der Verabschiedung des ersten „Aktionsplans Queeres Nürnberg“ im Jahr 2022 hat die Stadt Nürnberg ihren Willen bekräftigt, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu stärken, gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen weiterzuentwickeln sowie die Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik, Queerer Community und Zivilgesellschaft auszubauen. Zu diesem Zweck umfasst der Aktionsplan Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Förderung von Vielfalt und Gleichstellung in den Handlungsfeldern Kultur, Bildung, Sport, Familie, Jugend, Soziales, Umwelt und Gesundheit.

Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil einer vielfältigen Stadtgesellschaft zu berücksichtigen. Die Gewährleistung und Förderung von Chancengerechtigkeit, Partizipation und einer diskriminierungsfreien Entwicklung junger Menschen gehören dabei zu ihren zentralen Aufgaben.

Im Zuge der Fortschreibung des Aktionsplans „Queeres Nürnberg – Stark durch Vielfalt“ 2026 https://www.nuernberg.de/internet/menschenrechte/aktionsplan_2025.html hat das Jugendamt in Abstimmung mit Aktiven aus der Queeren Community, mit dem Menschenrechtsbüro und freien Trägern eigene Handlungsbedarfe festgelegt. In Folge wurden entsprechende Ziele und Maßnahmen formuliert. Diese beinhalten insbesondere zielgruppengerechte Information, Beratung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien, die Qualifizierung von Fachkräften sowie die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebote und Strukturen.

Zur Nachvollziehbarkeit dieser Planungen und ihrer Umsetzung werden in diesem Bericht zunächst aktuelle Lebenslagen und Herausforderungen queerer junger Menschen im Alltag dargestellt. Darauf aufbauend wird über die vom Jugendamt formulierten Maßnahmen sowie über den aktuellen Stand ihrer Umsetzung berichtet. Ergänzend folgen Zielsetzungen, die die Jugendhilfe über den Aktionsplan hinaus umsetzen möchte. Über die Arbeit mit queeren Jugendlichen und ihren Familien hinaus unterstützt die Jugendhilfe auch queere Eltern und Regenbogenfamilien (z. B. lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und nicht‑binäre Eltern; Adoptiv‑/Pflegefamilien) zum Beispiel in der Erziehungsberatung oder bei Adoptionsverfahren. Diese Aspekte werden in diesem Bericht nicht näher dargestellt.

Lebenslagen junger queerer Menschen

Geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung gehören zur Lebensrealität vieler Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener. Wissenschaftliche Untersuchungen sprechen von 15 bis 20 Prozent junger Menschen, die sich nicht ausschließlich als heterosexuell (und somit als lesbisch, schwul, bisexuell, queer oder einer anderen nicht-heterosexuellen Orientierung zugehörig) beschreiben. Die fachliche Auseinandersetzung und Beachtung dieser Themen und die Berücksichtigung ihrer Lebenslagen und Bedarfe stellen damit ein relevantes Handlungsfeld einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe dar.

Trotz einer insgesamt gestiegenen gesellschaftlichen Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt erleben queere junge Menschen weiterhin Benachteiligungen und Belastungen. Unverständnis, Ablehnung, Ausgrenzung oder Anfeindungen können in unterschiedlichen Lebensbereichen auftreten, etwa in Schule und Ausbildung, im Freizeitbereich, im Gesundheitswesen, im familiären Umfeld oder im öffentlichen Raum. Gleichzeitig ist bundesweit eine Zunahme queerfeindlicher Äußerungen und Übergriffe zu beobachten. Der Anschlag in Berlin hat deutschlandweit große Betroffenheit ausgelöst, aber auch die an sich schon hohe Verunsicherung in der Szene nochmals erhöht.

Vor diesem Hintergrund kommt niedrigschwelligen Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangeboten besondere Bedeutung zu. Queere junge Menschen benötigen verlässliche Ansprechpersonen und Angebote, die ihre Lebenslagen anerkennen und sie bei Fragen der Identitätsentwicklung, der sozialen Teilhabe sowie der Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen begleiten. Auch Eltern und weitere Familienangehörige haben häufig Bedarf an Information, Orientierung und Beratung. Für die Kinderund Jugendhilfe ergibt sich daraus der Auftrag, Angebote und Strukturen diskriminierungssensibel auszugestalten und die Teilhabe aller jungen Menschen zu fördern.

Zur Beschreibung der Lebenslagen queerer junger Menschen werden nachfolgend ausgewählte Aussagen des 17. Kinder- und Jugendberichts 2024 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ BMFSFJ verwendet sowie Ergebnisse des Sozialberichts der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb 2024, der sich auch auf die bundesweite, bevölkerungsrepräsentative Befragung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) des Deutschen Jugendinstituts e. V. (DJI) aus dem Jahr 2019 beruft:

eller Jugendlicher und junger Erwachsener, die mit dem ihnen per Geburt zugewiesenen Geschlecht im Reinen sind. Der gesellschaftliche Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt prägt ihr Heranwachsen und ihre Entwicklung in völlig anderer Weise, als es queere junge Menschen erleben. Diese sind zusätzlich zu den alterstypischen Herausforderungen damit konfrontiert, dass ihre sexuelle Orientierung und / oder geschlechtliche Identität nicht der vorherrschenden gesellschaftlichen Norm entspricht. Hierbei ist das Erleben der jungen Menschen sehr heterogen und immer individuell. Lesbische oder schwule junge Menschen machen zum Beispiel andere Erfahrungen als trans oder nicht-binäre Jugendliche und junge Erwachsene, die sich mit ihrer spezifischen abweichenden Identität auseinandersetzen.

hen ihnen oft unterstützend und stärkend zur Seite. Andererseits fällt es Erziehenden manchmal schwer, die sexuelle Orientierung und/ oder geschlechtliche Identität ihrer Kinder zu akzeptieren. Auffällig ist, dass queere junge Menschen die Beziehung insbesondere zu Vätern und Großeltern häufig weniger positiv bewerten als cis-heterosexuelle Gleichaltrige. Damit übereinstimmend wird eine stärkere emotionale Distanz zu Familienangehörigen allgemein genannt, etwas weniger positiv das Familienklima und von mehr Reibereinen und Konflikten im familiären Alltag berichtet.

dium und Arbeit mehrheitlich zufrieden. Dennoch wurden im Jahr 2023 Beratungsangebote und Hilfeleistungen der Berufsberatung, beziehungsweise die Nutzung von Arbeitsagentur oder Berufsinformationszentren mehr (33 %) als von cis-heterosexuellen jungen Menschen (20 %) in Anspruch genommen.

cis-Gleichaltrigen. Gründe sind z.T. das Unwohlsein in den elterlichen Räumen. Ziehen sie aus, erhalten sie teilweise weniger finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus. Zudem ist Wohnungssuche für sichtbar queere Personen noch schwieriger als angesichts der prekären Vermietungslage für junge Menschen allgemein.

dungen, Ausgrenzung, Bedrohung und körperliche Gewalt. Diese zum Teil regelmäßigen Erlebnisse können Traumata verursachen, die allein kaum zu bewältigen sind. Sie haben sich mit Themen auseinander zu setzen, die auf Grund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Präferenzen gegeben und sehr belastend sein können, z.B. Fragen der Transition, von Personenstandsbekundungen etc. Die deutlich stärkere psychische Bürde queerer junger Menschen aufgrund ihrer Identität zeigt sich in ihrem erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegenüber cis-heterosexuellen Gleichaltrigen. Im Jahr 2023 liegt die Quote bei Kinder- und Jugendpsychotherapien bei 22 % versus 8 %. Offensichtlich wird die Disposition auch durch die Frage nach dem Gedanken an Selbstmord, den 47% der queeren jungen Menschen mit ja beantworten, vs. 17% der cis-heterosexuellen Gleichaltrige.

gendliche und junge Erwachsene viele jugendspezifische Themen und Interessen mit cis-heterosexuellen Gleichaltrigen. Beispiele sind der hohe Stellenwert von belastbaren Freundschaften und die große Bedeutung von digitalen Medien im Alltag.

die eine rechtliche und medizinische Angleichung ihres Geschlechtes vornehmen lassen wollen. Sie stehen gemeinsam mit ihren Personensorgeberechtigten vor größeren Herausforderungen, für die sie dringend medizinische, psychologische und juristische Fachkräfte finden müssen und begleitender Unterstützung bedürfen.

Diese Gegebenheiten können im Kontext der Jugendhilfe nicht ignoriert werden. § 1 des KJSG garantiert: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ und soll „…in der individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, sowie Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden“.

Vor diesem Hintergrund hat das Jugendamt im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans Queeres Nürnberg eigene Schwerpunkte und Maßnahmen formuliert, mit denen die gesetzlichen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe konkret umgesetzt werden. Die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Aktionsplans war für das Jugendamt selbstverständlich. Die Förderung von Chancengerechtigkeit, Teilhabe und einer diskriminierungsfreien Entwicklung aller jungen Menschen ist ein zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt unterstützt daher die Zielsetzungen des Aktionsplans ausdrücklich und bringt die fachliche Expertise aktiv in dessen Umsetzung ein. Die im Folgenden dargestellten Maßnahmen verstehen sich als Beitrag zu einer bedarfsgerechten Jugendhilfe, die die Vielfalt junger Menschen anerkennt und stärkt.

Maßnahmen der Jugendhilfe im Aktionsplan Queeres Nürnberg - Planung und Umsetzung

Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplans Queeres Nürnberg umfasst insgesamt neun zentrale Handlungsfelder. Für den Bereich „Kindheit, Jugend und Familie“ wurden aus Sicht der Jugendhilfe insbesondere Maßnahmen zur Sensibilisierung pädagogischer Fachkräfte, zur stärkeren Sichtbarkeit queerer Lebensrealitäten in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie zur Förderung von Akzeptanz und Teilhabe junger queerer Menschen vorgesehen. Ziel ist es, Diskriminierungen entgegenzuwirken und Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein sicheres, unterstützendes und diskriminierungsfreies Aufwachsen zu ermöglichen.

Im Folgenden werden die für das Handlungsfeld „Kindheit, Jugend und Familie“ vorgesehenen Maßnahmen sowie deren bisheriger Umsetzungsstand dargestellt.

Maßnahme „Aufklärungsangebote für Eltern zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt durch Fach-

kräfte aus der queeren Arbeit“ - Aufklärung von Eltern über Informationsveranstaltungen in Familien-

bildungsstätten in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen und ggf. in weiteren Bildungseinrichtun-

gen.

Umsetzungsstand im Bereich Kindertagesstätten

beit von Kitas und Familienbildung bei Fragen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Zudem werden in Kooperation mit Fliederlich e. V. Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte vorbereitet. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um künftig auch Informations- und Aufklärungsangebote für Eltern zu queeren Themen in Zusammenarbeit mit Familienbildungsstätten und Kindertageseinrichtungen umzusetzen.

Maßnahme „Richtlinien für Unterbringung in Not-/Unterkünften der Kinder- und Jugendhilfe“ - Klärung

von Umgang und Unterbringung von trans*, inter* und nicht binären Personen in Not-/ Unterkünften

der Kinder- und Jugendhilfe.

Umsetzungsstand in den Sozialen Diensten, Erzieherischen und Wirtschaftlichen Jugendhilfen

gender Jugendliche, homosexuelle Jugendliche, die einen Bedarf an stationärer Hilfe zur Erziehung haben, kommen bereits regelmäßig in den Nürnberger Einrichtungen unter und erhalten eine passgenaue und kompetente Unterstützung in ihrer Entwicklung. In der Arbeitsgemeinschaft des Jugendamtes mit den freien Trägern in Nürnberg (AG § 78 SGB VIII HzE) wurde bereits vor einigen Jahren dazu der Austausch gesucht und trägerübergreifend Schulungs- und Unterstützungsangebote verabredet.

Maßnahme „Aufklärung von Kindern und Jugendlichen zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

durch Fachkräfte aus der queeren Arbeit.“ Workshops zu sexueller & geschlechtlicher Vielfalt in Bil-

dungs- und Jugendeinrichtungen

Umsetzungsstand in der Offene Kinder- und Jugendarbeit

der- und Jugendarbeit Informationsveranstaltungen für Jugendliche zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt.

letzt im Rahmen der Veranstaltung N – Joy im Kontext der Pride Weeks.

Maßnahme: „Eigenes Informationsmaterial der Stadt Nürnberg zum Thema geschlechtliche und sexu-

elle Vielfalt“ - Erstellung einer Broschüre für junge Menschen, in Kooperation mit Fliederlich e.V.

Umsetzungsstand

eine eigene Informationsbroschüre zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt „Infos & Praxistipps für Queers & Freund*innen“. Die primäre Zielgruppe sind junge Menschen. Eltern, Fachkräfte und andere Interessierte sollen ebenso angesprochen werden. Die Veröffentlichung ist für Ende 2026 geplant.

Maßnahme: „Zur Verfügung stellen von Materialien zur Aufklärung zu geschlechtlicher und sexueller

Vielfalt“ - Bücher und Materialien, die Vielfalt in der Gesellschaft abbilden, für Kitas, Schulen und öf-

fentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Umsetzungsstand: Offene Kinder- und Jugendarbeit

beit begonnen. In Zusammenarbeit mit Fliederlich werden geeignete Bücher und Materialien, die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sichtbar machen, zusammengestellt und mit Einrichtungen der Jugendarbeit auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sollen mittelfristig ausleihbare Materialkisten sowie Materiallisten entwickelt werden. Die in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gewonnenen Erkenntnisse und erprobten Materialien können anschließend schrittweise auch in weiteren Einrichtungen und Arbeitsfeldern, insbesondere in Kitas, Schulen und anderen pädagogischen Kontexten, eingesetzt werden.

Maßnahme: „Freizeitangebote für queere Jugendliche“ – Einrichtungen gezielt für queere junge Men-

schen öffnen, bewerben, niedrigschwellige Zugänge und offenes Setting für queere Personen schaf-

fen, freizeitpädagogische, jugendkulturelle, medienpädagogische, schulbezogene, Bildungs- und

Sportangebote für queere Personen konzipieren und gewährleisten. Gezielt gemeinsam Programm

und Projekte für und mit queeren und nicht queeren jungen Menschen planen und umsetzen

schen offen. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich auch queere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene willkommen fühlen, Unterstützung und Beratung erhalten können sowie Diskriminierungen und Ausgrenzungen aktiv thematisiert und entgegengewirkt wird. Die Förderung von Akzeptanz und Vielfalt ist dabei Querschnittsaufgabe aller Einrichtungen.

Angeboten und Schwerpunkten für queere junge Menschen etabliert. Hier finden regelmäßig thematische Angebote statt.

junge Menschen & Freund*innen und Interessierte gefeiert, vorbereitet von Mitarbeiter*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammen mit Fliederlich.

schiedener Einrichtungen dabei; Angebote wie DJing fanden im Vorfeld statt.

queere, weiblich-gelesene Personen angedacht, u.a. ein Sport- Aktionstag.

schen an, z.B. Musikveranstaltungen oder Skatekurse der LUISE.

Weitere Zielsetzungen der Jugendhilfe

Die im Aktionsplan verankerten Maßnahmen greifen bereits bestehende und weitere geplante fachliche Zielsetzungen der Jugendhilfe auf. Ergänzend hierzu werden Angebote und Maßnahmen umgesetzt, die zur Förderung von Akzeptanz und Teilhabe beitragen, Diskriminierungen abbauen sowie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien unterstützen.

Maßnahme: Sensibilisierung von Fachkräften der Jugendhilfe zu den spezifischen Lebenslagen quee-

rer Menschen sowie Stärkung der Handlungssicherheit im Umgang mit Fragen geschlechtlicher und

sexueller Vielfalt.

Umsetzungsstand:

aufgabe der Jugendhilfe. Ziel ist es, Fachkräfte bei der Begleitung queerer Kinder, Jugendlicher, junger Erwachsener und ihrer Familien zu unterstützen sowie diskriminierungssensibles Handeln in den Angeboten der Jugendhilfe zu stärken. Im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten werden hierzu möglichst passgenaue Fortbildungsangebote umgesetzt. Entsprechende Inhalte wurden bereits von der Fachstelle PEF:SB/ Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe des Sozialreferats aufgegriffen. Darüber hinaus sind weitere Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit geplant.

Maßnahme: Qualifizierte Beratungs- und Anlaufstellen für queere junge Menschen sowie deren Fami-

lien bereitstellen

Umsetzungsstand: Erziehungs- und Familienberatungsstellen

Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, und möchten mit ihren Angeboten auch ein Ort sein, an dem sich Familien, in deren Alltag queere Themen eine Rolle spielen, gut aufgehoben und kompetent beraten fühlen können.

sche Fortbildungen zu Themen von LSBTIQ* ihr Wissen. So nahmen die Fachkräfte an diversen Veranstaltungen zum Thema Queeres Leben, Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, sowie Intersexualität teil.

intensiven Zusammenarbeit mit der Queer-Beratung bei „Fliederlich e.V.“.

die neuesten Entwicklungen, gemeinsame Beratung von queeren Sorgeberechtigten (z.B. Veränderungen in der Elternrolle nach Transition, Unterstützung bei der kindgerechten Begleitung und Gestaltung der neuen Familienkonstellation u.a.); Beratung im Co-Beratungssetting in den Räumen von „Fliederlich e.V.“, wenn die Sorgeberechtigten in der Queer-Beratung angebunden sind.

Umsetzungsstand: Soziale Dienste, Erzieherische und Wirtschaftliche Jugendhilfe

die Mitarbeitenden in der Jugendberufsagentur bzw. im Projekt careleaver. Fliederlich e.V. wurde entsprechend informiert. Die Mitarbeitenden im ASD und der Jugendberufsagentur stehen dem Verein sowohl einzelfallbezogen wie auch für grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit zur Verfügung. Letzteres kann beispielsweise die Anwesenheit bei Gruppenveranstaltungen des Vereins der Fall sein, wenn es darum geht über Angebote und Leistungen Jugendhilfe zu informieren. Durch die niedrigschwellige Einbindung der Jugendberufsagentur (als Teilorganisation des ASD) soll auch Bedenken begegnet werden, die Einbindung des ASD könne in Beratungsprozessen im Zusammenhang mit dem staatlichen Wächteramt kontraproduktiv sein. Wie sich diese neu vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Verein und der Jugendberufsagentur in der Praxis mit Leben füllen wird bleibt abzuwarten, um ggf. auch die Unterstützung des Vereins und seiner Beratungsklientel noch weiter zu entwickeln.

Umsetzungsstand: Jugendberufshilfe

Positiv hervorzuheben ist die zunehmende Sensibilisierung von Fachkräften sowie die stärkere Sichtbarkeit queerer Themen in der Jugendberufshilfe.

von der Jugendberufshilfe beim Jugendamt Nürnberg, befasst sich in der Beratungs- und Fallarbeit kontinuierlich auch mit den Bedarfen queerer junger Menschen. Durch eine fortlaufende Vernetzung mit genderspezifisch arbeitenden Beratungsstellen in Nürnberg erwerben Fachkräfte Grundkompetenzen zu Genderwissen und Gendersensibilität. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen gestärkt, um gezielt an passende Fachstellen zu vermitteln und junge Menschen auf ihrem Weg der Identitätsfindung zu beraten und zu begleiten.

queersensibles Arbeiten sowie den Belastungen und Unterstützungsmöglichkeiten für queere Menschen im Arbeitsleben. Darüber hinaus steht die gendersensible Beratung im Fokus. Fachkräfte aus unterschiedlichen Institutionen im Übergang-Schule Beruf erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Beratungskompetenzen praxisnah zu vertiefen und weiterzuentwickeln.

Maßnahme: Vernetzung, fachlicher Austausch und Weiterentwicklung queersensibler Angebote in

der Kinder- und Jugendarbeit fördern.

Umsetzungsstand: Offene Kinder- und Jugendarbeit

und Jugendarbeit eine eigene Arbeitsgruppe „Queere Angebote“. Diese befasst sich mit aktuellen fachlichen Fragestellungen und entwickelt Ansätze für deren praxistaugliche Umsetzung in den Einrichtungen. Die Arbeitsgruppe wird durch die hauptamtliche Fachkraft von Fliederlich e. V. fachlich begleitet und beraten.

turen. Auf Initiative von Fliederlich e. V. wurde ein Arbeitskreis für Fachkräfte aus der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und weiteren Kommunen eingerichtet. Dieser dient der Qualifizierung, dem fachlichen Austausch, der Weitergabe von Informationen, der gegenseitigen Unterstützung sowie der gemeinsamen Entwicklung und Nutzung von Ressourcen und Angeboten.

Perspektiven für die nachhaltige Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans Angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen gewinnt die Stärkung bestehender Strukturen und Regelangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, vorhandene Angebote der Jugendhilfe so weiterzuentwickeln, dass sie niedrigschwellig, bedarfsgerecht und für unterschiedliche Lebenslagen zugänglich sind. Dabei stehen die Förderung von Teilhabe, die Prävention von Benachteiligungen, der Schutz vor Diskriminierung sowie die Unterstützung eines gelingenden Aufwachsens im Mittelpunkt. (vgl. 17. Kinder- und Jugendbericht des BMFSFJ 2024).

Die Verwaltung sieht hierin eine wichtige Zukunftsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Um gesellschaftlichen Gegebenheiten und sich verändernden Bedarfslagen gerecht zu werden, wird es auch künftig erforderlich sein, fachliche Kompetenzen weiterzuentwickeln, bestehende Angebote zu überprüfen und bedarfsgerecht fortzuschreiben. Dies gilt insbesondere für die zielgruppengerechte Ausgestaltung von Angeboten für junge Menschen in ihrer Vielfalt sowie für die kontinuierliche Bemühungen für eine diskriminierungssensible und inklusive Jugendhilfe.

Die bisherigen Erfahrungen in der Umsetzung des Aktionsplans Queeres Nürnberg sowie die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt Nürnberg und Fliederlich e.V. zeigen, dass die bestehenden Angebote einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten Unterstützung queerer junger Menschen und zur fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe leisten. Gleichzeitig lässt sich beobachten, wie die Nachfrage nach Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsangeboten für queere junge Menschen sowie nach fachlicher Begleitung von Einrichtungen und Fachkräften weiterhin hoch ist und in einzelnen Bereichen zunimmt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die weitere Entwicklung der Bedürfnisse junger Menschen und die Inanspruchnahme bestehender Angebote fortlaufend beobachten. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob die vorhandenen personellen und strukturellen Ressourcen künftig ausreichen, um die Ziele des Aktionsplans sowie die bedarfsgerechte Unterstützung queerer junger Menschen nachhaltig sicherzustellen. Ebenso werden bei Bedarf neue Angebote zu entwickeln sein bzw. bestehende Angebote angepasst werden.

Die Kooperation der kommunalen Jugendhilfe mit der Queeren Community und freien Träger stellt hierfür weiterhin eine wichtige Grundlage dar. Sie ermöglicht fachliche Expertise, kurze Abstimmungswege und einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten.

Die Verwaltung wird die Entwicklungen im Rahmen der weiteren Umsetzung des Aktionsplans begleiten und den Ausschuss bei Bedarf über sich abzeichnende fachliche, strukturelle oder ressourcenbezogene Handlungsbedarfe informieren.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Beschluss

Betreff: Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der Elternbefragung 2026 und

Konsequenzen für die weitere Ausbauplanung

Anlagen: 3.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII. Grundlage der kommunalen Ausbauplanung sind repräsentative Elternbefragungen, mit denen das Versorgungsziel regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. Seit 2021 bildet eine Zielquote von 48% die Richtschnur für die Bedarfs- und Ausbauplanung.

Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025 wird das Ausbauziel 2026 erneut mittels einer repräsentativen Elternbefragung überprüft. Die Erhebung fand von Mai bis Juni 2026 statt und wurde – wie bereits 2021 – wissenschaftlich durch das Regionalinstitut Marktforschung München GmbH begleitet.

Der Bericht stellt die Ergebnisse der Befragung vor, ordnet sie in die veränderten Rahmenbedingungen ein und schlägt eine Anpassung der Ausbauzielquote vor. Der dazu vorgelegte Beschlussvorschlag bildet die Grundlage für die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung im Jahr 2027 auf Basis einer aktualisierten Bevölkerungsprognose.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 7: Armut bekämpfen, Teilhabe verwirklichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Senken der Ausbauzielquote führt mittelfristig im Vergleich zur bisherigen Planung zu einer Entlastung bei der Investitions- und Betriebskostenförderung.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie Teilhabe aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer o. kultureller Herkunft

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Elternbefragung 2026 zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren zur Kenntnis und beschließt, das stadtweite Ausbauziel von bisher 48% auf 44% anzupassen.

Das Jugendamt wird beauftragt, den Jugendhilfeplan „Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ auf Grundlage dieses Ausbauziels sowie einer aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik fortzuschreiben und dem Jugendhilfeausschuss 2027 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Betreuungsbedarfe der Nürnberger Familien sollen spätestens innerhalb von fünf Jahren erneut durch eine repräsentative Elternbefragung überprüft und die Ausbauziele bei Bedarf fortgeschrieben werden.

Entscheidungsvorlage:

Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 Jahren – Ergebnisse der

Elternbefragung 2026 und Konsequenzen für die weitere Ausbauplanung

1. Einleitung

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige ist Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit dem für diese Altersgruppe seit 2013 geltenden Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII sind die Kommunen verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen. Gleichzeitig hat die Kindertagesbetreuung weit über die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche hinaus eine hohe gesellschaftliche Bedeutung: Neben ihrer nachweislich positiven Förderung der sprachlichen, kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern – von der insb. solche aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte besonders profitieren – trägt sie auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und stärkt damit zugleich die wirtschaftliche Entwicklung und Fachkräftesicherung in Nürnberg.

Auch das vom Jugendhilfeausschuss am 25.09.2025 beratene Positionspapier „Gute Perspek-

tiven für Kinder, Jugendliche und Familien in Nürnberg“ hebt Kindertagesbetreuung als zent-

ralen Baustein frühkindlicher Bildung, Sprachförderung, Partizipation und Chancengleichheit

hervor. Der Ausbau soll sich an den Bedarfen der Familien orientieren und wohnortnahe, be-

zahlbare sowie qualitativ hochwertige Angebote für alle Kinder gewährleisten.

Die Ermittlung bedarfsgerechter Ausbauziele sowie die vorausschauende Planung der hierfür erforderlichen Infrastruktur gehören gemäß § 80 SGB VIII seit vielen Jahren zu den Aufgaben der kommunalen Jugendhilfeplanung. Nach der Festlegung einer Grundversorgung von 7% (2005) wurde das Ausbauziel 2007 entsprechend den damaligen bundesweiten Empfehlungen auf 35% angehoben. Da bundesweite Durchschnittswerte keine ausreichende Grundlage für kommunale Ausbauentscheidungen bieten, beteiligte sich das Jugendamt Nürnberg 2012 an einem Forschungsprojekt der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Konzepts repräsentativer Elternbefragungen für kommunale Bedarfsplanungen. Auf Grundlage der ersten repräsentativen Elternbefragung wurde die Zielquote 2013 auf 46% und nach den Wiederholungsbefragungen 2015 und 2021 auf die bis heute gültigen 48% erhöht.1 Seit Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 wurden in Nürnberg rund 2.800 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Heute stehen in Kinderkrippen, Häusern für Kinder, Netzen für Kinder und der Kindertagespflege rund 5.800 Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer rechnerischen Versorgungsquote von 44%. Dieser Ausbau ist eine bedeutende kommunale Gemeinschaftsleistung, an der die freien Träger mit mehr als 90% der Betreuungsplätze maßgeblichen Anteil haben. Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 10.04.2025 wird das Ausbauziel 2026 erneut mittels repräsentativer Elternbefragung überprüft. Die Erhebung fand von

1 Siehe Berichterstattung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses TOP 2 vom 28.02.2013, TOP 1 vom 29.09.2016 sowie TOP 9 vom 16.12.2021.

Mai bis Juni 2026 statt und wurde – wie bereits 2021 – wissenschaftlich vom Regionalinstitut Marktforschung München GmbH begleitet.

Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dar, ordnet sie in veränderte Rahmenbedingungen ein und schlägt eine Anpassung der Ausbauzielquote vor. Der Beschluss bildet die Grundlage für die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung, die 2027 auf Basis einer aktualisierten Bevölkerungsprognose vorgelegt werden soll.

2. Veränderte Rahmenbedingungen der Bedarfsplanung

Seit der letzten Fortschreibung der Ausbauziele im Jahr 2021 haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Während die vergangenen Jahre von steigenden Kinderzahlen, wachsender Nachfrage und langen Wartelisten geprägt waren, zeigen sich seit 2022 zwei gegenläufige Entwicklungen:

rund 1.900 Kinder gesunken. Ursachen sind die geburtenschwachen Elternjahrgänge der 1990er Jahre sowie sinkende Geburtenraten infolge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre. Für die kommenden Jahre wird eine Stabilisierung dieser Alterskohorte auf dem heutigen Niveau erwartet. In Folge des Hochwachsens dieser schwächeren Jahrgänge wird dann zeitversetzt eine ähnliche Entwicklung die Kindergarten- und Grundschuljahrgänge in den nächsten Jahren erreichen.

elle Studien verweisen darauf, dass Eltern Betreuungsangebote später nutzen und geringere Betreuungsumfänge nachfragen als früher. Steigende Lebenshaltungskosten und höherer Elternbeiträge sowie eine gestiegene Skepsis gegenüber Verlässlichkeit und Qualität der Kindertagesbetreuung beeinflussen, ob, wann und in welchem Umfang Angebote der frühkindlichen Bildung in Anspruch genommen werden. Beide Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Auslastung der Einrichtungen aus. Nachdem die Nachfrage das Angebot über Jahre überstieg, wurden seit 2025 erstmals in größerem Umfang freie Plätze gemeldet. Im Betriebsjahr 2025/2026 betraf dies zeitweise rund 7 bis 10% der belegbaren Plätze in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Auswertungen zum Beginn des neuen Betriebsjahres zeigen jedoch bereits eine leichte Abschwächung dieser Entwicklung. Gleichzeitig nimmt – analog dem bundesweiten Trend – die Nachfrage nach Kindertagespflege seit Jahren zugunsten von Kindertageseinrichtungen ab. Für die Träger entstehen wirtschaftliche Unsicherheiten, wenn eine dauerhaft unzureichende Auslastung einzelner Einrichtungen ihre finanzielle Stabilität beeinträchtigt. Nürnberg steht mit dieser Entwicklung jedoch nicht allein; sie ist bundesweit zu beobachten und fällt in strukturschwachen Regionen mit Abwanderung noch stärker aus. Ein drastischer weiterer Rückgang der Kinderzahlen oder flächendeckende Einrichtungsschließungen sind für Nürnberg aber nicht zu erwarten. Die veränderten Rahmenbedingungen machen jedoch eine Überprüfung und Anpassung des bisherigen Ausbauziels von 48% erforderlich. Ziel bleibt ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage.

3. Ermittlung künftig erwartbarer Betreuungsbedarfe für unter Dreijährige

Die Ermittlung des künftigen Betreuungsbedarfs erfolgt nicht anhand einfacher Wunschabfragen oder der Auswertung von Wartelisten, sondern auf Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Befragungskonzepts. Dieses ermöglicht eine möglichst realistische Abschätzung des künftig zu erwartenden Bedarfs an Plätzen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Das Befragungskonzept verbindet zwei Perspektiven der Bedarfsplanung:

und latentes Nachfragepotenzial).

Faktoren, die die tatsächliche Inanspruchnahme beeinflussen. An der Elternbefragung 2026 beteiligten sich 2.706 der insgesamt 6.471 angeschriebenen Familien mit Kindern unter drei Jahren (Rücklaufquote: 42%). Damit konnten die Angaben von rund einem Fünftel aller Nürnberger Familien mit Kindern unter drei Jahren ausgewertet werden. Erstmals wurde die Befragung mehrsprachig durchgeführt. Dadurch stieg der Anteil teilnehmender Familien mit Zuwanderungsgeschichte gegenüber 2021 von 41% auf 52%, wodurch die Repräsentativität der Ergebnisse weiter verbessert werden konnte.

Zentrale Befunde der Elternbefragung 2026

Künftig zu erwartende aktive Betreuungsnachfrage: 43%

Die Auswertung ergibt für Nürnberg eine künftig zu erwartende Betreuungsnachfrage von 43% und entspricht damit auch dem Ergebnis der DJI-Kinderbetreuungsstudie 2025 für Bayern2. Gegenüber den Elternbefragungen 2015 und 2021 (jeweils 45%) ist erstmalig ein Rückgang festzustellen. Während der Betreuungsbedarf für Kinder unter einem Jahr unverändert dem Umfang der Nachfrage von Eltern mit dezidiertem Rechtsanspruch3 entspricht, ist insb. bei Kindern im zweiten Lebensjahr eine geringere Nachfrage als früher zu beobachten. Für Kinder im dritten Lebensjahr bleibt sie dagegen nahezu unverändert hoch. Dies spiegelt auch den bundesweit erkennbaren Trend wider: Eltern nehmen außerfamiliäre Betreuung später in Anspruch und buchen geringere Betreuungsumfänge.

Trotz hoher Versorgungsquote besteht ein latentes Nachfragepotenzial

Neben Familien, die aktiv einen Betreuungsplatz suchen und auf Wartelisten stehen, gibt es zahlreiche Eltern mit einem Betreuungswunsch, die diesen aufgrund bestehender Zugangsbarrieren bislang nicht realisieren konnten. Dies betrifft hochgerechnet rund 1.000 Kinder. Dem stehen derzeit lediglich rund 400 Kinder auf Wartelisten sowie eine vergleichbare Zahl freier Plätze gegenüber. Die Befragung zeigt damit, dass freie Plätze nicht als Ausdruck einer Überversorgung zu bewerten sind. Ein nicht unerheblicher Teil des tatsächlichen Betreuungsbedarfs wird bislang nicht aktiv nachgefragt und erscheint daher weder in Wartelisten noch in den Belegungszahlen. Durch den weiteren Abbau von Zugangsbarrieren – insb. für sozial benachteiligte Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte – kann dieses

2 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: elterlicher Bedarf im Jahr 2025, DJI-Kinderbetreuungsreport 2026. Abrufbar unter: https://www.dji.de/ 3 Nach Vollendung des ersten Lebensjahres hat ein Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Dieser Rechtsanspruch ist in § 24 Absatz 2 SGB VIII verankert und gilt seit dem 1. August 2013. Für unter Einjährige gilt der Anspruch auf einen Platz nur unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel, wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer Ausbildung befinden oder arbeitssuchend sind.

Nachfragepotenzial besser erschlossen werden. Dies verbessert nicht nur die Auslastung vorhandener Platzkapazitäten, sondern erfüllt zugleich einen wichtigen sozial- und bildungspolitischen Auftrag zur Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen benachteiligter Kinder.

Deutliche Unterschiede der Betreuungsbedarfe im Stadtgebiet

Wie bereits in früheren Befragungen zeigen sich auch 2026 deutliche sozialräumliche Unterschiede in Bezug auf die aktive Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen (siehe Karte auf Seite 6). Diese reichen von knapp 50% in der Nordstadt bis etwa 37% in der Südstadt. Die Befunde bilden eine wichtige Grundlage für die kleinräumige Bedarfs- und Ausbauplanung. Bestehende Planungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen kleinräumigen Nachfrageentwicklung zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

4. Fazit und Schlussfolgerungen für die weitere Bedarfs- und Ausbauplanung

Die Elternbefragung zeigt einen grundlegenden Wandel der Rahmenbedingungen für die Bedarfs- und Ausbauplanung, der sich auch bundes- und landesweit beobachten lässt. Erstmals seit Einführung des Rechtsanspruchs führen rückläufige Kinderzahlen und ein verändertes Nachfrageverhalten zu einer sinkenden Betreuungsnachfrage bei den unter Dreijährigen. Gleichzeitig bestehen weiterhin nicht realisierte Betreuungsbedarfe, die sich weder in Wartelisten noch in Belegungszahlen vollständig abbilden. Freie Plätze sind daher nicht als Überversorgung zu bewerten. Erforderlich ist deshalb eine vorausschauende Planung, die sowohl aktiv eingeforderte Rechtsansprüche erfüllt als auch den Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung durch den Abbau von Zugangsbarrieren verbessert. Aus den Ergebnissen der Elternbefragung 2026 leitet das Jugendamt folgende Empfehlungen für die weitere Bedarfs- und Ausbauplanung ab. Diese wurden in der Sondersitzung der AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII am 31.07.2026 mit den freien Trägern beraten und einvernehmlich mitgetragen.

Anpassung des Ausbauziels

Das bisherige stadtweite Ausbauziel soll von 48% auf 44 % abgesenkt werden. Grundlage ist nicht die künftig erwartete Betreuungsnachfrage von 43%, sondern die Sicherung des heutigen Versorgungsniveaus. Damit wird ein nicht erforderlicher weiterer Ausbau vermieden und zugleich ein notwendiger Vorsorgepuffer für künftige Entwicklungen erhalten.

Stärkung der Bestandssicherung

Die Sicherung des bestehenden Versorgungsniveaus wird angesichts des hohen Sanierungsstaus zur zentralen Herausforderung. Da Modernisierungen und Ersatzneubauten unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vielfach nicht zeitnah umgesetzt werden können, ist mit einer Zunahme sanierungsbedingter Einrichtungsschließungen zu rechnen. Diese Entwicklung ist im engen Austausch zwischen Jugendhilfeplanung und Trägern kontinuierlich zu steuern. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten einer flexiblen Angebotssteuerung – insb. durch angepasste Raumkonzepte, Gruppengrößen, Altersmischungen sowie auch die gezielte Aufgabe sanierungsbedürftiger Standorte – konsequent zu nutzen. Ziel ist es, Versorgungsengpässe zu vermeiden, eine wirtschaftlich tragfähige Auslastung der Einrichtungen während des Transformationsprozesses sicherzustellen und die kleinräumige Ausbauplanung an veränderte Nachfrageentwicklungen anzupassen.

Aktivierung latenter Betreuungsnachfrage

Die Elternbefragung verweist auf ein latentes Nachfragepotenzial. Durch den weiteren Abbau von Zugangsbarrieren – insb. für sozial benachteiligte Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte – können bislang nicht realisierte Betreuungsbedarfe aktiviert, Bildungs- und Teilhabechancen verbessert sowie vorhandene Platzkapazitäten besser ausgelastet werden. Die hierfür erforderlichen Strategien werden bereits in einer Unterarbeitsgruppe der AG Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII entwickelt.

5. Beschlussfassung und nächste Schritte

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der repräsentativen Elternbefragung 2026 zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren zur Kenntnis und beschließt, das stadtweite Ausbauziel von bisher 48% auf 44% anzupassen. Das Jugendamt wird beauftragt, den Jugendhilfeplan „Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter in Nürnberg“ auf Grundlage dieses Ausbauziels sowie einer aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik fortzuschreiben und dem Jugendhilfeausschuss 2027 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Betreuungsbedarfe der Nürnberger Familien sollen spätestens innerhalb von fünf Jahren erneut durch eine repräsentative Elternbefragung überprüft und die Ausbauziele bei Bedarf fortgeschrieben werden.

U3-Elternbefragung 2026 – Erwartbare Betreuungsbedarfe im Stadtgebiet

Abbildung 1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Beschluss

Betreff:

Funktionsstellenpauschale - Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027

Anlagen: 4.1 Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Die jeweils auf zwei Jahre befristeten Förderrichtlinien für Pädagogische Qualitätsbegleitung, die Nürnberg seit gut zehn Jahren nutzen, werden ab dem 01.01.2027 durch eine Funktionsstellenpauschale abgelöst. Dies wurde vom Landtag am 22.07.2026 im Rahmen der BayKiBiG-Reform beschlossen.

Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zur Planung und Umsetzung der neuen Funktionsstellenpauschale für die Haushaltsjahre 2027 ff. gebeten.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Familien durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Insgesamt stehen jährlich 1,3 Mio. Euro finanziert vom Freistaat Bayern für Funktionsstellen zur Verfügung. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht zu erbringen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Funktionsstellen sollen Kinder in allen Einrichtungen unterstützen, haben dabei aber Einrichtungen in besonders belasteten Stadtteilen besonders im Fokus.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

AG 78

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der Funktionsstellenpauschale ab 01.01.2027 und beauftragt die Verwaltung, die Mittel für 2027 über das Abrechnungssystem KiBiG.web zu beantragen sowie entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Anbietern zu schließen.

Entscheidungsvorlage

Funktionsstellenpauschale – Reform des BayKiBiG zum 01.01.2027

Der Bayerische Landtag hat am 22. Juli 2026 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Die Neuregelung sieht ab 1. Januar 2027 eine staatliche Funktionsstellenpauschale für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor. Das neue Gesetz löst die seit längerem bestehenden, zeitlich befristeten Förderrichtlinien des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu Sprach-Kitas, Digitalisierungscoaches und der Pädagogischen Qualitätsbegleitung ab und überführt diese in eine einzige Pauschalzahlung für regionale Funktionsstellen. Über diese sollen durch Qualitätsbegleitungen insbesondere die Schwerpunktthemen sprachliche Bildung, digitale Bildung und pädagogische Interaktionsqualität auf Basis des Bildungsplans und der Bildungsleitlinien in Kitas gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz wechselt die Steuerungsverantwortung für diese Unterstützungsangebote vom StMAS zu einer regional verantworteten und gesetzlich verstetigten Struktur. Empfängerin der zweckgebundenen Mittel ist die Stadt Nürnberg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Stadt Nürnberg muss noch im Jahr 2026 entscheiden, wie die Pauschale ab 2027 fachlich verteilt, organisatorisch gesteuert und mit kommunalen sowie freigemeinnützigen Kompetenzen umgesetzt wird. Ziel ist, in Nürnberg ein gemeinsames und bedarfsgerechtes Qualitätsnetzwerk aufzubauen. Die Stadt übernimmt die Gesamtverantwortung und Mittelsteuerung; die Leistungserbringung soll auf mehrere fachlich geeignete Anbieter verteilt werden.

Eckpunkte des Förderprogramms: Die Funktionsstellenpauschale berechnet sich für jede im Zuständigkeitsbereich bestehende Kindertageseinrichtung; maßgeblich ist die Anzahl der Kindertageseinrichtungen in der zu Beginn des Bewilligungszeitraums zuletzt verfügbaren Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Mittel sind zweckgebunden. Die Stadt dokumentiert die Verwendung im staatlich bereitgestellten Fachverfahren KiBiG.web und weist sie im Rahmen der Belegprüfung nach. Der vollständige Förderantrag ist vom Jugendamt nach der gesetzlichen Konzeption bis spätestens 30. September des jeweiligen Bewilligungsjahres zu stellen. Die Stadt kann Funktionsstellen selbst einrichten und/oder Mittel an geeignete Kooperationspartner weiterreichen. Bestehende, bewährte Angebote und die Trägerpluralität sollen berücksichtigt werden. Qualitätsbegleitung ist ein unabhängiges, entwicklungsorientiertes Unterstützungsangebot. Eine Personalunion mit Fachberatung, Fachaufsicht oder erlaubnisrechtlicher Aufsicht ist ausgeschlossen. Die Beratung und das Coaching sind für die Einrichtungen und Kindertagespflegestellen kostenfrei.

Die Verwaltung des Jugendamts schlägt vor, die Mittel für ein gemeinsames, trägerübergreifendes Qualitätsnetzwerk einzusetzen. Hier soll auf die bereits in Nürnberg bestehenden Angebote zurückgegriffen werden. Die fachliche Schwerpunktsetzung soll grob im Zielkorridor 60 % Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), 30 % Qualitätsbegleitung sprachliche Bildung (QSB) und 10 % Qualitätsbegleitung digitale Bildung (QDB) erfolgen. Diese Aufteilung entspricht den Anteilen der bisherigen Inanspruchnahme der vorausgegangenen Maßnahmen und Richtlinien. Für das Thema sprachliche Qualitätsbegleitung (QSB) hat das Institut für Frühpädagogik noch eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Schulungsmöglichkeiten angekündigt.

Bereits heute bestehen fachlich anschlussfähige Strukturen, die auch im Sinne einer personellen Kontinutiät weitergeführt und ausgebaut werden sollen: kommunale Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beim städtischen Träger, langjährig etablierte PQB- und Sprachfachberatung des evKITA, Beratungskompetenz der SOKE im Bereich PQB u.a. für selbstorganisierte Kindertageseinrichtungen sowie die ausgewiesene medienpädagogische Expertise des Medienzentrums PARABOL. Diese Strukturen sollen nicht ersetzt, sondern mit übergreifenden Qualitätsstandards so aufgestellt werden, dass jede Kita bedarfsgerecht ein Angebot nutzen kann. Damit werden bestehende Kompetenzen gesichert und die Trägerpluralität sowie Wahlmöglichkeiten gestärkt. Darüber hinaus werden auch weitere Verbände wie der Caritasverband der Erzdiözese Bamberg und der Diözese Eichstätt angefragt, ob sie trägerübergreifend Beratungsleitungen anbieten wollen. Das vorgeschlagene Vorgehen und die grundsätzliche Verteilung der Fördermittel ist mit den beteiligten Trägern und Parabol abgestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita (AG §78 Kita) wurde über den aktuellen Planungsstand informiert. Die konkrete weitere Ausgestaltung und Umsetzung wird über die AG § 78 Kita mit den Trägern abgestimmt.

Weitere Vorschläge und Voraussetzungen:

beschriebenen Zielkorridor, Angebote der Stadt Nürnberg im Umfang von 2,5 VK (Pädagogische Qualitätsbegleitung), des evKITA im Umfang von bis zu 2,25 VK mit den Schwerpunkten PQB (1,5VK) und QSB (0,75 VK), der SOKE e.V. im Umfang von 0,5 VK PQB sowie des Medienzentrums PARABOL e.V. im Umfang von bis zu 1,0 VK QDB berücksichtigt.

nung auf Grundlage des endgültigen staatlichen Förderbetrags, der ministeriellen Konzeption, des tatsächlichen Bedarfs und der rechtlichen Prüfung festzulegen. Sie kann die Kontingente innerhalb des beschlossenen Anbieter- und Fachmodells aufstocken, reduzieren oder stufenweise in Betrieb nehmen.

trägerunabhängig, freiwillig und kostenfrei zur Verfügung.

ein. Die Einrichtungen erhalten einen transparenten Zugang zu den Angeboten (Anmeldung) und - soweit mehrere passende Kapazitäten verfügbar sind - eine Auswahlmöglichkeit zwischen qualifizierten Anbietern.

Verteilung auf die drei Handlungsfelder sowie die Trägerpluralität, Qualitätssicherung und Mittelverwendung. Auf dieser Grundlage wird die Ausgestaltung für 2028 und die Folgejahre fortgeschrieben. Dabei wird soweit wie möglich auf Personalkontinuität geachtet, um die Arbeitsplatzsicherheit und die fachliche Qualität sicherstellen zu können.

setzung berichtet und beraten.

sowie der haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtlichen Prüfung. Eine zusätzliche kommunale Finanzierung ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Personalkostensteigerungen werden bei der Förderung bereits im Vorfeld berücksichtigt. Es gibt also keinen finanziellen Eigenanteil der Kommune oder der begünstigten Institutionen. Die Förderung kann lt. StMAS im städtischen Haushalt von Jahr zu Jahr übertragen werden. Es besteht beim Mitteleinsatz eine Zweckbindung, so dass die Mittel nur für den festgelegten Bereich eingesetzt werden können.

verfügbaren amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik bestanden am 1. März 2025 im Stadtgebiet 474 Kindertageseinrichtungen mit 31.092 genehmigten Plätzen. Die Einrichtungen werden von der Stadt und 139 freigemeinnützigen und sonstigen Trägern betrieben.

Finanzierung: Die staatliche Pauschale wird aus einem landesweiten Mittelvolumen von rund 29,4 Mio. Euro pro Jahr ermittelt. Nach dem in den Informationsunterlagen verwendeten Orientierungswert ergibt sich bei 10.511 bayerischen Einrichtungen ein Betrag von rd. 2.800 Euro je Einrichtung. Auf Nürnberg würden insgesamt rd. 1,3 Mio. Euro pro Jahr entfallen. Für eine Vollzeitstelle werden vom StMAS 95.000 Euro Personalkosten zuzüglich 15 % Sachkosten und 7,5 % Overhead, insgesamt 116.375 Euro für 2027, als Orientierungswert angesetzt. Die staatlichen Mittel werden nach aktuellem Stand nicht dynamisiert. Bei den Orientierungswerten der Folgejahre werden Personalkostensteigerungen von bis zu 3,8 % p.a. bis 2031 berücksichtigt. Die nicht verwendeten Mittel müssen für die Folgejahre von der Verwaltung des Jugendamts angespart und übertragen werden. Die Verträge mit den Anbietern sind grundsätzlich so zu gestalten, dass das finanzielle Risiko fehlender Dynamisierung begrenzt wird. Vorgesehen werden sollen jährliche Budgetfestsetzung, Anpassungsklauseln, stufenweise Beauftragung sowie eine Kündigungsoder Reduktionsmöglichkeit für den Fall sinkender staatlicher Mittel. Eine kommunale Nachschusspflicht wird nicht begründet. Die Zusammenlegung und Verstetigung zur neuen Funktionskostenpauschale wird seitens des StMAS als Abbau von Bürokratie deklariert. In diesem Zusammenhang wird aber auch die Steuerungs- und Umsetzungsverantwortung auf die Kommunen übertragen. Die Verwaltung des Jugendamts begrüßt die größere lokale Steuerungshoheit, der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Beantragung und Abrechnung der Landesmittel, die Steuerung und Verteilung der Mittel sind aber künftig von der Stadt Nürnberg zu tragen. Eine Finanzierung stellt der Freistaat Bayern dafür nicht zur Verfügung. Die Verwaltung des Jugendamts ist vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltssituation gezwungen, diese zusätzliche Aufgaben mit dem bestehenden Personalressourcen umzusetzen.

Weiterer Fahrplan für die Umsetzung der Funktionsstellenpauschale:

Abgleich des Nürnberger Fördervolumens.

SOKE und PARABOL; Personalgewinnung beziehungsweise Überleitung;

swege für Anmeldungen der Kitas.

zitätsaufbau.

Zielkorridor etc.).

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Kindertagespflege:

Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -

betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab 01.01.2027 und weitere Entwicklungen

Anlagen: 5.1 Sachverhalt

Bericht: Seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Jahr 2005 wird die Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindertagespflege der in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt und erfüllt den Rechtsanspruch. Die Kindertagespflege hat sich im Laufe der Jahre als verlässliche und qualitative Betreuungsform, insbesondere für Unterdreijährige, gut etabliert. Aktuell werden in Nürnberg 705 Kinder von 188 aktiven Tagespflegepersonen betreut.

Am 22.07.2026 beschloss der Bayerische Landtag Änderungen in der Bayerischen Kita- Förderung (BayKiBiG-Reform), die auch die Tagespflege betrifft. Die Vorlage zeigt die Auswirkungen der BayKiBiG-Reform ab 01.01.2027 auf die Tagespflege auf, beschreibt den Rückgang in der Nachfrage nach Tagespflege trotz Werbe- und Vermittlungsinitiativen und informiert über die Fortschreibung der Trägerpauschale für das fmf-Familienbüro, das die Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Nürnberg akquieriert, ausbildet und begleitet. Die sinkende Nachfrage nach Tagespflegeplätzen belastet die Tagespflegepersonen sehr, es haben mehrere Personen angekündigt, ihre Tätigkeit ab September zu beenden.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 2: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Beschäftigung ermöglichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt:

Kindertagespflege:

Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -

betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab 01.01.2027 und weitere Entwicklungen

Seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Jahr 2005 wird die Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindertagespflege der in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt und erfüllt den Rechtsanspruch. Die Kindertagespflege hat sich im Laufe der Jahre als verlässliche und qualitative Betreuungsform, insbesondere für Unterdreijährige, gut etabliert. Sie punktet vor allem durch ihre Alleinstellungsmerkmale einer familienähnlichen Struktur, flexiblen Betreuungszeiten und einer konstanten Bezugsperson. Aktuell werden in Nürnberg 705 Kinder von 188 aktiven Tagespflegepersonen betreut. Ähnlich wie in Krippen sinkt seit ein bis zwei Jahren in Nürnberg wie auch deutschlandweit die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, was für die Tagespflegepersonen, die als Selbstständige tätig sind, eine große Herausforderung darstellt.

1. Auswirkungen der Reform des BayKiBiG ab 01.01.2027

Am 22.07.2026 beschloss der Bayerische Landtag Änderungen im BayKiBiG, die nicht nur die Kindertageseinrichtungen betreffen, sondern auch die Kindertagespflege.

Tagespflege

Bisher förderte der Freistaat Bayern Kinder in der Kindertagespflege wie in Kitas nach Buchungszeit und Betreuungsfaktor. Außerdem gab es vom Freistaat Bayern vorgeschriebene Qualitätsstandards, z.B. ein Qualifizierungskurs über mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE), laufende jährliche Fortbildungsmaßnahmen für aktive Tagespflegepersonen über mindestens 15 UE, die Sicherstellung einer „gleichermaßen geeigneten Ersatzkraft“ bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson und die Gewährung eines differenzierten Qualifizierungszuschlages.

Diese Regelungen (Art. 20 und Art. 20a BayKiBiG) wurden nun als Landesvorgaben ersatzlos gestrichen und sowohl die Qualitätsvorgaben für die Tagespflege als auch die Finanzierung in die Verantwortung der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Dies wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) als Maßnahme zur Entbürokratisierung tituliert, allerdings ohne den nicht unerheblichen Aufwand auf kommunaler Seite zu finanzieren oder auszugleichen.

Das Jugendamt Nürnberg empfiehlt, auch künftig an den bewährten Standards für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis festhalten. Zur Steigerung der Qualität beinhaltet der Qualifizierungskurs in Nürnberg bereits seit zehn Jahren 300 UE. Die Verankerung der Kindertagespflege in § 23, § 24, § 43 Sozialgesetzbuch VIII bleibt. Der Rechtsanspruch besteht weiterhin.

Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch die Refinanzierung der Kindertagespflege für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Bisher erfolgt die staatliche Förderung kindbezogen, abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und der jeweiligen individuellen Buchungszeit. Zukünftig wird sie als Pauschale für die Gesamtanzahl der Tagespflegepersonen gewährt. Hierfür steht für ganz Bayern ein jährlicher Betrag von 45 Mio. € zur Verfügung. Dieser wird nach der Anzahl der in der Landesstatistik des Vorjahres gemeldeten Tagespflegepersonen in Bayern auf die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe verteilt.

Großtagespflege (GTP)

Auch die bisherige staatlich gewährte Förderung für Großtagespflegestellen (GTP) nach Art. 20a BayKiBiG entfällt ab 01.01.2027. Bisher wurde die staatliche Förderung gemeinsam mit dem kommunalen Anteil an die Großtagespflegestellen weitergereicht. Zukünftig werden die in der Großtagespflege tätigen Tagespflegepersonen bei der pauschalen staatlichen Förderung aller Tagespflegepersonen berücksichtigt.

Für die Großtagespflegestellen kommt grundsätzlich eine Umwandlung in eine Mini-Kita in Betracht, bei der die kindbezogene Förderung fortgeführt werden könnte. Diese Möglichkeit wurde für die GPT in Nürnberg geprüft, eine Umwandlung ist jedoch bei fast allen bestehenden GTP-Stellen nicht möglich, weil sie die Voraussetzungen für eine Einrichtung mit Betriebserlaubnis nicht erfüllen (z.B. wird die von der Bauordnungsbehörde festgelegte notwendige Barrierefreiheit oder eine abgegrenzte Außenspielfläche von mindestens 80 m² nicht erfüllt).

Die Betreuungsform der GTP hat sich fachlich sehr bewährt und soll weiterbestehen. Zudem gibt seitens der Großtagespflegestellen Verpflichtungen bezüglich Mietvertragsdauer und fristengebundener Investitions- und Erstausstattungskostenförderung. Viele Familien sind zudem auf einen der ca. 130 Plätze in der Großtagespflege angewiesen. Aus diesen Gründen soll den 13 Großtagespflegestellen durch die Stadt Nürnberg auch zukünftig eine Förderung gewährt werden, welche sich an der bisherigen Systematik der Förderung orientiert.

Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf, d.h. von behinderten bzw. von Behinde-

rung bedrohten Kinder

Seit 2015 gibt es die gesetzliche Möglichkeit, wie in Kindertageseinrichtungen auch, in der Tagespflege den Gewichtungsfaktor 4,5 zu berücksichtigen. Dieser führt zu einer höheren staatlichen Förderung, wenn ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind betreut wird. In der JHA-Sitzung vom 25.09.2014 war beschlossen worden, im Zusammenhang mit der erhöhten staatlichen Förderung das Tagespflegeentgelt zu erhöhen, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Möglichkeit eines erhöhten leistungs- und bedarfsgerechten Tagespflegeentgelts für die Betreuung von sogenannten Inklusionskindern soll für die Tagespflegepersonen bestehen bleiben, auch wenn ab 01.01.2027 die erhöhte staatliche Förderung entfällt und dafür eine pauschale Refinanzierung gewährt wird. Die Anfragen nach Betreuungsplätzen für Inklusionskinder in der Kindertagespflege sind hoch. Derzeit werden in der Kindertagespflege ca. 35 Inklusionskinder betreut. Für die meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist das Betreuungssetting im familiären Rahmen in einer kleinen überschaubaren Gruppe sehr gut geeignet. Die Tagespflege kann auch in Einzelfällen als Übergangslösung einspringen, bis ein integrativer Platz in einer Kita gefunden wird. Oftmals wird die Frühförderung beziehungsweise interdisziplinäre Fachkräfte eingebunden. In Nürnberg verpflichten sich die betroffenen Tagespflegepersonen wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes zu einer Einschränkung der erlaubten Kinderzahl.

Auch von dieser Möglichkeit möchte die Verwaltung des Jugendamts weiter Gebrauch machen und die Tagespflege als ein Element der inklusiven Betreuung, Bildung und Erziehung weiter ausbauen.

Finanzielle Folgen der Reform der Tagespflege und Großtagespflege

Eine genaue Größenordnung der neuen staatlichen Förderung für die Stadt Nürnberg kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher genannt werden, weil der zur Verfügung stehende Betrag für alle Tagespflegepersonen in Bayern bereitgestellt wird. Diese Zahl wird erst im Herbst ermittelt. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen würde die Stadt Nürnberg aber einen Refinanzierungsbetrag in ähnlicher Höhe erhalten wie bisher. Damit wäre auch die weitere Finanzierung der Großtagespflege und die Finanzierung der Betreuung von inklusiven Kindern gesichert. Sollte sich dies anders entwickeln, würde das Jugendamt nachsteuern müssen und den Jugendhilfeausschuss darüber informieren.

2. Anpassung des Vertrags und der Trägerpauschale für das fmf-Familienbüro

Die Akquise, Ausbildung und Begleitung der Tagespflegepersonen hat die Verwaltung des Jugendamts auf das fmf-Familienbüro übertragen. Am 05.12.2013 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den damals noch zwei freien Trägern ein Vertrag mit allen vereinbarten Aufgaben geschlossen (seit 2025 liegt die Aufgabe komplett beim fmf-Familienbüro, siehe JHA TOP 3 vom 26.09.2024). Im damaligen JHA wurde auch die monatliche kindbezogene Trägerpauschale festgelegt. Im Laufe der Jahre gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen und fachliche Weiterentwicklungen. Deshalb soll der Kooperationsvertrag nun aktualisiert und angepasst werden.

Die Inanspruchnahme von Ersatzbetreuung und die damit verbundenen Anforderungen an die vorgeschriebene Sicherstellung von Ersatzbetreuungsmöglichkeiten haben sich erhöht. Außerdem ist die Anzahl der bezahlten Ausfalltage für die Tagespflegepersonen von 20 auf 30 Tage gestiegen (siehe JHA TOP 4 vom 25.09.2025), wofür die Vertretungsstruktur ausgebaut werden musste. Die Fachberatungen des fmf-Familienbüros haben einen wesentlich größeren zeitlichen Aufwand, wenn es um die Klärung geht, ob ein Inklusionskind in der Kindertagespflege betreut werden kann. Weitere Faktoren kommen dazu, wie z.B. Kostensteigerungen bei Personal und Raummieten, gestiegene Sicherheitsanforderungen an die EDV. Die kindbezogene Pauschale für die Arbeit des fmf-Familienbüros erfuhr seit 2013 eine Steigerung um durchschnittlich 3,5 % jährlich. Im Jahr 2027 soll die monatliche Pauschale je gebuchtem Kind 102 € betragen.

Mit abnehmender Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen und zunehmendem Kostendruck hatte sich der Träger Kinderhaus Nürnberg gGmbH entschieden, seine langjährige und gute Arbeit als Tagespflegeträger 2025 zu beenden. Das fmf-Familienbüro übernahm 50 Tagespflegepersonen. Das war für die betroffenen Tagespflegepersonen teilweise zuerst mit Unsicherheit und Sorgen verbunden. Diese konnten jedoch durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen des fmf-Familienbüros gut aufgefangen werden. Der Integrations- und Übergangsprozess wurde vom fmf-Familienbüro strukturiert begleitet und verlief trotz der Herausforderungen gut.

Die Stimmung unter den Tagespflegepersonen leidet aber derzeit sehr unter dem Nachfragerückgang, insbesondere bei denjenigen, die mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es wird damit gerechnet, dass perspektivisch einige ihre Tätigkeit beenden und nach Beschäftigungsalternativen suchen werden. Zum September 2026 haben bereits acht Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit beendet, weil sie ihre freien Plätze ab Herbst nicht belegen können. Außerdem werden drei bis fünf Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aus anderen Gründen beenden.

Die Stadt Nürnberg möchte auch weiterhin auf die Tagespflege als wichtige und flexible Versorgungssäule im U3-Bereich und bei Kindern mit Inklusionsbedarf setzen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 24.09.2026 öffentlich Bericht

Betreff: Abschlussbericht Pilotphase: Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven

Horten

Anlagen: 6.1 Sachverhalt

Bericht: Der Ausschuss hat am 27.04.2023 die vom Jugendamt vorgelegte Weiterentwicklung der Horte an Förderzentrum zu Inklusiven Horten im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase beschlossen. Im Jahr darauf wurden am 18.07.2024 vom Ausschuss die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von ausgewählten städtischen Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen auf den Weg gebracht. Im vorliegenden Abschlussbericht werden die Umsetzung der Pilotphase bilanziert sowie das weitere Vorgehen vorgestellt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für die Jugend-, Familien-, Senior*innen, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg: Leitlinie 1: Gesellschaftliche Vielfalt gemeinsam leben Leitlinie 2: Familien stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 4: Bildung im Lebenslauf fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die grundsätzliche Weiterentwicklung von städtischen Kindertageseinrichtungen zu Inklusiven Einrichtungen wurde am 18.07.2024 vorgestellt und die Finanzierung vorab mit der Kämmerei abgestimmt.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Weiterentwicklungsprozess berücksichtigt gezielt die Vielfalt in den städtischen Kindertageseinrichtungen und die Veränderungen in der Lebenswelt von Kindern und deren Familien.

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt:

Abschlussbericht Pilotphase:

Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren zu inklusiven Horten und

Weiterentwicklung städtischer Einrichtung zu inklusiven Einrichtungen

1. Aufträge an den städtischen Träger aus den Jahren 2023 und 2024

Im April 2023 wurde dem Jugendhilfeausschuss eine Übersicht über die steigenden inklusiven Bedarfe in der Kinderbetreuung vorgelegt und der damit verbundenen Herausforderungen. Konkret wurde vorgeschlagen, das aus dem Jahr 2007 stammende städtische Konzept „Horte an Förderzentren“ zu überprüfen und entsprechend des zwischenzeitlich anerkannten inklusiven Ansatzes weiterzuentwickeln. Hierzu wurden die vom Staatsinstitut für Frühpädagogik München entwickelten „Gelingensbedingungen zur Umsetzung von Inklusion in Tageseinrichtungen für Schulkinder“ herangezogen. Drei der acht städtischen Horte an Förderzentren haben ab dem Frühjahr 2024 den zweijährigen strukturellen wie auch konzeptionellen Weiterentwicklungsprozess durchlaufen, die Erfahrungen und Ergebnisse finden sich unter Punkt 2.

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach inklusiver Bildung, Betreuung und Erziehung in städtischen Einrichtungen wurde dem Jugendhilfeausschuss am 18.07.2024 ein grundsätzliches Konzept zur Weiterentwicklung städtischer Einrichtungen hin zu inklusiven Einrichtungen vorgelegt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, städtische Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren mindestens drei und mehr Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen haben, zu inklusiven Kindertageseinrichtungen mit einem eigenen Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) weiterzuentwickeln. Unter Punkt 3 wird die bisherige Umsetzung des Beschlusses vom 18.07.2024 vorgestellt.

2. Pilothafte Umsetzung des inklusiven Ansatzes in drei Horten an Förderzentren

Die Umsetzung bestand aus zwei wesentlichen Anpassungen:

Fachlich/konzeptionell (Punkt 4.1 der Vorlage vom 27.04.2023) mit den Schwerpunkten auf

strukturell (Punkt 4.2 der Vorlage vom 27.04.2023), insbesondere

Förderung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII,

dagoginnen und Heilpädagogen.

Aus den acht städtischen Standorten wurden wie vorgeschlagen folgende drei Standorte für die pilothafte Umsetzung ausgewählt:

Standort Stadtteil Platzzahl Einzugsgebiet
Striegauer Str. Langwasser 54 Förderzentrum Glogauerstraße sowie Grund-
schule Astrid-Lindgren-Schule
Sperberstr. Hummelstein 36 Förderzentrum Jean-Paul-Platz
Rothenburger Str. Gostenhof 82 Förderzentrum An der Bärenschanze und
Grundschule Knauerstraße

Die konzeptionelle Weiterentwicklungsphase verlief an den drei Standorten von Anfang an sehr erfolgreich. Die für eine neue Betriebserlaubnis erforderlichen fachlichen Anpassungen waren entweder bereits vorhanden bzw. wurden zügig erarbeitet. Deutlich schwieriger gestaltete sich an allen drei Standorten die regelhafte Beantragung der Eingliederungshilfe für die Kinder mit besonderen Förderbedarfen. Bisher gab es hierzu kaum Erfahrungen, es mussten zuerst die Eltern als Antragstellende gewonnen, aber auch Kontakte zu möglichen Beratungs- und Diagnostikstellen aufgebaut werden. Hinzu kam, dass der zeitliche Umfang für die Beantragung sowie Genehmigung deutlich höher lag als angenommen. Zusätzlich gestaltete sich das Verfahren für eine neue Betriebserlaubnis für den Standort Rothenburger Straße als besondere Herausforderung.

Die Umsetzung im Einzelnen:

Aufgabe/Standort Striegauer Straße Sperber Straße Rothenburger Straße
Öffnung für Regelkin- der ab 2025 erfolgt ab 2025 erfolgt ab 2025 erfolgt
Umbenennung zu in- klusivem Hort / neue Betriebserlaubnis ab Mai 2023 ab August 2024 nicht erfolgt, da keine neue Betriebserlaubnis
Anpassung Anstel- lungsschlüssel auf 1:10,0 ab September 2025 ab September 2025 nicht erfolgt
Regelhafte Gewäh- rung nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII ab September 2024 ab September 2024 nicht erfolgt
Einsatz Inklusions- fachkraft Ab 01.03.2024 mit 19,5 Wochenstunden Ab 01.06.2024 mit 19,5 Wochenstunden Ab 01.03.2024 mit 19,5 Wochenstunden bis 30.11.2025

Auswertung und Fazit der Pilotphase:

erfolgreich und hat sich bis zu sechs Monate hingezogen. Zum einen ist der Fachkraftmarkt bei dieser Qualifikation sehr überschaubar und zum anderen sind 19,5 WAS wenig attraktiv. Der Einsatz einer Inklusionsfachkraft für zwei Einrichtungen (geteilte Stelle) wurde bereits nach neun Monaten

wieder beendet. Grund war die besondere Belastung, sich in zwei Standorte bzw. zwei Teams einbringen zu müssen. Dies hatte zur Folge, dass der Standort Rothenburger Straße ab Dezember 2025 keine Inklusionsfachkraft mehr hatte.

Genehmigungsverfahren) konnten die für die Finanzierung einer internen Inklusionsfachkraft genehmigten Fallzahlen nur sehr zeitverzögert (Sperber- und Striegauer Straße) erreicht werden.

entsprechende bauliche Anpassung von Räumen leider nicht. So wäre für den Standort Rothenburger Straße eine Nutzungsänderung notwendig gewesen, um einen bisherigen Personalraum in ein Therapiezimmer umwandeln zu können. Dies war weder zeitlich noch bauseitig innerhalb weniger Monate leistbar. Mit dem Ausscheiden der Inklusionsfachkraft wurde auch die Nutzungsänderung nicht weiterverfolgt.

aufgrund der geringen Fallzahlen aus, aber nicht dauerhaft. Die Anzahl der behinderten bzw. der von einer Behinderung bedrohten Kinder steigt sukzessive an, im Hort Sperberstraße lag der Durchschnitt im Jahr 2024 bei 2,2 Kindern, im darauffolgenden Jahr bereits bei 5,3 und aktuell im Jahr 2026 bei 6 Kindern. Um den Kindern mit ihren individuellen Bedarfen gerecht werden zu können, muss sich der Stundenumfang der Inklusionsfachkräfte an der bayerischen Förderung für zusätzliche Integrationsfachkräfte in integrativen Kindertageseinrichtungen (Art. 21, Abs. 6 BayKiBiG) orientieren: bei

Nach der zweijährigen Pilotphase lässt sich bilanzieren, dass der eingeschlagene Weg der konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren grundsätzlich zielführend und auch erfolgreich ist. Jedoch müssen die formalen Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine inklusive Betriebserlaubnis, bereits mit Beginn der geplanten Umstellung vorliegen sowie der Wochenumfang der Inklusionsfachkräfte sich an der üblichen bayerischen Förderung für zusätzliche Integrationsfachkräfte orientieren, gemäß dem Beschluss vom 18.07.2024. Die im Beschluss vorgeschlagene Anhebung des Anstellungsschlüssels von bisher 1:8,0 auf 1:10,0 ist vertretbar, da durch die regelhafte Gewährung von Eingliederungshilfen eine vergleichbare personelle Grundausstattung erreicht wird. Der bisher pauschal vorgeschlagene Umfang von 19,5 WAS für eine Inklusionsfachkraft ist auf die bayerische Förderung für Integrationskräfte anzupassen.

Weiteres Vorgehen zur Weiterentwicklung der Horte an Förderzentren

Einrichtungen, die regelhaft mehr als drei Kinder mit besonderem Förderbedarf haben, können sich perspektivisch zu inklusiven Einrichtungen weiterentwickeln. Der dafür notwendige Rahmen wurde mit Beschluss vom 18.07.2024 festgelegt. Darunter fallen damit auch alle Horte an Förderzentren, einschließlich der bereits beschlossenen Anpassung des Anstellungsschlüssels bei der Weiterentwicklung zu einem inklusiven Hort.

Dennoch hat auch das Konzept Inklusive Horte seine Grenzen, einmal im Bezug auf die Anzahl der aufzunehmenden Kinder sowie auch mit Blick auf die individuellen Unterstützungs- und Förderbedarfe einzelner Kinder. Wenn im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens festgestellt wird, dass ein Kind eine noch intensivere Förderung und Betreuung benötigt, die über die Möglichkeit einer inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtung hinausgeht, wird häufig die Unterbringung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) geprüft. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind aber in Nürnberg begrenzt und nicht bedarfsdeckend. Damit erhalten nicht alle Kinder die Förderung, die sie eigentlich bräuchten. Deswegen ist

vorgesehen, dass das Jugendamt ein Konzept bzw. Format entwickelt, das zwischen inklusiver Hortbetreuung und Heilpädagogischer Tagesstätte liegt, mit nochmals kleineren Gruppen, einem heilpädagogischen und psychologischen Fachdienst und einem speziell auf diese Zielgruppe qualifizierten Fachpersonal. Die Grundfinanzierung wäre analog wie bei den inklusiven Einrichtungen (BayKiBiG), ergänzt um zusätzliche kommunale Mittel für beispielsweise den psychologischen Fachdienst oder zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels. Ziel ist es, drei der bisherigen Horte an Förderzentren zu sogenannten Intensiv-Horten weiterzuentwickeln. Dem Jugendhilfeausschuss soll das Konzept mit den dafür fachlichen Schwerpunkten und strukturellen Rahmenbedingungen im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden.

Insgesamt ist aus der Pilotphase und aufgrund weiterer standortspezifischer Entwicklungen folgende Vorgehensweise für die einzelnen Standorte geplant:

Standort Entwicklungen/ Vorgehensweise Zeitraum der Umset-
zung
Fürther Straße Anzahl der Kinder mit besonderen Förder- bedarfen steigt kontinuierlich. Eine Mi- schung mit Regelkindern ist kaum um- setzbar. Der Standort soll zum neu ge- planten Format „Intensivhort1“ weiterent- wickelt werden. Bis zur Umstellung Wei- terführung als Hort am Förderzentrum. ab 2028
Galgenhofstraße Anzahl der Kinder mit besonderen Förder- bedarfen steigt kontinuierlich. Eine Mi- schung mit Regelkindern ist kaum um- setzbar. Der Standort soll zum neu ge- planten Format „Intensivhort“2 weiterent- wickelt werden. Ab September 2026 soll der Standort als Inklusiver Hort arbeiten, dann ab 2028 zu einem „Intensivhort“ wei- terausgebaut werden. ab 2026 bzw. 2028
Striegauer Straße Einrichtung arbeitet bereits seit 2025 als Inklusiver Hort -------------
Ahornstraße 44 (bisher Hinter- hofstraße) Der bisherige Standort ist im Frühjahr 2026 in neue Räume umgezogen und wird ab September 2026 als Inklusiver Hort geführt ab 09/2026
Schafhofstraße Der Standort hat aufgrund der fehlenden Nähe zum einem Grundschulstandort nicht die Möglichkeit, Regelkinder aufzu- nehmen. Der Bedarf an Kindern mit be- sonderen Förderbedarfen steigt kontinu- ierlich. Der Standort soll zum neu geplan- ten Format „Intensivhort3“ weiterentwickelt werden. Bis zur Umstellung, Weiterfüh- rung als Hort am Förderzentrum ab 2028
Rothenburger Straße Kinder aus Förderschulen und Kinder mit besonderen Förderbedarfen sind rückläu- fig. Deswegen Rückentwicklung zu einem Regelhort. ab 2027

1 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt 2 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt 3 Konzept wird dem JH-Ausschuss im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt

Sielstraße Der Standort verzeichnet eine steigende Anzahl an Kindern mit besonderen För- derbedarfen. Deswegen ist eine Weiter- entwicklung als Inklusiver Hort geplant. ab 2028
Sperberstraße Einrichtung arbeitet bereits seit 2025 als Inklusiver Hort ab 2025

Die Finanzierung der Inklusionsfachkräfte erfolgt über die vom Bezirk bzw. dem Jugendamt gewährte Eingliederungshilfe sowie anteilig durch die Inanspruchnahme des Faktors 4,5 plus X. Der Freistaat gewährt den Faktor plus X für zusätzliches speziell qualifiziertes Personal in integrativen Einrichtungen in Höhe von 80 Prozent der Jahres-Bruttopersonalkosten, je nach Anzahl der inklusiv belegten Plätze4. Eine Anrechnung der Inklusionsfachkräfte auf den Soll-Anstellungsschlüssel ist laut Vorgaben des Freistaats nicht möglich. Die Finanzierung wurde bereits mit der Kämmerei abgestimmt.

  1. Umsetzung der Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung in städtischen Kinder-

tageseinrichtungen ab dem Jahr 2024

Wie einleitend beschrieben beschloss der Jugendhilfeausschluss im Juli 2024, städtische Kindertageseinrichtungen, die bereits regelhaft drei und mehr behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. In diesen zukünftigen inklusiven Kindertageseinrichtungen soll ein einrichtungseigener Fachdienst mit jeweils einer Inklusionsfachkraft installiert werden, der die bisher extern beauftragen heilpädagogischen Fachdienststunden sowie die Team- und Elternberatung erbringt. Als Finanzierung dienen die Mittel der BayKiBiG-Förderung sowie die Mittel der Eingliederungshilfe, die bisher für die Beauftragung eines externen heilpädagogische Fachdienstes verwendet wurde. Der eigene Fachdienst ermöglicht nicht nur eine deutliche höhere und gezielte Förderung und Unterstützung der Kinder, deren Eltern und des Teams, sondern auch eine zeitlich schnellere und individuellere Hilfeleistung.

Seit Herbst 2025 wurden neun der zwölf geplanten städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten Elsnerstraße/50 Plätze, Kindergarten Austraße/75 Plätze, Kindergarten Am Sportplatz /80 Plätze, Kindergarten Christian-Hessel-Straße/65 Plätze, Kindergarten Neunhofer Hauptstr. 73a/25 Plätze, Kindergarten Am Stadtpark/75 Plätze, Kindergarten Zugspitzstr. 175/100 Plätze, Kindergarten Frankenstraße/50 Plätze, Haus für Kinder Ritter-von-Schuh-Platz/ 50 Plätze, Kindergarten Vorjurastraße/80 Plätze, Haus für Kinder Van-Gogh-Straße/51 Plätze und Haus für Kinder Julius-Leber-Straße/65 Plätze) zu inklusiven Einrichtungen ausgebaut, ab dem neuen Kitajahr 2026/2027 sind insgesamt vier weitere Einrichtungen für die Umstellung geplant. Die Einrichtungen und die neu gewonnenen Inklusionsfachkräfte wurden von Anfang eng begleitet und entsprechend fachlich unterstützt. Im Einzelfall haben sich die Inklusionsfachkräfte auch bereits einrichtungsübergreifend bei der Förderung der Kinder unterstützt, wenn beispielsweise eine Fachkraft längere Zeit ausfiel. Insgesamt ist die Anzahl der inklusiv betreuten Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen weiter angewachsen, seit 2024 um rund 30 Prozent auf 250 Kinder (Stand Juni 2026). Dennoch reichen die inklusiven Plätze stadtweit noch nicht aus, um alle Anfragen bedienen zu können. Bedauerlicherweise müssen bei der Anmeldung Kinder abgelehnt oder auf andere Einrichtungen verwiesen werden.

4 Bei 3 Kindern bis zu circa 23 Wochenarbeitszeiten, bei 4 Kinder bis zu circa 31 Wochenarbeitsstunden, bei 5 und mehr Kinder mit 39 Wochenarbeitsstunden.

Fazit: Das inklusive Konzept mit eigenem Fachdienst (Inklusionsfachkräfte) und den erarbeiteten fachlichen Eckpfeilern ermöglicht es, Kinder, egal ob mit oder ohne besonderen Förderbedarf, individuell und angemessen in ihrer Entwicklung zu begleiten, fördern und zu unterstützen. Und stützt im Sinne der Multiprofessionalität die pädagogische Arbeit der Fachkräfte und die fortlaufende Anpassung der Alltagsstrukturen hin zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit.

Ausblick: Inklusion bleibt ein zentrales Zukunftsthema, weil der Bedarf in den Einrichtungen weiter steigt – sowohl durch Kinder mit Behinderungen als auch durch wachsende Vielfalt in Sprache, Herkunft und sozialem Hintergrund. Die Erfahrungen zeigen bereits jetzt, dass Inklusion eine hohe Fachlichkeit und gute Strukturen und Rahmenbedingungen benötigt. Der seit 2023 eingeschlagene Weg des professionellen Ausbaus von städtischen Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Einrichtungen ist notwendig und zielführend, kann aber nur gelingen, wenn die Rahmenbedingungen mit den zukünftigen Anforderungen Schritt halten.

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