Haushaltssperre

← Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (15.12.2003)

Niederschrift öffentlich

Ergebnisprotokoll / Niederschrift · 15.12.2003 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Flughafen Energie & Versorgung Rechnungsprüfungsausschuss Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Niederschrift

über die

2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15. Dezember 2003

im Großen Sitzungssaal, Rathaus Fünferplatz 2, 2. Stock

- Öffentlich -

Vorsitzender: Herr StR Seel

Anwesende: Herr StR Brehm

Frau StRin Rauch

Frau StRin Grützner-Kanis Herr StR Hamburger Herr StR Ziegler

Herr berufsm. StR Köhler Herr Palme Herr Schwarz

Schriftführerin: Frau Lang

Beginn: 9:00 Uhr

Ende: 09:36 Uhr

I. Öffentlich

Herr StR Seel: 00:00 eröffnet die 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

TOP 1 00:30

Prüfung und Empfehlung der Feststellung

 der Jahresrechnungen der Stadt und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen,  des Jahresabschlusses des Sondervermögens Klinikum,  der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe

„Stadtentwässerungsbetrieb“

„Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg“

„NürnbergStift“

für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2002

Herr Palme: 00:30 „Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen vorliegende „Sachverständigenbericht 2003“ des Rechnungsprüfungsamtes dient der Beurteilung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2002. Dabei gibt er einen Überblick über die Prüfungstätigkeit des Rpr im abgelaufenen Jahr. Abschlusstag des Berichtes ist der 19.11.2003. Angesichts der umfassenden schriftlichen Darlegungen möchte ich mich auch in diesem Jahr so kurz wie möglich fassen und im einzelnen auf den Bericht verweisen. Zur Jahresrechnung 2002 der Stadt Nürnberg Nach den Etatberatungen für 2004 – ein Haushalt mit ganz erheblichen Unwägbarkeiten und einer noch zu schließenden Lücke von 16 Mio. € – ein schlaglichtartiger Rückblick auf 2002:

 Erschreckende Ausfälle bei Steuern und Umlagen verursachten einen Fehlbetrag von 46,2 Mio. €; den achten in Folge.

 Die freie Spanne zur Investitionsfinanzierung erreichte einen weiteren Tiefstwert.

 Die Schulden gingen dank der – zum vorletzten Mal erfolgten – Rückflüsse von Trägerdarlehen geringfügig auf 864 Mio. € zurück.

 Es bleibt die Hoffnung auf eine substanzielle Gemeindefinanzreform, die auch Nürnberg wieder auf eine solide finanzielle Basis stellt und eine Verelendung vermeidet.

 Es bleibt die Notwendigkeit für Stadtrat und Verwaltung zu einer fortwährenden Aufgabenkritik und zum Mut, der Bürgerschaft unumgängliche Einschränkungen von und höhere Beiträge für städtische Leistungen vor Augen zu führen.

Zu den Einzelfällen aus dem Verwaltungsbereich Auch in diesem Berichtsjahr nahm wieder der Einzelplan 4, die Soziale Sicherung, einen Prüfungsschwerpunkt ein. Dafür maßgebend ist die finanzielle Dimension – immerhin entfallen ¼ sämtlicher Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf diesen Bereich. Die Prüfungsergebnisse, verschiedene Leistungsbereiche beim Sozialamt und die Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt und den ASD betreffend, sind ab S. 41 des Sachverständigenberichts dargestellt. Wenngleich die Prüfung in der Sozialhilfe und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgrund der hohen Fallzahlen bzw. der besonderen Komplexität sehr zeitaufwändig ist und somit nur vergleichsweise geringe Stichproben realisiert werden können, ist immer wieder belegbar, dass auch durch das Rechnungsprüfungsamt zu wirtschaftlicheren Ergebnissen in diesen Bereichen beigetragen wird. So ergab die Prüfung ausgewählter Akten in den Unterabschnitten der Hilfe zur Pflege, dass beim Zusammentreffen ambulanter und teilstationärer Hilfe die Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Sachbearbeitung des Sozialamtes bislang fälschlicherweise dem Bezirk und nicht der Stadt gutgeschrieben wurden. Und die Prüfung der Hilfe zur Erziehung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe ließ erkennen, dass nicht in allen relevanten Fällen die Beantragung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz in die Wege geleitet worden ist. Nicht selten sind Kinder und Jugendliche mit notwendigen und kostenträchtigen Hilfen zur Erziehung Opfer von Gewalttaten gewesen und haben somit Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz, was wiederum zu nicht unerheblichen Entlastungen bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe führt. Neben dem Bereich der Sozialen Sicherung noch kurz der aktuelle Sachstand in der ebenfalls recht aufwändigen Prüfung der Bauordnungsbehörde/Bereich Bauüberwachung:

 Die Feststellungen hinsichtlich mangelnder Dokumentation und dadurch unzureichender Verfolgung von Baurechtsverstößen wurden anerkannt – ebenso die Notwendigkeit zur Optimierung der innerbetrieblichen Kontrollmechanismen.

 Unsere Anregungen zur Erarbeitung einer „Dienstanweisung Bauüberwachung“ und zu den Folgen der zu erwartenden weiteren Baurechtsliberalisierung befinden sich in referatsinterner Diskussion; über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit zu befinden sein. Ein Verweis noch auf die Schwerpunktprüfung im Gartenbauamt. Hervorzuheben sind hier die Ergebnisse von Stichprobenprüfungen von Rpr innerhalb vergebener Unterhalts- und Reinigungsleistungen insbes. in Park- und Grünflächen (Vergabevolumen ca. 3,5 Mio. €). Diese Prüfung belegt die Notwendigkeit eines effizienteren Kontrollsystems hinsichtlich der Auftragsdurchführung durch die Fremdleister. Im Zuge der auch GBA treffenden städtischen Sparvorgaben dürfte im Ergebnis ein entsprechender Kostendruck an die für GBA tätigen Gartenbaufirmen weitergeleitet werden. Damit wird die ausreichende Überprüfung der beauftragten Fremdleistungen durch GBA aber noch wichtiger werden. Zur Prüfung der Informations- und Kommunikationstechnik Nach Festlegung von Hard- und Software in den Projekten „Rechnungswesen“ und „Personalmanagement“ geht die Hauptbelastung während des derzeitigen Customizings vorübergehend von den IuK- auf die Fachprüfer über. Dieses temporäre Freiwerden von Kapazitäten – die nächsten Projekte wie z.B. die stadtweite IT-Konsolidierung sind bereits angelaufen – haben wir zu einer weiteren Netzwerkprüfung – beim Liegenschaftsamt – und – interdisziplinär – zur Prüfung des Online-Kartenverkaufs beim Staatstheater Nürnberg genutzt. Die Ergebnisse und generellen Aussagen finden Sie auf den Seiten 54 – 60 des Berichts.

Zur Technischen Rechnungsprüfung Im Haushaltsjahr 2002 wurden städtische Maßnahmen im Bereich Objektpläne / Vergaben / Schwerpunktprüfungen im Gesamtvolumen von rund 94,5 Mio. € überprüft. Ergänzend wurden durch die begleitende Prüfung Maßnahmen in Höhe von insgesamt 76,4 Mio. € abgedeckt. Als Auftragsprüfung für die Flughafen Nürnberg GmbH wurden Vergaben und Bauabrechnungen in Höhe von 25,2 Mio. € bearbeitet. Finanzielle Prüfungserfolge konnten insgesamt in Höhe von 1,43 Mio. € erreicht werden. Dass die Höhe der Einsparungen allein nicht den Erfolg der Prüfungstätigkeit darstellt bzw. messbar machen kann, sei allerdings erneut betont. Stichwort: Prävention. Auch in diesem Berichtsjahr wurden die Schwachstellen, die seit Jahren Gegenstand von Prüfungsfeststellungen waren, grundsätzlich erfasst. Insbesondere wurden zu folgenden Punkten Entwicklungen, Sachstände und Lösungsansätze aufgezeigt: 1. Zum Berichtswesen, 2. zur verwaltungsinternen Bauabrechnung, 3. zu Nachträgen, 4. zur Abwicklung freiberuflicher Leistungen. Im einzelnen sei auf die Seiten 63 ff. des Sachverständigenberichts verwiesen. Die dargestellten Einzelfälle illustrieren die grundsätzlichen Ausführungen. Im Sachverständigenbericht 2002 war der Rechnungsprüfungsausschuss von Rpr erneut auf den Misstand im Nachtragswesen hingewiesen worden. Durch die Unterstützung des Bau- und Vergabeausschusses seit Dezember 2002, die bisherige Verwaltungspraxis künftig nicht mehr zu dulden, zeichnen sich erste Erfolge ab. Vereinzelt liegen bereits Nachträge zur Prüfung vor, die – entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften – vor deren Ausführung genehmigt werden können. Auf die Berichterstattung in den „Nürnberger Nachrichten“ vom 03. Dezember d. J. darf in diesem Zusammenhang verwiesen werden. In der Stadtratssitzung vom 23. Juli 2003 wurde im übrigen ein richtungsweisender Beschluss gefasst. Demzufolge sind die Mehrkosten eines längst ausgeführten Nachtrags, verursacht durch Änderungswünsche des Nutzers an der ursprünglichen Planung, vom Nutzer zu finanzieren. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Entscheidung Breitenwirkung zukommt. Aus den Feststellungen der technischen Rechnungsprüfung wird auch in diesem Jahr deutlich, dass erhebliche Einsparungen zu erreichen wären, wenn die Planungs- und Baudienststellen – insbesondere StEB, T, H, GBA, Stpl und Vpl – die vorhandenen internen Vorgaben im Baubereich durch ein wirksames Controlling sicherstellen würden. Erste Voraussetzungen dafür sind beim Hochbauamt geschaffen. In den Baurichtlinien und den Vergaberichtlinien der Stadt Nürnberg ist der ordnungsgemäße Ablauf von Baumaßnahmen – insbesondere auch die Einbeziehung der sog. Bauinvestitionsbesprechung – vorgegeben. Zu den Jahresrechnungen 2002 der rechtsfähigen Stiftungen Der bundesweite Trend zur verstärkten Errichtung von Stiftungen hat dankenswerter Weise auch vor unserer Stadt nicht haltgemacht. Im Berichtszeitraum erhöhte sich die Zahl der Stiftungen um 3 von 24 auf 27. Prüfungsfeststellungen haben sich nicht ergeben.

Zu den Auftrags- und Sonderprüfungen Im Prüfungszeitraum haben wir auf diesem Gebiet in neun verschiedenen Institutionen Prüfungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang geprüfte Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse ergaben eine jeweils vorschriftsgemäße Aufstellung. Dies gilt auch für den von Rpr geprüften Jahresabschluss des Zweckverbandes Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg, der seit dem Wirtschaftsjahr 1999/2000 nach der Satzung doppisch und nicht mehr kameral aufzustellen ist. Allerdings machte dieser Umstieg im Rechnungswesen hin zu den anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches wieder deutlich – obwohl es sich in diesem Fall nur um eine vergleichsweise geringe Bilanzsumme mit relativ einfacher Struktur handelt –, dass die Komplexität der kaufmännischen Rechnungslegung zumindest am Anfang sehr hohe Anforderungen an die nach wie vor weitestgehend kameral geprägte Verwaltung stellt. Zum Klinikum Um am gerade Gesagten anzuschließen, darf ich kurz einfügen, dass die Komplexität des doppischen Abschlusses dem Klinikum natürlich seit langem keine Probleme mehr bereitet. Die wie im Vorjahr beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse 2002 des Klinikums uneingeschränkt bestätigt. Insoweit auch den Jahresabschluss des Sondervermögens Klinikum, welches die an das Klinikum von der Stadt verpachteten Grundstücke und Gebäude des Nordklinikums und des Südklinikums beinhaltet. Bei der Umsetzung unserer satzungsgemäßen Prüfungsrechte wurde wieder sichergestellt, dass keine Doppel- und Mehrfachprüfungen stattfinden. Die Ergebnisse unserer Prüfungsschwerpunkte im Klinikum sind im Sachverständigenbericht ab der Seite 112 wiedergegeben, vorangestellt ist dem wie gewohnt unsere Kurzanalyse der Klinikums-Jahresabschlüsse 2002. Das relativ gute Gesamtergebnis macht erfreulicherweise erneut keinen Verlustausgleich durch die Stadt erforderlich. Der Klinikums-Finanzplan sieht darüber hinaus bis einschließlich 2007 keinen Verlustausgleich durch den Träger vor. Im Hinblick auf die vorgegebene, zukünftig noch restriktivere Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen stellt das Klinikum in seinen Berichten die Notwendigkeit erheblicher Konsolidierungen in den nächsten Jahren dar. Im Rahmen unserer Prüfungsmöglichkeiten unterstützen wir Kh dabei und somit die Stadt als Träger. Die Feststellung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Klinikum obliegt dem Stadtrat. In dem Gutachtensvorschlag, der dem Rechnungsprüfungsausschuss heute vorliegt, wird die Feststellung des Jahresabschlusses für 2002 empfohlen. Zu den Eigenbetrieben Zunächst zum Stadtentwässerungsbetrieb Als Folge einer von StEB im Vorjahr noch geleisteten Zinszahlung über rd. 10 Mio. € an die Stadt für Anlagevermögen, das bei der Eigenbetriebsgründung bereits vorhanden war, ergab sich im Jahresabschluss 2002 ein Fehlbetrag von knapp 8 Mio. €. Dieser wird mit dem Eigenkapital von StEB verrechnet. Die beauftragte WP-Gesellschaft hat den Jahresabschluss uneingeschränkt bestätigt. Der Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb weist 2002 einen Verlust von rd. 3,4 Mio. € aus, als Folge der durch die neue Müllverbrennungsanlage bedingten höheren Aufwendungen, die erst mit Wirkung ab 2003 über gestiegene Müllgebühren kompensiert werden. Der Fehlbetrag aus 2002 wird insoweit vorgetragen. Der mit der Abschlussprüfung beauftragte Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

NürnbergStift Der Jahresabschluss von NüSt muss aufgrund kommunalrechtlicher Sonderregelung nicht von einer WP-Gesellschaft geprüft werden und wird deshalb seit dem Jahr 2000 von Rpr geprüft. Die Rpr-Prüfung bestätigte NüSt die vorschriftsgemäße Aufstellung seines Abschlusses 2002. Leider musste NüSt mit rd. 570 T€ nochmals einen Verlust ausweisen, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Rpr ist der Meinung, dass NüSt – wie die meisten anderen Pflegeeinrichtungen auch – eigentlich ohne Verlustausgleich durch den Träger zurechtkommen müsste. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses von NüSt, den vorgeschriebenen Kassenprüfungen in den Eigenbetrieben und einer Querschnittsprüfung zur Liquiditätsbewirtschaftung in diesen drei Unternehmen lag der Prüfungsschwerpunkt von Rpr im technischen bzw. Vergabebereich von StEB. Die erforderliche Begutachtung der Eigenbetriebsjahresabschlüsse 2002 durch den jeweils zuständigen Werkausschuss ist erfolgt. Für zwei Einrichtungen ist die Feststellung der Jahresabschlüsse noch nicht möglich, da diese noch nicht vorliegen bzw. das Testat des Wirtschaftsprüfers noch aussteht. Dabei handelt es sich um

 den Eigenbetrieb Franken-Stadion Nürnberg für das Rumpfwirtschaftsjahr 2002. Ferner um

 das teilweise nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführte Sondervermögen „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf“ sowohl für das Rumpfwirtschaftsjahr 2001 wie für das Wirtschaftsjahr 2002. Rpr hofft, dass die Vorlage der Jahresabschlüsse für beide Betriebe künftig termingerecht erfolgt, es sich somit bisher um Anlaufschwierigkeiten handelt. Zur Korruptionsprävention In den letzten Sachverständigenberichten wurde ausführlich über die Antikorruptionsarbeit bei der Stadt Nürnberg und speziell der zu Beginn des Jahres 2001 bei Rpr eingerichteten Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention berichtet. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Korruptionsprävention und –bekämpfung in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Die bei der Stadt Nürnberg durchgeführten organisatorischen und sonstigen Maßnahmen, insbesondere auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter – speziell auch der Führungskräfte – sowie die intensive Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei tragen insoweit Früchte. Neben der häufig sehr umfassenden und zeitintensiven Bearbeitung eingehender Hinweise aus der Mitarbeiterschaft und von Dritten bzw. der Polizei hat die Zentrale Anlaufstelle des Rpr ihren Beitrag dazu geleistet. Dieser Weg wird auch künftig zu beschreiten sein. Dabei wird in Kauf genommen, dass sich Hinweise im Laufe der Recherchen als gegenstandslos erweisen. Liegt jedoch ein Fehlverhalten Einzelner vor, wird dies im Interesse des Ganzen konsequent verfolgt. Anknüpfend an das eingangs zur finanziellen Lage der Stadt Gesagte ein Wort zu ... Rechnungsprüfung und Haushaltskonsolidierung Alle Einrichtungen der Stadt müssen sparen – wir auch. Alle klagen – wir auch. Trotzdem möchte ich Ihnen unsere Ausführungen hierzu auf den Seiten 10 und 11 des Sachverständigenberichtes ganz besonders eindringlich ans Herz legen.

Zusammenfassende Empfehlung Auf der Grundlage der durchgeführten – natürlich nur schwerpunktmäßig und stichprobenweise möglichen – Prüfungen schlägt das Rechnungsprüfungsamt unbeschadet der im Sachverständigenbericht enthaltenen Feststellungen und Bemerkungen vor, dem Stadtrat die Feststellung der vorliegenden Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse für 2002 gemäß Art. 102 GO zu empfehlen. Ich danke Ihnen.“ StR Brehm: 16:32 Er ist der Meinung, dass aufgrund des vorliegenden Sachverständigenberichtes im nächsten Jahr einiges zu veranlassen ist. Im Bericht zum Referat V wird deutlich, dass noch zu viel Geld ausgegeben wird. Deswegen und im Hinblick auf neue soziale Sicherungssysteme sollte Rpr in den nächsten Jahren dort weiterhin schwerpunktmäßig prüfen. Im Baubereich verwundert es ihn, dass die in den letzen zwei Sachverständigenberichten beanstandeten Fehler im Berichtswesen nicht bereinigt wurden. Fehler müssen im nächsten Jahr korrekt beseitigt sein. Eine weitere, tiefgehende Prüfung muss deshalb erfolgen. Sparpotential und mehr Effektivität sieht er in Vereinheitlichung des seiner Meinung nach unkoordinierten EDV-Einsatzes bei der Stadt. Beim städtischen Fuhrpark möchte er überprüft wissen, inwieweit auf Dienstfahrzeuge verzichtet bzw. durch bessere Pflege seitens der Mitarbeiter ihre Lebensdauer verlängert werden könnte. Er stellt fest, dass beim Gartenbauamt scheinbar niemand die Größe der zu pflegenden oder nicht zu pflegenden Flächen kennt. Dies stellt bei Vergaben an externe Firmen ein großes Problem dar. Zur genauen Feststellung zu pflegender Flächen sollte deshalb ein sog. „Flächen- Controlling“ eingeführt werden. Gerade in Zeiten leerer Kassen vertritt er den Standpunkt, dass beim Rechnungsprüfungsamt Stellen nicht eingespart, sondern im Gegenteil eher aufgestockt werden sollten, da von dort die Sparvorschläge kommen. StR Hamburger: 23:45 Beim vorliegenden und auch in den Berichten der Vorjahre überrascht es ihn, dass Anregungen, Ermahnungen und Vorschläge des Rpr in vielen Fällen von den Dienststellen nicht beachtet werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss sollte deshalb zur besseren Kontrolle der Berichtsbereinigung ca. 2 mal jährlich tagen. Beim Nachtragswesen im Baubereich sieht er ein schon oft im Bau- und Vergabeausschuss behandeltes Problem, das – so hofft er – in den nächsten Jahren anders gestaltet wird. Er bemängelt, dass die in der Vergangenheit durchgeführten und vom Stadtrat auch so vorgesehenen projektbegleitenden Besprechungen nicht mehr erfolgen. Sollten künftig keine Bauinvestitionsbesprechungen mehr stattfinden, bittet er, seine Fraktion hierüber zu informieren. Ihn freut der positive Bericht über das Kommunalunternehmen „Klinikum“. Er weiß aber nicht, ob die optimistische Einschätzung des Rpr, dass dies auch in den nächsten Jahren so sein wird, greifen wird. Die Erfahrungen mit den künftigen DRG müssen dies zeigen. Das Gartenbauamt fällt in das Ressort des neuen 3. Bürgermeisters. Es liegt seiner Meinung nach primär an der CSU-Stadtratsfraktion, ihm notwendige Informationen zur Verbesserung des dortigen Geschehens zu geben.

Von Herrn StR Brehm hat er mit Interesse vernommen, dass er die Verstärkung der Man- Power im Rechnungsprüfungsamt vorschlägt. Bei vergangenen Stellenschaffungen habe er jedoch seine Vorschläge vermisst. Vielleicht erfolgt dies ja noch in den Haushaltsberatungen. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss schlägt er für Mitte 2004 vor und bittet den Vorsitzenden, seine Anregung an die Verwaltungsspitze weiterzugeben. In dieser Sitzung möchte er den Erledigungsstand getroffener Prüfungsfeststellungen erfahren, um diese mit Anträgen oder Vorschlägen besser durchsetzen zu können. StR Seel: 33:53 Den vorangegangenen Ausführungen schließt er sich an und wird in der nächsten Stadtratssitzung anregen, künftig mindestens zwei Rechnungsprüfungsausschusssitzungen im Jahr abzuhalten. In diesen Sitzungen soll behandelt werden, inwieweit im Sachverständigengutachten offengelegte Feststellungen und Anregungen des Rechnungsprüfungsamtes befolgt wurden oder nicht. Herr Palme: 34:17 Bezüglich einer zusätzlichen Sitzung verweist er auf die überörtliche Prüfung. Ihr in den nächsten Monaten zu erwartender Bericht muss auch im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt werden. Er schlägt deshalb eine Koppelung vor.

Gutachten: (Beilage 1.2) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.3) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.4) - einstimmig beschlossen -

Gutachten: (Beilage 1.5) - einstimmig beschlossen -

Ia. Auflage

TOP 2 35:03

Niederschrift über die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsaus-

schusses vom 16.12.2002 (öffentlicher Teil)

Beschluss: (Beilage 2.0) - einstimmig beschlossen -

Der Vorsitzende: schließt die Sitzung um 9:36 Uhr.

Der Vorsitzende: Die Schriftführerin:

gez. Seel gez. Lang

Download ↓