Beschlussvorlage SÖR/058/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 16.09.2026 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Freistellung von Mitgliedern der örtlichen Personalvertretung von SÖR für die laufende
Amtsperiode vom 01.08.2026 bis 31.07.2031
Sachverhalt (kurz):
Gemäß Art. 46 Abs. 3 BayPVG sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Personalrates Mitglieder der Personalvertretung von SÖR freizustellen.
Auf Antrag der Personalvertretung SÖR sollen anstatt der gesetzlich mindestens 2,5 VK Freistellungen 3,0 VK Freistellungen beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 243.776 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 243.776 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/058/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Wirtschaftsplan SÖR
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Freistellung von Personalratsmitgliedern ist gesetzlich geregelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II PA
Ref. I/II CC
BDR DiP-PrO-2
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SÖR/058/2026
Beschlussvorschlag:
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Gemäß Art. 46 Abs. 4 und Art. 46 Abs. 3 BayPVG wird das Freistellungskontingent auf Antrag von PR SÖR bis 31.07.2026 auf 3,0 VK Freistellungen festgesetzt.
-
Im Rahmen des genehmigten Kontingents sind im Stellenplan die erforderlichen Stellen mit dem Stellenvermerk "F 07/31" auszuweisen (Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO) und die jeweils von den Personalräten beschlossenen Mitglieder freizustellen.