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über die
17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 11.11.2003
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. 2. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger i.V.StRin Schwarz Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek i.V. StR Agathagelidis Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: Stadtrat Ulrich BAV Herr Paul Geo/3 Herr Mörkens H Herr Vinzl H/T Herr Dr. Miegel T Herr Kluge T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 16.48 Uhr Schriftführerin: Wolfinger
Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 17. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 11.11.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.00 Uhr -
Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:
TOP 4 a: Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung
und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachteraus-
schussV)
hier: Berufung / Abberufung von Gutachtern des Gutachteraus-
schusses für Grundstückswerte gemäß § 3 / 5
GutachterausschussV
Herr BM stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt zurückgezogen wird, da es noch Beratungsbedarf gibt.
StR Wolff 00.50 bittet die Verwaltung zu überlegen, ob als neuer Gutachter ein Mitarbeiter berufen werden soll, der in 3 Monaten in Ruhestand geht.
StR Sendner 01.21 erläutert hierzu, dass diese Berufung nur eine Übergangslösung wäre, da im Februar die Gutachter komplett neu bestellt werden.
Herr BM 01.41
TOP 1: 02.08
Kommunales Energiemanagement (KEM) der Stadt Nürnberg
hier: Energiebericht 2003
Stadtrat Baumann 02.15 erläutert den Sachverhalt.
H. Vinzl, H 04.52 erläutert Einzelheiten des Sachverhalts.
StR Nitsch 14.55 findet es sehr positiv, dass trotz der gestiegenen Energiepreise und der Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage bei Heizung, Strom und Wasser über 1 Mio € eingespart wurden. Es sollte auch in Zukunft trotz der schlechten Haushaltslage daran gearbeitet werden, die Energieeinsparungen weiter zu verfolgen.
StR Wolff 16.20 findet es beachtlich, was an Energie und Kosten in städtischen Liegenschaften eingespart werden kann. Allerdings nutzt die ganze Schadstoffemissionsrückführung nichts, wenn andererseits in der Südstadt ein Kraftwerk gebaut wird, das seine Schadstoffe in die Luft bläst. Ferner bemängelt er die Spüler in den Toiletten im Rathaus, die seiner Meinung nach viel mehr Wasser verbrauchen als vorher. Dies sollte geprüft werden. Außerdem ist er der Meinung, dass die Möglichkeit der Innendämmung von historischen Gebäuden auch nach außen publiziert werden sollte. Er ist aber insgesamt mit den verzeichneten Erfolgen zufrieden. Es sollte in Zukunft versucht werden, dass die Investitionen für Energieeinsparungen erhalten werden können, vor allem im Bereich der Solaranlagen.
StR Sendner 22.18 ist ebenfalls erfreut über die Einsparungen an Energiekosten, allerdings ist er der Meinung, dass die Strom- und Wasserpreise der N-Ergie zu hoch sind und deswegen noch Verhandlungsbedarf besteht.
Herr BM 23.25 bittet das Diagramm auf Seite 10 zu interpretieren. Im Gegenzug zu den genannten Einsparungen auf der Seite 26 würde das bedeuten, dass die Liegenschaften, die nicht durch das Hochbauamt betreut werden, wesentlich mehr an Energie verbraucht und die Kosten in die Höhe getrieben haben. Dagegen müsste etwas getan werden. Außerdem erwähnt er, dass man bei einer Verwendung von Isolationspaneelen und einem Mehrpreis von 60,- € pro m² keine Amortisation bekommen kann.
H. Vinzl, H 26.01 Die Materialien, die eingebaut werden, sind Prototypen und werden getestet. Es befinden sich Fernfühler in der Wand, die Temperatur und Feuchte messen. Die Ergebnisse werden von der Universität Dresden ausgewertet. Ähnlich ist dies bei den Vakuumpaneelen. Es muss erst abgewartet werden, ob dieses Produkt zukunftsträchtig ist. Zur Zeit sind sie noch sehr teuer, könnten aber in Zukunft bei Herstellung in größeren Mengen billiger werden. Neue Produkte auszuprobieren, ist für die Weiterentwicklung wichtig.
Zu den N-Ergiepreisen erläutert er, dass der damalige Stadtkämmerer gute Konditionen für den Gesamtkonzern Stadt ausgehandelt hat. Es gab damals Sonderrabatte, die den städtischen Haushalt massiv entlastet haben. Natürlich wird auch diesbezüglich weiter verhandelt.
H. Dr. Miegel, H/T 29.57 ergänzt, dass die Energiepreise Vergleiche anhand eines Normhauses sind, die vom Deutschen Städtetag durchgeführt werden. Von der N-Ergie wird dieser Vergleich nicht anerkannt. Deshalb sind die Aussagen kritisch zu betrachten. Zum Diagramm auf Seite 10 erläutert er, dass die Einsparungen, die das KEM darstellt, sog. positive Einsparungen sind, nämlich solche, bei denen das KEM tätig war. Liegenschaften, bei denen das KEM nicht tätig war, sind in die Einsparungen nicht eingeflossen. Insofern ist ein Vergleich im Zusammenhang mit dem Diagramm sehr schwer. Sein Vorschlag ist, dass das Problem noch einmal intern ausführlich behandelt wird.
Herr BM 33.08
StR Wolff 33.48 bittet darum, die Details in einer der nächsten Sitzungen zu erläutern.
Herr BM 34.27
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 2: 34.48
Instandsetzung und Abdichtung der Fleischbrücke
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 34.59 erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass Variante 3 vorgeschlagen wird. Diese Lösung ist zwar etwas teurer und die Bauzeit verlängert sich um etwa 5 Monate, sie hat aber den Vorteil, dass sie wesentlich verträglicher für die Anlieger ist.
StR Gradl 39.50 findet diesen Lösungsvorschlag, der den Geschäften und Anwohnern entgegenkommt, vertretbar. Er fragt nach, ob das zweckgebundenene Stiftungsgeld der Firma Schöller zur Brückensanierung in der Finanzierung bereits enthalten ist.
StR Wolff 41.53 möchte wissen, ob es auch eine enge Abstimmung mit den Anliegern gibt, wenn im Frühjahr mit dem Ausbau des Fleischhauses begonnen wird. Außerdem bittet er abzuklären, ob der Hauptteil der Baustelleneinrichtung auf das Augustinerhofgelände gelegt werden kann.
StR Sendner 44.44 möchte wissen, ob es überhaupt nicht möglich ist, bei der Variante 1, die um 20 % billiger ist und eine ca. 5 Monate kürzere Bauzeit hat, einen Fußgängerverkehr während der Bauphase zu gewährleisten.
StR Baumann 46.00 antwortet, dass die Durchführung von Variante 1 nur bei Vollsperrung möglich wäre. Der von der Schöllerstiftung zur Verfügung gestellte Zuschuss ist im MIP in der Spalte „zweckgebundene Einnahmen“ bereits enthalten. Wegen der Umbaumaßnahme des Fleischhauses gab es bereits Absprachen mit dem Investor. Momentan gibt es erste mündliche Vereinbarungen, dass die Baustelleneinrichtung von der Seite der Fleischbänke her erfolgt. Es wird versucht, die Baumaßnahme so erträglich wie möglich für die Anlieger zu gestalten. Zu der Baustelleinrichtung am Augustinerhof sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen.
StR Dr. Helmbrecht 48.03 fragt, ob die Baustelleneinrichtung, sofern sie nicht im Augustinerhof untergebracht werden kann, sich die ganzen 2 Jahre bis zum Abschluss der Baumaßnahme am Hauptmarkt befindet.
H. Kluge, T 48.37 antwortet, dass die Planung über die Baustelleinrichtung noch nicht abgeschlossen ist. Sollte der Augustinerhof benutzt werden können, werden am Hauptmarkt nur die unbedingt notwendigsten Geräte und Materialien gelagert. Es ist vorgesehen, während des Christkindlesmarktes die Baustelle aufzulösen.
StR Wolff 49.57 weist darauf hin, dass es Maßgabe sein muss, die Baustelleneinrichtung so zu planen, dass die Geschäfte möglichst wenig beeinträchtigt werden. Er bittet diesbezüglich nach einer anderen Lösung, als der vorgeschlagenen, zu suchen.
StR Baumann 52.23 stimmt zu, dass die Beeinträchtigungen soweit als möglich minimiert werden müssen. Er gibt aber zu bedenken, dass es nicht ganz ohne Beeinträchtigungen gehen wird. Das ist der Stand der jetzigen Überlegungen.
StR Sendner 53.22 schlägt vor, auf dem Stück zwischen Hauptmarkt und der eigentlichen Fleischbrücke (ca. 30 – 40 m) Baustellenmaterial zu lagern.
H. Kluge, T 54.00 sagt zu, den Vorschlag zu prüfen und so verträglich wie möglich zu handeln. Die Stimmung nach der Anliegerversammlung bei der IHK war jedenfalls einvernehmlicher als es hier dargestellt wird.
Herr BM 54.44
Beschluss: (Beilage 2.6) - einstimmig -
TOP 3: 55.03
Wiederherstellung des Kettensteges
hier: Antrag der Stadtratsgruppe "Die Freien" vom 30.07.2003
StR Ulrich 55.15 begründet seinen Antrag.
StR Baumann 57.45 erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass nach den erfolgten Berechnungen nächstes Jahr im April im Bau- und Vergabeausschuss erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden können.
StRin Soldner 61.11 ist der Meinung, dass das Geld dringender für sanierungsbedürftige Brücken an Hauptverkehrsstraßen gebraucht wird.
Herr BM 62.20 möchte wissen, ob eine schwingende Brücke nach heutigen Sicherheitsstandards überhaupt noch zulässig wäre.
StR Baumann 63.03 antwortet, dass die Brücke unter Einhaltung bestimmter Grenzwerte schwingen darf. Allerdings sollten erst das Untersuchungsergebnis und die Sanierungsvorschläge mit Kostenangaben des Ingenieurbüros abgewartet werden.
StR Ulrich 64.20 meint dazu, dass wenigstens das Angebot von der Fa. Baulust angenommen werden sollte und die beiden Pylone wiederhergestellt werden.
StR Baumann 65.17 erläutert, dass erst die Untersuchungen und die Vorschläge abgewartet werden sollten. Es wird wieder darüber berichtet.
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 4: 66.15
Verfahrensoptimierung im Tiefbauamt hinsichtlich Vermeidung,
Bearbeitung und Genehmigung von Nachträgen
StR Baumann 66.40 erläutert den Sachverhalt
StR Wolff 74.20 ist mit der Vorlage nicht zufrieden. Im Hochbauamt werden die Bauvorhaben seit Jahren in der Bauinvestitionsbesprechung abgehandelt. Seiner Meinung nach weigert sich das Tiefbauamt auf die veränderte Situation ein bestimmtes Management aufzubauen. Auf seine Anregungen in der Juli-Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses hin ist noch nichts unternommen worden.
StR Sendner 78.34 verweist auf einen CSU-Antrag, der aus Zeitgründen nicht mehr in die Sitzung eingebracht werden konnte. Er sieht die heutige Vorlage nur als Zwischenbericht, da der CSU-Antrag umfassendere Fragen zum Thema Nachträge beinhaltet, zu denen die Verwaltung bis Frühjahr nächsten Jahres wieder im Bau- und Vergabeausschuss berichten soll.
StR Gradl 80.14 ist der Meinung, dass bei wichtigen und größeren Nachträgen frühzeitiger informiert werden muss, bevor die Nachträge verhandelt wurden. Er bittet über die umgesetzten Vorschläge nach ca. 1 Jahr wieder zu berichten.
StR Nitsch 82.22 möchte wissen, ob der unter dem Punkt "Projektkoordinator" erwähnte zusätzliche Mitarbeiter ein neuer Mitarbeiter oder ein bereits im Tiefbauamt beschäftigter Mitarbeiter ist. Außerdem bittet er genauer zu definieren, was mit der Aussage auf Seite 2 "unverzügliche Information im Bau- und Vergabeausschuss" gemeint ist.
StR Baumann 85.02
H. Kluge, T 85.17 erklärt, dass in der Vergangenheit der Umfang der Nachträge nicht allzu gravierend war und sich auch in Zukunft nicht wesentlich ändern wird. Ferner erklärt er, dass sich das Tiefbauamt nie gegen die Einführung der Bauinvestitionsbesprechung im Tiefbaubereich geweigert hat, sondern dass es bisher vielmehr ein Kapazitätsproblem von OrgA und Rpr war. In der Abgabe von Zwischenberichten an die Fraktionen über noch nicht verhandelte Nachträge sieht er keinen Sinn. Erst nach Behandlung und Verhandlung dieser Nachträge mit den Firmen kann beurteilt werden, ob diese der Höhe nach berechtigt sind. Die Aufgabe des Projektkoordinators wird ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes zusätzlich übernehmen.
Herr BM 87.53 meint, dass eine zusätzliche Information natürlich sinnvoll sein sollte. Ein Problem sieht er darin, dass bei einer Fremdplanung abgewägt werden muss, ob eine Leistungsbereitschaft zur Kostenminimierung vorhanden ist. Es wäre eine Möglichkeit einen Pauschalvertrag abzuschließen um dann den Planer auch an den Minderkosten zu beteiligen, wenn die Planung unter der angesetzten Summe bleibt. Zur Überprüfung könnte auch ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Er bittet, diese Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
StR Fett 92.59 erklärt, dass die Fraktionen schon möglichst frühzeitig bei der Entscheidung über Mehrkosten einbezogen werden möchten, bevor es zu einer Beauftragung kommt.
Herr BM 94.14
StR Baumann 94.22 Bei einer Beteiligung der Fraktionen an den Entscheidungen und Verhandlungen wäre ein Nachtragsobjektplan überflüssig. Er ist sich nicht ganz schlüssig, ob nun alle Nachträge summarisch oder erst im Rahmen des Nachtragsobjektplanes gemeldet werden sollen. Dann müssten die Baurichtlinien geändert werden. Dies ist eine wesentliche Schnittstelle zwischen Verwaltung und Stadtrat.
StR Fett 96.40 entgegnet, dass es nicht um jede Kleinigkeit geht, sondern um zusätzliche Maßnahmen, die anfangs auch nicht enthalten waren und nicht zwingend notwendig sind. Sinn des Ganzen ist, den MIP ein wenig zu entlasten.
StR Wolff 97.54 argumentiert, dass es mehr um die Beschlussfassung von Nachträgen geht, die teilweise schon 2 Jahre zurück liegen und daran sowieso nichts mehr geändert werden kann. Da ist keine Investitionsplanung mehr möglich. Außerdem möchte er wissen, ob es tatsächlich stimmt, dass Rpr und OrgA keine Zeit für die Bauinvestitionsbesprechung des Tiefbauamtes hatten.
StR Sendner 101.02 erläutert ebenfalls, dass die Fraktionen nur bei größeren Nachträgen informiert und eingeschaltet werden möchten, bei denen im Nachhinein bewusste Änderungen vorgenommen werden und nicht bei unvorhergesehenen Nachträgen. Er bittet die Verwaltung, den Antrag der CSU in den Bericht mit einzuarbeiten und im Februar nächsten Jahres im Bau- und Vergabeausschuss wieder vorzulegen.
StR Baumann 103.43 gibt zu bedenken, dass ein Platzumbau nicht der Normalfall aus dem Geschäftsbereich des Tiefbauamtes ist. Daher muss beim Suchen von Lösungen darauf geachtet werden, dass diese auch für den U-Bahnbau und Straßenbau passen, den eigentlichen Aufgaben des Tiefbauamtes. Dort gab es bisher wenig Probleme mit Verwaltung und Politik. Außerdem erwähnt er, dass der Tiefbau andere Rahmenbedingungen hat als der Hochbau.
Herr BM 106.34
Beschluss: - keiner, da Bericht –
I a. Auflagen
TOP 5: 106.51
Niederschrift über die 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 14.10.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 11. November 2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin:
gez. Baumann gez. Wolfinger