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über die
16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 14.10.2003
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: 3. Bürgermeister Dr. Gsell Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz i.V. StRin Böhm Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: Stadtrat Schuh BAV Herr Paul H Herr Vinzl H Herr Bencker T Herr Kluge T/B Herr Hantke T/U Herr Schuster T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr Ende der Sitzung: 16.45 Uhr Schriftführerin: Wolfinger
- Bürgermeister Dr. Gsell eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 16. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 14.10.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.00 Uhr -
Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:
TOP 6 a: Dringliche Anmeldung
Sanierung der Fleischbrücke hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2003
TOP 1: 01.25
Bericht 6 des Hochbauamtes
hier: Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2002
StR Wolff 01.30
H. Vinzl, H 01.56 erläutert den Sachverhalt.
StRin Zadek 10.25 zieht ein positives Fazit.
StR Sendner 13.18 beurteilt den Bericht insgesamt ebenfalls positiv. Er fragt zu Ziff. 1.3.2, ob für die Sanierung der Kanalanschlüsse nicht die Stadtentwässerung zuständig ist. Zum Thema Denkmalschutz sieht er seine Befürchtungen, dass inzwischen kein Geld mehr für wirklich erhaltenswerte Gebäude vorhanden ist, bestätigt. Nach seiner Meinung gehören z.B. Stadion und Hochbauamtsgebäude nicht in die Denkmalliste. Er bittet die Verwaltung zu überlegen, ob nicht einige solcher Gebäude aus der Denkmalliste herausgenommen werden sollten.
StR Wolff 16.40 möchte zu dem Punkt 1.5.2 "Statistik der Tätigkeiten" wissen, wie in Zukunft mit den archäologischen Ausgrabungen, dem Denkmalschutz und der Dokumentation umgegangen werden soll, da eine Nettobelastung von 320.000,- € beim Wirtschaftsrathaus zu hoch ist. Er bittet die Verwaltung diesbezüglich Überlegungen anzustellen.
Außerdem bittet er darum, dass in den Berichten zu den einzelnen Projekten den Gesamtkosten auch die veranschlagten Kosten gegenüber gestellt werden.
StR Hamburger 21.54 kritisiert, dass für die archäologischen Ausgrabungen beim Wirtschaftsrathaus 480.000,- € ausgegeben worden sind, ohne den Stadtrat in irgendeiner Form einzuschalten. Um die in der Vorlage erwähnten überdurchschnittlichen Schimmelfälle in den Griff zu bekommen schlägt er vor, in einem Rundschreiben an die Dienststellen, bei denen neue wärmedämmende Fenster eingebaut wurden, auf eine ausreichende Belüftung der Räume hinzuweisen.
H. Vinzl, H 25.02 antwortet zu den Kanalsanierungskonzepten, dass momentan Büros eingeschaltet werden, die solche Konzepte erarbeiten. Er wird jedoch mit StEB die Möglichkeit für eine Kooperation ausloten. Zum Denkmalschutz meint er, dass man sich auf Grund der Personalsituation künftig von der einen oder anderen freiwilligen Leistung verabschieden wird. Der Konflikt, was zu einem Denkmal zählt und was nicht, lässt sich nie ganz vermeiden. Dort wird man in Zukunft unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Berücksichtigung der finanziellen Aspekte sorgfältiger abwägen müssen.
Bei einer Einstellung der Ausgrabungen in der Theresienstraße wären die bis dahin ausgegebenen Mittel von ca. 150.000 € umsonst gewesen. Die Aussicht, Reste der alten Stadtmauer und ggf. Bestandteile aus der ersten Besiedlungsphase zu finden hat es trotz der hohen Kosten für sinnvoll erscheinen lassen, noch weiter zu graben. Für ähnliche Fälle wird versucht in Zukunft eine bessere Lösung zu finden.
Er erläutert den Personleinsatz beim Hochbauamt und erklärt, aus welchen Gründen auch mal kleinere Maßnahmen an Externe vergeben werden müssen. Er verweist auf die Einsparungen von 0,5 Mio € und wird Einsparungsvorschläge auch künftig umsetzen, wenn sie für die Stadt wirtschaftlich sind.
Die Anregung, die Kostenanschläge in dem Bericht den tatsächlichen Kosten gegenüber zu stellen, wird aufgenommen. Die Frage bezüglich der Einschaltung des Stadtrates beim Wirtschaftsrathaus bei der Summe von 480.000,- € wird an das Liegenschaftsamt weitergegeben, da das Hochbauamt nur im Rahmen des Denkmalschutzes beteiligt war.
Zur Schimmelproblematik erläutert er, dass bei den Schulen bereits versucht wird, die Sensibilität zu steigern und für eine bessere Lüftung zu sorgen. Es wird versucht, durch eine gesamtheitliche Betrachtung, solche Probleme zu vermeiden und auf die Nutzer einzuwirken.
StR Baumann 33.23 weist noch darauf hin, dass das Hochbauamt die Auflagen zum Denkmalschutz erfüllen und hoheitliche Aufgaben vollziehen muss. Der maximale Kostendeckungsgrad von 85 % ist nicht auf 100 % zu bringen.
BM Dr. Gsell 35.40
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 2: 35.45
Förderzentrum Glogauer Straße 31
Generalinstandsetzung
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.02.2003
StR Baumann 36.14
H. Vinzl, H 36.22 erläutert den Sachverhalt.
BM Dr. Gsell 39.53
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 3: 40.00
Verteilung der Zuschüsse 2003 für nichtstädtische Baudenkmäler
Kurzerläuterung der Maßnahmen
hier: Bericht
StR Baumann 40.10 erläutert den Sachverhalt.
BM Dr. Gsell 40.32
Beschluss: - keiner, da Bericht –
TOP 4: 40.34
Notprogramm Brücken
Bauwerkszustand
StR Baumann 40.50 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 48.27 hat bezüglich der Finanzierung des Notprogramms folgende Fragen: 1. Wurden z.B. von der Fa. Rieger & Brandt bei der Rangierbahnhofbrücke nur die Schäden begutachtet oder auch die Kosten ermittelt?
Seines Wissens hat die Deutsche Bahn bei Brückensanierungen die Kosten durch einen externen Gutachter ermitteln lassen und ist damit günstiger gefahren, als wenn die DB selbst die Kosten ermittelt hätte. Er schlägt vor, am Beispiel einer Brücke einen externen Gutachter mit einer alternativen Kostenermittlung zu beauftragen, wobei vorab die Honorarkosten zu klären sind.
- Warum muss die Theodor-Heuss-Brücke nach einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Sanierung erneut begutachtet werden?
StR Gradl 50.33 stellt fest, dass dringender Handlungsbedarf besteht, da sonst Brückensperrungen drohen, weil die Standsicherheit extrem gefährdet ist. Dies ist politisch nicht vertretbar. Er ist der Meinung, dass aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg andere Projekte zurückstehen müssen. Die hier genannten 3 Brücken sind erst der Anfang. Die Vorlage der Verwaltung lässt erkennen, dass in den nächsten Jahren noch viel mehr Brücken saniert werden müssen. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der Verwaltung zustimmen, damit die Mittel für diese 3 Brücken für die nächsten Jahre sichergestellt werden können.
StRin Zadek 53.12 fragt nach, welche technischen Möglichkeiten und Materialien es gibt, die auch langfristig halten. Außerdem möchte sie wissen, welche Erfahrungswerte es in anderen Städten mit ähnlicher Problematik gibt.
BM Dr. Gsell 54.23
StR Wolff 54.34 fragt sich, wie die Finanzierung gestaltet werden soll. Er persönlich glaubt nicht daran, dass es Materialien gibt, die längerfristig halten. Er möchte wissen, ob die Sanierungsabschnitte der Theodor-Heuss-Brücke nach dem Grad der Gefährdung gestaffelt sind.
StRin Grützner Kanis 58.19 fragt, warum die Erstellung der Gutachten durch das Tiefbauamt nicht genügt, da externe Gutachten sehr teuer sind.
StR Baumann 59.17 Die Schadensanalyse wurde vom Tiefbauamt und von externen Gutachtern durchgeführt. Gutachten zu Lösungsansätzen wurden noch nicht vergeben; diese sind Kostenschätzungen des Tiefbauamtes. Es werden aber aus Zeitgründen und aus Sachkundigkeit noch externe Gutachter mit einbezogen. Daneben muss auch die Belastbarkeit der Schadensgutachten überprüft werden. Für die Kostenberechnungen und Konstruktionen gibt es verschiedene
Wege. Er gibt aber zu bedenken, dass die Schäden an den Brücken wenig Wahlmöglichkeiten bieten, denn wenn ein Betonschaden vorhanden ist, muss auch eine Betontechnologie eingesetzt werden, die sich sehr gut bewährt hat.
Zur Theodor-Heuss-Brücke erläutert er, dass der Beton noch gut ist und deshalb nach 12 Monaten eine erneute Begutachtung stattfinden muss. Es muss also gehandelt und beobachtet werden.
Die Brücken müssen nicht nach der bestmöglichen Verkehrsplanung, sondern aus Sicherheitsaspekten heraus saniert werden. Zur weiteren Kostenschätzung müssen die Maßnahmen durchgeplant werden, sodass dann Kostenberechnungen möglich sind. Bei der Einbeziehung von externen Gutachtern gibt es die Wahl von mehreren Varianten, wobei es auch hierbei Grenzen gibt. Bei externen Gutachten, die sehr teuer sind, muss auch etwas erkennbar sein, z.B. Auswahl zwischen mehreren Sanierungsmethoden. Es ist ein gezieltes Hinzuziehen externer Gutachter zu bestimmten Fragen, die dann die Variantenauswahl erleichtern sinnvoller, als ein Generalauftrag mit eigenem Wissen, wobei wieder die Plausibilität der externen Gutachten stichprobenartig überprüft werden muss.
Im Beirat der LGA gibt es einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten, u.a. mit Würzburg. Es bestehen überall die gleichen Probleme. Es wird unterschiedlich reagiert. Auch diese müssen zuerst mit Verkehrsbeschränkungen und Notmaßnahmen handeln. Weiterhin erläutert er die Maßnahmen der Stadt Würzburg bei Brückenbeobachtungen und –sanierungen.
Es muss auf jeden Fall eine Gemeinsamkeit hergestellt und eine Finanzierung sichergestellt werden.
StR Sendner 64.58 möchte wissen, ob die Kosten, die intern geschätzt sind, zugrunde gelegt werden oder ob noch von Externen eine Kostenrechnung erstellt wird
StR Baumann 65.47 erläutert, dass nur dann Externe eingeschaltet werden, wenn es sich als sinnvoll erweist und zwar dann, wenn es sich um Auswahl von Handlungsalternativen handelt; d.h. dass im konkreten Einzelfall entschieden werden muss. Heute liegt kein konkreter Fall vor. Es muss erst eine Grundfinanzierung erstellt werden und dann wird erst entschieden, was im Rahmen dieser Grundfinanzierung nach Außen vergeben werden kann.
BM Dr. Gsell 66.50 gibt zu Bedenken, dass bei der Deutschen Bahn Ergebnisse vorliegen, wonach große Unterschiede in den Sanierungsberechnungen vorhanden waren und deswegen man sich des externen Sachverstandes mit Erfolg bedient hat. Dies sollte hier nicht ganz ausgeschlossen werden. Es stellt sich die Frage, wie belastbar die im Beschlussvorschlag genannte Summe ist.
StR Baumann 67.36 Die Summe ist so belastbar, wie jede Zahl, die in den MIP eingestellt wird. Er befürchtet eher eine Steigerung der Summe, wenn die Aufträge an Externe vergeben werden. Die Summe hat den Wert einer Kostenschätzung.
BM Dr. Gsell 68.05
StR Wolff 68.22 möchte wissen, ob man sich die bundesweiten Verfahren, die der Sanierung von Brückenbauwerken dienen, nicht zunutze machen kann.
StR Baumann 69.29 meint, dass es sicher Erfahrungswerte aus anderen Städten gibt. Es muss aber trotzdem auf jede Brücke individuell eingegangen werden, da jede ein eigenes Schadensbild aufweist.
Herr Hantke, T/B 70.11 erläutert, dass der Brückenbau des Tiefbauamtes bereits Erfahrungen bei Sanierungen von Bauwerken dieser Art gesammelt hat, z.B. die Thomas- Kolb-Brücke. Außerdem informiert sich das Tiefbauamt durch Fachzeitschriften und Seminare. Ebenso steht das Tiefbauamt mit dem Bundesministerium für Verkehr, den Autobahnen und den Staatlichen Straßenbauämtern in Kontakt. Die vorgeschlagenen Methoden des Tiefbauamtes entsprechen dem Stand der Technik und werden auch von den Staatlichen Straßenbauämtern und der Autobahn angewandt.
StR Baumann 71.10
StR Gradl 71.24 weiß aus eigener Erfahrung, dass der Wissensstand der Stadt bei Brückensanierungen ebenso wie bei der Deutschen Bahn und den Staatlichen Straßenbauämtern dem Stand der Technik entspricht.
BM Dr. Gsell 73.13 Im Beschlussvorschlag steht eine konkrete Festschreibung von 7,9 Mio. €. Der Bau- und Vergabeausschuss kann dies heute nur als Empfehlung beschließen. Es ist aber noch kein Geld für diese Baumaßnahmen vorhanden und es soll auch nicht der Eindruck entstehen, dass bereits jetzt ein Investitionsprogramm zur Sanierung verabschiedet werden kann. Der Beschluss ist heute nur die Bestätigung, dass die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Brückensanierungen erkannt sind. Danach ist es zunächst Aufgabe der Bauverwaltung über den eigenen MIP-Bereich zu reden und dann muss der Stadtrat die Umschichtungen im Haushalt beschließen.
Beschluss: (Beilage 4.8) - einstimmig –
TOP 5: 75.18
Äußere Stadtgrabenstützmauer
hier: Bericht
StR Baumann 75.25 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 76.32 möchte wissen, wie viel Zeit zum Handeln bleibt, wenn das Warnsystem anzeigt.
StR Baumann 77.05
Herr Kluge, T 77.10 erläutert, dass in den Mörtelfugen der Mauern hochsensible Leitungen verlegt werden, die über Modems mit dem Fax-Gerät oder direkt mit dem PC- Anschluss über Internet mit dem Brückenbau des Tiefbauamtes und/oder der LGA verbunden sind, sodass der Zustand der Mauer kontinuierlich beobachtet werden kann. Sobald sich zeigt, dass Veränderungen stattfinden, muss innerhalb von Stunden reagiert werden.
BM Dr. Gsell 78.05
StR Hamburger 78.11 möchte wissen, ob die Kosten für das Fernüberwachungssystem jährlich bezahlt werden oder ob die Summe auf einmal fällig wird.
Herr Kluge, T 78.18 antwortet, dass ein Betrag von 62.000 € jetzt sofort fällig wird (2003) und der Rest über 9 Jahre mit ca. 20.000 € pro Jahr abgezahlt wird.
StR Hamburger 78.38
Herr Kluge, T 78.42
StR Sendner 78.59
BM Dr. Gsell 79.15
Beschluss: - keiner, da Bericht –
TOP 6: 79.33
Vergabe von Aufträgen zur architektonischen Gestaltung von
U-Bahnhöfen in Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE FREIEN vom 21.02.2003
StR Schuh 79.45 begründet den Antrag und hält ein künftig transparenteres Verfahren für sinnvoll.
BM Dr. Gsell 81.55
StR Baumann 82.17 erläutert den Bericht und befürwortet den Bau des U-Bahnhofes Kaulbachplatz durch das Architekturbüro Haid und Partner aufgrund der guten Erfahrungen planen zu lassen.
StRin Zadek 83.24 ist prinzipiell dafür, ein Architekturbüro, mit dem gute Erfahrungen gemacht worden sind, wieder zu beauftragen. Bedenken hätte sie, immer den selben Künstler zu nehmen, da dann die Verschiedenartigkeit der U-Bahnhöfe darunter leiden würde.
StR Wolff 83.44 findet es nicht gut, dass ein Architekturbüro 2 U-Bahnhöfe plant, weil sonst die Bahnhöfe einander ähneln, wie z.B. Hauptbahnhof und Plärrer, die das Tiefbauamt geplant hat. Es sollte auf jeden Fall der Baukunstbeirat eingeschaltet werden.
BM Dr. Gsell 86.17
StR Schuh 86.23 begründet nochmals seinen Antrag.
BM Dr. Gsell 88.23
Beschluss: - keiner, da Bericht –
TOP 6 a: 68.30
Sanierung der Fleischbrücke
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.10.2003
StR Baumann 88.48 erläutert den Sachverhalt.
StR Gradl 90.40 möchte wissen, warum die Brücke nicht in 2 Teilen halbseitig saniert wird.
StR Wolff 91.21 fragt, wie die Baustellenausführung geplant ist und wie das Problem mit den kleinen dort vorhandenen Läden gelöst wird, da deren Existenz sonst gefährdet ist.
StR Baumann 93.05 antwortet, dass mit dem Objektplan auch die Baustelleneinrichtung vorgelegt wird und erklärt technische Einzelheiten.
StR Gradl 94.46
StR Hamburger 95.19 möchte wissen, wie lang das Wasser schon durch das Kopfsteinpflaster durchsickert und ob wieder Kopfsteinpflaster verwendet wird.
H. Hantke, T/B 97.00
BM Dr. Gsell 97.50 verweist auf die Tatsache, dass die Brücke wasserdurchlässig ist und daher die Standfestigkeit der Brücke gefährdet ist.
StR Baumann 98.10 antwortet, dass es sinnvoll ist, die Brücke jetzt zu sanieren und nicht zu überwachen. Die Sanierung soll gleichzeitig mit der Fleischhaussanierung erfolgen. Warum und wie das Wasser durchsickert, wird nochmals dargelegt.
BM Dr. Gsell 99.21
Beschluss: - keiner, da Bericht –
I a. Auflagen
TOP 7: 99.30
Niederschrift über die 15. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 16.09.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 14. Oktober 2003 Der Vorsitzende:
i.V. Dr. Gsell
Der Referent: Schriftführerin:
gez. Baumann gez. Wolfinger