Haushaltssperre

← Sitzung des Verkehrsausschusses (12.11.2009)

Niederschrift öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

N i e d e r s c h r i f t

über die

Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.11. 2009

im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Fünferplatz 2/II

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Stadtrat Fischer

Referent VI: berufsm. Stadtrat Baumann

Mitglieder: Stadtrat Raschke

Stadtrat Brehm

Stadträtin Wojciechowski

Stadtrat Ziegler

Stadtrat Gradl

Stadträtin Wild

Stadtrat Raum

Stadtrat Thiel

Stadtrat König

Stadtrat Krieglstein

Stadtrat Dr. Reindl

Stadtrat Schuh

Stadtrat Sendner

Stadträtin Seer

Stadtrat Schrollinger (ÖDP)

Sonstige Teilnehmer:

Stadtrat Grosse-Grollmann

Stadtrat Ziegler

VAG Dahlmann-Resing

PP-Mfr-Ab-Mitte-Verkehr Anselstetter

SÖR/3 Fischer

Vpl Jülich

Vpl/M-F Walser

Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr

Ende der Sitzung: 10.25 Uhr

Schriftführerin: Braunersreuther

Tagesordnung

I. Öffentlich

Referent: 2. Bürgermeister Förther

Bericht

1. Direkter Weg zum Stadion

hier: Antrag der Wählergemeinschaft Die Guten e.V. vom

19.02.2008

(Beilagen 1.1 – 1.3)

Referent: berufsmäßiger Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

2. Verlängerung des gebührenpflichtigen Zeitrahmens an Beschluss

Parkscheinautomaten auf 20:00 Uhr

(Beilagen 2.1 – 2.4)

3. Aktualisierung der Wochenautomatik bei der Steuerung der Bericht

Lichtsignalanlagen

(Beilagen 3.1 - 3.2)

4. Bewohnerparken – Untersuchung des Stadtteils Maxfeld (AfV- Beschluss

Beschluss vom 19.02.2009)

(Beilagen 4.1 - 4.6)

5. Hans-Kalb-Straße / Fußgängerschutzinsel südlich der Beschluss

Zeppelinstraße

(Beilagen 5.1 - 5.3)

I a.

Auflagen

6. Niederschrift über die Sitzung des Verkehrsausschusses am Beschluss

17.09.2009

Nichtöffentliche Sitzung

entfällt

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Herr StR Fischer eröffnet die Sitzung des Verkehrsausschusses und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

1. Direkter Weg zum Stadion

hier: Antrag der Wählergemeinschaft Die Guten e.V. vom 19.02.2008

- Bericht -

StR Grosse-Grollmann 00.01.16 meint, dass es bei seinem Antrag darum geht, den Weg zum Stadion zu verbessern und die Umwege zu minimieren. Seit der WM verläuft der Weg komplizierter als vorher. Man müsste nur die Fußgängerströme von der einen auf die andere Seite der Hans-Kalb-Straße legen. Die Fläche würde nicht verändert werden und die Zugängigkeit der Rettungsfahrzeuge zum S-Bahnhof Frankenstadion wäre auch gewährleistet. Er findet die Begründung der Verwaltung nicht schlüssig.

StR Baumann 00.04.35 erklärt, dass der Umweg eine Folge der Sicherheit ist und dieses war die oberste Priorität bei den Prüfaufträgen.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 00.04.59 das heutige Verkehrskonzept bei Clubspielen wurde vor der WM umgesetzt, das folgende Prämissen hat:

  1. Es sollte eine klare Trennung zwischen Autoverkehr und Fußgängern ermöglichen und dies wurde erreicht.

  2. Es wurde ein durchgehender Rettungsweg geschaffen von der Großen Straße über die Hans-Kalb-Straße zur Regensburger Straße, der frei von Fußgängern ist. Würde man jetzt dem Konzept von Herrn Grosse-Grollmann folgen, müssten die Fußgänger den Rettungsweg kreuzen. Verschärft wird diese Folge dadurch, dass aus Sicherheitsgründen ein S-Bahnzugang gesperrt werden muss. Dreht man diese Sperre laufen alle Fußgänger parallel zum Rettungsweg und kreuzen diesen dann.

  3. Auf dem Rückweg haben die Fans, die zum Hauptbahnhof wollen, heute die Möglichkeit zwischen dem Angebot der S-Bahn und des Sonderbahnsteigs zu entscheiden. Und zwar unmittelbar vor dem Bahnsteig. Bei einer Trennung der Wege müssten die Fans sich bereits am Stadion entscheiden, welches Verkehrsmittel sie nutzen wollen.

In Abstimmung mit der Polizei und den Sicherheitskräften plädiert die Verwaltung für die Beibehaltung des Verkehrskonzeptes, das sich sehr bewährt hat.

StR Dr. Reindl 00.10.16 hat Verständnis für den Antrag der Guten, kommt aber zum Ergebnis, dass Sicherheit vor Bequemlichkeit geht. Ein Hauptproblem an der Unterführung bei der S-Bahn ist der zunehmende Radverkehr. Ist es hier nicht möglich beim Rettungsweg eine Gasse für diesen Radverkehr freizuhalten und einen Teil des Parkplatzes S5 zu einem Fahrradabstellplatz auszurichten, dieses sollte noch bedacht werden.

StR Fischer 00.12.43 hält Sicherheit auch für das oberste Gebot und findet, dass man den Vorschlag von Hr. Dr. Reindl durchaus bedenken sollte.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 00.13.12 erklärt, dass es noch keine befriedigende Lösung gibt für die Führung des Radverkehrs aus Richtung Zabo zum Stadion. Die Verwaltung bedankt sich für diese Anregung. Er sagt zu, dass dies in der Verkehrsbesprechung diskutiert wird und kann sich eine Verbesserung durchaus vorstellen.

StR Grosse-Grollmann 00.14.52 war nicht bewusst, dass einer der Zugänge aus Sicherheitsgründen freibleiben muss, dies war in der Vorlage nicht richtig erkennbar. Er sieht aber trotzdem bei seinem Antrag keine Verschlechterung des Sicherheitskonzeptes. Denn, wenn die Führung der Fußgänger wirklich auf die andere Seite verlegt wird, hätte man tatsächlich den Effekt, dass die Besucher direkt zum Stadion laufen, das Sicherheitskonzept wäre unverändert und der Behindertenzugang, wie auch der Weg zum Gärtla, wären möglich.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 00.16.18 erläutert nochmals die Lage des Rettungswegs, der südlich des Stadions verläuft. Die Fußgänger, die nach dem Verwaltungskonzept über die Karl-Steigelman-Straße laufen sind bereits auf der Seite des Stadions. Richtig ist, dass über den dritten Ausgang der S-Bahn über die Beuthener Straße der Rettungsweg gekreuzt werden muss, aber dies nimmt man in Kauf, weil dort viel weniger Besucher zum Stadion laufen.

StR Fischer 00.17.40 schlägt einen Ortstermin vor und stellt fest, dass der Bericht zur Kenntnis gedient hat.

2. Verlängerung des gebührenpflichtigen Zeitrahmens an Parkscheinautomaten

auf 20:00 Uhr

- Beschluss -

StR Baumann 00.18.47 erläutert die Begründung aus der Vorlage, dass der Zeitrahmen der Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten an die Lebenswirklichkeit und das Einkaufsverhalten sowie die Ladenöffnungszeiten angepasst werden soll. Die Vorlage ist mit dem Wirtschaftreferat abgestimmt. Von dort werden Vorteile für den Einzelhandel gesehen. Die Verlängerung wird von vielen großen Städten bereits praktiziert.

StR Brehm 00.23.34 begrüßt die Vorlage. Die Begründung ist stichhaltig. Für die Haushaltsberatungen wurde auch schon beantragt, dass die zusätzlichen Mehreinnahmen zweckgebunden für den Radverkehr verwendet werden sollen. Der Radverkehr bleibt damit ein politischer Schwerpunkt für die SPD-Fraktion.

meint, dass der Antrag der Verwaltung sinnvoll ist, die gebührenpflichtigen Zeiten an den Parkscheinautomaten an die Ladenöffnungszeiten anzupassen. Sie fragt, ob die Überwachung sichergestellt wird.

StR Schuh 00.26.52 stimmt dem ersten Teil des Beschlussvorschlages zu, anders sieht er es im zweiten Teil, wo man eine Festlegung trifft, den Radverkehr einseitig überproportional zu fördern. Er meint, wenn der Ausgleich der Kürzung durch die Pauschale im Stadthaushalt mit dieser Maßnahme aufgefangen wird, wäre es genug. Auf Grund der Haushaltsmöglichkeiten sollte das übrige Geld in die Altstadt zurückfließen. Dort wo die Einnahmen auch erzielt werden.

StR Schrollinger 00.28.51 hat sich gewundert, dass dieser Schritt zur Verlängerung des Zeitrahmens nicht schon früher umgesetzt wurde. Die Mehreinnahmen für den Rad- u. Fußgängerverkehr zu verwenden, findet er hilfreich. Insofern würde er nicht davon sprechen, dass der Radverkehr überproportional bevorteiligt ist, sondern es kommt auch den Fußgängern zugute. Beides ist wichtig und wird gewollt. Aufgrund der Prognosen der Luftbelastung etc. müssen, wenn es konkret wird, auch die richtigen Schritte eingeleitet werden.

StR Baumann 00.30.41 erklärt zur Frage von Frau Seer: Die kommunale Verkehrsüberwachung ist mit eingebunden und es ist auch zugesichert, dass die Zeiten überwacht werden.

Zur Frage von Hr. Schuh: Für die baulichen Kosten ist die Städtebauförderung zuständig. Für die investiven Maßnahmen sind die Gelder vorhanden, es geht jetzt um die Finanzierung von nicht investiven Maßnahmen im Rahmen der Imagekampagne. Außerdem geht es um die Ordnung der Radfahrer und Fußgänger im Straßenraum.

StR Dr. Reindl 00.33.17 er kritisiert, dass der Eindruck entsteht, dass die Mehreinnahmen von den bösen Autofahrern vom Parken genommen und die Gelder umgeleitet werden getreu dem Umweltgedanken, den Radverkehr und Fußgängerverkehr zu fördern. Auch beim Autoverkehr gibt es gute Maßnahmen wie Leitsysteme etc., die von den Mehreinnahmen profitieren sollen.

Er schlägt eine Änderung zum Beschlussvorschlag vor: Statt wie im Beschluss genannt „...zur Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs...“ könnte es auch „...zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur insbesondere im Bereich der Nürnberger Altstadt...“ heißen.

StR Fischer 00.34.34 erklärt, dass die Mehreinnahmen aus dieser Verlängerung der Parkzeit in die städtischen Einnahmen einfließen. Wie es verwendet wird, wird vom Stadtrat entschieden und nicht vom Verkehrsausschuss.

Er schlägt vor, sich nicht festzulegen und das Wort „sollen“ in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Heute über die Verwendung der Gelder zu diskutieren wäre der falsche Ort.

hat Anmerkungen zum Grundsatz der Einnahmenverteilung. Der Radverkehr hat einen Anteil von ca. 12 % an allen Wegen der Nürnberger Bevölkerung. Sie bezweifelt, dass dieser Anteil auch im Rahmen des Gesamtbudgets der Verkehrsinfrastruktur dem Radverkehr und den Fußgängern zu gute kommt. Sie schlägt vor, dass der Verkehrsausschuss dem Stadtrat empfiehlt, diese Mittel so zu verwenden, dass die Hälfte der Einnahmen für den Radverkehr zu berücksichtigen sind. Somit wäre es dann ein Antrag der Verwaltung für die Haushaltsberatungen.

StR Raschke 00.37.28 hält den Vorschlag von Fr. Seer für gut. Zu der Aussage von Hr. Schuh, was in der Altstadt eingenommen wird muss in der Altstadt bleiben, dies ist ein Irrtum. Es gibt keine Zweckbindung von Einnahmen und Ausgaben - es ist eine allgemeine Einnahme und die Verwendung der Gelder ist im Prinzip völlig frei.

StR Krieglstein 00.38.41 stimmt dem Beschlussvorschlag mit der Zeitraumerhöhung zu, aber nicht der Vorfestlegung, was mit den Geldern passiert.

StR Baumann 00.40.19 möchte noch ergänzen, dass die Vorlage eine vernünftige, verkehrspolitische Entscheidung beinhaltet. Er verweist auf die Vergleiche in der Bay. Bauordnung, in der geregelt ist, dass die Einnahmen aus der Stellplatzablöse auch dem Öffentlichen Nahverkehr zugute kommen können. In Analogie zu dieser verkehrspoltischen Regelung plädiert er für die Beibehaltung der Beschlussvorlage.

StR Fischer 00.41.46 lässt über den Verwaltungsvorschlag getrennt abstimmen. Bei den Absätzen eins und zwei besteht Einstimmigkeit und Absatz 3 wird mit 6 Gegenstimmen so beschlossen.

3. Aktualisierung der Wochenautomatik bei der Steuerung der Lichtsignalanlagen

- Bericht -

StR Baumann 00.42.49 erläutert den Sachstand aus der Vorlage. Grundlage für die Änderung der Wochenautomatik ist das sich verändernde Verkehrsverhalten auf den Straßen, das sich zeitlich verschoben hat.

StR Fischer 00.45.07 findet es sehr gut, dass die Verwaltung das geänderte Verkehrsaufkommen berücksichtigt und die technischen Möglichkeiten nutzt.

StR Sendner 00.45.34 meint, die Aussage der Verwaltung ist, dass die Ampeln sehr gut geregelt sind, die CSU ist da ganz anderer Meinung. Denn von einer „Grünen Welle“ ist man noch weit entfernt.

StR Fischer 00.48.17 erklärt, dass es keine „Grüne Welle“ geben kann, die allen gerecht wird.

StR Raschke 00.49.24 erklärt, dass überall dort wo es Vorrangschaltungen für den öffentlichen Nahverkehr gibt der Individualverkehr zurück stecken muss, darum kann die „Grüne Welle“ nicht immer und überall funktionieren.

weist darauf hin, dass es Seitenstraßen und Kreuzungen gibt, wo man die Grüne Welle nicht genau aufeinander abstimmen kann, dies wurde von der Verwaltung an anderer Stelle ausführlich erklärt.

StR Sendner 00.52.23 er wünscht sich eine Priorisierung der Grünen Welle auf den Ringstraßen. Auf diesen Verkehrsadern sollte der Verkehr fließen.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 00.54.13 erklärt, die Schaltung der Ampeln sind immer eine Frage der Abwägung und Kompromisse. Insbesondere sind zwei Kriterien entscheidend: Leistungsfähigkeit und Komfort. In der Morgenspitze dominiert der Autoverkehr und es werden die Ampeln auf maximale Leistungsfähigkeit hin geschaltet. In der übrigen Zeit wird der Komfort höher bewertet, d.h. die Wartezeit wird durch geringere Umlaufzeiten minimiert, und zwar für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur für Autofahrer.

Außerdem wurde es von der Fa. Siemens überprüft und in Nürnberg wurden die Potenziale bereits hervorragend ausgeschöpft lt. dieser Untersuchung.

StR Schuh 00.58.07 möchte wissen, wann der neue Verkehrsrechner kommt oder ob er bereits schon am Netz ist? Denn dieses wäre für die weiteren Verkehrsbeziehungen auch interessant.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 00.59.36 lädt die Fraktionen gerne ein sich ein Bild von der Arbeit der Verkehrstechnik zu machen. Die Schaltungen der Ampeln sind abhängig von der Zeit, der Richtung und der Situation und können am anderen Tag schon wieder ganz anders verlaufen.

Zum Thema Verkehrsrechner: Hier läuft zurzeit die Abnahme und er wird im nächsten Jahr in Betrieb gehen. Er bringt erhebliche Vorteile im technischen Einsatz bei der Wartung, Betreuung und der alte Rechner ist ja auch abgeschrieben. Der neue Verkehrsrechner wird aber keine neuen Umlaufzeiten schaffen, hier ist das Potenzial bereits ausgeschöpft.

StR König 01.01.49 möchte wissen ob bei Beginn oder Ende einer Großveranstaltung vom neuen Verkehrsrechner eine „Grüne Welle“ gesichert werden kann?

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 01.02.20 erklärt, dass gerade bei Großveranstaltungen rund um Messe und Stadion schon ein optimales Steuerungskonzept im Rahmen des Verkehrsleitsystems errichtet wurde. Dies besteht weiterhin.

StR Fischer 01.04.08 stellt fest, dass der Bericht hiermit zur Kenntnis gedient hat.

4. Bewohnerparken – Untersuchung des Stadtteils Maxfeld (AfV-Beschluss vom

19.02.2009)

- Beschluss -

StR Baumann 01.04.34 erklärt, dass vorgeschlagen wird nach der Untersuchung des Gebiets Maxfeld dieses in die Bewohnerparkregelung einzubeziehen. Es sollten die gleichen Zeiten wie in den angrenzenden Stadtteilen, d.h. von 9:00 – 20:00 Uhr, umgesetzt werden. Beide Gebiete zusammen lösen erhebliche administrative Probleme aus. Die Angst vor dramatischen Verdrängungseffekten, dies war die Befürchtung des Vorstadtverein Nürnberg-Nord e.V., war in den anderen Gebieten bislang nicht zu beobachten.

StRin Wild 01.07.27 hält die Regelung Maxfeld für sehr sinnvoll, hatte aber die gleichen Bedenken wie der Vorstadtverein nämlich, dass es zu Verlagerungseffekten kommt. Darum sollte es beobachtet werden, um dann rechtzeitig mit der entsprechenden Feinsteuerung darauf zu reagieren.

StR Schuh 01.07.54 nimmt die Anliegen des Vorstadtvereins auch ernst, dass der Parksuchverkehr zunimmt. Er möchte noch wissen, ob die Verlängerung von 14:00 – 22:00 Uhr in diesem Bereich für sinnvoll gehalten wird?

StR Fischer 01.08.43 kann als Anwohner in Maxfeld Nord dazu sagen: Der Vormittag ist sehr stark belastet mit Parksuchverkehr. Deshalb hält er die von der Verwaltung vorgeschlagene Zeit für sinnvoll.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 01.09.33 die Regelungszeit von 14:00 – 22: 00 Uhr gibt es nur in der Altstadt. In den anderen Bewohnerparkgebieten gilt die Zeit von 9:00 – 20:00 Uhr. Dies ist auch sinnvoll. Wenn es Verdrängungseffekte tatsächlich geben sollte, wäre es ja auch nicht gut, wenn man Insellösungen von unterschiedlichen Zeiten schafft. Die Umsetzung beider Gebiete ist administrativ in so einem großen Gebiet nicht möglich. Wenn es an den Rändern tatsächlich zu Überlagerungen kommen sollte, kann dies mit der Quote, d.h. mit dem Anteil der für die Bewohner reservierten Stellplätze, genau justiert werden.

StR Schuh 01.12.32 denkt, dass er damit klar kommen könnte, wenn die Anwohner auch auf der Seite Gärten h.d.V. mit eingebunden werden.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 01.13.00 möchte ein Missverständnis vermeiden. Das Gebiet ist definiert und wird nicht vergrößert, aber innerhalb dieses Gebiets kann man mit der räumlichen Verteilung feinjustieren.

es wäre schön gewesen, wenn gleichzeitig beide Gebiete umgesetzt werden könnten. Schon allein wegen der Problematik an der Rollnerstraße, damit es hier zu keinem harten Übergang kommt. Aber die Verwaltung hat gezeigt, dass es nicht geht. Um der veränderten Struktur der Arbeitswelt gerecht zu werden, sollte man die Anwohnerparkregelung auf 21:00 oder 22:00 Uhr ausdehnen.

StR Thiel 01.15.27 befürchtet, dass Überlagerungseffekte stattfinden und plädiert für eine zeitnahe Umsetzung beider Gebiete.

StR Fischer 01.18.02 meint, dass es bei unterschiedlichen Zeiten in Gebieten zu Verlagerungen kommen kann, was ein großes Problem wäre. Dies ist einer der Gründe, warum man die Zeiten synchronisiert.

Die Verwaltung (Herr Jülich – Vpl) 01.19.25 eine deutliche Ausdehnung der Regelungszeit in die Nachtstunden hinein würde kaum zusätzliche Vorteile bringen für die Wohnbevölkerung, da gerade die Anwohner untereinander abends um die Stellplätze konkurrieren. Eine einheitliche Regelung in den Stadtteilen ist sinnvoll. Er nimmt die Anregung auf und prüft, ob eine Ausdehnung nach 20.00 Uhr sinnvoll ist. Dass sich das Verkehrsverhalten ändert, aufgrund der Änderung von Arbeitszeiten oder Öffnungszeiten der Geschäfte ist nicht zu leugnen (siehe TOP 2 und 3).

StR Fischer 01.21.28 in den heutigen Vorlagen zeigt sich, was Änderungen bei Ladenschlusszeiten bewirken können. Er hofft sehr, dass der Vorschlag der FDP in Bayern, diese generell frei zu geben, nicht durchkommt. Denn dann werden wir uns hier wieder einfinden um neu darüber zu diskutieren.

StR Dr. Reindl 01.22.04 stellt einen Antrag, dass man über eine Ausweitung der Bewohnerparkregelung L 2 Richtung Dientzenhoferstraße und Blütenstraße nachdenken sollte.

StR Fischer 01.22.48 stellt fest, dass es von der Verwaltung aufgenommen wurde und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser wurde einstimmig so gefasst.

5. Hans-Kalb-Straße / Fußgängerschutzinsel südlich der Zeppelinstraße

- Beschluss -

StR Fischer 01.23.00 erklärt, dass die Verwaltung auf die Vorlage verweist und lässt abstimmen und stellt Einverständnis fest.

Beschluss siehe Beilage

Auflagen

6. Niederschrift über die Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2009

Die Niederschrift ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 12.11.2009 Der Vorsitzende: i.V. Jürgen Fischer

Der Referent: Schriftführerin: Baumann Braunersreuther

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