Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) (24.09.2026)

Erläuterungsbericht

Anlage · 24.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Umwelt & Klima Rad- und Fußverkehr Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Erläuterungsbericht

Ausgangssituation

Im Zuge der weiteren Umsetzung des Systemplans „Gebietssanierung Neunhof“ soll der öffentliche Mischwasserkanal des zweiten Bauabschnitts „An der Wind / Irisweg“ saniert werden. Der Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Obere Dorfstraße / An der Wind, verläuft entlang der Straße An der Wind, quert die Neunhofer Hauptstraße und endet im Irisweg. Das Wohngebiet ist durch Anliegerstraßen geprägt. Die betroffenen bestehenden Mischwasserkanäle weisen Sohltiefen von rund 1,5 m bis 2,0 m auf. Im Bestand sind Kreisprofile überwiegend aus Beton und vereinzelt aus Steinzeug in den Nennweiten DN 200 bis DN 400 vorhanden. Die zugehörigen Schachtbauwerke bestehen überwiegend aus Mauerwerk, während die Schachthälse als Betonfertigteilelemente ausgeführt sind. Ein genaues Errichtungsdatum der Kanalisation ist aufgrund fehlender Unterlagen aus der Zeit vor der Eingemeindung 1972 nicht bekannt. Angrenzend an die geplante Kanalbaumaßnahme befinden sich mehrere Baudenkmäler sowie das geschützte Bauensemble „Ortskern Neunhof“. Das nächstgelegene geschützte Gebäude befindet sich in einem Abstand von ca. 15 m zur Aufgrabungsfläche. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Objekte:  Baudenkmal: Obere Dorfstraße 32  Baudenkmal: Obere Dorfstraße 34  Baudenkmal: Obere Dorfstraße 36 und Obere Dorfstraße 36a  Bauensemble „Ortskern Neunhof“: nächstgelegenes Gebäude Obere Dorfstraße 30 Weiterhin liegen ca. 180 m des Kanals im Bereich zweier archäologischer Verdachtsflächen:  „Altort Neunhof“ und  „vorgeschichtliche Siedlungsfläche Neunhof Mitte“. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die gesamte Kanalbaumaßnahme erstreckt sich ausschließlich auf Grundstücksflächen im Eigentum der Stadt Nürnberg und öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Durch die Straße An der Wind verläuft die Buslinie 31 der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG).

Begründung der Maßnahme

Im Rahmen einer hydraulischen Überprüfung durch das Sachgebiet SUN/S-1/1 (Systemplanung und Kanaldatenbank) wurde festgestellt, dass große Teile des vorhandenen Kanalnetzes hydraulische Defizite aufweisen. Zur Sicherstellung einer regelwerkskonformen Leistungsfähigkeit ist auf gesamter Länge der Straßen An der Wind und Irisweg eine Vergrößerung des Rohrdurchmessers notwendig. Die betroffenen Schachtbauwerke weisen aufgrund ihres Alters Innendurchmesser von unter einem Meter auf. Die vorhandenen Bankette sind teilweise nur ca. 10 cm breit und werden zusätzlich durch einragende Steigeisen eingeschränkt. Gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 157 sowie den geltenden technischen Standards der SUN sind jedoch Bankettbreiten von mindestens 20 cm erforderlich. In einzelnen Schächten wurden zudem schadhafte Gerinne mit Ausspülungen festgestellt. Diese Mängel stellen eine erhebliche Gefährdung für die Arbeitssicherheit dar. Die im Jahr 2021 durchgeführte indirekte optische Inspektion mit Zustandsbewertung für das Gesamtgebiet Neunhof ergab unter anderem in den Straßen An der Wind und Irisweg einen mittelbis langfristigen baulichen Sanierungsbedarf, der hauptsächlich auf Oberflächenschäden an den Betonrohren zurückzuführen ist. In den untersuchten Haltungen wurden bei zwei Haltungen

schwitzende Infiltrationen festgestellt. Aufgrund des Alters des Schadensbildes sowie des Zustands der vorhandenen Haltungen und Dichtungen ist außerdem davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Verbindungen undicht ist. Das WHG fordert in § 60, dass Abwasserableitungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Die Entwässerungsanlage erfüllt die Funktionsanforderungen und Schutzziele der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 752 (Öffentliche Sicherheit und Gesundheit, Sicherheit und Gesundheit des Betriebspersonals, Umweltschutz, Nachhaltige Entwicklung) nicht. Somit wird den Forderungen von § 60 WHG grundlegend nicht mehr entsprochen und die Entwässerungsanlage ist zu sanieren.

Gewählte Sanierungsverfahren

Die Maßnahme umfasst die offene Erneuerung, Renovierung und Auflassung bestehender Mischwasserkanäle einschließlich der erforderlichen Schachtbauwerke.

Sanierungsart Umfang Betroffener Kanalabschnitt (Schachtbezeichnungen)
Offene Kanalerneuerung 540 m (12 Haltungen) davon: 186 m DN 900 198 m DN 600 91 m DN 500 65 m DN 300 M20 – M26 M26 – M29 M29 – M31 M31 – M32
Schächte 13 Erneuerungen davon: 1 Regelschacht DN 1000 6 Regelschächte DN 1200 6 Schachtkammern 3 Renovierungen M32 M24.1, M27, M28, M29, M30, M31 M21, M22, M23, M24, M25, M26 M5, M6, M20
Auflassung 523 m (6 Haltungen) davon: 69 m DN 200 280 m DN 300 174 m DN 400 M14 – M16 M1 – M20, M6 – M14, M1 – M5

Im Systemplan war die Vergrößerung des Kanalquerschnitts in der bestehenden Trasse vorgesehen. Im Rahmen der Objektplanung wurde die Trassenführung, unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen, erneut untersucht und optimiert. Es zeigte sich, dass insbesondere die Verlegung des Kanals innerhalb bzw. entlang der Neunhofer Hauptstraße aus verkehrstechnischer Sicht nur mit erheblichen Einschränkungen umsetzbar wäre. Da eine längerfristige Vollsperrung der Neunhofer Hauptstraße nicht möglich ist, wurde die Trassenführung gegenüber dem Systemplan angepasst. Die nun geplante Kanaltrasse wird daher in neuer Trasse verlegt, die lediglich eine Querung der Neunhofer Hauptstraße vorsieht. Die Querung soll zudem abschnittsweise hergestellt werden, wodurch die verkehrlichen Auswirkungen deutlich reduziert werden können. Durch die angepasste Trassenführung verkürzt sich die ursprünglich angesetzte Kanallänge der Querschnittsvergrößerung um rund 14 m. Aufgrund dieser Änderung erfolgte eine erneute hy-

draulische Überprüfung durch das Sachgebiet SUN/S-1/1. Diese hatte zum Ergebnis, dass zur Sicherstellung des erforderlichen Rückhaltevolumens infolge der reduzierten Haltungslänge in der Straße An der Wind eine Erhöhung des Rohrdurchmessers in der Straße An der Wind von DN 800 auf DN 900 erforderlich ist. Die Sohle des zukünftigen Kanals kommt in Tiefen von 1,8 m bis 3,9 m unter der bestehenden Geländeoberkante zu liegen. Alle vorhandenen Straßenabläufe sowie die bestehenden Hausanschlüsse werden auf den neuen Kanal bzw. Schacht umgebunden. Boden- und Grundwasser Zur Ermittlung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse entlang der geplanten Kanalbaumaßnahme wurden im April 2025 neun Erkundungsbohrungen und neun schwere Rammsondierungen durchgeführt. Gemäß den Aufschlussergebnissen ist der Baugrund bis in Tiefen von 0,5 m bis 1,8 m als Auffüllung aus überwiegend sandigem und kiesigem Material mit tonigen sowie schluffigen Beimengungen anzusprechen. Unterhalb der Auffüllung wurde mittelkörniger Quartärsand mit wechselnden Beimengungen in einer Mächtigkeit von 1,0 m bis durchschnittlich 2,0 m nachgewiesen. Den Rammsondierungen zufolge weisen die Quartärsande eine lockere bis mitteldichte Lagerung auf. Der Festgesteinsuntergrund wird vom Keupersandstein gebildet; der Felshorizont wurde überwiegend in Tiefen von 2,5 m bis 4,0 m unter Geländeoberkante (GOK) erschlossen. Die Beprobung und Analyse des Bodens erfolgte gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Nach Maßgabe der Laborergebnisse ist der Boden überwiegend den Materialwerten BM-0 und BM-0* zuzuordnen; vereinzelt wurden die Materialwerte BM-F3 festgestellt. Die Suche nach kriegsrelevanten Kampfmittelaltlasten wird im Vorfeld der Verbau- und Kanalbauarbeiten durchgeführt. Grundwasser Gemäß der Grundwassergleichenkarte des Umweltamts Nürnberg (UwA) aus dem Jahr 2022 ist ein mittlerer Flurabstand von 1,0 m bis 3,0 m ausgewiesen. Durch Wasserstandsmessungen in den niedergebrachten Bohrungen wurde dieser auf rund 1,6 m bis 3,0 m unter GOK verifiziert. Wasserhaltungsmaßnahmen Aufgrund der gemessenen Grundwasserstände ist vor allem bei den Kanalhaltungen und Schachtbauwerken des DN 900 Kreisprofils mit einem Wasserstand von bis zu 2,5 m über der Baugrubensohle zu rechnen. Wasserhaltungsmaßnahmen in Form von Pumpensümpfen und einer Filterschicht sind daher erforderlich. Als Vorflut zur Ableitung des geförderten Grundwassers steht aufgrund der großen Entfernung zu Oberflächengewässern sowie fehlender versickerungsfähiger Flächen ausschließlich die öffentliche Kanalisation zur Verfügung. Verbauart Die Art der Baugrubensicherung richtet sich nach der Baugrubentiefe, den örtlichen Platzverhältnissen, den erschütterungsempfindlichen denkmalgeschützten Gebäuden im Nahbereich zur Baugrube, sowie den Grundwasserverhältnissen und dem Festgesteinshorizont. Für die Maßnahme sind folgende Baugrubensicherungen vorgesehen:  Von Schacht M20 bis M23 An der Wind ist aufgrund des geringen Abstands von ca. 5,0 m zur angrenzenden Bebauung sowie der statisch erforderlichen Einbindetiefe ein Spundwandverbau gemäß DIN 18304 vorgesehen. Die Spundwand wird von M20 bis M21 zur Reduzierung der geförderten Wassermengen als Grundwasserabsperrung bis unter die geplante Baugrubensohle eingebracht. Von M21 bis M23 werden die Spunddielen auf den Felshorizont aufgesetz. Zur Reduzierung der beim Einbringen der Spundbohlen auftretenden Erschütterungen sind in diesem Bereich im Bereich der Spundwandschlösser entsprechende Vorbohrungen zur Auflockerung des Bodens vorgesehen. Der Grundwasserspiegel liegt in diesem Bereich rund

2,5 m oberhalb der geplanten Baugrubensohle. Der Festgesteinhorizont liegt rund 1,5 m oberhalb der geplanten Baugrubensohle.  Ab M23 bis M32 ist ein Verbau mittels Kanaldielen gemäß DIN 18303 vorgesehen. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere der größere Abstand zur angrenzenden Bebauung von durchschnittlich ca. 10 m sowie die geringere erforderliche Einbindetiefe unterhalb des Grundwasserspiegels von weniger als 1,0 m. Die Kanaldielen werden nicht in das anstehende Festgestein eingebunden. Abwasserüberleitung Die Herstellung der Kanalhaltungen erfolgt größtenteils abwasserfrei auf der neuen Trasse. Für die Umbindung der Sinkkästen und Hausanschlüsse dient der so hergestellte Kanal als Vorflut. Eine temporäre Überleitung ist daher nicht notwendig. Bei einigen Schachterneuerungen, die unmittelbar an den bestehenden Kanalbestand anschließen, ist eine abwasserfreie Herstellung technisch nicht möglich. Während der Durchführung dieser Schachterneuerungen wird die Abwasserableitung daher durch temporäre Überleitungen sichergestellt. Die Überleitung des Abwassers erfolgt innerhalb der jeweiligen Baugruben. Werkstoffe Für die Schachtkammern kommen FBS-Fertigteile aus Stahlbeton zum Einsatz, während die Regelschächte in Ortbetonbauweise ausgeführt werden. Die Schachtaufbauten werden aus FBS- Fertigteilen erstellt. In den neu zu verlegenden Haltungen DN 300, DN 500 und DN 600 werden gemäß dem Baustandard der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Steinzeugrohre verwendet, für die Haltungen DN 900 kommen Stahlbetonrohre zum Einsatz. Straßenwiederherstellung Die Straßenoberflächen werden nach Abschluss der Kanalbauarbeiten durch SUN in Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaubezirk gemäß den SÖR-Regelplänen endgültig wiederhergestellt. Zusammenfassung Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit der gewählten Sanierungsmethodik ein rechtskonformer Zustand, entsprechend dem Baustandard SUN, wieder hergestellt wird. Die betrieblichen Belange sind durch die Abstimmung der Pläne mit dem Sachgebiet SUN/S-1/3 (Kanalbetrieb) vollumfänglich gewürdigt. Die Pläne wurden durch SUN/WL-MS/ASi geprüft und im Sinne der Arbeitssicherheit freigegeben.

Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Baumaßnahme

Bauzeit und Lärm Die Durchführung der Baumaßnahme ist von März 2027 bis August 2028 geplant, was einer Bauzeit von etwa 18 Monaten entspricht. Die Baustelle wird als Tagbaustelle betrieben, Nachtarbeit ist nicht vorgesehen. Durch die Bautätigkeit ist in einem gewissen Umfang mit Lärm und Erschütterungen zu rechnen. Die Herstellung der Kanalhaltungen erfolgt in rollierender, abschnittsweiser Bauweise. Hierbei werden die einzelnen Arbeitsschritte der Baugrubenherstellung, Rohrverlegung und anschließenden Verfüllung zeitlich versetzt und fortlaufend aufeinanderfolgend ausgeführt. Die jeweils offenen Rohrgräben weisen dabei eine Länge von ca. 12 m auf. Die fertiggestellten Bereiche werden mit einer provisorischen Schotterschicht als Fahrbahndecke versehen, die als Zuwegung zu den angrenzenden Anwesen genutzt werden kann. Durch diese Vorgehensweise wird die offene und beanspruchte Fläche auf das erforderliche Maß begrenzt und die Zugänglichkeit der angrenzenden Anwesen sowie deren Zuwegungen während der Bauausführung weitestgehend aufrecht-

erhalten. Für die abschließende Wiederherstellung der Fahrbahn wird die provisorische Schotterbefestigung zurückgebaut und die Fahrbahn abschließend asphaltiert. Die detaillierte Lösung einzelner Bauzustände wird mit den Anliegern durch SUN- und Baufirmenpersonal vor Ort abgestimmt. Verkehr Die Baumaßnahme stellt sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht einen Eingriff in den bestehenden Verkehr dar. Zur Sicherstellung einer geordneten Verkehrsführung während der Bauausführung wurden Verkehrslenkungskonzepte erstellt und mit der Verkehrsaufsicht (SÖR/3- SW) sowie der VAG abgestimmt. Die Bauarbeiten werden wie oben beschrieben in rollierender Bauweise durchgeführt. Die Straßen An der Wind und Irisweg werden abschnittsweise für die Dauer der Arbeiten vollständig gesperrt. Die Hauptverkehrsstraßen Obere Dorfstraße und Neunhofer Hauptstraße werden abschnittsweise teilgesperrt und bleiben mit verkehrsrichtungsbezogenen Einschränkungen befahrbar. Großräumige Umleitungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Durchgangsverkehr wird über das angrenzende Straßennetz geführt. Der Anliegerverkehr wird durch die gewählte abschnittsweise Bauweise weitestgehend aufrechterhalten. Während der Kanalbauarbeiten bleibt die Zuwegung zu den angrenzenden Anwesen, mit Ausnahme des jeweils unmittelbar betroffenen Baubereichs, über die provisorisch hergestellte Schotterbefestigung gewährleistet. Die Verkehrszustände werden in insgesamt 4 Bauphasen eingeteilt, diese sind  Bauphase 1: Kreuzung Obere Dorfstraße / An der Wind / Binzenweg  Bauphase 2: An der Wind Teil 1, 2  Bauphase 3: Kreuzung Neunhofer Hauptstraße / An der Wind / Irisweg Teil 1, 2  Bauphase 4: Irisweg Teil 1, 2, 3 Bauphase 1 - Kreuzung Obere Dorfstraße / An der Wind /Binzenweg: In dieser Bauphase wird der Einmündungsbereich An der Wind / Binzenweg bis zur Straßenmitte der Oberen Dorfstraße gesperrt. Während der Bauarbeiten in der Oberen Dorfstraße bleibt ein Fahrstreifen für den Verkehr befahrbar. Aufgrund der erforderlichen Feuerwehrzufahrt wird der dortige Engstellenbereich mittels Lichtsignalanlage geregelt. Der östliche Gehweg der Oberen Dorfstraße wird im Bereich der Engstelle und der Feuerwehrzufahrt als Fahrstreifen mitverwendet und ist nicht betretbar. Der Fußgängerverkehr wird über die Lichtsignalanlage auf die gegenüberliegende Seite der Oberen Dorfstraße an der Baustelle vorbei über die Einmündung An der Wind / Binzenweg geleitet.

Bauphase 2 - An der Wind Teil 1: In dieser Bauphase ist die Lichtsignalanlage aus der vorhergehenden Bauphase wieder abgebaut und die Obere Dorfstraße wieder komplett befahrbar. Die Absperrung erstreckt sich von der Einmündung Binzenweg / An der Wind bis vor die Einmündung Am Kriegerdenkmal / An der Wind. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 2 - An der Wind Teil 2: In dieser Bauphase wird der Abschnitt von der Einmündung Am Kriegerdenkmal / An der Wind bis vor die Neunhofer Hauptstraße gesperrt. Die Straßen Am Kriegerdenkmal und An der Wind sind hierbei als Sackgassen ausgebildet. Der zuvor gesperrte Abschnitt bis zur Einmündung Am Kriegerdenkmal wird wieder für den Verkehr freigegeben. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 3: Kreuzung Neunhofer Hauptstraße / An der Wind / Irisweg Teil 1: In dieser Bauphase ist die Einmündung Am Kriegerdenkmal / An der Wind wieder für den Verkehr freigegeben. Die Querung der Neunhofer Hauptstraße von An der Wind zum Irisweg wird in zwei Teilabschnitten hergestellt, wobei die Neunhofer Hauptstraße jeweils nur in einer Fahrtrichtung befahrbar bleibt. Damit sollen Rückstauungen vermieden werden, die durch das Zusammentreffen dieser baustellenbedingten Engstelle mit der ohnehin gegebenen Engstelle an der Einmündung Untere Dorfstraße entstehen könnten. Im ersten Teilabschnitt ist die Sperrung von der Seite An der Wind bis zur Straßenmitte der Neunhofer Hauptstraße vorgesehen. Die Neunhofer Hauptstraße ist hierbei nur in Richtung Bundesstraße befahrbar. Der gegenläufige Verkehr wird über den Binzenweg und die Obere Dorfstraße geleitet, der Binzenweg wird für diesen Zeitraum zur Einbahnstraße. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 3: Kreuzung Neunhofer Hauptstraße / An der Wind / Irisweg Teil 2: Nach Fertigstellung des ersten Abschnitts wird die Querung von der Straßenmitte der Neunhofer Hauptstraße bis zum Irisweg hergestellt. Hierfür wird der zuvor noch gesperrte Teil von An der Wind wieder für den Verkehr freigegeben, und die Neunhofer Hauptstraße ist nun ortseinwärts befahrbar. Der Verkehr ortsauswärts in Richtung Bundesstraße wird über die Obere Dorfstraße und An der Wind auf die Neunhofer Hauptstraße geführt. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 4: Irisweg Teil 1 In dieser Bauphase ist die Neunhofer Hauptstraße wieder komplett für den Verkehr freigegeben. Der erste Teilabschnitt sieht die Vollsperrung des Iriswegs zwischen Neunhofer Hauptstraße bis vor der Einmündung Katzenäckerweg vor. Der Verkehr zu den dahinter liegenden Anwesen ist über den Reichsbodenweg und die Querstraßen Katzenäckerweg und Saatweg gesichert. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 4: Irisweg Teil 2 Der zweite Teilabschnitt sieht die Vollsperrung des Iriswegs zwischen der Einmündung Katzenäckerweg bis vor der Einmündung Saatweg vor. Der Katznäckerweg wird hierbei zu einer Sackgasse. Der Verkehr zu den dahinter liegenden Anwesen im Irisweg ist über den Reichsbodenweg und Saatweg gesichert. Der Fußgängerverkehr wird uneingeschränkt aufrechterhalten.

Bauphase 4: Irisweg Teil 3 Im dritten Teilabschnitt wird der Irisweg zwischen der Einmündung Saatweg und dem Anwesen Irisweg 43 vollgesperrt. Die im Baubereich gelegenen Anwesen bleiben während dieser Zeit fußläufig über den Gehweg erreichbar. Der Rettungsweg zu den Anwesen kann durch eine Mitbenutzung des Gehwegs und Teilbereiche des Baufelds sichergestellt werden.

Baumbestand Im Einflussbereich der geplanten Kanalsanierungsmaßnahme befinden sich 3 Bäume auf städtischem Grund. Die Lage der Baugruben, Arbeitsbereiche und Baustellenzufahrten wurden im Zuge der Planung, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands, festgelegt. Somit kann zum Kronentraufbereich jeweils ein Abstand von mind. 1,50 m zur Baugrube bzw. Baustellenzufahrt eingehalten werden. Zudem werden die Bäume und Baumscheiben durch geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Stammschutz und Rückschnittsarbeiten, gegen mechanische Beschädigungen geschützt. Kommunikation Der Bürgerverein Bürgergemeinschaft Neunhof e.V. wurde bereits in der Planung des Projekts unter anderem bei der Maßnahmenabfolge und grundsätzlichen Bauabschnittsgestaltung eingebunden.

Nach Maßnahmengenehmigung wird der zuständige Bürgerverein Bürgergemeinschaft Neunhof e.V. über die anstehenden Bauarbeiten informiert. Zudem wird diesem die Anliegerinformation kurz vor Baubeginn ebenfalls zugesandt. Die Information der Anwohner erfolgt, kurz vor Baubeginn, durch Flyer bzw. durch die Installation von Meshplanen an den Bauzäunen. Zusätzlich können die Informationen auf der Homepage von SUN nachgelesen werden.

Umweltauswirkungen

Die Maßnahme dient entsprechend der o. g. Kriterien des Sanierungsbedarfs, dem Schutz von Boden und Gewässer, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit. Lifecycle-Betrachtungen zum ökologischen Fußabdruck (Ökobilanzierungen) verschiedener Bauverfahren und Bauprodukte werden derzeit durch verschiedene Fachgremien, z. B. der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), erarbeitet. Nach deren Veröffentlichung werden die entsprechenden Erkenntnisse in die Projektkonzeptionierung einfließen. Die offene Bauweise ist unumgänglich, jedoch stellen die gewählten Bauweisen und Bauprodukte den bestmöglichen Kompromiss aus Aufwand und Nutzungsdauer dar. Durch ein umfangreiches Qualitätssicherungskonzept wird die Nutzungsdauer der erstellten Objekte und damit die Güte der Investition auf das Mögliche angehoben. Außerdem wird damit der Grundstock für später mögliche grabenlose Sanierungsmethoden geschaffen.

Finanzierung und Kosten

Projektnummer: I006.005

Abbruchkosten (sind in der Kostenan- 34.000,00 € schlagssumme enthalten):

Kostenanschlagssumme: 3.670.000,00 €

Geplante Finanzierung: Die Baumaßnahme ist im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 2025 – 2029 nicht enthalten. Bei der Fortschreibung des Wirtschaftsplans werden Mittel für die Folgejahre berücksichtigt.

Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Jahr 2026 - 2030 erwarteter Mittelbedarf 2025 - 2029 (aktuell geplant)

Vorjahre 2026 2027 2028 2029 Folgejahre - € - € - € - € - € - € 4 1.000,00 € 1 00.000,00 € 1 .300.000,00 € 1 .100.000,00 € 1 60.000,00 € - €

41.153,51 € 125.892,10 € 1.961.700,00 € 1.290.216,05 € 251.038,34 €

Gesamt: 0,00 € 2.701.000,00 € 3.670.000,00 €

Zur Beschleunigung der Gebietssanierung Neunhof waren die Bauabschnitte neu eingeteilt worden. Eine erste Information erfolgte hier bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am 25.07.2025. Die Genehmigung wurde mit dem ersten Änderungssystemplan im Werkausschuss vom 13.03.2026 eingeholt. Die vorliegende Baumaßnahme wurde zeitlich vorgezogen und ist daher im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 2025 - 2029 nicht enthalten. Der im laufenden Haushaltsjahr zusätzlich erforderliche Mittelbedarf kann durch eine Umschichtung innerhalb des Wirtschaftsplans gedeckt werden. Mittel von ca. 210.000,00 € stehen unter der Projektnummer I006.003 BA 2: Soosweg zur Verfügung. Die im Wirtschaftsplan 2026 - 2030 nicht ausreichend angemeldete Mittel für das Jahr 2027 werden durch Mittelumschichtungen abgedeckt. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.

Nürnberg, 20.08.2026 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Abwasserableitung Kanalbau i.A.

gez. Sams (31892)

Download ↓