Beschlussvorlage SUN/057/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 24.09.2026 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Gebietssanierung Neunhof
BA 2: An der Wind / Irisweg
Objektplan
Anlagen: Erläuterungsbericht Lageplan Längsschnitt
Sachverhalt (kurz): Entsprechend dem Systemplan für die Gebietssanierung Neunhof soll in Verlängerung des ersten Bauabschnitts an der Kreuzung Obere Dorfstraße / An der Wind in den Straßen An der Wind und Irisweg der zweite Bauabschnitt realisiert werden. Der erste Bauabschnitt war durch einen relativ großen Rohrdurchmesser in einer Tiefenlage von bis zu fünf Metern Tiefe gekennzeichnet, was einen enormen Bauaufwand und einen großen Umgriff der Baustelleneinrichtung mit sich brachte. Hintergrund ist, dass damit eine tief liegende Kammer mit großem Stauvolumen gebildet wurde, die die aus dem gesamten Stadtteil zusammenlaufenden Wassermengen fassen und geordnet ableiten kann. Die an die Kammer des ersten Bauabschnitts anschließenden und in die einzelnen Seitenstraßen abzweigenden Kanäle entwässern wesentlich geringere Teilflächen und sind deshalb mit deutlich geringeren Durchmessern bemessen.
Im Irisweg sind Kanäle der Dimension DN 300 bis DN 600 in einer Tiefenlage von bis zu 2,10 m vorgesehen. In der Straße An der Wind soll ein Kanal DN 900 in größerer Tiefenlage von 2,80 m verlegt werden, um einen abgetreppten Übergang zum Bestand zu erreichen. Die Tiefenlage des ersten Bauabschnitts wird lediglich am Anschlusspunkt erreicht. Damit wird den Erfahrungen aus dem ersten Bauabschnitt zu den Themenpunkten Verbau, Grundwasservariabilität und Erschütterungsempfindlichkeit des Bodens Rechnung getragen. Durch die gewählte Bauart und die geringeren Durchmesser bzw. die geringere Tiefenlage ist ein erheblich geringerer Aufwand an Gerät und Baustelleneinrichtung zu erwarten.
Die Verkehrslenkung ist mit der Verkehrsaufsicht abgestimmt und so gestaltet, dass der Fußgängerverkehr uneingeschränkt bestehen bleibt und der Durchgangsverkehr über innerörtliche Umleitungen gelenkt werden kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.670.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 3.670.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisches Vorhaben der Abwasserableitung. Es sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss SUN beschließt den Objektplan "Gebietssanierung Neunhof, BA 2: An der Wind / Irisweg" mit voraussichtlichen Kosten von 3.670.000 Euro brutto.