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über die
13. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 01. 07.2003
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther ab 17.42 Uhr Dr. Helmbrecht Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch i.V. StR Dötschel Stadträtin Soldner i.V. StR Würffel Stadträtin Zadek bis 17.41 Uhr Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul BAV Herr Macher T Herr Kluge T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 16.12 Uhr Ende der Sitzung: 17.20 Uhr
Schriftführerin: Wolfinger
Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 13. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 01.07.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 16.12 Uhr -
Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:
TOP 3 a: Straßenbaumaßnahme „Kornmarkt zwischen Dr.-Kurt-Schumacher-Straße
und westl. Hallplatz“ hier: 2. Nachtragsobjektplan
TOP 3 b: Straßenbaumaßnahme „Aufseßplatz zwischen Peter-Henlein-Straße und
Breitscheidstraße (BA 1 bis 4)“ hier: Direkter Objektplan
TOP 1: 00.56
Straßenbaumaßnahme „Marienbergstraße zwischen Tucherhof und
Hugo-Junkers-Straße“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 01.03 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 02.34 möchte wissen, was ein wassergebundener Rad- und Gehweg ist.
StR Baumann 02.54 antwortet, dass der Weg keine Bitumen-Decke hat.
StR Wolff 03.06 meint, dass der Anteil von 30 % der Gesamtkosten für den Naturausgleich nicht bemerkenswert ist da durch den Bau des Weges sehr viel Natur zerstört wird. Die Neuanpflanzungen kommen erst in 10 – 15 Jahren zur Geltung.
Herr BM 03.50
Beschluss: (Beilage 1.5) - einstimmig -
TOP 2: 04.05
Abrechnung von Baumaßnahmen im Rahmen des Straßenausbaubei-
tragsrechtes
StR Baumann 04.13 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 06.52 hält die sachbearbeiterbezogene Einnahmequote von ca. 125.000 – 150.000 € pro Sachbearbeiter für zu gering.
StR Hamburger 07.31 fragt nach, ob es nicht die Möglichkeit gibt, die Abrechnungen von anderen Dienststellen mit einer besseren EDV-Ausstattung erledigen zu lassen.
StR Wolff 09.31 bezweifelt, dass eine Stellenverlängerung von 1- 2 Jahren genehmigt wird. Es sollten Überlegungen angestellt werden, ob nicht aus dem Mobilitätsmanagement 2 oder 3 Leute umgeschult und qualifiziert werden können, um diese Arbeiten zu erledigen.
StR Baumann 10.55 ist der Meinung, dass die EDV die Effizienz steigern wird, aber sie muss sich erst bezahlt machen. Daher sind anfangs keine zahlenmäßigen Erfolge zu erwarten. Es spielt weniger die EDV eine Rolle, als vielmehr die Frage des Fachwissens im Abrechnungswesen. Er hält die Weitergabe der Abrechnungen an eine andere Dienststelle nicht für sinnvoll.
Hr. Paul, BAV 12.47 ergänzt , dass die befristeten Stellen im Wesentlichen aus dem Mobilitätsmanagement besetzt sind. Außerdem erklärt er, dass in der EDV bereits mit anderen Dienststellen, wie z.B. dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung zusammengearbeitet wird. Abrechnungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung sind nicht immer wirtschaftlich, da alle Maßnahmen, auch die Kleinmaßnahmen, abgerechnet werden müssen. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung aufgrund des Gleichheitsprinzips.
Herr BM 14.23
Beschluss: - keiner, da Bericht –
TOP 3: 14.27
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Amt für Geoinfor-
mation und Bodenordnung vom 20. Dezember 2001 (Amtsblatt S. 633),
geändert durch Satzung vom 02. Juli 2002 (Amtsblatt S. 411)
StR Baumann 14.37 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 14.56
Gutachten (Beilage 3.3) - einstimmig –
TOP 3a: 15.03
Straßenbaumaßnahme „Kornmarkt zwischen Dr.-Kurt-Schumacher-
Straße und westl. Hallplatz“
hier: 2. Nachtragsobjektplan
StR Baumann 15.12 erläutert den Sachverhalt.
StR Hamburger 18.32 bemängelt, dass in dem 2. Nachtragsobjektplan Dinge aufgeführt sind, die im Projektplan schon vor der Vergabe hätten erkannt werden müssen, z.B. der Ersatz der 15 cm dicken Dränbetonschicht durch eine 10 cm dicke bitum. Tragschicht mit 15 % Hohlraumgehalt – Mehrkosten 36.000,- €. Er fragt wieso es innerhalb der Zeitspanne von der Auftragserteilung bis zur Durchführung diese neuen Erkenntnisse gegeben hat. Auch die Sache mit den 8 cm dicken Platten, die nicht verlegt werden können und auf 4 cm halbiert werden müssen, erscheint ihm sehr merkwürdig. Ebenso verhält es sich mit den in der Vorlage erwähnten verschiedenen Skulpturen und Fahnenmasten
- Mehrkosten 3.000,- € und die Monierung der Fa. Strabag, dass das ver-
wendete Großsteinpflaster nicht normgerecht sei – Mehrkosten 30.000,- €. Ebenfalls bemängelt er, dass aus den Architektenplanunterlagen nicht eindeutig hervorgeht, dass für die Bänke Pflasterbelag ausgespart werden muss
- Mehrkosten 11.000,- €. Er ist der Meinung, dass dies alles vorher hätte ab-
geklärt und das Architekturbüro zur Verantwortung gezogen werden müssen.
StR Sendner 26.35 ist ebenfalls der Meinung, dass die Planung sehr fehlerhaft war. Er regt zu der Überlegung an, ob nicht von der Stadt Nürnberg die Rechtsabteilung eingeschalten werden sollte. Seine Fraktion wird diesem Nachtragsobjektplan nicht zustimmen.
StR Wolff 27.45 möchte wissen, wer aufgrund neuerer Erkenntnisse beschließt, dass z.B. eine andere Betonschicht verwendet wird. Außerdem möchte er wissen, ob es wirklich erforderlich war, für das Hochbeet extra Gründungen anzulegen und wer für die Fehlplanung der Pflasteraussparung bei den Bänken verantwortlich ist. Ferner fragt er, ob das Architekturbüro einfach eine Winkelstützmauer zum Ausgleich des Höhenunterschiedes zwischen dem Kornmarkt und der Straße „Am Gräslein“ planen kann. Auch seine Fraktion wird diesem Nachtragsobjektplan nicht zustimmen und er bittet die Verwaltung um genauere Sachabklärung und Verantwortungsprüfung.
StR Würffel 31.42 ist der Meinung, dass es auch möglich sein kann, dass die Firma Strabag in Kenntnis der Unterlagen vielleicht ein zu günstiges Angebot abgegeben hat um damit andere Firmen, die diese Probleme erkannt haben, unterbieten zu können. Er denkt, dass hier im Vorfeld einiges nicht beachtet wurde.
Herr BM 35.21 möchte wissen, ob eine Firma, die bei der Angebotserstellung erkennt, dass es sich nicht um normgerechte Teile handelt, nicht sofort Bedenken geltend machen muss. Sollte dies strittig sein, müsste eine genaue Überprüfung erfolgen.
StR Baumann 35.59 erklärt, dass es hier Überprüfungsbedarf gibt. Bei dem Punkt mit dem Ersatz der Dränbetonschicht durch eine bitum. Tragschicht trägt die Verwaltung die Verantwortung. Aus Zeitmangel ist bei dieser Maßnahme kein idealtypischer Ablauf möglich gewesen. Ideal wäre ein gutes Jahr Vorbereitungsarbeit, um dann relativ zügig zu bauen. Außerdem gibt er zu bedenken, dass insgesamt sehr viele verschiedene Stellen an einer solchen Maßnahme mit dem Architekten zusammenarbeiten.
StR Wolff 38.50
StR Baumann 39.40
Hr. Kluge, T 39.50 erläutert Einzelheiten über die technische Entscheidung zu der Dränbetonschicht, die im Tiefbauamt getroffen wurde.
Herr BM 41.37
StR Hamburger 41.58 ist der Meinung, dass Mehrkosten, die bei einer Maßnahme auftreten, an anderer Stelle eingespart werden müssen. Er versteht nicht, warum eine 10 cm dicke Bitumenschicht 36.000 € mehr kostet als eine 15 cm dicke Dränbetonschicht.
StR Sendner 46.50 schlägt vor, diesen Nachtragsobjektplan abzulehnen und bittet die Verwaltung, die Forderungen der Fa. Strabag rechtlich nachzuprüfen und sie evtl. zu belangen. Er stellt hiermit den Antrag an die Verwaltung die Angelegenheit noch einmal zu überarbeiten und im nächsten Bau- und Vergabeausschuss vorzulegen.
Herr BM 48.13 ergänzt, dass es noch strittige Punkte zwischen der Verwaltung und der Baufirma in diesem Nachtragsobjektplan gibt, die geklärt werden müssen. Dies sollte bei der nochmaligen Überprüfung mit berücksichtigt werden. Er lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
StR Dötschel 49.58
StR Hamburger 50.15
StR Sendner 50.53
Herr BM 51.10
StR Scholz 52.51
Beschluss: (Beilage 3a.5) - beschlossen mit 7
Gegenstimmen –
TOP 3b: 53.12
Straßenbaumaßnahme „Aufseßplatz zwischen Peter-Henlein-Straße und
Breitscheidstraße (BA 1 bis 4)“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 53.20 erläutert den Sachverhalt.
StR Wolff 56.30 erklärt, dass seine Fraktion diesmal nicht gegen den Objektplan stimmen wird.
StR Gradl 56.57 erklärt, dass seine Fraktion zustimmen wird. Er bittet aber die Verwaltung nachzuprüfen, ob es nicht möglich ist, die Bäume erst entsprechend dem Baufortschritt zu fällen.
StR Hamburger 57.44 möchte wissen, ob es nicht möglich ist, mit den bauausführenden Firmen einen Festpreis auszuhandeln, um im finanzierbaren Rahmen zu bleiben.
StR Würffel 59.43 würde es begrüßen, wenn auf Grund der Gestaltungsvorstellungen der Architekten in der Bauausführung kostentreibende Probleme entstehen, diese frühzeitig im Bau- und Vergabeausschuss bekannt gegeben oder zumindest informell den jeweiligen Sprechern der Fraktionen mitgeteilt werden. Außerdem fragt seine Fraktion an, ob die Bauabschnitte 1 und 2 ausgetauscht werden können. Des weiteren möchte er wissen, ob Nutzungsvereinbarungen mit Anliegern am Aufseßplatz getroffen wurden und wie diese finanziell geregelt werden.
StR Baumann 61.56 erklärt, dass die Bäume nicht bauabschnittsweise gefällt werden können, da diese aus naturschutzrechtlichen Gründen nur in einer bestimmten Zeit gefällt werden dürfen und auch Platz für die Baustelleneinrichtungen geschaffen werden muss. Außerdem würde die zeitversetzte Fällung die Maßnahme nur verteuern. Die Frage, ob die Bauabschnitte 1 und 2 getauscht werden können, verneint er, weil es zu Zeitverzögerungen führen würde. Außerdem soll der Bau des Platzes von der Mitte aus durchgeführt werden, so dass die Außenanschlüsse stimmen. Zu der Frage, ob die Nutzungsvereinbarungen schon eingeplant sind, kann er keine genaueren Angaben machen. Die angegebenen Kosten sind nicht nur vom Architekten übernommen, sondern bereits vom Tiefbauamt geprüft. Es kommen aber noch die Kosten für die Straßenanschlüsse hinzu.
Herr BM 65.01 regt an, bei Mehrkosten für ein Projekt gleichzeitig Einsparungen an anderer Stelle gegenüber zu stellen, so dass die absolute Bausumme eingehalten werden kann.
StR Hamburger 66.10 möchte wissen, wie hoch die voraussichtlichen Kosten für die Straßenanschlüsse sind, um einen Überblick über die Gesamtkosten für diesen Platz zu bekommen.
StR Baumann 66.40 sagt zu, bei Vorliegen der Kosten für die Straßenanschlüsse in einem der nächsten Bau- und Vergabeausschüsse zu berichten. Ebenso nimmt er die Anregung auf, bei finanziellen Verengungen die Sprecher der Fraktionen zu informieren.
Herr BM 67.32
Beschluss: (Beilage 3b.4) - einstimmig -
I a. Auflagen
TOP 4: 67.40
Niederschrift über die 12. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 27.05.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 01.Juli 2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger