Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses (SUN) (30.06.2003)

Niederschrift öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Niederschrift

über die

10. Sitzung des Werkausschusses für den

Stadtentwässerungsbetrieb

vom 1. Juli 2003

- öffentlich -

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- Anwesenheitsliste -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther

erster Werkleiter: berufsm. Stadtrat Webersinn

Mitglieder: Stadtrat Fett “ Brehm (ab 15:13) “ Höffkes “ Pfadenhauer “ Scholz “ Sendner “ Gradl “ Hamburger “ Nitsch i.V. Dötschel “ Wolff Stadträtin Grützner-Kanis “ Soldner i.V. Würffel “ Zadek

Sonstige Teilnehmer: StEB Herr Dr. Abendt StEB Herr Appel StEB Herr Pommer StEB Herr Döpfer StEB Herr Funk

Beginn der Sitzung: 15:21 Uhr Ende der Sitzung: 16:08 Uhr Schriftführerin: Payne

  1. Jahresabschluss und Lagebericht 2002 ________________________________________________________________

Herr Appel 00:00:19

erläutert den Sachverhalt anhand von Folien (siehe Anlage 1).

Herr Hocker (KPMG) 00:15:38

erläutert den Sachverhalt anhand von Folien (siehe Anlage 2).

StR Wolff 00:28:56

fragt an, ob die Beschäftigten, die vor dem 01.01.1996 in den Ruhestand versetzt wurden, im städtischen Haushalt rückgestellt sind? Ferner möchte er wissen, ob diese Rückstellungen angepasst werden oder auf dem Stand von 1998 bleiben?

Herr Appel 00:30:18

erklärt, dass diese Rückstellungen die Zahlungen an Beamte und Arbeiter betreffen, die diese Altversorgungsregelung hatten. Diese zahlt StEB durch laufende Versorgungsbezüge. Dafür wurden aber keine Rückstellungen gebildet. Er fügt hinzu, dass diese den städtischen Haushalt nicht belasten, sondern Bestandteil der Gebührenkalkulation sind. Ferner gibt er an, dass die Richtlinien die Berechnungsgrundlage für die Rückstellungen sind. Diese werden alle paar Jahre überarbeitet. Der Rückstellungsbedarf wird jährlich verpflichtend überprüft.

StR Gradl 00:33:40

stellt fest, dass der Straßenentwässerungsanteil deutlich unter dem Planansatz liegt. Er möchte wissen woher das kommt. Ferner bedankt er sich im Namen seiner Fraktion bei den Beschäftigen des StEB.

Herr Appel 00:34:34

erklärt, dass es sich hier nur um eine Flächenschätzung handelt. StEB berechnet den Straßenentwässerungsanteil anhand der Ist-Kosten. Die Berechnung hierzu ist schwierig zu erfassen.

StR Gradl 00:36:16

hat es nicht richtig verstanden und fragt hierzu nochmals nach.

Herr Appel 00:36:34

erläutert nochmals genauer die Berechnung und fügt hinzu das der Straßenentwässerungsanteils anders als die Niederschlagswassergebühr berechnet wird.

StR Wolff 00:37:57

hält es für eine hohes Risiko keine Rückstellungen für Pensionen zu haben.

Herr Hocker (KPMG) 00:39:25

gibt an, dass die Behandlung der Altpensionsrückstellungen ein handelsrechtliches Wahlrecht ist, welches sich aus § 28 HGB ergibt. Der StEB hat im Zuge der Gründung dieses Wahlrecht ausgeübt dies nicht anzusetzen.

Herr Appel 00:39:54

zur Frage des Risikos antwortet er, dass der jährliche Versorgungsbezugsbetrag überschaubar ist, da dieser Personenkreis immer weniger wird.

Herr BM 00:41:22

lässt sodann abstimmen. Einstimmig begutachtet, entsprechend Vorschlag der Verwaltung. Siehe beiliegenden Abdruck des Gutachtens.

  1. Änderung von Stadtrecht hier: Erlass einer Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Nürnberg (EntwässerungsGebS – BGS-EWS/FES) __________________________________________________________________

  2. Änderung von Stadtrecht hier. Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Nürnberg (EntwässerungsS – EWS) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2002 __________________________________________________________________

TOP 7 und 8 werden zusammen begutachtet!

Herr Webersinn 00:41:49

gibt an, dass es sich hier um eine Anpassung handelt. Bei TOP 8 wird in der Satzung § 17 Abs. 4 unter „Zahl der Regeluntersuchungen pro Kalenderjahr max.“ ergänzt. Bei § 17 Abs. 5 entfällt „wobei mindestens eine Regeluntersuchung im Jahr erfolgt“.

StR Gradl 00:45:07

bedankt sich bei der Verwaltung. Er verweist auf den Antrag „Gleichbehandlung bei der Frist der Wiederholungsprüfungen für Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten“ seiner Fraktion. Möchte wissen, ob es schon konkrete Termine gibt, wann Gebersdorf hierbei auch berücksichtigt wird.

Herr Funk 00:46:00

gibt an, dass es hierfür noch keinen konkreten Termin gibt.

Herr BM 00:47:01

lässt sodann abstimmen. Einstimmig begutachtet, entsprechend Vorschlag der Verwaltung. Siehe beiliegende Abdrucke der Gutachten.

Auflage

00:47:16

  1. Niederschrift über die 9. Sitzung des Werkausschusses vom 29. April 2003 (öffentlicher Teil) __________________________________________________________________

Vorstehend genannte Niederschrift ist heute ohne Erinnerung aufgelegen.

Nürnberg, 01.07.2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

erster Werkleiter: Schriftführerin: gez. Webersinn gez. Payne

Beilage 11

B e s c h l u s s

des Werkausschusses (StEB)

vom 16.09.2003

- öffentlich -

I. Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Werkausschusses vom 1. Juli 2003 (öffentlicher Teil) ist heute ohne Erinnerung aufgelegen.

II. BgA/S zur Bereithaltung der Niederschrift in der nächsten Stadtratssitzung

Der Vorsitzende: erster Werkleiter: Schriftführerin: i.V. gez. Förther gez. Webersinn gez. Payne

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