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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (22.07.2008)

Niederschrift öffentlich

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über die

2. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 22.07.2008

- öffentlich -

Vorsitzender: Stadtrat Höffkes Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadträtin Soldner Stadtrat Agathagelidis Stadträtin Zadek Stadtrat Hamburger entschuldigt Stadträtin Kayser Stadtrat Ziegler bis 17.40 Stadtrat Thiel Stadtrat Höffkes Stadträtin Hölldobler-Schäfer Stadtrat Krieglstein Stadträtin Rauch Stadtrat Sendner Stadtrat Wolff Stadtrat Prof. Dr. Beck

Sonstige Teilnehmer: H Herr Vinzl H Frau Waldmann Geo Herr Seidler T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 17.13 Uhr Ende der Sitzung: 18.03 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

StR Höffkes eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 2. Sitzung des Bauund Vergabeausschusses – 22.07.2008 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

StR Gradl 00.30 stellt den Geschäftsordnungsantrag den TOP 27 aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vorzuziehen.

StR Höffkes 00.45 lässt über den Antrag abstimmen:

Beschluss: - einstimmig -

Die Tagesordnung wird wie folgt ergänzt:

TOP 10a: Einhaltung der Tariftreueerklärung auf städtischen Baustellen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 9. Mai 2008

TOP 1: 01.15

IZBB-Maßnahmen – Aktueller Sachstand

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.03.2008

StR Baumann 01.30 erläutert den Sachverhalt.

StR Höffkes 09.30

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 2: 09.40

Bauliche Situation der Turnhalle am Hopfengartenweg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.06.2008

StR Baumann 09.50 verweist auf den Bericht.

StR Sendner 09.55 bittet darum, die Maßnahme so schnell als möglich fertig zu stellen und hält einen Sanierungszeitraum von 2 Jahren für Sanitäranlagen für viel zu lang.

H. Vinzl, H 11.25 antwortet, dass diese Maßnahme in Abstimmung mit der Schule aufgrund der geringen Unterhaltsmittel Stück für Stück erledigt wird. Die Duschen und

Toiletten wurden erst dieses Jahr saniert. Im Rahmen des Möglichen wird die Maßnahme so schnell es geht erledigt.

StR Höffkes 12.05

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 3: 12.15

Neues Gymnasium Nürnberg, Weddigenstraße 21, Schaffung von Räu-

men für die ganztägige Betreuung

hier: 2. Nachtragsobjektplan

StR Baumann 12.25 erläutert den Sachverhalt.

StR Höffkes 14.55

Beschluss: (Beilage 3.2) - einstimmig -

TOP 4: 15.05

Labenwolf-Gymnasium, Labenwolfstr. 10, Schaffung von Räumen für

die ganztägige Betreuung

hier: Nachtragsobjektplan

StR Baumann 15.15 erläutert den Sachverhalt.

StR Höffkes 16.55

Beschluss: (Beilage 4.1) - einstimmig -

TOP 5: 17.10

Kostensituation Meistersingerhalle

hier: Mündlicher Bericht

StR Baumann 17.15 erläutert den Sachverhalt zur Brandschutzsanierung der Abschnitte 1 und 2 und der Sanierung der Dächer. Die Kostenhochrechnungen liegen nun vor und bewegen sich innerhalb der Erwartungen der Verwaltung. Allerdings läuft die Elektroinstallation kostenmäßig völlig aus dem Ruder, weil entgegen der Annahme der Verwaltung, die Verteiler der Fehlerstromschutzschalter denkmalgerecht eingebaut werden müssen. Die Differenz der Kosten beträgt 766.000,- EUR.

StR Gradl 21.20 stellt fest, dass die Verwaltung nichts dafür kann, dass die Meistersingerhalle 2007 als Einzeldenkmal eingestuft wurde.

StR Wolff 21.45 möchte wissen, was mit der Meistersingerhalle passiert wäre, wenn der Stadtrat die Brandschutzsanierung abgelehnt hätte und bittet um genauere Erläuterung wie die hohen Kosten der Brandschutzmaßnahmen finanziert werden sollen.

StR Sendner 24.40 bittet um Benennung des Urhebers der Installation.

StR Baumann 25.00 antwortet, dass bei einer Ablehnung des Stadtrates zur Sanierung der Meistersingerhalle, diese gesperrt worden wäre. Der Urheber der Installation ist das Deutsche Institut für Normung. Dort werden ständig kostenerhöhende neue Normungen entworfen, die dann als DIN- Norm Gültigkeit haben. Sie ist zwar eine Regel der Technik, es müssen sich aber auch alle privaten Bauherren danach richten.

H. Vinzl, H 28.30 ergänzt zur Finanzierung, dass für die Meistersingerhalle eine Sanierungspauschale im MIP eingestellt ist, aus dieser in Abstimmung mit der MSH in den nächsten Jahren die Kosten finanziert werden.

StRin Zadek 29.05 möchte wissen, wie lange die Verzögerung voraussichtlich dauern wird.

H. Vinzl, H 29.55 antwortet, dass während der Brandschutzsanierung keine Verzögerungen entstehen. In den Bereichen, in denen jetzt nicht saniert wird, müssen in den nächsten Jahren Stück für Stück die Kabel der DIN-Norm angepasst werden. Eine potentielle Gefahr besteht nicht.

StR Höffkes 31.45

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 6: 31.55

Rad-/Gehweg Liegnitzer Straße zwischen Gleiwitzer Straße und Oelser

Straße, Sanierung

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.02.2008

StR Baumann 32.10 verweist auf den Bericht.

StRin Grützner-Kanis 32.20 möchte eine genauere Zeitangabe für den Beginn der Arbeiten und die damalige Kostenersparnis wissen.

StR Baumann 33.15 antwortet, dass die Kostenersparnis aus der Differenz zwischen Asphalt und wassergebundener Decke war. Einen genaueren Termin über den Beginn der Arbeiten sagt er schriftlich zu.

StR Höffkes 33.50

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 7: 33.55

Straßenbau – Optimierte Gehwegabsenkungen

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.05.2008

StR Baumann 34.05 verweist auf den Bericht.

StR Sendner 34.15 beantragt, bei Straßenbaumaßnahmen die Gehsteige generell an Kreuzungen mit abzusenken.

H. Kluge, T 35.30 antwortet, dass Gehwege dann abgesenkt werden, wenn bei Straßenbaumaßnahmen auch in den Gehwegbereich eingegriffen wird. Andernfalls kann eine Absenkung aus Kostengründen nicht gemacht werden.

StR Sendner 36.15 entgegnet, dass eine Gehwegabsenkung nur 470,- EUR kostet und seiner Meinung nach bei einer Straßenbaumaßnahme die Kosten nicht wesentlich verteuert.

StR Gradl 37.10 ging bisher immer davon aus, dass Gehwegabsenkungen dann erfolgen, wenn bei einer Straßenbaumaßnahme Gehwege mit betroffen sind.

H. Kluge, T 37.30 antwortet, dass bei kleineren Maßnahmen, bei denen nicht flächig in den Gehweg eingegriffen wird, auch keine Gehwegabsenkung vorgenommen wird, weil die Kosten hierfür deutlich mehr als 470,- EUR wären. Wenn aber flächig saniert wird, werden auch die Gehwegabsenkungen gemacht.

StR Höffkes 38.05

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 8: 38.10

U-Bahn Nürnberg

Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen A) – E)

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 38.20 verweist auf die Vorlage.

StR Gradl 38.50

StRin Zadek 39.10 möchte wissen, ob es schon ein Farbkonzept gibt.

StR Wolff 39.55 möchte ebenfalls wissen, wie die Farbgestaltung aussehen soll.

H. Kluge, T 40.40 antwortet, dass die Wände im Regelfall gefliest sind. Es geht um die farbliche Behandlung der Decken, um mehr Helligkeit zu erzeugen. Deshalb wird die Beleuchtung an bestimmten Punkten verbessert und die Decken möglichst hell gestrichen, um eine gute Lichtreflexion zu erreichen.

StRin Zadek 41.20 regt eine gut harmonierende Farbgestaltung jedes einzelnen Bahnhofes an.

StR Baumann 41.40 erläutert, dass es eine Auffrischung wird, die sich sehr stark am Bestand orientiert.

StR Höffkes 42.40

Beschluss: (Beilage 8.2) - einstimmig -

TOP 9: 42.55

Jahresbericht 2007 des Tiefbauamtes

StR Baumann 43.00

StR Gradl 43.45

StR Wolff 44.00 bedankt sich für den Bericht.

StR Höffkes 44.50

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 10: 45.00

Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen

und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch

(GutachterausschussV)

hier: Berufung von Gutachtern des Gutachterausschusses für Grund-

stückswerte gemäß § 3 GutachterausschussV

StR Baumann 45.20 verweist auf die Vorlage.

Beschluss: (Beilage 10.1) - einstimmig -

TOP 10a: 45.45

Einhaltung der Tariftreueerklärung auf städtischen Baustellen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 9. Mai 2008

StR Baumann 46.10 erläutert den Sachverhalt.

StR Gradl 48.25 bedauert, dass selbst diese kleine Möglichkeit der Einflussnahme nicht mehr gegeben ist.

StR Höffkes 48.45

Beschluss: - keiner, da Bericht -

Auflagen

TOP 11: 49.00

Widmung, Umstufung, Widmungserweiterungen, Teileinziehung und

Einziehung von Straßen

- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

StR Baumann 49.10 verweist auf den Bericht.

StR Höffkes 49.30

Beschluss: (Beilage 11.1) - einstimmig -

Nürnberg, 22. Juli 2008 Der Vorsitzende: i.V. gez. Höffkes

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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