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über die
1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 10.06.2008
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadträtin Soldner Stadtrat Agathagelidis Stadträtin Zadek Stadtrat Hamburger Stadträtin Kayser Stadtrat Ziegler Stadtrat Fett i.V. StRin Alesik Stadtrat Höffkes Stadträtin Hölldobler-Schäfer Stadtrat Krieglstein Stadträtin Rauch Stadtrat Sendner Stadtrat Wolff Stadtrat Prof. Dr. Beck
Sonstige Teilnehmer: H Herr Vinzl H Frau Waldmann T Herr Fischer T Herr Dehmer
Beginn der Sitzung: 15.13 Uhr Ende der Sitzung: 16.33 Uhr
Schriftführerin: Wolfinger
Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 10.06 2008 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.13 Uhr -
StR Gradl 00.20 beantragt zur Geschäftsordnung die Vertagung von
TOP 5: Elisabeth-Selbert-Platz und Weg zwischen U-Bahnhof Langwasser-
Gemeinschaftshaus/Ausgang Süd und Nord
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.12.2007 und
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion von 11.04.2008
und
TOP 6: Sanierung Rad- und Gehweg Liegnitzer Straße
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.02.2008
da die umfangreichen Unterlagen als Tischvorlage nachgereicht wurden.
BM Förther lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.
Beschluss: - einstimmig –
StR Sendner 02.00 beantragt zur Geschäftsordnung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Schnellstmögliche Vergabe der noch ausstehenden Renovierungsarbeiten von sanitären Einrichtungen der Turnhalle am Hopfengartenweg“
hier: Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.06.2008
Herr BM 02.30
StR Hamburger 02.40
StR Baumann 03.10
Herr BM lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Beschluss: - mehrheitlich abgelehnt –
TOP 1: 04.00
Hochbau-Baupauschale 2008
hier: 1. Sachstand
StR Baumann 04.05 erläutert den Sachverhalt.
StRin Zadek 07.40 möchte wissen, weshalb das Deutsch-Russische Kulturzentrum (Nr. 808.3) aus der Hochbau-Baupauschale 2008 herausgenommen wurde.
StR Sendner 08.00 bittet um Bericht über den aktuellen Stand der Umbaumaßnahme Schnieglinger Straße (408.1). Außerdem möchte er wissen, weshalb das Deutsch-Russische Kulturzentrum in der Hochbau-Baupauschale enthalten ist und bittet um genaue Erläuterung der Kostensituation.
StR Wolff 09.30 schließt sich den Fragen von StR Sendner an.
StR Baumann 10.40
H. Vinzl, H 11.20 antwortet zum Deutsch-Russischen Kulturzentrum, dass es sich hier um keine Baumaßnahme, sondern um einen Zuschuss handelt, der in die Baupauschale eingestellt und bereits ausbezahlt wurde. Des weiteren erläutert er Einzelheiten zur Umbaumaßnahme Schnieglinger Straße und zum Austausch von Maßnahmen in der Baupauschale.
StR Hamburger 18.15 möchte wissen, ob gewährleistet ist, dass die auf das Jahr 2009 verschobenen Maßnahmen in der Baupauschale 2009 enthalten sind.
StR Wolff 19.00 möchte zur Maßnahme „StB Katharinenkloster“ wissen, ob die Kältemaschine nachträglich eingebaut oder erst nach dem Abbruch des Luitpoldhauses installiert wird.
H. Vinzl, H 19.50 antwortet, dass die verschobenen Maßnahmen noch nicht in der Baupauschale 2009 enthalten sind, weil die Verschiebungen erst nach Aufstellung der Baupauschale erfolgten. Es gibt aber die Möglichkeit, diese Maßnahmen in die Baupauschale 2010 aufzunehmen (die bereits im Herbst 2008 aufgestellt wird) und im Vorfeld mit den Maßnahmen im Sommer 2009 schon zu beginnen.
Die Kältemaschine bei der Maßnahme „StB Katharinenkloster“ wird erst beim Umbau des Luitpoldhauses im Katharinenkloster installiert, da sie das Luitpoldhaus vom Katharinenkloster aus mit versorgt. Es ist eine Sanierung im Bestand.
StR Hamburger 22.20 zweifelt die Prioritäten der Maßnahmen in der Baupauschale an, wenn verschiedene Maßnahmen einfach auf das nächste Jahr verschoben werden können.
H. Vinzl, H 25.05
Herr BM 25.15
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 2: 25.25
Allgemeine Hochbau-Baupauschale 2009
hier: Beschluss des Entwurfs
StR Baumann 25.30 verweist auf die Vorlage.
StR Sendner 26.40 bittet die Verwaltung einen Vorschlag zu machen, um nächstes Mal einen höheren Ansatz der Baupauschale zu erreichen.
StRin Soldner 27.50 hat 2 Detailfragen zu dem Bereich Ref. V: 1. Weshalb stiegen die Kosten bei der Maßnahme „Bertha-von-Suttner- Straße, Kinder- und Jugendhaus“ (509.2) von 60.000,- € auf 120.000,- € ? 2. Weshalb steht die Maßnahme „SHA, Luisenstraße“ in der Baupauschale mit Kosten von 120.000 €, obwohl sie in der Baupauschale 2008 mit dem Vermerk „erledigt wegen Hausverkauf“ steht ?
StRin Grützner-Kanis 28.55 möchte wissen ob gewährleistet ist, dass der um 250.000 € erhöhte Betrag für die Baupauschale 2009 bei der Friedhofsverwaltung bleibt.
StR Baumann 30.00 antwortet zur Frage von StR Sendner, dass mit der einstimmigen Unterstützung des Stadtrates versucht werden kann, eine Anhebung der Baupauschale zu erreichen.
H. Vinzl, H 30.45 erläutert Details zur Entwicklung der Baupauschale. Zu den Fragen von StRin Soldner antwortet er, dass nach den Abfragen der verschiedenen Geschäftsbereiche nur grobe Kostenschätzungen vorgenommen werden. Nach den Begehungen werden die Prioritätenlisten erstellt. Erst nach Fertigstellung der Prioritätenlisten werden genaue Planungen und Kostenberechnungen durchgeführt. Zur Frage von StRin Grützner-Kanis antwortet er, dass der in der Baupauschale eingestellte Betrag von 250.000 € bei der Friedhofsverwaltung bleibt.
StR Sendner 35.30 bemerkt, dass letztes Jahr auf Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses die Baupauschale auf 4,2 Mio. EUR angehoben wurde.
StRin Soldner 36.05
H. Vinzl, H 36.20 antwortet zur Luisenstraße, dass ein Verkauf angedacht war, sich aber zerschlagen hat.
StR Baumann 37.00
Herr BM 37.20
Beschluss: (Beilage 2.4) - einstimmig -
TOP 3: 37.25
Straßenbaumaßnahme „Röthenbach-Ost, Stichstraßen und Wege“
hier: Nachtragsobjektplan
StR Baumann 37.35 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 39.15 bittet darum, nicht die geplante Bauzeit von 24 Jahren auszunutzen, da die Straßenerschließung vor dem Bau des letzten Hauses fertig sein sollte.
StR Baumann 40.30 antwortet, dass die Zahl 24 keine Zielzahl ist.
StR Hamburger 41.30 kann die Berechnung der Kosten auf die Laufzeit von 24 Jahren nicht nachvollziehen.
Herr BM 44.25
StR Baumann 44.50 antwortet nochmals, dass die Bauzeit eine reine zeitliche Vorausschau darstellt.
Herr BM 45.25
Beschluss: (Beilage 3.1) - -einstimmig -
TOP 4: 45.45
Lärmschutz am Nordwestring
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.02.2008
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.02.2008
StR Baumann 45.50 erläutert den Sachverhalt.
StR Gradl 48.15 ergänzt, dass eine Lärmentlastung von 3 dB eine gefühlte Halbierung des Lärms ist.
StR Baumann 48.35
Herr BM 49.00
Beschluss: - keiner, da Bericht –
TOP 5: - vertagt -
Elisabeth-Selbert-Platz und Weg zwischen U-Bahnhof Langwasser-
Gemeinschaftshaus/Ausgang Süd und Nord
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.12.2007 und
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion von 11.04.2008
TOP 6: - vertagt -
Sanierung Rad- und Gehweg Liegnitzer Straße
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.02.2008
TOP 7: 49.05
Ausbau der Ostendstraße zwischen Teutonenstraße und Cherusker-
straße
Erneuerung von zwei Straßenbrücken über die DB
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 49.10 erläutert den Sachverhalt.
StRin Soldner 49.50 möchte wissen, ob die DB eine zinslose Vorfinanzierung der Stadt verlangen kann. Es gibt einige andere Projekte, bei denen die Stadt seit Jahren darauf wartet, dass die DB tätig wird.
StR Sendner 50.50 möchte wissen, wie hoch die Beteiligung der Bahn ist.
StR Wolff 51.25 findet die Haltung der Bahn nicht verständlich, da sie ein Änderungsverlangen für die beiden Brücken gestellt hat und möchte wissen, ob die Kreuzungsvereinbarungen schon verhandelt sind. Außerdem bittet er um Erläuterung der Modalitäten über den in der Vorlage genannten an die DB zu zahlenden Ablösebetrag.
H. Fischer, T 52.30 erläutert den Sachverhalt der Kostenteilung.
StR Hamburger 53.35 möchte wissen, was geschehen würde, wenn das Änderungsverlangen der DB nicht umgesetzt wird, sondern die Brücken im Bestand saniert werden.
StR Sendner 54.55 bittet um eine Erklärung, welcher Zusammenhang zwischen der zum 01.01.1994 erfolgten Brückenübergabe der Bahn an die Stadt und der nun geforderten Ablöse besteht.
StR Baumann 55.40 antwortet, dass die Grundzüge der Finanzierung im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt sind. Die Ablösung hat mit der Unterhaltspflicht zu tun, die bei der Stadt liegt. Die Stadt erspart sich durch den Neubau Unterhaltsaufwendungen. Über die zinslose Vorfinanzierung wird in den nächsten Tagen nachverhandelt. Die Verhandlungspartner wissen, dass die Brücken dringend saniert bzw. ausgebaut werden müssen und nutzen ihre Verhandlungspositionen. Bei einer Nichtumsetzung des Änderungsverlangens der Bahn könnte die Ostendstraße nicht saniert werden, da auch die Stadt ein Änderungsverlangen gestellt hat.
H. Fischer, T 58.40 erläutert Details der Änderungsverlangen von beiden Seiten und der Regelung der Finanzierung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.
StR Hamburger 60.05 fragt nach, ob bei einem Neubau der Brücke der Unterhalt auf die DB übergeht.
StR Baumann 61.15 verneint die Frage und erläutert, dass der Betrag von 1,48 Mio. € ein Vorteilsausgleich für eine neuwertige Brücke ist.
StR Höffkes 61.50 möchte wissen, auf welcher Grundlage die DB von der Stadt ein zinsloses Darlehen fordern kann.
StR Wolff 63.05 bittet um Erläuterung der Kosten und des Vorteilsausgleichs an die Bahn.
StR Baumann 66.15 antwortet, dass es keine Rechtsbasis für ein zinsloses Darlehen gibt und eine reine Verhandlungsposition ist. Zur Frage von StR Wolff erläutert er nochmals, dass der Betrag von 1,48 Mio. € ein Vorteilsausgleich für die Neuwertigkeit dieser Brücken ist. Dies ist auch ein Bestandteil in den Richtlinien zum Eisenbahnkreuzungsgesetz.
H. Fischer, T 67.50 erklärt Details zu den Kosten und dem Vorteilsausgleich.
StRin Grützner-Kanis 69.10 schlägt vor, eine verständliche schriftliche Erläuterung zur Finanzierung im nächsten Ausschuss vorzulegen.
StR Gradl 70.50 erläutert nochmals die Situation und weist darauf hin, dass alles im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt ist.
StR Krieglstein 72.40 bittet die Verwaltung einerseits Verhandlungen über das geforderte zinslose Darlehen zu führen und andererseits, künftig besser erläuternde Vorlagen zu fertigen. Seiner Meinung nach gibt es keine Grundlage für ein zinsloses Darlehen.
Herr BM 74.05
StR Höffkes 74.15 sind die Zusammenhänge des Vorteils nicht ganz nachvollziehbar.
StR Baumann 74.50 antwortet, dass sich der Vorteil auf das neue Bauwerk gegenüber dem alten Bauwerk bezieht. Über die Dimension des Zinswertes von ca. 25.000,- bis 30.000,- € wird morgen noch einmal verhandelt. Die Regeln für den Ausgleich „Neues Bauwerk“ gegenüber dem „Alten Bauwerk“, sowie der Begriff „Vorteil“ sind ganz klar im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt.
Herr BM 76.25
Beschluss: (Beilage 7.3) - mit 1 Gegenstimme
beschlossen –
und sagt zu, das Verhandlungsergebnis mit den gesetzlichen Grundlagen nachzureichen.
Prof. Dr. Beck 77.05 schlägt vor, dass die Verwaltung im Hinblick auf zukünftige Fälle darüber nachdenkt, gegen das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu klagen.
Herr BM 77.35 antwortet, dass es für die Stadt als Kommune sehr schwer ist, es müsste über den Städtetag laufen.
StR Gradl 77.50 ergänzt, dass es früher eine umgekehrte Situation gab.
TOP 8: 78.35
Röthenbacher Landgraben – Neubau Dreifachturnhalle
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2008
StR Baumann 78.45 verweist auf die Vorlage.
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 9: 79.00
U-Bahn Nürnberg
Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen A) – H)
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 79.10 erläutert den Sachverhalt.
Herr BM 80.00
Beschluss: (Beilage 9.2) - einstimmig -
Auflagen
TOP 10: 80.10
Niederschrift über die 66. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 29.04.2008, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 10.06.2008 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger