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über die
66. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 29.04.2008
- öffentlich -
- Anwesenheitsliste -
Vorsitzender: Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann
Mitglieder: Stadtrat Fett i.V. StR Pabst Stadtrat Mägerlein Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Höffkes Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadträtin Wojciechowski Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff
Sonstige Teilnehmer: RA Herr Stengl VMN Herr Süß H Herr Vinzl H Fr. Waldmann T Herr Kluge T Herr Dehmer T/S-1/A Herr Hofmann T/S-1/A Herr Ochsenkühn Sachverständiger Herr Hubert Gastredner: 1. Vors. BV Nbger Westen Herr Peter Büttner
Beginn der Sitzung: 15.48 Uhr Ende der Sitzung: 17.28 Uhr Schriftführerin: Wolfinger
Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 66. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 29.04. 2008 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
- Beginn 15.48 Uhr –
StRin Grützner-Kanis 00.20
Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:
TOP 11a:
Vestnertorbrücke: Erneuerung des Überbaus
hier: Direkter Objektplan
TOP 1: 00.40
Sanierung Kornmarkt – Südseite zwischen Grasersgasse und
Kartäusergasse
hier: Vorortbesichtigung durch den Bau- und Vergabeausschuss
StR Baumann 00.45 erläutert den Sachverhalt.
StR Sendner 06.10 möchte wissen,
- weshalb vor 6 Jahren bei der Gestaltung des Kornmarktes die Zersetzung
der Holzausfachung nicht entdeckt wurde.
- woher die Differenz in der Tiefe kommt zwischen den Angaben des Tief-
bauamtes (Aufgrabungen 6 m) und den Angaben der LGA (Aufgrabungen 9,70 m); ebenfalls gibt es eine Differenz in der Breite (Tiefbauamt 2,50 m, LGA 5,50 m).
- weshalb die lt. LGA untaugliche Injektionsmethode
vergeben wurde
- weshalb der Ausschuss von dem Rechtsstreit zwischen der Stadt Nürn-
berg und der Firma STRABAG nicht unterrichtet wurde
- worin die Ursachen für die schlampigen Ausführungen im Jahr 2002 liegen,
wenn dies lt. Aussage der LGA nicht auf die Baufirma zurückzuführen ist.
- wer im Jahr 2001 den Bodengrund untersucht hat.
möchte wissen, ob zum Zeitpunkt 1974/75, als der Berliner Verbau erstellt wurde, dieser Holzverbau eine anerkannte Regel der Technik war.
StR Wolff 10.50 möchte wissen, ob die Haftungsansprüche gegen die Baufirma oder die Anmeldung eines Haftpflicht-Eigenschadens genauestens überprüft wurden und bemängelt die fehlende Information über den Rechtsstreit zwischen der Stadt Nürnberg und der Fa. STRABAG und dass jetzt ein Vergleich angestrebt wird.
StR Baumann 14.35 antwortet, dass im RWA eine rechtliche Würdigung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der Fa. STRABAG, die nach rechtlicher und technischer Abschätzung der zuständigen Ämter nichts mit der jetzigen Setzung zu tun haben, behandelt worden ist. Aufbauend auf diesem Sachverhalt können erst die Bewertungen getroffen werden. Der Sachverhalt des RWA hat ursächlich nichts mit den jetzigen Setzungen am Kornmarkt zu tun. Die Frage über frühzeitige Entdeckung der Zersetzung der Holzausfachung können nur die Juristen und Techniker beantworten, die damit befasst waren und dies auch begründen können. In der Regel besteht bei einer Platzgestaltung keine Verpflichtung, Tiefenbohrungen unterhalb 2 m an jeder Stelle des Platzes zu machen. Die Diskussion über die zu vergebende Sanierungsmethode kann nicht der Verwaltung angelastet werden, da die Aussage von der LGA, dass die Injektionsmethode untauglich ist und der Auftrag über eine Prüfung durch einen externen Gutachter durch den Stadtrat ziemlich zeitgleich mit der ursprünglich angedachten Vergabe stattfand. Weshalb die LGA zu einer anderen Meinung über die Sanierungsmethode kam, liegt in der Natur der Sache. Jetzt ist es wichtig, zuerst die Ursachenforschung zu betreiben und dann die Entscheidung über die Sanierungsmaßnahmen. Er räumt ein, dass es ein Versäumnis der Verwaltung war, die Ausschussmitglieder nicht über die Ergebnisse im RWA zu unterrichten. Allerdings hat dies inhaltlich nichts miteinander zu tun.
Außerdem antwortet er, dass es keine schlampigen Ausführungen seitens der Baufirma und keine schlampige Bauüberwachung seitens des Tiefbauamtes gab. Es gibt nur eine unerkannte Ursache des Untergrundes.
ergänzt, dass der RWA die Sachlage nicht fachlich beurteilen kann und deshalb die Einigungsfrist soweit hinausgeschoben wird, bis der Bau- und Vergabeausschuss sich fachlich dazu äußert.
Herr Hubert, Sachverständiger 23.05 antwortet, dass der Berliner Verbau damals (1974/75) sowie heute noch Stand der Technik war und ist. Es kommt auf die Holzart und deren Behandlung an, wie lange die verbleibenden Holzbalken halten, bevor sie anfangen sich zu zersetzen. Außerdem spielt es noch eine Rolle, wie lange es dauert, bis der dadurch entstandene Hohlraum sich bis auf die Oberfläche durcharbeitet. Im Falle des Kornmarkts ist der Bodenuntergrund sehr sandig und sollte auf die ganze Tiefe ausgebessert werden. Es dauert ca. 25 – 30 Jahre bis sich ein Hohlraum nach oben durchgesetzt hat. Dies ist fast überall so im Stadtgebiet.
Herr Hubert, Sachverständiger 25.40
möchte wissen, weshalb dann heute immer noch diese Technik angewendet wird.
Herr Hubert, Sachverständiger 26.25 antwortet, dass beim Rückbau das im Boden verbleibende Holz dementsprechend bearbeitet, z.B. chemisch behandelt oder konserviert, werden muss.
StR Gradl 27.20 fasst zusammen, dass der jetzige Schaden von der Baumaßnahme 1974 stammt und nichts mit der Platzgestaltung in 2001 zu tun hat.
StR Sendner 28.30
Herr Hubert, Sachverständiger 29.05
StR Sendner 29.20 ist der Meinung, dass es den Fachleuten hätte bekannt sein müssen, dass nach 27 Jahren Probleme mit dem Berliner Verbau auftreten können und dieser deshalb vor der Platzsanierung auf seine Eignung hätte überprüft werden müssen.
StR Hamburger 31.00 ist der Meinung, dass es nach den Ausführungen von Herrn Hubert nicht zwangsläufig zu den Absenkungen hätte kommen müssen. Es waren unglückliche Umstände und nicht ein bewusstes in Kauf nehmen von evtl. Fehlern seitens der Verwaltung.
H. Kluge, T 35.05 erläutert, dass die Tragfähigkeit des Platzes bei der Übernahme nach dem Bau der Tiefgarage 1975 überprüft wurde und der Platz einwandfrei war. Bis zum Jahre 2002 waren auf diesem Platz keinerlei Veränderungen bemerkbar. Bei der Neugestaltung des Platzes im Jahre 2001 wurde die Tragfähigkeit mit einem entsprechenden bodenmechanischen Prüfverfahren erneut geprüft und stellte sich als einwandfrei heraus. Eine eindeutige Erklärung, weshalb sich der Platz gerade an dieser Stelle senkt ist noch nicht gefunden. Es kann im Vorfeld einer Maßnahme nicht jedes Mal ganz tief gegraben werden, nur um einen eventuell eintretenden möglichen Schaden, der eventuell doch nicht eintritt, zu verhindern. Er betont nochmals, dass die Prüfungen ergaben, dass die Tragfähigkeit des Platzes einwandfrei war. Der Berliner Verbau wird auch heute noch bei fast allen in die Tiefe gehenden Gebäuden verwendet, weil er eine wirtschaftliche und preiswerte Bauweise ist.
möchte wissen, ob es Vorschriften gibt, wie die Hölzer eines Berliner Verbaus zu behandeln sind und wer den Bau abnimmt.
H. Kluge, T 38.35 antwortet, dass der Bau vom Tiefbauamt abgenommen wird.
möchte wissen, ob die Beschaffenheit des Holzes des Berliner Verbaus 1974 am Kornmarkt abgenommen wurden.
H. Kluge, T 38.45 erläutert, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, da diese Bauweise den Regeln der Technik entsprach.
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 2: 39.20
Neubau eines Kinder- und Jugendhauses
Gartenstadt, Trierer Straße
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 39.30 verweist auf die Vorlage.
StRin Soldner 39.50 begrüßt das Vorhaben.
H. Vinzl, H 40.45
Beschluss: (Beilage 2.5) - einstimmig -
TOP 3: 41.50
Ritter-von-Schuh-Platz 24,
Neubau Kindertagessstätte
(3 Gruppen Kindergarten, 2 Gruppen Kinderhort, Familienzentrum)
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 42.00 erläutert den Sachverhalt.
StRin Zadek 43.30 möchte wissen, wie die Kinder mit Behinderung in das Obergeschoss gelangen.
StR Baumann 44.00 verweist auf Seite 2, 3. Absatz.
StR Hamburger 44.25 fragt nach, weshalb das Bauwerk nicht unterkellert wird, um dort die Technikräume unterzubringen und die Anzahl der Räume zu erhöhen.
StRin Soldner 45.45 möchte wissen, ob schon feststeht, wo die Interimsunterkünfte sind, wie die Baustellenzufahrt geplant ist und ob Teile des Annaparks in Mitleidenschaft gezogen werden.
H. Vinzl, H 46.30 antwortet, dass das Siemensgebäude in der Körnerstraße und das MAN- Gelände für die Containeraufstellung angemietet wurden. Der Annapark bleibt unberührt. Zur Unterkellerung erläutert er, dass das Hochbauamt bei Kindertagesstätten sich an ein Raummusterprogramm halten muss, da die Zuschüsse daran gebunden sind.
StR Mägerlein 48.45 fragt nach dem Standort der Sport- und Bolzplätze.
H. Vinzl, H 49.25 antwortet, dass die Sportplätze sich außerhalb des Grundstücks befinden und vollkommen unberührt von der Maßnahme bleiben.
Fr. Waldmann, H 50.20 bestätigt dies.
Beschluss: (Beilage 3.5) - einstimmig -
TOP 4: 50.35
Tillypark – Errichtung einer integrativen Kindertageseinrichtung
Kindergarten 4 Gruppen, Kinderkrippe 2 Gruppen
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 50.40 verweist auf die Vorlage.
lässt über den Antrag des 1. Vorsitzenden des BV Nürnberger Westen, Herr Peter Büttner, ein Rederecht zu diesem Tagesordnungspunkt zu erhalten, abstimmen.
- Einstimmig beschlossen -
H. Büttner, 1. Vors. des BV Nbger. Westen 51.50 erläutert, dass zur nächsten Oberbürgermeisterrunde (ursprünglich am 8. April, verschoben auf den 19. Mai) der Bürgerverein angeregt hat, im Tillypark einen generationsübergreifenden Spielplatz zu errichten. Doch die verbleibende Restfläche im Tillypark von nur noch 1.300 m² reicht dafür nicht aus. Er bittet zu überlegen, wo Spielmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen geschaffen werden können.
erläutert, dass zuerst der Bedarfsträger die Forderungen stellen müsste.
StRin Soldner 55.05 möchte wissen, ob es schon Erfahrungswerte mit einer Stahlbetonkonstruktion aus Halbfertigteilen gibt. Außerdem regt sie mehr Farbgestaltung für die Kindertagesstätte an und stimmt den Ausführungen und Überlegungen des Herrn Büttner nach einem generationsübergreifenden Spielplatz zu. Sie bittet ebenfalls die Verwaltung um Überprüfung.
StR Wolff 57.20 gibt zu bedenken, dass im Hinblick auf die Bevölkerungsverdichtung es nicht versäumt werden sollte, dem Vorschlag des Herrn Büttner nach einer solchen Spielfläche, nachzugehen.
StR Sendner 59.00 möchte wissen, ob es Sinn machen würde, den Bau noch mal umzuplanen und welche Prioritätenverteilung vorgesehen ist.
StR Baumann 60.10 antwortet, dass es im Hinblick auf den Baubeginn im Juni nicht mehr möglich ist, eine neue Planung zu machen. Die Anregungen werden aufgenommen und zu den im städtebaulichen Vertrag ohnehin schon vorgesehenen Maßnahmen überlegt, ob Ergänzungen machbar sind. Vielleicht kann auch durch die Stadt Bauland erworben werden.
H. Vinzl, H 61.10 antwortet, dass eine Umplanung nicht machbar ist, weil es zu einer mindestens 1-jährigen Zeitverzögerung führen würde und außerdem durch die baulichen Vorschriften für eine integrative Einrichtung auch kaum Platz eingespart werden könnte. Es müsste ein anderes Grundstück gesucht werden.
Zur Frage nach den Bauteilen antwortet er, dass solche Bauteile schon in der Helene-Forster-Schule in Röthenbach Ost verwendet wurden und dies eine bewährte Bauweise ist. Die Anregung zur Farbgestaltung wird aufgenommen.
StRin Soldner 63.40 bittet nochmals um Prüfung, ob die Spielfläche nicht doch vergrößert werden kann.
sagt eine Klärung und Information an StRin Soldner zu.
Beschluss: (Beilage 4.4) - einstimmig -
TOP 5: 64.30
Baudenkmale der Stadt Nürnberg
hier: Fortschreibung der Denkmalliste (Stand 01.12.2007)
StR Baumann 64.45 verweist auf die Vorlage.
StRin Zadek 65.35 möchte anhand des Beispiels „Villa Zuckerbär“ wissen, inwieweit die Stadt Nürnberg Möglichkeiten zur Kontrolle oder zum Eingriff hat, um denkmalgeschützte Gebäude auch als Denkmal zu erhalten
StR Wolff 66.55 möchte wissen, ob das Gebäude Bahnhofstraße 4 (Ecke Allersberger Str.) nicht mehr unter Denkmalschutz steht und abgerissen werden kann.
StR Baumann 69.25 antwortet, dass die Stadt Nürnberg kaum Möglichkeiten eines Eingriffes hat, wenn denkmalgeschützte Gebäude vernachlässigt werden.
StR Wolff 71.50
StR Baumann 71.55 antwortet zum Abriss des Postgebäudes, dass es sich hier lt. mündlicher Aussage um den rückwärtigen Gebäudeteil handelt, der abgerissen werden soll. Er sagt eine nochmalige Überprüfung und eine schriftliche Information mit Plan zu.
Beschluss: (Beilage 5.10) - einstimmig -
TOP 6: 72.25
Staatstheater Nürnberg, Generalsanierung 5. BA;
Schauspielhaus und Kammerspiele
hier: Nachtragsobjektplan
StR Baumann 72.35 erläutert den Sachverhalt.
StR Hamburger 74.15 möchte wissen, ob der Zuschuss von 50 % realistisch ist.
StR Baumann 75.00 antwortet, dass dies eine Erwartung der Stadt Nürnberg ist, die durch enge Gespräche mit dem Stiftungsrat und dem Freistaat Bayern unterstützt wird.
StR Hamburger 75.10
StR Baumann 75.15
ergänzt, dass der Zuschuss noch nicht verhandelt ist.
StR Hamburger 75.25
Beschluss: (Beilage 6.3) - einstimmig -
TOP 7: 77.05
Raubtierhaus Tiergarten
StR Baumann 77.15 erläutert den Sachverhalt.
Herr Vinzl, H 79.15 erläutert die neuesten Werte.
Grützner-Kanis 82.25 möchte wissen, wie sich die Stahlnetzkonstruktion nach den neuesten Werten optisch für die Besucher auswirkt.
H. Vinzl, H 83.25 antwortet, dass die Raubkatzen nur hinter der Scheibe sind und die Abtrennung durch das Stahlnetz sich nur oberhalb des Käfigs befindet. Das Netz beeinträchtigt nicht die Sicht auf die Tiere.
Beschluss: - keiner, da Bericht -
TOP 8: 84.20
Straßenbaumaßnahme „Erschließung des SB Warenhauses an der
Fürther Straße im Bereich zwischen der Augsburger Straße und der
Hasstraße“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 84.25 verweist auf die Vorlage.
StR Wolff 84.45 möchte wissen, ob der Investor aus der Finanzierung „Um- und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ die vollen 600.000,- € oder nur einen Anteil davon übernimmt.
StR Hamburger 85.00
H. Kluge, T 85.15 antwortet, dass Vertrag noch nicht ganz ausverhandelt ist. Bisher ist von der Summe von 460.000,- € die Rede. Es müssen erst die Ausschreibungsergebnisse abgewartet und dann mit dem Investor noch nachverhandelt werden.
StR Hamburger 85.30 ist der Meinung, dass der Investor, da es sich ausschließlich um dessen Zwecke handelt, vor der Ausschreibung eine genaue Zusage über seine Kostenbeteiligung geben muss.
H. Kluge, T 86.40 antwortet, dass die Ausschreibung bereits läuft und zeitnah mit dem Investor eine realistische Kostenbeteiligung verhandelt wird.
StR Hamburger 87.20 bittet nachhaltig darum, den Investor für eine genaue Kostenübernahme unter Druck zu setzen.
StR Baumann 88.30 antwortet, dass der Beschluss nur unter Vorbehalt, dass der Investor sich möglichst hoch an den Kosten beteiligt, gefasst werden darf. Gleichzeitig muss eine Ermächtigung an die Verwaltung ausgesprochen werden, den endgültigen Beschluss über eine Dringliche Anordnung laufen zu lassen.
lässt über den Beschluss mit dem Zusatz „Der Bau- und Vergabeausschuss erwartet von der Bauverwaltung als Verhandlungsergebnis eine höchst mögliche Kostenbeteiligung durch den Investor“ abstimmen.
Beschluss: (Beilage 8.3) - einstimmig -
TOP 9: 89.35
Straßenbaumaßnahme „Wilhelm-Spaeth-Straße zwischen Schwan-
hardtstraße und Platz der Opfer des Faschismus“
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 89.40 verweist auf den Sachverhalt.
Beschluss: (Beilage 9.3) - einstimmig -
TOP 10: 89.50
U-Bahnlinie 3, BA 3
Klinikum-Nord – Nordwestring
km 24,964 – km 26,069
hier: Systemplan
StR Baumann 90.10 erläutert den Sachverhalt.
StRin Zadek 95.50
Beschluss: (Beilage 10.3) - mit 1 Gegenstimme
beschlossen -
TOP 11: 96.55
U-Bahnlinie 3, BA 2.1
Gustav-Adolf-Straße – Großreuth
km 17,402 – km 16,333
hier: Systemplan
StR Baumann 97.05 erläutert den Sachverhalt.
Beschluss: (Beilage 11.3) - mit 1 Gegenstimme
beschlossen -
TOP 11a: 98.30
Vestnertorbrücke: Erneuerung des Überbaus
hier: Direkter Objektplan
StR Baumann 98.55 verweist auf die Vorlage.
Beschluss: (Beilage 11a.2) - einstimmig –
Auflagen
TOP 12: 99.25
Niederschrift über die 65. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses
vom 04.04.2008, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.
Nürnberg, 29.04.2008 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther
Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger