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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (29.04.2003)

Niederschrift öffentlich

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11. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 29.04.2003

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Herr Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Webersinn Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett i.V. StR Pabst Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer entschuldigt Stadträtin Rauch i.V. StR Höffkes Stadtrat Scholz i.V. StRin Höfler Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger i.V. StRin Schwarz Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner i.V. StR Dötschel Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul GBA Herr Rothemund GBA Herr Weidenhammer H Herr Vinzl H/B Herr Rasche H/B Herr Wenzel T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.27 Uhr Ende der Sitzung: 16.22 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 11. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 29.04.2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:

TOP 6 a: Dringliche Anmeldung

Termingerechte Fertigstellung des Neubaus der Georg-Ledebour-

Schule

hier: Dringlichkeitsanfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.04.2003

TOP 2: 00.56

Hochbau-Baupauschale 2003

hier: 1. Sachstandsbericht

StR Baumann 01.01 erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorlage.

StR Wolff 03.40 fragt nach, ob es bei dem sog. Männleinlaufen einen Vertrag zwischen der Stadt und der Katholischen Stadtkirche gibt.

StRin Zadek antwortet, dass das Männleinlaufen der Stadt gehört.

Herr Vinzl, H 04.21 erläutert, dass es einige Gebäude in Nürnberg gibt, die in privater Hand sind, aber die Uhren der Stadt Nürnberg gehören. Oft sind es denkmalgeschützte Gebäude. Das Männleinlaufen mit Uhr und Figuren gehört der Stadt Nürnberg, die für den Unterhalt zuständig ist. Die Kirche gehört der katholischen Kirchengemeinde. Nachdem die Kirche mitgeteilt hat, dass sie dieses Jahr die Fassade und den Turm sanieren möchte, musste schnell reagiert und gegen eine Maßnahme ausgetauscht werden.

Herr BM 05.05

Beschluss: - entfällt, da Bericht -

TOP 3: 05.13

Kons-Gebäude; Umbau für die Stadtbibliothek (StB)

5. Realisierungsstufe des Ringtausches HfM/StB

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 05.20 erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass die Konsequenz, ob ein Neubau nicht günstiger wäre, gewissenhaft geprüft wurde. Die Sanierungskosten liegen in einer Größenordnung von 66 % gegenüber einem Neubau. Das Gebäude wurde gründlich durchleuchtet und es ist davon auszugehen, dass die Kosten nicht extrem steigen werden. Außerdem bittet er um einen Beschluss in der ergänzten Form, dass die Genehmigung vorbehaltlich der Mittelfreigabe des Finanzreferates erfolgt.

StR Dr. Helmbrecht 10.43 fragt nach, wie das Dach saniert wird.

StR Sendner 11.07 ist skeptisch, dass es bei den 66 % der Kosten eines Neubaus bleibt. Er möchte wissen, was ein Neubau kosten würde und warum dieses Gebäude unter Denkmalschutz steht. Seiner Meinung nach stehen zu viele Gebäude unter Denkmalschutz.

StR Nitsch 13.27 fand die vorherige Besichtigung des Kons-Gebäudes sinnvoll und würde es begrüßen, dass dies in Zukunft praktiziert wird.

StR Wolff 14.18 erklärt, dass das Kons-Gebäude einen architektonischen Wert hat und deswegen berechtigter Weise unter Denkmalschutz steht. Außerdem meint er, dass die Kostenschätzung in diesem Fall eine Vertrauensfrage ist, vor allem weil vorher sehr gründlich recherchiert worden ist. Allerdings kann man nicht alle evtl. eintretenden Schäden und somit Kostensteigerungen voraussehen. Er möchte wissen, ob es Erkenntnisse gibt, dass der Umbau Luitpoldhaus und der Umbau Pellerhaus tatsächlich notwendig sind, d.h. ob dieser Schritt des Ringtausches abgekapselt wird, um später vielleicht verhindert zu werden.

StR Baumann 18.45 antwortet, dass er keine konkreten Informationen für eine andere Alternative hat. Er kann nur baufachlich feststellen, dass die ganze Ringtauschmaßnahme in sich sehr schlüssig ist. Die Option Musikhochschule ist offen.

H. Vinzl, H 20.45 antwortet, dass das Dach des Kons-Gebäudes gedämmt und neu eingedeckt wird. Er erläutert, dass natürlich immer ein Risiko bei Umbauten besteht. Viele umgebaute Schulen aus der Jahrhundertwende hatten nach der Sanierung den Status eines Neubaus. So wird es auch bei dem Kons-Gebäude sein. Auch bei Neubauten hat man anschließend Unterhaltskosten. Für einen Neubau können nur Richtwerte genannt werden; die Kosten liegen bei mindestens 7 Mio. DM. Die Anregung, mehr Besichtigungen einzuplanen, wird gerne aufgenommen.

StR Dötschel 22.38 erklärt zu der Befürchtung von StR Sendner bezüglich der Kostensicherheit, dass sich bei einem Neubau die Kosten ebenfalls erhöhen können.

Herr BM 23.09

Beschluss: (Beilage 3.5) - einstimmig -

TOP 4: 23.21

Straßenbaumaßnahme "Humboldtstraße zwischen Tafelfeldstraße und

Hummelsteiner Weg" (BA1 + BA2)

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 23.30 erläutert den Sachverhalt.

Herr BM 24.22

Beschluss: (Beilage 4.8) - einstimmig –

TOP 5: 24.30

U-Bahn Nürnberg/Fürth U1 und U2

"Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen"

Funksystem auf den Linien U1 und U2

hier: Objektplan

StR Baumann 24.25 verweist auf die Sachdarstellung.

StR Wolff 25.30 fragt nach, ob Zuwendungen beantragt wurden und in welcher Höhe sie zu erwarten sind.

StR Baumann 25.54 antwortet, dass die Anträge gestellt wurden.

Herr Kluge, T 26.00 erklärt dazu, dass sich die Regierung noch nicht festgelegt hat und dass dies erst gegen Ende dieses Jahres erfolgen wird. Es wird auf Zuschüsse von mindesten 50 % gehofft.

StR Baumann 26.25 erklärt, dass das Haushaltssicherungssystem vorsieht, dass die Ausschreibungen erst erfolgen, wenn die Mittel freigegeben sind, einschließlich der Zuschüsse.

Herr BM 26.37

Beschluss: (Beilage 5.3) - einstimmig -

TOP 6: 26.46

U-Bahn Nürnberg, U1

Nachrüstung eines 2. Treppenaufganges am U1-Bahnhof

Langwasser-Süd und

Nachrüstung einer Fahrtreppe am U1-Bahnhof Frankenstraße

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 26.55 erläutert den Sachverhalt und bittet um Beschluss.

StR Gradl 27.53 möchte wissen, ob die Maßnahme in diesem Jahr noch ausgeführt wird.

Herr Kluge, T 28.03 beantwortet die Frage mit "Ja".

Herr BM 28.06

Beschluss: (Beilage 6.3) - einstimmig –

TOP 6a: 28.15

Termingerechte Fertigstellung des Neubaus der Georg-Ledebour-

Schule

hier: Dringlichkeitsanfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.04.2003

StR Baumann 28.32 erläutert den Sachverhalt und ergänzt, dass der Schulreferent in naher Zukunft zu der Containerfrage im Schulausschuss Stellung nehmen wird.

Herr BM 31.45

StRin Höfler 32.10 bemerkt, dass die Container an der Georg-Ledebour-Schule so lange stehen bleiben, bis die Schule bezugsfertig ist.

StR Wolff 33.10 bemängelt, dass die LGA ihr Gutachten korrigiert hat und fragt nach, ob hier keine Haftung der LGA besteht. Außerdem beantragt er einen Bericht, welche Mehrkosten durch Insolvenzverfahren in den letzten 2 Jahren im Hochbaubereich entstanden sind.

H. Vinzl, H 36.32 erläutert dazu, dass die Fertigstellung in den Weihnachtsferien erfolgt, so dass genügend Zeit für den Umzug und das Lüftungsmanagement bleibt.

Zu dem Gutachten der LGA erklärt er, dass die Korrektur sehr ärgerlich ist, aber es keine Möglichkeiten gibt, den Gutachter haftbar zu machen. Dieser hat einfach auf Grund anderer Rahmenbedingungen ein neues Gutachten erstellt. Die Verwaltung wird zusammen mit Rpr den Vorgang nochmals prüfen.

Herr BM 38.21 hält "Rahmenbedingungen, die sich ändern, weil es regnet", für sehr eigenartig.

H. Vinzl, H 38.35 sagt zu, eine Statistik für die Insolvenzen der letzten 2 Jahre zusammenzustellen. Außerdem erklärt er, dass es sich hier um eine Fördermaßnahme handelt und die Förderung verloren geht, wenn der zweite Anbieter den Auftrag erhalten würde. In der Regel ist bei einem Insolvenzverfahren eine Kostensteigerung von ca. 10 % gegeben und bringt den ganzen Zeitablauf durcheinander.

Herr BM 39.50 fragt, ob von der Firma nicht eine Vertragserfüllungsbürgschaft verlangt und mit der an die Bank herangetreten werden kann.

Herr Paul, BAV 40.15 antwortet, dass man grundsätzlich über die Bürgschaft die nachgewiesenen Mehrkosten abdecken kann. Dies ist aber insgesamt ein schwieriger juristischer Prozess.

Herr BM 40.28 äußert dazu, dass der Nachweis durch die Mehrkosten zu Stande kommt. Wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft besteht, muss man sich daraus schadlos halten.

Herr Vinzl, H 40.49 meint, dass Vertragserfüllungsbürgschaften erst ab einer Summe von 250.000 EUR verlangt werden. Außerdem könnte es sein, dass die Bürgschaften mit in die Konkursmasse fallen.

Herr BM 41.08 erwidert, dass die Banken die Bürgschaften vergeben und dass die Wertgrenzen für solche Vertragserfüllungsbürgschaften evtl. geändert werden müssten.

StR Dötschel 41.43 bemerkt, dass die Firmen sich diese bezahlen lassen.

Herr BM 41.45 entgegnet, dass eine Firma, die den Auftrag haben möchte, nicht mit der Bürgschaft kalkuliert. Die Vertragserfüllungsbürgschaft schränkt zwar den Kreditrahmen der Firma ein, aber eine Bezahlung ist mit geringen Mitteln möglich. Es sollte ernsthaft überlegt werden, ob die Wertgrenzen zeitgemäß sind.

Herr Paul, BAV 42.32 ergänzt dazu, dass unterhalb der Kostengrenze von 250.000 EUR ohnehin ein Sicherheitseinbehalt von 5 % vorgenommen wird.

Herr BM 42.40 schränkt ein, dass dies nichts mit der Vertragserfüllungsbürgschaft zu tun hat. Diese ist dafür da, um während der Bauzeit Zugriff zu haben. Der Sicherheitseinbehalt bezieht sich auf die Garantiezeit, die erst nach der Bauzeit greift.

Herr Vinzl, H 43.11 bietet an, in den Bericht über die Insolvenzkosten der letzten 2 Jahre auch eine kurze Erläuterung über die Vertragserfüllungsbürgschaften mit einzuarbeiten. Die Vertragserfüllungsbürgschaften belaufen sich ebenfalls nur auf 5 % der Auftragssumme. Auch von den Abschlagszahlungen werden nur 95 % ausbezahlt. Die Mehrkosten, die durch einen Konkurs entstehen, sind i.d.R. mehr als 5 %.

Herr BM 43.55

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 1: 44.00

Öffentliche Grünfläche Pferdemarkt

hier: Direkter Objektplan

StR Webersinn 44.10 erläutert den Sachverhalt und bittet um Zustimmung.

StR Sender 45.50 fragt nach, ob es nicht sinnvoller wäre, statt der geplanten Ampelanlage eine Fußgängerunterführung unter der Schwabacher Straße zwischen der Grünanlage südlich und dem Wohngebiet nördlich der Schwabacher Straße zu bauen. Eine Unterführung wäre wesentlich sicherer.

StRin Grützner-Kanis 46.36 möchte die Kosten für die Entsorgung des kontaminierten Bodens wissen und wie sich die Gesamtkosten von 1.615.000 EURO zusammensetzen, da die in der Vorlage aufgeführten Einzelkosten nicht zu dem Gesamtergebnis führen.

StR Webersinn 47.25

StR Sendner 48.28

StR Webersinn 49.12 antwortet, dass der Bau einer Unterführung selbstverständlich geprüft und über die Kosten informiert werden kann.

H. Weidenhammer, GBA 49.50 erläutert, dass die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Summe der einzeln aufgeführten Kosten nicht nur die Entsorgungskosten umfasst, sondern auch die Untersuchungsarbeiten, Baunebenkosten u.a., die unter dieser Summe zusammengefasst und nicht förderfähig sind. StR Wolff 50.26 hält Fußgängerunterführungen erfahrungsgemäß für Schmutzecken, aber nicht für Einrichtungen, die einen Stadtteil mit einem anderen verbinden. Er gibt auch zu bedenken, dass eine Ampelanlage finanzierbar wäre, eine Unterführung dagegen wahrscheinlich nicht. Außerdem ist es zweifelhaft, ob sie EU-Ziel-2-förderfähig ist.

StR Webersinn 51.49 gibt zu, dass eine Unterführung erheblich teurer werden würde. Der Auftrag der Kostenermittlung dafür wird ausgeführt, aber im Rahmen der Finanzlage ist diese Unterführung nicht sinnvoll. Außerdem würde sie weniger dem Sicherheitsbedürfnis dienen, sondern vielmehr nur verschmutzen.

StR Sendner 52.52 findet nicht, dass die Unterführungen, wie behauptet, verschmutzen. Hier wird nur die Sicherheit der Kinder heruntergespielt. Die Unterführung in der Weißenburger Straße zum Röthenbacher Schulzentrum zeigt, dass sie von Eltern und Kindern dankbar angenommen werden. Er stellt hiermit offiziell

den Antrag die Kosten für eine Fußgängerunterführung in der Schwabacher Straße zu ermitteln.

Herr BM 53.45 erklärt, dass die Sachlage noch einmal überprüft wird.

Beschluss: (Beilage 1.5) - einstimmig -

I a. Auflagen

TOP 7: 54.01

Niederschrift über die 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 25.03.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 29.04.2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent III: Schriftführerin: gez. Webersinn gez. Wolfinger

Der Referent VI: gez. Baumann

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