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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (25.03.2003)

Niederschrift öffentlich

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10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.03.2003

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Herr Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht entschuldigt Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch Stadtrat Scholz i.V. StR Mägerlein Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff

Sonstige Teilnehmer: KuM Herr Täubrich KuM Herr Käs KuM Frau Bierer BAV Herr Paul BAV Herr Macher GBA Herr Rothemund Stpl Herr Wiglenda H Herr Vinzl T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.54 Uhr Ende der Sitzung: 17.12 Uhr

Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 25.03. 2003 - und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:

TOP 4 a: Tiergarten: Erweiterung und Sanierung der Eisbärenanlage

hier: Direkter Objektplan

TOP 1: 00.39

Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg

hier: 2. Nachtragsobjektplan

StR Baumann 00.47 erläutert den Sachverhalt.

StR Sendner 04.32 ist der Meinung, dass die Beseitigung kleinerer Mängel, wie Druckfehler, Stolperfallen, usw. nicht in dem Nachtragsobjektplan enthalten sein muss, da diese Kosten durch die Mehreinnahmen der wesentlich höher als ursprünglich erwarteten Besucherzahlen ausgeglichen werden können.

StR Gradl 05.35 ist der Meinung, dass der Ablauf der Bauausführung von dem Architekten nicht richtig durchdacht und geplant war. Es gibt zu viele vermeidbare Nachträge. Es müssten künftig qualifiziertere Architekten beauftragt werden.

Herr BM 07.35

H. Täubrich, KuM 07.51 erklärt, dass nicht vorhersehbare Mehraufwendungen sich im Laufe der Projektbearbeitung ergeben haben, wie z.B. die Verlängerung des Projektablaufs um 1 Jahr, die Einführung der Audioguides oder die Einrichtung der Büros.

StR Baumann 09.52 antwortet, dass der Architekt nicht ausgesucht wurde, sondern er musste als Bevollmächtigter des Urheberrechtsinhabers aus dem Wettbewerb heraus akzeptiert werden.

StR Hamburger 10.22 bemerkt, dass die Mehreinnahmen aus dem Doku-Zentrum zur Verringerung der Fixkosten und nicht für Investitionskosten verwendet werden.

Herr BM 11.32

Beschluss: (Beilage 1.6) - einstimmig -

TOP 2: 11.45

Stadtmuseum Fembo-Haus Burgstraße 15

- Sanierung und Umbau

hier: 2. Nachtragsobjektplan

StR Baumann 11.56 erläutert den Sachverhalt.

StRin Zadek 14.05 fragt nach, ob Erfahrungswerte beim Umbau von historischen Gebäuden vorliegen.

StR Baumann 14.41 erläutert, dass man sich nicht auf Richtwerte verlassen kann, weil jeder Museumsumbau einen anderen Sachverhalt darstellt.

H. Käs, KuM 15.10 antwortet, dass jedes Haus spezifische Anforderungen hat. Es gibt allgemeine Richtwerte der Landesstelle in München für Nichtstaatliche Museen, die eine breite Spannweite haben. Deshalb ist es schwierig, daraus Erfahrungswerte zu schließen. Die Landesstelle in München geht davon aus, dass die Einrichtung eines Museums zwischen 800,- DM und 2.200,- DM pro m² liegt. Für das Fembo-Haus war ein Ansatz von 500.000 DM für eine Umbaufläche von 1.200 m² vorgesehen. In der Umrechnung ergab sich ein Betrag von 789,- DM pro m². Das Ziel war nicht unrealistisch.

StR Gradl 17.11 ist der Meinung, dass ein Teil dieser Nachträge vorher absehbar gewesen wären. Er bittet bei solchen Kostensteigerungen dem Ausschuss Zwischenberichte vorzulegen.

StR Wolff 20.04 bemerkt, dass Mehrkosten bei Kulturbauten immer vorkommen und durchaus begründet sind, dass aber die in den letzten Jahren investierten Gelder zum Großteil an die Finanzverwaltung auch wieder zurückgeführt wurden. Die gestiegenen Besucherzahlen der letzten Jahre bedeuten für die Stadt eine große Verbesserung des Images. Außerdem können beim Umbau und bei der Sanierung von historischen Gebäuden keine exakten Kosten vorhergesagt werden.

Fr. Bierer, KuM 24.15 erläutert, dass es noch strittig ist, ob die durch den Ausbau entstandenen Mehrkosten zur MIP-Maßnahme und zum Bau dazu gehören. Die Verhandlungen mit der Stadtkämmerei haben ergeben, dass diese als Gesamtmaßnahme in den Bauausschuss eingebracht werden sollen.

Fast die Hälfte der Mehrkosten wird durch die Bayerische Landesstelle für die Nichtstaatlichen Museen und vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege fremdfinanziert. Der Rest wurde aus dem Budget getragen. Es werden jährlich 200.000,- DM Einnahmeteilung an den Gesamthaushalt zurückgeführt. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die Mehrkosten durchaus vertretbar.

StR Gradl 26.31

Herr BM 26.45

Beschluss: (Beilage 2.4) - einstimmig -

TOP 3: 27.05

Änderung von Stadtrecht

hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubei-

trages (ABS)

StR Baumann 27.15 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 28.39 stellt fest, dass Baumaßnahmen teilweise erst 5 – 6 Jahre nach deren Fertigstellung abgerechnet werden und fragt, ob in der Satzung Vorsorge gegen solche Verzögerungen getroffen wurde.

H. Macher, BAV 29.25 erklärt, dass im Beitragsrecht eine grundsätzliche Verjährungsfrist von 4 Jahren besteht und innerhalb dieser Frist abgerechnet werden muss. Die Verjährungsfrist beginnt nicht allein mit der bautechnischen Fertigstellung einer Maßnahme, sondern ist auch von anderen Faktoren, wie dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung , den Tag der Abnahme der Maßnahme oder der Widmung der Straße abhängig. Diese Faktoren müssen insgesamt vorliegen, damit abgerechnet werden kann, wobei der letzte maßgebende Zeitpunkt den Beginn der 4-jährigen Verjährungsfrist bestimmt.

Er weist ferner darauf hin, dass bei Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung im Jahr 1985 die fehlende Erfahrung mit der Abrechnung von Beitragsmaßnahmen und die geringe Rechtsprechung eine zügige Abarbeitung der vorliegenden Fälle nicht zuließ.

Außerdem war die personelle Ausstattung durch den Stadtrat nicht in dem erforderlichen Umfang gegeben, so dass nur mit Mühe die im Verjährungsjahr anstehenden Maßnahmen abgerechnet werden konnten.

Herr BM 33.06 bittet die Verwaltung in einer Matrix darzustellen, welcher Zinsverlust für die Stadt Nürnberg durch die verspäteten Abrechnungen entsteht und welche

Aufwendungen für zusätzliches Personal anfallen, um den Berg von Maßnahmen abzuarbeiten.

StR Wolff 34.20 beantragt einen Bericht in einem der nächsten Ausschüsse über das Volumen der Außenstände und der erforderlichen personellen Investitionen.

Herr BM 36.10

StR Sendner 36.14 ist der Meinung, dass statt mehr Personal einzustellen, andere Maßnahmen, die nicht so wichtig sind, zurück gestellt werden müssten.

H. Paul, BAV 36.53 ergänzt dazu, dass im Jahr 2000 für den Haushalt 2001 die noch offenen Abrechnungsfälle detailliert aufgelistet wurden. Daraufhin wurde vorübergehend für 2001 mehr Personal genehmigt. Die Personalmehrung ist für 2003 und 2004 verlängert worden.

StR Wolff 37.58 fragt, ob eine Vergabe dieser Arbeiten möglich wäre.

StR Baumann 38.00 antwortet, dass dies nicht möglich ist, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.

Herr BM 38.10

StR Nitsch 38.23

StR Hamburger 39.15 fragt, ob es denn nicht die Möglichkeit gibt, eine Abschlagszahlung nach Beendigung der Baumaßnahme von 70 oder 80 % vom Bürger zu verlangen und den Rest nach der Abrechnung.

H. Macher, BAV 41.27 erklärt, dass dieses Problem mit der langen Bearbeitungszeit nicht nur Nürnberg, sondern alle Kommunen betrifft. Die Rechtsprechung hat, aufgrund der Schwierigkeit dieser Materie, in bestimmten Urteilen inzwischen ausdrücklich unterstrichen, dass diese 4 Jahre im Prinzip ausgeschöpft werden müssen.

Abschlagszahlungen zu erheben ist rechtlich nicht möglich. Der Gesetzgeber erlaubt die Erhebung von sogenannten Vorausleistungen, die sich dem endgültigen Beitrag annähern müssen und nur während der Bauphase erhoben werden können. Die Ermittlung der Vorausleistungsbeträge erfordert den gleichen Aufwand, wie eine endgültige Abrechnung. Das bedeutet, dass in der Zeit, in der eine Vorausleistung bearbeitet wird, keine Endabrechnung gemacht werden kann. In Einzelfällen bei großen Maßnahmen wird diese Möglichkeit praktiziert. Bei der Masse an Kleinmaßnahmen ist es aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

StR Hamburger 44.04 meint, dass die Vorausberechnung für die endgültige Abrechnung mit verwendet werden kann. Er geht davon aus, dass zwei Mitarbeiter notwendig sind, um die temporären Abrechnungen zu machen und er wird sich für die Beschaffung einsetzen.

H. Macher, BAV 46.17 schildert die aufwändigen Ermittlungen, die aus rechtlichen Gründen erforderlich sind, um überhaupt Vorausleistungen festsetzen zu können. Die ganze Prozedur muss bei der Endabrechnung nochmals erfolgen. Bei einem Großteil der Maßnahmen können keine Vorausleistungen erhoben werden, da sie, wie bei den Beleuchtungsmaßnahmen, bautechnisch in 1 – 2 Tagen oder bei den Gehwegmaßnahmen in wenigen Tagen abgeschlossen sind.

StR Wolff 49.04 kann die Vorgehensweise nicht nachvollziehen.

StR Baumann 50.39 sagt diesbezüglich einen Bericht der Verwaltung zu.

Herr BM 51.15

Gutachten: (Beilage 3.6) - einstimmig -

TOP 4: 51.25

Konzept für öffentliche Toilettenanlagen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2000

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion von 15.02.2002

StR Baumann 51.40 erläutert den Sachverhalt.

StR Gradl 53.47 hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Er bittet die Verwaltung, probeweise eine WC-Anlage gegen kostendeckende Gebühren einzurichten, um zu sehen, ob sich die Anlage rechnet.

Bei der zukünftigen Einrichtung von WC-Anlagen bittet er an die Skateboardanlage an der Münchner Straße in Höhe der Bauernfeindstraße zu denken, da es dort in der Nähe keine WC-Anlage gibt. Man könnte diese Anlage mit der naheliegenden U-Bahnstation verbinden.

Er bittet ferner darum, dass die Verwaltung ohne Aufforderung in einem Jahr einen Erfahrungsbericht gibt, wie sich die neuen Ausschilderungen und zusätzlichen Hinweise bewährt haben.

Außerdem möchte er wissen, wann der Vertrag mit der Stadtreklame neu geschlossen wurde.

Herr BM 57.45

StR Gradl 57.53

StR Mägerlein 58.50 meint zu der Aussage in der Sachverhaltsdarstellung Seite 2, Ziff. 3, wonach am Bahnhof Maffeiplatz der Raum für einen WC-Einbau am falschen Ausgang liegt, dass die Toilette in erster Linie für die U-Bahnbenutzer und nicht für die Kunden des Kiosk gedacht ist. Durch eine entsprechende Beschilderung können die U-Bahnbenutzer auf die Toilette aufmerksam gemacht werden. Er bittet außerdem, die Öffnungszeiten der Toiletten in den U-Bahnhöfen den Betriebszeiten der U-Bahn anzupassen.

H. Wiglenda, Stpl 60.50 nimmt zu den Fragen, soweit sie nicht durch ASN zu beantworten wären, wie folgt Stellung: Im U-Bahnhof Hasenbuck kann eine Toilette nicht im Bereich des Kiosk eingerichtet werden. Er bezweifelt, dass die Besucher des Kiosk gewillt sind, die dann am anderen Ende des U-Bahnhofes liegende Toilette zu benutzen. Die versuchsweise gebührendeckende Toilettenanlage kann aufgenommen werden, vorbehaltlich einer Finanzierungsmöglichkeit durch ASN. Der ZOB wird von Linien- und Touristenbussen angefahren. Die Toilettenanlage, die für viel Geld dort gebaut wurde, sollte dann auch benutzt werden. Bei der Skateranlage am U-Bahnhof Bauernfeindstraße könnte man versuchsweise eine WC-Anlage einrichten, zumal in dem Umfeld auch häufig gegrillt wird. Allerdings gibt es in der Stadt sehr viele ähnliche Plätze, so dass dort ebenfalls eine solche Einrichtung gefordert wird.

StR Baumann 65.05 bittet, den Antrag einer gebührendeckenden Anlage zum Beschluss zu erheben.

StR Gradl 65.25 bittet nochmals, an einem Beispiel diesen Versuch auszuprobieren. Ein entsprechender Antrag wird von ihm gestellt.

StR Pfadenhauer 66.49 erwähnt, dass erst einmal die Kosten bekannt sein müssen, bevor man über einen solchen Antrag entscheiden kann.

StR Wolff 67.20 meint, dass nach seiner Erinnerung der Vertrag mit der Stadtreklame 1997 verlängert wurde. Dies kann aber die Stadtreklame nicht daran hindern 2 oder 3 Toiletten mit Werbeanlagen einzurichten. Er möchte aber nicht, dass heute ein schneller Beschluss gefasst wird, weil die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind.

Herr BM 68.45

StR Gradl 69.24 bittet die Verwaltung darum, bei Gelegenheit über die Kosten für einen Versuch durch ASN im Ausschuss zu berichten.

Herr BM 70.40 schlägt vor, den im Beschlussvorschlag letzte Zeile nach dem Komma stehenden Text "sofern die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden können" entfallen zu lassen.

Beschluss: (Beilage 4.6) - einstimmig –

TOP 4a: 71.11

Tiergarten: Erweiterung und Sanierung der Eisbärenanlage

hier: Direkter Objektplan

StR Baumann 71.41 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 72.55 wird dagegen stimmen.

StR Gradl 73.20 möchte zur Finanzierung wissen, welche Kosten in den Haushalt bisher eingestellt wurden.

H. Vinzl, H 73.42 erklärt dazu, dass die Beträge, die während der Bauphase nicht im MIP enthalten sind, vom Tiergarten vorfinanziert werden. Später bekommt der Tiergarten diese Beträge aus dem Haushalt 2005 - 2007 wieder zurück.

Herr BM 75.30

Beschluss: (Beilage 4a.6) - mit 1 Gegenstimme

beschlossen -

I a. Auflagen

TOP 5: 75.50

Witschelstraße zwischen Fuggerstraße und Autohof

hier: - Abstufung und Einziehung

- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.02.2002

- Vertagungsbeschluss des Bau- und Vergabeausschusses

vom 25.09.2002

- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes

(BayStrWG) –

StR Baumann 76.06

StR Gradl 76.32

Herr BM 77.14

Beschluss: (Beilage 5.5) - einstimmig -

TOP 6: 77.27

Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 25.02.2003, Teil I ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 25. März 2003 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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